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ist es seins, meins oder das der bank???

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 14:37

hallo!!!

per zufall bin ich auf diese seite hier aufmerksam geworden und hab mich angemeldet.

vielleicht ist ja jemand hier,der auf meine frage eine antwort hat.

muss da ein wenig ausholen, da es eine etwas längere sache ist,die zugleich auch total verrückt ist,aber das habe ich mir leider nicht aussuchen können,steckt mich bitte nicht gleich in die "böse ex-frau" schublade...also:

ich fahre ein supi auto, welches ich auch gerne länger behalten würde, nur leider fängt mein ex-mann nun an rum zu zicken.

er hat mir den wagen ende´07gekauft, natürlich finanziert, weil er das geld nicht bar hatte.

anfang´08 habe ich mich von ihm getennt und er hat mir das fahrzeug überlassen. beim kauf war er halter und hat er das darlehn beim autohaus als darlehnsnehmer unerschrieben,mein name oder unterschrift kommt darin nicht vor.

ende´08 ist er in eine andere stadt gezogen und hat mir das angebot gemacht, den wagen auf mich anzumelden,damit ich meine kennzeichen behalte und kein hin und her hab(die bank weiss nicht das wir zudem zeitpunkt schon getrennt waren!)...nur hat er nicht dran gedacht,dass ich somit zu halter werde und im brief stehe, was ihm erst einige zeit später aufgefallen ist.

nun möchte er in nächster zeit einen kredit bei seiner bank aufnehmen, für eigenheim und bald fällige kosten für seinen demnächst endenden leasingvertrag seines fahrzeugs(es stehen einige reparaturen an und die vertraglich festgelegten kilometer sind weit überschritten!).

diesen bekommt er aber nur, wenn er aus der finanzierung für mein fahrzeumg raus kommt.

da er einen erhöhten fahrzeug verbrauch hatte, alle finanziert, die natürlich längst nicht mehr den wert beim verkauf hatten,wie beim kauf, ist das darlehn nicht nur mit meinem fahrzeug belastet, sondern auch noch offene posten durch frühere fahrzeuge.

für unsere gemeinsamme tochter ist er unterhaltsverpflichtet, welchen ich ihm schon erlasse,damit er das

darlehn für mein fahrzeug bedient.

ich sehe es nun aber nicht ein, das darlehn auf meine kappe zu nehmen,da ich ihm zum einen seit 2000 jeden monat ne menge geld auf sein konto überwiesen habe bis ich mich von ihm getrennt habe(das fahrzeug habe ich schon mindestens 1 1/2 mal bezahlt!)und zum anderen, er bei unserer scheidung zum richter gesagt hat er kommt für alle aussenstände die er in der ehe gemacht hat selbst auf.

so, meine frage nun: kann er den wagen von mir zurück verlangen, obwohl ich inzwischen halter bin und den darlehnsvertrag nicht unterschrieben habe???

soweit ich das weiss,kann er das nicht und wenn er die raten nicht mehr bedienen würde, könne mir die bank das fahrzeug nicht von mir fordern, da ich mit dem darlehn ja nix zu tun hab, oder liege ich da falsch???????

ich weiss, ist ne lange geschichte, aber irgentwie erzählt mir jeder was anderes...

über ne info würd ich mich freuen..

 

 

 

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von slklein

sagenaft, ihr seit ja echt fix hier...

erstmal danke für die ganzen antworten!!!!

 

zu heltino: es handelt sich hierbei um einen sicherungsübereignungsvertrag,der brief liegt der bank vor.

somit kommt also variante a.) in betracht.

und nein, er war nicht dazu berechtigt den halter zuverändern. er hat bank und verkäufer in dem glauben gelassen wir würden zusammen leben.

ich hätte auch nicht gedacht das ein mensch so bescheuert sein kann und jemanden als halter eintragen lässt und sich ersat wochen später bewusst wird was er da überhaupt für nen vogel abgeschossen hat und finanziell so leichtfertig handelt, aber man wird ja immer wieder vom gegenteil überzeugt...

Wenn Dir bewusst war, dass er nicht berechtigt war den Halter zu ändern, warum hast Du dann der Halteränderung zugestimmt? Damit hast Du den Vertragsbruch unterstüzt.

 

O.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von slklein

sagenaft, ihr seit ja echt fix hier...

erstmal danke für die ganzen antworten!!!!

zu heltino: es handelt sich hierbei um einen sicherungsübereignungsvertrag,der brief liegt der bank vor.

somit kommt also variante a.) in betracht.

und nein, er war nicht dazu berechtigt den halter zuverändern. er hat bank und verkäufer in dem glauben gelassen wir würden zusammen leben.

ich hätte auch nicht gedacht das ein mensch so bescheuert sein kann und jemanden als halter eintragen lässt und sich ersat wochen später bewusst wird was er da überhaupt für nen vogel abgeschossen hat und finanziell so leichtfertig handelt, aber man wird ja immer wieder vom gegenteil überzeugt...

Wenn Dir bewusst war, dass er nicht berechtigt war den Halter zu ändern, warum hast Du dann der Halteränderung zugestimmt? Damit hast Du den Vertragsbruch unterstüzt.

O.

 

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 17:56

ich wusste zu dem zeitpunkt nicht,dass dies ein vertragsbruch ist.

ich habe meine fahrzeuge immer bar bezahlt,somit musste ich bislang niemaden über einen bevorstehenden halterwechsel informieren.

Zitat:

Original geschrieben von slklein

ich wusste zu dem zeitpunkt nicht,dass dies ein vertragsbruch ist.

ich habe meine fahrzeuge immer bar bezahlt,somit musste ich bislang niemaden über einen bevorstehenden halterwechsel informieren.

Dass Du es zum Zeitpunkt des Halterwechsels nicht wusstest, geht aus dem Beitrag, auf dem ich mich bezog, nicht hervor.

Sorry!

 

O.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 18:09

...kein problem,es sei dir verziehn..

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