ist diese Schadenbsabwicklung rechtens ?

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine unabhängige Einschätzung zu einem kürzlich bei mir reguliertem Schaden;

vor einigen Wochen komme ich zu meinem Wagen (Mittelklasse, 11 Jahre alt) und entdecke einen größeren Frontschaden infolge einer Kollision. Frontschürze war hinüber, der linke Kotflügel sowie der Scheinwerfer links. Der Verursacher hatte seine Daten hinterlegt, sodaß die Haftung schnell geklärt werden konnte. Ich bin also zur Werkstatt gefahren, habe dort alle Daten abgegeben und eine Abtrittserklärung unterzeichnet. Kurz darauf gab man mir Bescheid, man arbeite mit einer Gesellschaft zusammen, die erstmal "abcheckt" mit welcher Versicherung man es zu tun hat. Und hier gäbe es einige schwarze Schafe, wo man die Regulierung besser einem Anwalt überlassen würde. Gegnerische Versicherung wäre in diesem Fall so eine. Ich unterschrieb also eine Bevollmächtigung, damit ein Anwaltsbüro hier tätig werden durfte. Relativ schnell war die Zusage der gegn. Versicherung da und das Auto konnte repariert werden. Ich bekam für 1 Woche einen Mietwagen (Opel Mittelklasse), und konnte dann mein FZG wieder abholen.

Heute bekomme ich nun von besagtem Anwaltsbüro die Nachricht, daß alles nun abgewickelt wäre. Dabei war auch eine knappe Aufstellung der Kosten. In dieser Aufstellung waren die (m.M. nach überzogene Reparatur), die Mietwagenkosten in einem hohen, fast 4stelligen Betrag (VIEL zu hoch!!!), sowie ein Posten "Wertminderung" von einigen hundert €.
...

So. Daß eine Werkstatt bei einem Haftpflichtschaden nicht immer den "Billigweg" geht ist mir klar. Mir als Kunde kann das aber auch egal sein, schließlich geht es mir nur um die fachgerechte Instandsetzung des Schadens. Der Mietwagen allerdings kostet in der Werkstatt lt. Aushang gerade mal ein Drittel der berechneten Kosten pro Woche. Was bedeutet außerdem der Posten "Wertminderung"? Ich habe bei Abholung meines FZG keinerlei Papiere bekommen, geschweige denn eine Wertminderung. Verstehe ich das falsch, oder stünde diese nicht MIR zu? Mit welchem Recht berechnet die Werkstatt der gegn. Versicherung eine Wertminderung für mein FZH und sackt sie dann selbst ein ?!?
Besagte Werkstatt hatte mir bei einer früheren Regulierung den billigsten Mietwagen gegeben, bei der Versicherung aber den kompletten Tagessatz ausgeschöpft. Ist so eine Geschäftsgebahren rechtens ? Hätte ich mir das Geld für den Mietwagen damals von der Versicherung zahlen lassen und besagten Mietwagen auf eigene Faust gemietet, wäre die Differenz von fast 150,- meine gewesen, richtig?
Ist das so üblich, oder sollte ich hier in irgendeiner Form tätig werden/Erklärung fordern ?
Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zur Verdeutlichung: Natürlich steht Dir die Wertminderung zu, ebenso wie die Unkostenpauschale. Schreib dem Anwalt eine Mail mit Deiner Bankverbindung und der Bitte um Überweisung der Beträge.

Allerdings irrst Du Dich, was die Mandatierung angeht. Die Werkstatt darf natürlich Anwälte beauftragen, soviel sie will. Dafür braucht sie aber keine Unterschrift von Dir. Sie würde den Anwalt dann nur selbst zahlen müssen.

Die Unterschrift leiert sie Dir aus dem Kreuz, weil Du damit das Mandat erteilst und der Anwalt der Versicherung gegenüber so auftritt, als hättest Du persönlich ihn in Anspruch genommen und dadurch er sein Geld von der gegnerischen Versicherung bekommt.

