ist diese Schadenbsabwicklung rechtens ?

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine unabhängige Einschätzung zu einem kürzlich bei mir reguliertem Schaden;

vor einigen Wochen komme ich zu meinem Wagen (Mittelklasse, 11 Jahre alt) und entdecke einen größeren Frontschaden infolge einer Kollision. Frontschürze war hinüber, der linke Kotflügel sowie der Scheinwerfer links. Der Verursacher hatte seine Daten hinterlegt, sodaß die Haftung schnell geklärt werden konnte. Ich bin also zur Werkstatt gefahren, habe dort alle Daten abgegeben und eine Abtrittserklärung unterzeichnet. Kurz darauf gab man mir Bescheid, man arbeite mit einer Gesellschaft zusammen, die erstmal "abcheckt" mit welcher Versicherung man es zu tun hat. Und hier gäbe es einige schwarze Schafe, wo man die Regulierung besser einem Anwalt überlassen würde. Gegnerische Versicherung wäre in diesem Fall so eine. Ich unterschrieb also eine Bevollmächtigung, damit ein Anwaltsbüro hier tätig werden durfte. Relativ schnell war die Zusage der gegn. Versicherung da und das Auto konnte repariert werden. Ich bekam für 1 Woche einen Mietwagen (Opel Mittelklasse), und konnte dann mein FZG wieder abholen.

Heute bekomme ich nun von besagtem Anwaltsbüro die Nachricht, daß alles nun abgewickelt wäre. Dabei war auch eine knappe Aufstellung der Kosten. In dieser Aufstellung waren die (m.M. nach überzogene Reparatur), die Mietwagenkosten in einem hohen, fast 4stelligen Betrag (VIEL zu hoch!!!), sowie ein Posten "Wertminderung" von einigen hundert €.
...

So. Daß eine Werkstatt bei einem Haftpflichtschaden nicht immer den "Billigweg" geht ist mir klar. Mir als Kunde kann das aber auch egal sein, schließlich geht es mir nur um die fachgerechte Instandsetzung des Schadens. Der Mietwagen allerdings kostet in der Werkstatt lt. Aushang gerade mal ein Drittel der berechneten Kosten pro Woche. Was bedeutet außerdem der Posten "Wertminderung"? Ich habe bei Abholung meines FZG keinerlei Papiere bekommen, geschweige denn eine Wertminderung. Verstehe ich das falsch, oder stünde diese nicht MIR zu? Mit welchem Recht berechnet die Werkstatt der gegn. Versicherung eine Wertminderung für mein FZH und sackt sie dann selbst ein ?!?
Besagte Werkstatt hatte mir bei einer früheren Regulierung den billigsten Mietwagen gegeben, bei der Versicherung aber den kompletten Tagessatz ausgeschöpft. Ist so eine Geschäftsgebahren rechtens ? Hätte ich mir das Geld für den Mietwagen damals von der Versicherung zahlen lassen und besagten Mietwagen auf eigene Faust gemietet, wäre die Differenz von fast 150,- meine gewesen, richtig?
Ist das so üblich, oder sollte ich hier in irgendeiner Form tätig werden/Erklärung fordern ?
Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zur Verdeutlichung: Natürlich steht Dir die Wertminderung zu, ebenso wie die Unkostenpauschale. Schreib dem Anwalt eine Mail mit Deiner Bankverbindung und der Bitte um Überweisung der Beträge.

Allerdings irrst Du Dich, was die Mandatierung angeht. Die Werkstatt darf natürlich Anwälte beauftragen, soviel sie will. Dafür braucht sie aber keine Unterschrift von Dir. Sie würde den Anwalt dann nur selbst zahlen müssen.

Die Unterschrift leiert sie Dir aus dem Kreuz, weil Du damit das Mandat erteilst und der Anwalt der Versicherung gegenüber so auftritt, als hättest Du persönlich ihn in Anspruch genommen und dadurch er sein Geld von der gegnerischen Versicherung bekommt.

