Ist Diese Unterbodenbeleuchtung Ok????

VW Vento 1H

HALLO
HABE NOCH MAL EINE FRAGE AN EUCH!!
HABE MIR BEI EBAY DIE FOLGENDE UUB GEKAUFT,KANN MIR JETZT JEMAND VO EUCH SAGE OB DIE GANZ OK IST,IMMERHIN IST SIE JA GEPRÜFT.

ARTIKELNUMMER: 7925282013

DANKE

34 Antworten

In Österreich darf die Polizei dein Auto sofort Stillegen.... wegen allen mögl. dingen...

Und ich bin aus Österreich :-)

Lg

Zitat:

Original geschrieben von eltrah


sie dürfen ihm die weiterfahrt verweigern, aber nicht stilllegen, das darf nur tüv, dekra o.ä. ...

Ein Wagen, der ohne gültige Betriebserlaubnis (diese erlischt bereits mit der Montage der UBB) im Bereich der StVZO bewegt wird, MUSS an Ort und Stelle stillgelegt werden, wenn dies bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird. Diese Anweisung besteht seit dem 01.05.2003.

die polizei kann den verdacht äussern

sie dürfen dir nur die weiterfahrt verweigern, dein auto abschleppen, zur dekra o.ä. bringen, untersuchen lassen und dann stilllegen lassen...

alles zu deinen kosten

Wie oben schon erwähnt ist DER BETRIEB sowie DIE MONTAGE nicht erlaubt da kein Teilegutachten vor sowas vorhanden ist. Der Grund dafür ist simpel da die Teile bei Fachungerechter Montage gerne das weite suchen und die das weite suchende Röhrchen dem nächsten vor die Karre marschiert. Und da E-Bay sowiesoin sachen Tuning zu dumpingpreisen den letzten Koreamüll verkauft so würde ich mir diese "Geprüften" leuchten mit gefälschten Prüfzertifikaten bestimmt nicht an bzw einbauen. Soviel dazu

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Zitat:

Original geschrieben von Golf4U


Wie oben schon erwähnt ist DER BETRIEB sowie DIE MONTAGE nicht erlaubt da kein Teilegutachten vor sowas vorhanden ist. Der Grund dafür ist simpel da die Teile bei Fachungerechter Montage gerne das weite suchen...

...und außerdem das Lichtprofil des Fahrzeuges in unzulässiger Weise verändern.

Des is schon soooo oft dikutiert worden, könnts net lesen, wollts net lesen, oder wollts es einfach nicht begreifen?

Wenn die Betriebserlaubnis erlischt is die zulassung ungültig usw...
Und einfach gesagt wie jeder weis keine zulassung, keine KENNZEICHEN....

Bei verdacht einer gefährdung können und dürfen sie dir net nur die weiterfahrt verbieten, sondern auch die Kennzeichen sofort einziehen, sie müssen nicht, je nachdem wie sies einschätzen, aber sie dürfens, auch in D.

Zitat:

Original geschrieben von Marty102


Bei verdacht einer gefährdung können und dürfen sie dir net nur die weiterfahrt verbieten, sondern auch die Kennzeichen sofort einziehen, sie müssen nicht, je nachdem wie sies einschätzen, aber sie dürfens, auch in D.

So ist mir das auch geläufig.

§17 StVZO
Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

(2) Nach der Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien (auch kennzeichenfreien) Fahrzeugen - der nach § 18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis ist abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.

(3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

2. die Vorführung des Fahrzeugs

anordnen und wenn nötig mehrere solche Anordnungen treffen.

Kolleg von mir, hatte eine UBB verbaucht, sie im Stand auf einem öffentlichen Parkplatz angehabt und die Polizisten haben nur gesagt das er sie, wenn er weiter fahrt, bitte ausmachen solle.

Was ich damit sagen will ist, das die Polizei KANN oder nicht MUSS.

Manchmal hilft auch nur höflich reden.

Zitat:

Original geschrieben von vxr


Kolleg von mir, hatte eine UBB verbaucht, sie im Stand auf einem öffentlichen Parkplatz angehabt und die Polizisten haben nur gesagt das er sie, wenn er weiter fahrt, bitte ausmachen solle.

Was ich damit sagen will ist, das die Polizei KANN oder nicht MUSS.

Manchmal hilft auch nur höflich reden.

Einen gewissen Ermessensspielraum haben die Beamten da natürlich schon...

war gerade mit´n hund draußen, da fuhr einer mit´n vectra b kombi vorbei mit ubb...

sah das scheisse aus...

War ja auch nen Opel 😁

*duckvorOpelanhänger*

kam grad von mcd wieder... die blau-silbernen (hamburg 😁) haben grad nen Lupo oder Polofahrer (nicht genau gesehen) gefilzt, mitten auf ner vielbefahrenen Straße. Würd mich mal interessieren was der angestellt hat 😁

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus


kam grad von mcd wieder... die blau-silbernen (hamburg 😁) haben grad nen Lupo oder Polofahrer (nicht genau gesehen) gefilzt, mitten auf ner vielbefahrenen Straße. Würd mich mal interessieren was der angestellt hat 😁

Vielleicht hatte er eine Aufdach-Beleuchtung wie der Golf II im Anhang 😁

Ich finde es auch immer interessant, wenn einer gefilzt wird, irgendwie... Oft ist es berechtigt und die Polizisten beweisen da ihre Nase für so etwas...

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus


kam grad von mcd wieder... die blau-silbernen (hamburg 😁) haben grad nen Lupo oder Polofahrer (nicht genau gesehen) gefilzt, mitten auf ner vielbefahrenen Straße. Würd mich mal interessieren was der angestellt hat 😁

brauchst gar nicht so angeben... 😁

habe auch schon ´n blau/silbernen im einsatz gesehen...

die beiden cop´s standen nämlich dabei als zwei typen die folie ihrer seitenscheiben (vorn) entfernt haben... vectra a 😁

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