Letztlich ist das Abzocke, denn Du selbst hättest ihn ja nicht beauftragt. So schiebt die Werkstatt ihm die Mandanten zu. Meistens sind dann auch noch ein Abschlepper, ein Sachverständiger und ein Autovermieter dabei. Und alle verstehen sich blendend.

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Es kann keinem egal sein, was für den Mietwagen berechnet wird - jeder zahl das mit der KH-Prämie mit.
Die Wertminderung bekommst Du überwiesen, muss Dein Anwalt rausrücken oder sich kümmern.
Wenn Du die Abtretung unterschreibst, gibts DU den Startschuss zur Selbstbedienung der Werkstätten, Vermieter und schließlich der Anwälte. Man kann sich auch selbst um die Regulierung kümmern, wenn man will.

Danke für die Antwort.
Ich hab schäden schon selbst reguliert, allerdings war Urlaubszeit und ich wollte mich darum nicht kümmern, wie dem auch sei. Mich wundert nur ob man als Werkstatt dermaßen "abziehen" kann... Für den Mietwagenpreis hätte ich an anderer Stelle eine Mercedes E-Klasse bekommen ...

Ist die Frage, ob die gegnerische Versicherung deiner Werkstatt alles bezahlt. Wenn nicht, wer trägt die Differenz? Mir deinen Unterschriften hast Du denen ja einen Freibrief gegeben.
In so einem Fall unterschreibe ich höchstens die Vollmacht meines eigenen Anwaltes, der alles weitere für mich regelt. Meine Erfahrungen mit Schadenregulierungen sind eher miserabel.

Schon wieder ein Fall von Werkstattabzocke mit Verdacht auf Unfallhelfersyndrom 😉

Im Ernst, das ist eine ziemlich üble Nummer und leider wird sie immer häufiger gespielt.

1. Den Anwalt mandatierst DU und sonst niemand. Und das machst Du, wenn DU anwaltliche Hilfe brauchst und nicht die Werkstatt. Die erzählen das Märchen von der ach so schlechten Erfahrung mit genau dieser speziellen Gesellschaft doch bei jeder  Versicherung, mit der sie zu tun haben.

2. Spätestens wenn es Zoff gibt, zeigt sich, wer hier für wen kämpft. Der Anwalt, der ja offiziell von Dir mandatiert wurde, muss  dann Dich gegen seine Haus und Hof Werkstatt verteidigen, wenn die Versicherung die Mietwagenkosten nicht zahlt und die Werkstatt das Geld von Dir fordert.

Wenn die Rechnung aber von vorneherein so überzogen war, kommt es vermutlich nicht zum Zoff. Die Werkstatt bekommt von der Versicherung einen Teil der Rechnung bezahlt und hat damit noch immer Gewinn gemacht.

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naja, den Anwalt habe ich nicht beauftragt, sondern die Werkstatt. Ich habe hierzu lediglich mein Einverständnis gegeben. Die Summen die mir bekannt sind, stammen aus dem Schreiben des Anwalts, der widerum hat sie vom Händler an die Versicherung weitergeleitet. Mir wurde erklärt man will sich nicht auf groß Theater mit der Versicherung einlassen, weil die gerne mal diskutieren und sich weigern zu zahlen. Bei aktueller Vorgehensweise wundert mich das allerdings auch nicht mehr groß ...
Man hat es also einem Anwalt übergeben und mich lediglich eine Vollmacht unterschreiben lassen. "Der Anwalt regelt dann alles weitere" wurde mir gesagt. Hat er ja auch. Aber wie kommen Werkstatt/Anwalt dazu 300,- Wertminderung zu berechnen/kassieren ? Es ist mein Auto und damit auch mein Schaden, der mir beim Wiederverkauf entsteht. Insofern bin ich da auch Wolfgear´s Meinung - das Geld steht mir zu !

Zitat:

naja, den Anwalt habe ich nicht beauftragt, sondern die Werkstatt. Ich habe hierzu lediglich mein Einverständnis gegeben.

Irrtum. Wenn Du eine Vollmacht unterschreibst hast, handelt er in deinem Namen (hoffentlich jedenfalls). Also hast Du ihn auch beauftragt.

