Ist das Parken an dieser Stelle rechtlich erlaubt?

Seat Ibiza 4 (6J)

Hey,

in dem einen Foto seht ihr ein anderes Fahrzeug, welches aufjedenfall dort stehen darf.
Der graue Seat Ibiza ist meiner. Da der nicht zwischen dem Gestell und Stange passt, habe ich daneben geparkt. Auf dem Fußgänger war noch genug Platz zum Vorbeigehen. Trotzdem frage ich mich, ob ich dort mit einem Strafzettel rechnen müsste.

Grüße 🙂

Beste Antwort im Thema

Das Haltverbotsschild gilt nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.

Je nach Fahrzeugbreite und der damit verbleibenden Restbreite des Gehweges, ist das Parken neben der Laterne zwar ungewöhnlich, aber verkehrsrechtlich gesehen nicht zu beanstanden.

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Zitat:

@simfer schrieb am 22. Januar 2018 um 11:58:33 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Januar 2018 um 11:35:17 Uhr:


Auf Gehwegen darf grundsätzlich nicht geparkt werden, außer bei klarer und eindeutiger Beschilderung. Soweit die Gesetzeslage.

Richtig und der TE hat ausgeführt, dass es eine klare und eindeutige Beschilderung gibt, die das Parken auf dem Gehweg erlaubt.

an dieser Stelle? Wo?

Es ist nicht zielführend für alle Angaben des TE Beweise einzufordern.

@audijazzer

okay, du drehst mir die worte aber ganz schön im mund um bzw. interpretierst meine aussage, als sei es eine metapher. wie auch immer.
wenn mir jemand da reinkloppt, wird mir das erstattet, das nur mal so nebenbei, das hindert mich nicht, mein auto dort zu parken.
es steht dort wo es stehen sollte, ich wiederhole mich: eine beschilderung erlaubt das parken auf dem bürgersteig, da brauch man meine aussagen nicht anzuzweifeln, es bringt mir selber rein gar nichts, hier rumzulügen, denk doch mal nach…
und nein, die laterne bedeutet nicht „parken verboten“… steht es so im gesetz, worauf du dich die ganze zeit beziehst?
meine fahrschulzeit ist schon etwas über 2 jahre her, aber dies tut überhaupt nichts zur sache, warum driftest du denn von dem thema ab? ich weiss es ja zu schätzen, dass du dich an diesem thread aktiv beteiligst, aber deine zynischen aussagen bewirken genau das gegenteil.

und damit ich es dir endlich beweisen kann, habe ich sogar ein foto und ein video für dich gemacht, mein junge 😉
foto hier angehangen. video unter folgendem link verfügbar: https://we.tl/XJEMswjhXk

Nichts desto Trotz stellt deine Gurke an dieser Stelle den halben Gehweg zu,
SO war das ganz sicher nicht gedacht.

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Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 22. Januar 2018 um 17:50:56 Uhr:


Nichts desto Trotz stellt deine Gurke an dieser Stelle den halben Gehweg zu,
SO war das ganz sicher nicht gedacht.

m.M.n. noch genug platz... ich denke das ist auslegungssache. wenns hart auf hart kommt müsste ich zahlen, da ich (wohl war) den gehweg MINIMAL behindere. aber politessen sind kleinkariert. aber was mich interessieren würde, gibt es ein gesetz dazu, wenn ja welches?

Zitat:

@seatibiza123 schrieb am 22. Januar 2018 um 17:41:55 Uhr:


@audijazzer

und damit ich es dir endlich beweisen kann, habe ich sogar ein foto und ein video für dich gemacht, mein junge 😉
foto hier angehangen. video unter folgendem link verfügbar: https://we.tl/XJEMswjhXk

das "mein junge" lass mal stecken..

schön, dass wir jetzt mal Fakten vorliegen haben.

Das Schild über dem P-Schild ignorierst du einfach geflissentlich??
Glaubst du das hängt da zum Spaß?

(Auch wenn das zugegebenermaßen schon eine äußerst merkwürdige Schilderkombination ist 🙄)

Fühle mich voll bestätigt.

Ist dieser fragliche Platz direkt nach dem Baum?
Wenn ja, dann interpretiere ich diese widersprüchliche Beschilderung mal so, dass dort zwar auf dem Gehweg geparkt werden darf, nicht aber auf dem direktfolgenden Platz, also: NEIN!