Letztlich ist das Abzocke, denn Du selbst hättest ihn ja nicht beauftragt. So schiebt die Werkstatt ihm die Mandanten zu. Meistens sind dann auch noch ein Abschlepper, ein Sachverständiger und ein Autovermieter dabei. Und alle verstehen sich blendend.

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Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Ich hätte wenig Mitleid wenn du auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben würdest.

Wieso kommt bei Geschädigten regelmäßig jedes Kostenbewusstsein abhanden, wenn die gegnerische Versicherung zahlt ?

Weil der TE sich auf seine Werkstatt verlassen hat und von den viel zu hohen Kosten erst im Nachhinein erfahren hat?

Aber deine Schadenfreude hat ihm jetzt bestimmt weitergeholfen.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Ich hätte wenig Mitleid wenn du auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben würdest.

Wieso kommt bei Geschädigten regelmäßig jedes Kostenbewusstsein abhanden, wenn die gegnerische Versicherung zahlt ? Kein halbwegs vernünftiger Mensch würde bei der Abgabe seines Autos Blankoschecks fü reparatur und Ersatzfahrzeug unterschreiben wenn er wüsste er zahlt die Rechnung am Ende des Tages selbst ...

Den "fleissigen Unfallhelferchen" liefert man mit dieser Herangehensweise Steilvorlagen.

Glückwunsch mal wieder zum unnötigsten Beitrag des Tages.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Original geschrieben von SmileyChris


So. Daß eine Werkstatt bei einem Haftpflichtschaden nicht immer den "Billigweg" geht ist mir klar. Mir als Kunde kann das aber auch egal sein ... Der Mietwagen allerdings kostet in der Werkstatt lt. Aushang gerade mal ein Drittel der berechneten Kosten pro Woche.
Ich hätte wenig Mitleid wenn du auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben würdest.

Wieso kommt bei Geschädigten regelmäßig jedes Kostenbewusstsein abhanden, wenn die gegnerische Versicherung zahlt ? Kein halbwegs vernünftiger Mensch würde bei der Abgabe seines Autos Blankoschecks fü reparatur und Ersatzfahrzeug unterschreiben wenn er wüsste er zahlt die Rechnung am Ende des Tages selbst ...

Den "fleissigen Unfallhelferchen" liefert man mit dieser Herangehensweise Steilvorlagen.

Okay, ich gebe zu, daß ich mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt habe. Natürlich ist es nicht in meinem Interesse, die gegnerische Versicherung absichtlich und über die Maßen zu schädigen.

Fakt ist: es ist mir ein Schaden entstanden, den es mir zu ersetzen gilt. Diesen Sinn und Zweck haben Versicherungen. Ich erwarte nichts darüberhinaus, lediglich die Instandsetzung meines Autos von einer Fachwerkstatt. Und das ist das, was ich erwarten darf, denn das ist mein Recht. Wenn ich jetzt zur Werkstatt fahre, und diese Abtrittserklärung unterschreibe, dann gehe ich davon aus, daß die Werkstatt in meinem Interesse handelt und sich nicht primär die Taschen vollmacht. Wenn man mir jetzt (zum ersten Mal) was von Anwalt und zickigen Versicherungen erzählt, muß ich das im ersten Moment mal glauben, weil ich es eben nicht besser weiß. Ich habe den Geschäftsführer darauf hingewiesen, daß das für mich neu ist und ich entsprechende Schritte unternehme falls ich infolge etwaiger Differenzen auf Kosten sitzen bleibe. Es wurde mir ausdrücklich versichert, daß dies nicht passieren wird. Ich unterstelle der Werrkstatt jetzt mal, daß sie mich nicht arglistig täuscht und betrügt, daher muß ich auch das erstmal glauben. Mein letzter Schaden ist bald 2 Jahre her, und da gab es noch nicht solche Spielchen mit Anwalt etc. ! Meine einzige Intention war, das Auto schnell und unbürokratisch repariert zu bekommen.