Zitat:

Aber wie kommen Werkstatt/Anwalt dazu 300,- Wertminderung zu berechnen/kassieren ? Es ist mein Auto und damit auch mein Schaden, der mir beim Wiederverkauf entsteht.

Diese Frage solltest Du "deinem" Anwalt stellen. Schließlich hast Du ihn bevollmächtigt. Ich will mal nicht hoffen, dass er im Auftrag der Werkstatt bzw. in eigenen Interesse handelt.

Erstmal schreib ich hier nix weiter.

Erstmal..........

@Hafi
da fehlen selbst Delle mal die Worte

Zur Verdeutlichung: Natürlich steht Dir die Wertminderung zu, ebenso wie die Unkostenpauschale. Schreib dem Anwalt eine Mail mit Deiner Bankverbindung und der Bitte um Überweisung der Beträge.

Allerdings irrst Du Dich, was die Mandatierung angeht. Die Werkstatt darf natürlich Anwälte beauftragen, soviel sie will. Dafür braucht sie aber keine Unterschrift von Dir. Sie würde den Anwalt dann nur selbst zahlen müssen.

Die Unterschrift leiert sie Dir aus dem Kreuz, weil Du damit das Mandat erteilst und der Anwalt der Versicherung gegenüber so auftritt, als hättest Du persönlich ihn in Anspruch genommen und dadurch er sein Geld von der gegnerischen Versicherung bekommt.

Letztlich ist das Abzocke, denn Du selbst hättest ihn ja nicht beauftragt. So schiebt die Werkstatt ihm die Mandanten zu. Meistens sind dann auch noch ein Abschlepper, ein Sachverständiger und ein Autovermieter dabei. Und alle verstehen sich blendend.

verstehe... das ist ja interessant.
Wie sollten man denn dann künftig vorgehen, wenn wieder mal was "von der unkooperativen" Versicherung erzählt wird ? Hier gehts doch eigentlich nur drum Leute irgendwie unnötig zu beschäftigen, oder? Und sich das zahlen zu lassen

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Zur Verdeutlichung: Natürlich steht Dir die Wertminderung zu, ebenso wie die Unkostenpauschale. Schreib dem Anwalt eine Mail mit Deiner Bankverbindung und der Bitte um Überweisung der Beträge.

Hallo,

bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug noch eine Wertminderung!?😠 😉
Wenn das akzeptiert wird gebe ich hier einen aus.

Man sieht hier mal wieder, das manche Werkstätten anscheinend den Hals nicht voll genug bekommen.
Aber dann schön den Schwanz einziehen und die Sache den Anwälten übergeben, die diesen Mist hier noch durchsetzen.

Klingt für mich schon direkt nach Inzucht - Sorry.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Wie sollten man denn dann künftig vorgehen, wenn wieder mal was "von der unkooperativen" Versicherung erzählt wird ?

Wenn Du nicht sicher bist was zu tun ist, suche dir einen EIGENEN Anwalt. Nur so bist Du sicher, dass deine Interessen vertreten werden. Unterschreibe NIE irgendwelche Vollmachten, die man dir unter die Nase hält. Sei misstrauisch. Keiner macht irgendwas ohne an seine eingenen Vorteile zu denken.

Auch was hier von vielen erzählt wird, ersetzt keine juristische Beratung. Auch wenn alle es hier gut meinen. Aber ein Jurist ist hier wohl eher selten vertreten.

Zitat:

Original geschrieben von SmileyChris


verstehe... das ist ja interessant.
Wie sollten man denn dann künftig vorgehen, wenn wieder mal was "von der unkooperativen" Versicherung erzählt wird ? Hier gehts doch eigentlich nur drum Leute irgendwie unnötig zu beschäftigen, oder? Und sich das zahlen zu lassen

Mir würde diese Werkstatt nie wieder etwas erzählen.

Du solltest Dir bewußt sein, dass du am Ende des Tages diese Art der Abzocke selber zahlst in Form von Prämien (-Erhöhungen) der Versicherungen.

Der Kunde zahlt diese Art der Abzocke. Nicht die Versicherung selber.

