ist es ok? welcher km soll ich sagen?

guten abend zusammen,
ich hab ein auto, welches in juli/august 2010 verkauft werden wird.
Bis dahin werde ich ca. 7-9.000km fahren.

Kann ich bei der versicherung 9.000km laufleistung sagen, denn mehr wird nicht sein, oder muss ich 15.000km angeben?

Ich weiss, damit spar ich nur paar €, nun als student denk man alle wege zu sparen.

danke für eure antwort.

gruss
bakachan

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Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


hallo,zwischen sagen schreiben und angeben! sind welten. fährst du wehniger ist gut! haste mehr,und du baust einen kann es sein das du kein versicherungs schutz hast ( angaben fallscher tatsachen heist das dann) die werden den schaden bezahlen,nur die holen sich die kohle wieder,brauchste keine angst haben.mfg fritz

Kein Versicherungsschutz ? Die holen sich das Geld vom Unfall wieder ? Angaben falscher Tatsachen ? Schwachsinn !!!

Beitragsrückrechnung und eventuelle Vertragsstrafe ist das einzigste was auf den Versicherungsnehmer zukommen kann.

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo,zwischen sagen schreiben und angeben! sind welten. fährst du wehniger ist gut! haste mehr,und du baust einen kann es sein das du kein versicherungs schutz hast ( angaben fallscher tatsachen heist das dann) die werden den schaden bezahlen,nur die holen sich die kohle wieder,brauchste keine angst haben.mfg fritz

und die nächste Grütze hier im Versicherungsforum, du Leuchtturmwärter.......😠

Hör doch bitte auf hier so einem Mist zu schreiben, du hast keine Ahnung von der Materie hier und schreibt nur Käse.

Du kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Kasko und KH, das kann ja wohl nicht wahr sein.......🙄

@bakachan

Eine falsche Angabe zu Laufleistung führt lediglich zu einer Nachzahlung oder einer evtl. festgelegten Vertragsstrafe.

Nie im Leben wird einem wegen so etwas der Versicherungsschutz versagt.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


haste mehr,und du baust einen kann es sein das du kein versicherungs schutz hast ( angaben fallscher tatsachen heist das dann)

Ich dachte schon der Dummfug von Leuchtbirne ist nicht mehr zu toppen - falsch gedacht!

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:"Angaben fallscher Tatsachen" - (es handelt sich hierbei um ein Zitat - dem Autor dieses Posting ist die richtige Schreibweise des Wortes "falsch" bekannt).

Gibt es auch falsche Tatsachen😕

@Leuchtbirne: Hier mal lesen (bildet) http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsache

Davon abgesehen (es wurde ja bereits richtig gepostet): Der Rest des Postings ist ebenso grosser Müll.

Der Versicherungsschutz erlischt gerade nicht bei Überschreitung der Kilometerleistung.

Wie lange soll dieser Unfug hier eigentlich noch gehen?

vielen Dank für eure Posten!

Ich wed dann mit 9.000km melden und dann verkaufen.

Bei Überschritten werd ich sicherlich der Versicherung Bescheid sagen.

Bei meiner Versicherung steht im Kleingedruckten: Die vereinbarte Kilometerleistung kann bis zu 3000 Km überschritten werden!

Ich habe 7000 KM angegeben kann also 10000 km fahren ohne Nachteile!
Wenn ich also p.a. 8000 km statt 7000 km fahre komme ich somit 3 Jahre mit der 7000 km Angabe hin ohne das ich diese Mehrkilometer melden muss, fahre ich jedoch 10000 km p.a. so müsste ich ab dem 2. Jahr die Laufleistung anpassen.u..s.w.

Gruss

QQ 777

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Zu diesem Thema gibt es noch einen Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...n-monat-runter-gerechnet-t2442199.html

Zitat:

Ich dachte schon der Dummfug von Leuchtbirne ist nicht mehr zu toppen - falsch gedacht!

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:"Angaben fallscher Tatsachen" - (es handelt sich hierbei um ein Zitat - dem Autor dieses Posting ist die richtige Schreibweise des Wortes "falsch" bekannt).

Gibt es auch falsche Tatsachen😕

@Leuchtbirne: Hier mal lesen (bildet) http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsache

Warum wird dann einer hier runtergeputzt, der einen Begriff aus dem STGB verwendet?

