Ist meine MPU nun "verjährt"?
Halli Hallo,
Meine Jugendsünde: Eine Drogenfahrt im Jahr 2010, die mir 4 Punkte einbrachte und somit die 18 Punkte voll machte. Also gleich 2 Gründe mir die Fahrerlaubnis zu entziehen und MPU anzuordnen. Leider sind mir diese Unterlagen abhanden gekommen und ich kann mich nicht mehr erinnern, welche Sperrfrist damals gesetzt wurde. Habe aber gelesen, dass im Durchschnitt zwischen 9 und 11 Monate angeordnet werden.
Jetzt, bald 12 Jahre später frage ich mich natürlich ob die MPU "verjährt" ist. Die Punkte müssten (inklusive 1 Jahr Überliegefrist) verschwunden sein. Habe mir seit 12 Jahren absolut nichts zu Schulden kommen lassen. Nicht mal bei Rot über die Ampel gegangen ...
Welchen Schritt würdet ihr als erstes machen? Einfach mal den Auszug meines Punkteregisters anfordern und schauen was da drin steht?
Danke schonmal und Gruß
203 Antworten
Zitat:
@Robben schrieb am 17. Juli 2021 um 19:55:30 Uhr:
toller Typ und schwer in Ordnung
Ironie, oder Überzeugung?
Keine Ahnung. Ich finde die Unterlagen einfach nicht wieder. Aber bei meinem Konsum damals (jahrelang 1 Gramm täglich) sicher jenseits der 300er Marke. Ob die damals schon Langzeitwerte nehmen konnten, weiß ich nicht. Aber 2010 denke schon
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Das ist auch das "Problem", dass ich die Unterlagen einfach nicht finden kann. Kann man die irgendwo anfordern oder werden die nach 10 Jahren geshreddert? Is halt alles schon ewig her. 5 mal umgezogen
Zitat:
@Robben schrieb am 17. Juli 2021
um20:20:39 Uhr:
Keine Ahnung. Ich finde die Unterlagen einfach nicht wieder.
Siehste.
Aus dem Grund, kann dir nur die Behörde weiterhelfen. Das Forum dagegen eher nicht. 🙁
Wo wir wieder bei dem Thema wären: nichts kann mir nachgewiesen werden. Ich nicht mal mir selbst. Dachte das wäre von Vorteil, aber anscheinend... nicht
Du hast eine doppelte Fragestellung. Ist zu erwarten dass Herr/Frau/Divers Robben in Zukunft nicht gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wird und wird er nicht mehr unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Fahrzeug führen?
Diese Dinge musst Du dem Gutachter plausibel erklären. Auch wenn Du die letzten 12 Jahre nicht mehr zu schnell gefahren bist musst Du dennoch Deine Beweggründe für eine Änderung Deiner Einstellung und das Ende Deiner Drogenkarriere darlegen. Ohne Vorbereitung bist Du jetzt schon durchgefallen.
Die MPU Auflage verjährt 15 Jahre nach der Rechtskraft des Urteils. Stellst Du einen Antrag auf Neuerteilung und erfüllst Du die Auflagen nicht beginnt die Frist von vorne, außer Du ziehst den Antrag rechtzeitig zurück.
Du kannst gerne Akteneinsicht erfragen. Du weckst damit keine schlafenden Hunde.
Naja, der Anwalt wird sicher auch nicht billiger als ne MPU. Und ob der die auch verhindern kann, steht auf nem ganz anderem Blatt. Da würde ich die MPU vorziehen, wenn alles so sauber ist.
Soll er auch nicht. Nur beraten wie nun am klügsten vor zu gehen wäre. Oder zum Ergebnis kommend, dass nichts zu machen ist und ich mich noch 4 Jahre gedulden soll.
Hab jetzt aber auch keine Lust alles 3 mal zu schreiben
Polizei bewahrt Akten nur 5 Jahre auf. Da werd ich den Vorgang, speziell die THC Werte auch nicht her kriegen. Ist mir ehrlich gesagt auch egal. Auf dem Papier hab ich mir nichts vorzuwerfen. Da steht nur "Neigung zur Rauschgiftsucht". Und da könnte man eine Anordnung zur MPU nicht anfechten? Ich weiß ja nicht. Nach meinem Rechtsverständnis humbug. Kein Nachweis warum überhaupt
Nach Deinem Rechtsverständnis?
Ein Fehler ist der Eintrag nicht, Du wurdest ja mit THC aufgegriffen.
Und mit "nach meinem Rechtsverständnis Humbug" wird die MPU eine harte Nuss.
Die Anordnung der Gutachtenbeibringung ist immer unanfechtbar, weil es kein VA ist. Gegen den Bescheid, der dann (auch bei bei Nichtvorlage des Gutachtens) erlassen werden würde, gegen den kann man dann vorgehen. Ein in diesem Rahmen vorgelegtes Gutachten bekommt man (auch bei anfangs unberechtigter Anordnung) so aber nicht mehr aus der Welt.