Zitat:

Original geschrieben von SmileyChris


So. Daß eine Werkstatt bei einem Haftpflichtschaden nicht immer den "Billigweg" geht ist mir klar. Mir als Kunde kann das aber auch egal sein ... Der Mietwagen allerdings kostet in der Werkstatt lt. Aushang gerade mal ein Drittel der berechneten Kosten pro Woche.

Ich hätte wenig Mitleid wenn du auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben würdest.

Wieso kommt bei Geschädigten regelmäßig jedes Kostenbewusstsein abhanden, wenn die gegnerische Versicherung zahlt ? Kein halbwegs vernünftiger Mensch würde bei der Abgabe seines Autos Blankoschecks fü reparatur und Ersatzfahrzeug unterschreiben wenn er wüsste er zahlt die Rechnung am Ende des Tages selbst ...

Den "fleissigen Unfallhelferchen" liefert man mit dieser Herangehensweise Steilvorlagen.

Immer mehr Werkstätten arbeiten mit Dienstleistern zusammen, um sich nicht mehr mit Schadensabwicklungen befassen zu müssen. Gegenüber den eigenen Kunden wird dies gern damit erklärt, dass Differenzen mit Versicherungen bestünden, letztlich will man eigenes Personal einsparen und beauftragt aus diesem Grund einen externen Dienstleister.

Diese Dienstleistung ist für die Werkstatt nicht kostenlos. In einem Haftpflichtschaden entstehen der Werkstatt dann keine Kosten, wenn der Kunde davon überzeugt werden kann, dass die Einschaltung eines bestimmten Rechtsanwaltes erforderlich ist und der Kunde eine Vertretungsvollmacht für diesen Anwalt unterschreibt.

Der Rechtsanwalt übernimmt dann die „gemeinsamen“ Interessen. Ein Mandantengespräch, wie es nach einem Unfallschaden üblich sein sollte, findet zumeist nie statt. Er wird in seinem/seinen Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung auch nicht einmal ansatzweise zum Unfallhergang und Verschulden Stellung nehmen. Oftmals hat der Rechtsanwalt seine Kanzlei nicht einmal am Ort des Geschädigten bzw. der Werkstatt.

Nach der Schadenregulierung muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten informieren. Hat der Versicherer alle gestellten Forderungen anstandslos reguliert, werden die erhobenen und vom Versicherer gezahlte Kostenpauschale und Wertminderung auch an den Geschädigten ausgeglichen (zumindest meistens). Hat der Versicherer aber Kürzungen z.B. an erhöhten Mietwagenkosten vorgenommen, werden Kostenpauschale und Wertminderung an die Werkstatt zum Ausgleich der Differenz überwiesen.

Spätestens jetzt sollte jedem bewusst sein, das der Rat der Werkstatt, gerade diesen Rechtsanwalt einzuschalten, wohl nicht der Beste war, zeigt sich doch, dass er in erster Linie die Interessen der Werkstatt vertritt.

Die größten Spezialisten dieser Anwaltsspezies haben ihre Kanzlei in München, Leipzig, Frankfurt, Hannover oder Hamburg. Das Sahnehäubchen dabei ist, dass einige Anwaltskanzleien selbst nicht einmal tätig werden. Sie beauftragen ebenfalls den Dienstleister der Werkstatt mit der Abwicklung gegenüber dem eintrittspflichtigen Versicherer, der dann den Schriftwechsel im Namen der Anwaltskanzlei (natürlich auf deren Briefbogen) übernimmt. Dafür wird ein Honorar vereinbart, das oftmals bis zu 80% des vom Versicherer gezahlten Anwaltshonorars beträgt.

@TE
Eine gezahlte Wertminderung und auch eine/die Kostenpauschale steht dir zu, auch wenn vom Versicherer – ob nun zu Recht oder Unrecht – Kürzungen an Reparatur- und/oder Mietwagenkosten vorgenommen wurden. Folge hier dem Rat von Hafi (19:05 Uhr) und schreib ihm eine Mail mit deiner Bankverbindung und lass uns an der Antwort teilhaben.

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