Ich würde mich im Leben dort nicht hinstellen.

Das Haltverbotsschild gilt nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.

Je nach Fahrzeugbreite und der damit verbleibenden Restbreite des Gehweges, ist das Parken neben der Laterne zwar ungewöhnlich, aber verkehrsrechtlich gesehen nicht zu beanstanden.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 22. Januar 2018 um 22:07:00 Uhr:


Das Haltverbotsschild gilt nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.

tatsächlich? Interessante Interpretation dieser Situation.
Nebenbei haben wir hier ein absolutes Halteverbot.

An der Interpretation der Schilder ist nicht zu rütteln. Kannst du aber einfach in der STVO nachlesen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Januar 2018 um 22:11:11 Uhr:


tatsächlich?

Tatsächlich! 😉

Keine besondere Interpretation, sondern staubtrockene Anwendung der StVO.

Zeichen 283 verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Sonst nichts.

wobei sich die Behörde schon irgendwas gedacht haben wird, als sie das Schild 283 genau dort zusätzlich angebracht hat.
Denn warum steht da ein absolutes Halteverbot? So furchtbar eng ist die Straße ja nicht.
Ich spekuliere mal, dass es genau um den in Rede stehenden Platz geht.
Das soll weder jemand davor auf der Fahrbahn parken (warum auch immer), noch sich kunstvoll schräg neben die Lampe quetschen.
Zumindest macht es wenig Sinn, eines zu erlauben (parken), das andere aber nicht.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Januar 2018 um 20:54:37 Uhr:



Zitat:

@seatibiza123 schrieb am 22. Januar 2018 um 17:41:55 Uhr:


@audijazzer

und damit ich es dir endlich beweisen kann, habe ich sogar ein foto und ein video für dich gemacht, mein junge 😉
foto hier angehangen. video unter folgendem link verfügbar: https://we.tl/XJEMswjhXk

das "mein junge" lass mal stecken..

schön, dass wir jetzt mal Fakten vorliegen haben.

Das Schild über dem P-Schild ignorierst du einfach geflissentlich??
Glaubst du das hängt da zum Spaß?

(Auch wenn das zugegebenermaßen schon eine äußerst merkwürdige Schilderkombination ist 🙄)

Fühle mich voll bestätigt.

Ist dieser fragliche Platz direkt nach dem Baum?
Wenn ja, dann interpretiere ich diese widersprüchliche Beschilderung mal so, dass dort zwar auf dem Gehweg geparkt werden darf, nicht aber auf dem direktfolgenden Platz, also: NEIN!

Ich würde mich im Leben dort nicht hinstellen.

schaue dir das video an, da siehst du, wo sich dieser gewisse platz befindet.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Januar 2018 um 23:09:42 Uhr:


Ich spekuliere mal, dass es genau um den in Rede stehenden Platz geht.

Nein, der Parkplatz kommt erst etwas danach. Und Haltverbot + Parkerlaubnis ist auch kein Widerspruch, denn wie schon geschrieben wurde, gilt das Haltverbot nur auf der Fahrbahn. Einigermaßen unnötig ist das Haltverbot aber schon, denn das Parkschild erlaubt nicht nur das Gehwegparken, sondern schreibt es sogar vor. Offenbar wollte man tatsächlich auch kurzes Halten auf der Fahrbahn verbieten.

Insofern ist es eindeutig, dass der Platz in Höhe der Laterne grundsätzlich zum Parken benutzt werden darf. Nicht eindeutig ist nur die Frage, ob man dabei von der Aufstellungsart abweichen darf, indem man etwas zu weit weg von der Bordsteinkante ist. Ein Motorrad direkt neben der Laterne wäre unproblematisch, ein Smart zwischen Laterne und Metallbügel am Baum auch.

Bei einem Pkw neben der Laterne, der die verbleibende Breite des Gehwegs einschränkt, bleibt es Interpretationssache.

Einige User hier sind anscheinend Blind und haben von Verkehrszeichen wenig Ahnung. Der TE hat vollkommen recht. Wenn man das Foto genau betrachtet, Parken alle in dieser Straße so. Die Flächen zwischen Straße und Gehweg sind eigens dafür gepflastert um das Parken in dieser Straße zu ermöglichen. Also nochmal zum langsam mitlesen, das Halten/Parken ist auf der Fahrbahn verboten, jedoch auf dem befestigten Seitenstreifen erlaubt!!!

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