Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?
Hallo Experten,
ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂
Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.
Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:
- Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
- Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
- Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
- Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
- Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
- Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen
Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))
Beste Antwort im Thema
Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.
Kann ich auch leider nicht beantworten.
204 Antworten
Eine Postadresse hat nichts mit dem Melderecht zu tun. Und nur das ist maßgeblich!
Man kann ein Fahrzeug als Privatmensch nur an der Adresse des Hauptwohnsitzes zulassen.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 28. November 2023 um 21:01:43 Uhr:
Man kann ein Fahrzeug als Privatmensch nur an der Adresse des Hauptwohnsitzes zulassen.
stimmt, bei Anmeldung auf Gewerbe oder Nebengewerbe spielt das aber keine Rolle!
Ausnahme: man kauft ein gebrauchtes Auto in einer anderen Stadt (darf nicht abgemeldet sein) dann ummelden und die Kennzeichen mitnehmen!
Beispiel: du wohnst in München und kaufst ein Auto in Frankfurt. Obwohl dein Hauptwohnsitz in München ist darfst du auf Wunsch das Frankfurter Kennzeichen behalten! Der Wagen darf aber nicht abgemeldet werden.
Hier geht's um Wunschkennzeichen aus einer anderen Stadt.
Bei einem zugelassenen Fahrzeug trifft das höchstens zufällig zu.
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Zumal man das zufällige Wunschkennzeichen verliert,wenn nan das Auto abmeldet, z. B. wegen Altersschwäche
Zitat:
@Best-Multimedia schrieb am 28. November 2023 um 15:38:47 Uhr:
Aber KI NG 007 ist schon geil ;-)
Was ist an KI-NG 7 so geil? 😕😉😁
Ich fahr mit Norddeutschem Wunsch-Kennzeichen in BW. Geht ganz einfach. Billige Bude mieten, Auto mit Wunschkennzeichen anmelden. Lebensmittelpunkt wieder verlegen und Kennzeichen mitnehmen.
Und ab sofort den netten Touristenbonus beim Spurwechsel etc geniesen und dazu dauernd vom Zoll kontrolliert zu werden. Besonders spannend wenn man keinerlei Reisegepäck und nur seine Papiere dabei hat. Funktioniert besonders im Grenzhinterland.