Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?

Hallo Experten,

ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂

Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.

Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:

  1. Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
  2. Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
  3. Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
  4. Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
  5. Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
  6. Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen

Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))

Beste Antwort im Thema

Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.

Kann ich auch leider nicht beantworten.

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Wenn man einen Kumpel in der entsprechenden Stadt/Landkreis hat, reicht es sich dort im EMA mit Hauptwohnsitz anzumelden.
Auto mit dem entsprechenden Kennzeichen versehen,dann wieder mit HW an der tatsächlichen Anschrift anmelden und Anschließend dann das Fzg im örtlich zuständigen LK ohne Halterwechsel und mit Kennzeichen beibehalten ummelden.
Ist in der Summe günstiger als der Wertverlust durch den Halterwechsel, je nach Fahrzeug natürlich.

Wenn der Kumpel Eigentum hat ist es einfach.
Bei einer Mietwohnung muss der Vermieter zustimmen und die Nebenkosten können angepasst werden.

In meinen bisherigen Städten konnte man sich nicht anmelden, ohne eine Mietbestätigung oder Mietvertrag vorzuzeigen. Der wurde auch in die Hand genommen und zumindest mal quergelesen.

Und das ist üblich.
Auch einfach mal an alle anderen Konsequenzen, wie z. B. eigene Versicherungen, Finanzamt, etc. denken.

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Zitat:

@UliBN schrieb am 5. April 2020 um 19:57:52 Uhr:


Und das ist üblich.
Auch einfach mal an alle anderen Konsequenzen, wie z. B. eigene Versicherungen, Finanzamt, etc. denken.

Ja, an das Finanzamt hatte ich auch gedacht, als ich mir überlegt hatte, wegen eines Kennzeichens in ein anderen Landkreis zu ziehen. Aber ich vermute, dass das wegen ein paar Tagen (Anmeldung neuer Landkreis und wieder zurück zum neuen Landkreis) keine Auswirkungen haben sollte, schließlich machst du deine Steuererklärung dort, wo du deinen Hauptwohnsitz bei der Abgabe der Steuererklärung machst. Aber im Zweifel immer den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein um Rat fragen.

Finanzamt? ?

Hauptzollamt und Versicherung bekommen immer eine Meldung übers KBA welches die örtlich zuständige Zulassungsstelle ist.

Wer Kennzeichenführend ist, juckt die nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2020 um 11:53:00 Uhr:


Finanzamt? ?

Hauptzollamt und Versicherung bekommen immer eine Meldung übers KBA welches die örtlich zuständige Zulassungsstelle ist.

Wer Kennzeichenführend ist, juckt die nicht.

Es geht um die Steuererklärung. Wenn du dich ummeldest, dann ist das Finanzamt für dich zuständig, wo du wohnst. Da man sich bei einem Wunschkennzeichen nur für ein paar Tage ummeldet, könnte dies Auswirkungen haben, inwieweit, das weiß niemand, da müsste man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.

Die Ummeldung für die ppar Tage meldest Du doch nicht Deinem Arbeitgeber... das wäre ja dumm... dann machst Du das halt zwischen dem 02. des Monats und dem 21. des selben Monats. Fertig. Nix Finanzamt-relevant. Fertig.

Zitat:

@keksemann schrieb am 6. April 2020 um 12:55:17 Uhr:


Die Ummeldung für die ppar Tage meldest Du doch nicht Deinem Arbeitgeber... das wäre ja dumm... dann machst Du das halt zwischen dem 02. des Monats und dem 21. des selben Monats. Fertig. Nix Finanzamt-relevant. Fertig.

Ja, ich würde das auch so machen, niemandem melden, weder dem Finanzamt noch dem Arbeitgeber. Nur ein anderer Nutzer hatte den Hinweis gegeben, dass das zu Problemen führen kann.

Wenn man so einen Spaß braucht, ist das natürlich mit ein wenig Aufwand verbunden.

Wenn ich so etwas bräuchte, würde ich da 2 Tage für einplanen und fertig.
Aktuell wird das nicht klappen,weil viele Behörden nur eingeschränkt arbeiten.

Gibt's denn das gewünschte Kennzeichen denn überhaupt noch.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2020 um 14:02:31 Uhr:


Wenn man so einen Spaß braucht, ist das natürlich mit ein wenig Aufwand verbunden.

Wenn ich so etwas bräuchte, würde ich da 2 Tage für einplanen und fertig.
Aktuell wird das nicht klappen,weil viele Behörden nur eingeschränkt arbeiten.

Gibt's denn das gewünschte Kennzeichen denn überhaupt noch.

Mein gewünschtes Kennzeichen gibt es noch im Landkreis Altenkirchen. Wenn jemand aus dem Landkreis kommt und mich unterstützen mag, bitte PN an mich 🙂 Danke.

Das Finanzamt kann da durchaus "Probleme" (keine unüberwindbaren) machen. Stichwort "Zweitwohnsitzsteuer".
Auch weitere Institutionen können da durchaus Wind von bekommen und, mindestens entsprechenden Verwaltungsaufwand bedeuten. Als erstes fiele mir da der öffentlich rechtliche Rundfunk ein...

Jetzt aktuell schwierig.
Aber wenn Du Montag zum EMA rennst den PA auf eine Anschrift im Wunschlandkreis(hier Altenkirchen) vom EMA fährst zur Zulassungsstelle und beantragst einen Standortwechsel ohne Halterwechsel aber mit Umkennzeichnung.
Dann Dienstag zum EMA des tatsächlichen Wohnortes den PA wieder ändern lassen und anschließend zur Zulassungsstelle und Standortwechsel ohne Halterwechsel und beibehalten des Kennzeichens (hier dann Altenkirchen) beantragen.
Im günstigsten Fall 2 Tage und selbst wenn man noch einen dazwischen lässt, sollte das keine Probleme geben.
Zweitwohnsitz kann nichts kommen,da das Auto eh nur am HW angemeldet werden kann.
Beim EMA gibt man den Tag des Einzugs doch an,da kann man das auch rückwirkend zum Montag machen.

Man muss halt nur wissen, ob es einen die Rennerei Wert ist

Und da die neue Adresse dann der Hauptwohnsitz ist, kann es für den alten Wohnsitz, der dann zum Zweitwohnsitz wird, wenn man ihn nicht ganz aufgibt, sehr wohl steuerliche Auswirkungen geben.
Arbeitgeber? Änderung des Finanzamtes, an das die Lohnsteuer abgeführt wird.
Die Vermieterbescheinigung?
Bei der Kfz-Versicherung andere Regionalklassen?

Wenn man will: Es gibt Möglichkeiten. Aber mit welchem Aufwand.

Und dann baut man zwei Wochen später einen Unfall, der Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und das Kennzeichen wieder weg 😁

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