Wenn ich mir jetzt das Schreiben vom Anwalt durchlese, so steht da wohl drin, daß er diese Beträge von der gegn. Versicherung einfordert, also bisher mal noch garkein Geld geflossen ist. Wieso kann es dann im Nachhinein Probleme geben ? Es muß doch zumindest ein KVA überbracht worden sein ? Und/oder setzt man Mietwagenkosten absichtlich zu hoch an, um mehr zu bekommen ? Jede Versicherung gibt doch einen Tagessatz an, den man ausschöpfen kann. In diesem Fall kann doch die Werkstatt nicht das Doppelte verrechnen. Ginge dies zu meinen Lasten wäre das ein Skandal und würde von mir sofort öffentlich gemacht werden ! Und was die Anwaltskosten angeht, so müssen diese ebenso von der Versicherung getragen werden. Also was könnte mich hier erwarten ? Wieoso sollte ich auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben ?

Ich will keinesfalls falsch verstanden werden. Mir wäre es am liebsten gewesen der Kollege hätte sich beim Ausparken ein mal mehr umgesehen, denn dann gäbe es dieses Theater nicht. Ich habe niemals Sätze gesagt wie:"zocken sie das Maximum ab", oder "gucken sie ob man da noch was rauskitzeln kann". An Sachen wie Wertminderung habe ich noch nichtmal gedacht. Ich will und wollte lediglich ein repariertes Auto und fertig. In was ich da nun reingerutscht bin, und welche neuen Tricks man scheinbar wieder erfunden hat, erkenne ich erst jetzt so langsam.
Insofern trotzdem schonmal vielen Dank an die konstriktiven Antworten und ausführlichen Erklärungen !

edit:
als ich das FZG abgeholt habe, sagte man mir, daß der Fall damit komplett abgeschlossen wäre. Dann gehe ich zum einen davon aus, daß mich eigentlich keinerlei Forderungen erwarten können, andererseits aber auch, daß man nicht vorhat mir eine evtl Wertminderung auszuzahlen... Ich werde einfach mal abwarten und mich die Tage telefonisch in betreffender Kanzlei melden. Die können das bestimmt klären.

@Elchsucher

???

Von Schadenfreude kann gar keine Rede sein.

Und ja, dieses "blind vertrauen" und alles mögliche unterschreiben macht man nur wenn man davon ausgeht dass man die Zeche nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Sonst eher nicht.

@SmileyChris

Zitat:

Original geschrieben von SmileyChris


Wenn ich mir jetzt das Schreiben vom Anwalt durchlese, so steht da wohl drin, daß er diese Beträge von der gegn. Versicherung einfordert, also bisher mal noch garkein Geld geflossen ist.

Hätte mich auch gewundert, normalerweise stellt die Wertminderung ein Gutachter fest, nicht Werkstatt und/oder Anwalt. Von einem Gutachter hab ich aber bisher nichts gelesen.

Mich würde auch wundern, wenn das so wie du es schilderst bei der Versicherung durchgeht, nicht nur die Werkstätten arbeiten mit exterenen Dienstleistern zusammen zum Zwecke ihrer Gewinnmaximierung, die Versicherungen tun dies ebenso, hier natürlich zunächst zur Kostensenkung.

An deiner Stelle würde ich mich auf eine evtl. nicht unerhebliche Differenz einstellen bzw. den Streit um diese. Das Los mit dem Anwalt den die Versicherung im Normalfall zahlt hast du leider schon gezogen, dass der deine (!) Interessen vertritt ist eher unwahrscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von SmileyChris


Meine einzige Intention war, das Auto schnell und unbürokratisch repariert zu bekommen.

Nehm ich dir ja ab.

Zitat:

Original geschrieben von SmileyChris


In was ich da nun reingerutscht bin, und welche neuen Tricks man scheinbar wieder erfunden hat, erkenne ich erst jetzt so langsam.

Vom Ertrag des täglichen grossen Blechverbiegens auf unseren Strassen wollen halt möglichst viele Beteiligte profitieren und keiner bekommt den Hals voll genug. Die Gier führt dann bei

allen

Beteilgten zu mehr oder weniger unhübschen bis grotesken Verhaltensweisen, ums mal freundlich auszudrücken.

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Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Von Schadenfreude kann gar keine Rede sein.

Kam aber irgendwie so rüber. Nix für ungut.

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