§ 263
Betrug.(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
 
Wer liegt denn mit seinem Sprachverständnis  daneben? Selbstverständlich die Väter des STGB oder?

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf
Warum wird dann einer hier runtergeputzt, der einen Begriff aus dem STGB verwendet?
 

Hier wird jemanden aufgezeit, dass er lieber den Mund halten soll, wenn er keine Ahnung von der Materie hat.

Und das, bevor jemand aufgrund falscher Ratschläge noch zu Schaden kommt.

Darum und nur darum geht es hier

Hast du das noch immer nicht verstanden ?

Hör endlich auf hier den Sozialarbeiter zu spielen.........😠

Lass gut sein, Delle.

Es gibt hier User, die haben fachlich rein gar nichts zu bieten (siehe die sonstigen Beiträge im Versicherungsforum) und versuchen sich eben in der Form wichtig zu machen, indem sie hier substanzlos herumblöken.

Übertriebenes Geltungsbedürfnis nennt man so etwas, glaube ich.

Auf diesen Schrott noch näher einzugehen ist reine Zeitverschwendung, weshalb ich mich auch aus dem Thread verabschieden werde.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


...
Auf diesen Schrot noch näher einzugehen ist reine Zeitverschwendung, weshalb ich mich auch aus dem Thread verabschieden werde.

Ist hier

Schrot

oder

Schrott

gemeint (

dem Autor dieses Posting ist die richtige Schreibweise des Wortes "Schrott" bekannt

)?

Entschuldigung, ich konnte es mir jetzt nicht verkneifen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von J.Preston


dem Autor dieses Posting ist die richtige Schreibweise des Wortes "Schrott" bekannt

Dem Autor dieses Postings auch😁

Korrigiert😉

Zitat:

Original geschrieben von bakachan


guten abend zusammen,
ich hab ein auto, welches in juli/august 2010 verkauft werden wird.
Bis dahin werde ich ca. 7-9.000km fahren.

Kann ich bei der versicherung 9.000km laufleistung sagen, denn mehr wird nicht sein, oder muss ich 15.000km angeben?

Ich weiss, damit spar ich nur paar €, nun als student denk man alle wege zu sparen.

danke für eure antwort.

gruss
bakachan

Wen du 1000 km über die angegebene fahleistung im jahr liegst ,also 10000 stadt 9000,sagt keine versicherung im schadenfall etwas!

Moin zusammen,

DANKE für euere Antworte!

ich werde sicherlich bei Überschreitung der Laufleistung bei der Versicherung melden, die extra kosten versteh ich vollkommen.

Nun war die Frage wegen des geplanten Verkaufs gewesen.

@QQ77 danke für den Link!
Welche Versicherung hast du? wo hast du sowas gelesen?

Ich hab HUK-Coburg und finde nix im "Allgemeine Bedingungen"

Zitat:

Original geschrieben von bakachan


Moin zusammen,

DANKE für euere Antworte!

ich werde sicherlich bei Überschreitung der Laufleistung bei der Versicherung melden, die extra kosten versteh ich vollkommen.

Nun war die Frage wegen des geplanten Verkaufs gewesen.

@QQ77 danke für den Link!
Welche Versicherung hast du? wo hast du sowas gelesen?

Ich hab HUK-Coburg und finde nix im "Allgemeine Bedingungen"

Bei der Provinzial Vers.!

Die Sachbearbeiterin hatte mich darauf hingewiesen als ich mich nicht entscheiden konnte ob ich 6000 km p.a. oder besser 7000 p.a. angebe.
Zur Sicherheit habe ich im Kleingedruckten der Versicherungbedingungen nachgelesen, dort steht dasselbe.

Das kann bei der HUK anders sein, ich würde dort mal anrufen wenn du im Kleingedruckten nichts findest.

Gruss

QQ 777

da wird man besser erklärt, nun bei HUK steht es nix

na ja egal, ich werd ja die grenze nicht überschreitten.

Zitat:

Original geschrieben von bakachan


da wird man besser erklärt, nun bei HUK steht es nix

na ja egal, ich werd ja die grenze nicht überschreitten.

Falls du dennoch bei der HUK anrufen solltest, kannst du ja mal schildern, welche Überschreitung dort akzeptiert wird.

Wäre interessant, das zu wissen....

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