Ist dieser Steinschlag/Kratzer TÜV relevant?
Die Frage steht im Titel :-)
Ist der angefügte "Steinschlag" TÜV relevant? Ist hier evtl. sogar ein TÜV-Prüfer?
Er ist zwar im Sichtfeld aber so klein und nur oberflächlich, dass ich denke, er ist nicht TÜV-relevant.
Aber vielleicht werde ich ja eines Besseren belehrt.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zum einen gehts beim Schadenersatz also um das Thema normaler Verschleiß vs. Schaden. Da spricht manches für Verschleiß.
Du sagst es sei ein Firmenmietwagen. Wenn das bei einer Fahrt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses passiert ist, dann haftest Du nicht. Der Arbeitgeber haftet dann.
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Seh ich auch so. Mietwagen nur mit VK und 0€ SB. Dann kommen zwar die ganzen tollen 19€/Tag Preise nicht zustande, aber Autos kosten nun einmal und ich habe so am wenigsten Stress 🙂
Zudem müsste doch eine PKW-Nutzungsregegelung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag existieren .
So zumindest kenne ich es von Firmen mit Fuhrpark und Mietwagen für die Mitarbeiter. .. .
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 15. August 2018 um 08:01:53 Uhr:
Wenn die Vermietung aber bereits von Schaden weiß klappt es wohl nicht .. 😮
Vor allem wäre bei einer in Deutschland unzulässigen Reparatur der Anspruch auf eine neue Scheibe wohl kaum noch angreifbar...
Weil _die_ ist ein erheblicher Mangel bei der HU.
Zitat:
@rwurzer schrieb am 15. August 2018 um 09:00:08 Uhr:
Die Selbstbeteiligung liegt bei 500,00€ für Teilkasko.Es ist sozusagen ein Firmen-Mietwagen, ich hatte also keine Einsicht in die Rahmenbedingungen. 500,00 € für Teilkasko ist natürlich viel zu hoch. Keine Ahnung was da meine Firma verhandelt hat...
Die Scheibe zu tauschen kostet 673,00€. Da hilft die Selbstbeteiligung auch nicht mehr viel. Auf die 173,00€ sind dann auch gesch***en ;-)
Ich sehe hier eben auch nur einen mini oberflächlichen Kratzer der Scheibe, klar im Sichtfeld aber trotzdem mini.
Da wird wohl das erste mal meine Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Einsatz kommen :-)
Öhm..du solltest vielleicht weniger mit deiner Verkehrsrechtschutz sprechen, sondern eher mit deinem Arbeitgeber.
Also ist der Wagen ein Mietwagen, der dir zur Verfügung gestellt wird von deinem Arbeitgeber, ist es für dich, rein rechtlich, ein Firmenwagen. Damit wärst du nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftbar.
Oder hast du etwa eine Vereinbarung bei deinem AG darüber unterschrieben, dass du Privat für alle Schäden haftest?
Das ginge nur, wenn du den Pkw für rein private Zwecke über den AG gemietet hast und zwar auf deinen Namen!
Du musst uns mal Aufklären
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Ist der Steinschlag denn tatsächlich bei dir entstanden oder war der vielleicht schon vorher und da er deines Wissens nicht relevant ist, hast du es nicht vermerken lassen, als du das Fahrzeug abgeholt hast? Vielleicht rechnen die den Schaden gerne öfter ab.
Zitat:
@rwurzer schrieb am 14. August 2018 um 20:50:39 Uhr:
Es geht nicht darum, wie ich den TÜV "umgehen" kann sondern ob es relevant wäre, wenn das Auto gereinigt und bei gutem Licht begutachtet wird.Kommt das Auto durch den TÜV oder nicht? :-)
Das Auto war ein Mietauto und jetzt wollen sie mir die Scheibe als Mangel anhängen.
Titel und Eröffnungspost ist mMn irreführend und erreicht so evtl. nicht den "richtigen" Personenkreis.
Du machst also die Rechtmässigkeit der Ansprüche des Vermieters gegen dich davon abhängig ob der TÜV Einwände hat? Würdest du diese Frage auch bei einer Delle in der Motorhaube stellen?
Sinnvoller wäre evtl. gewesen konkret zu fragen ob die Ansprüche des Vermieters (gegen dich) gerechtfertig sind oder nicht.