Ist das Parken an dieser Stelle rechtlich erlaubt?
Hey,
in dem einen Foto seht ihr ein anderes Fahrzeug, welches aufjedenfall dort stehen darf.
Der graue Seat Ibiza ist meiner. Da der nicht zwischen dem Gestell und Stange passt, habe ich daneben geparkt. Auf dem Fußgänger war noch genug Platz zum Vorbeigehen. Trotzdem frage ich mich, ob ich dort mit einem Strafzettel rechnen müsste.
Grüße 🙂
Beste Antwort im Thema
Das Haltverbotsschild gilt nur auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.
Je nach Fahrzeugbreite und der damit verbleibenden Restbreite des Gehweges, ist das Parken neben der Laterne zwar ungewöhnlich, aber verkehrsrechtlich gesehen nicht zu beanstanden.
43 Antworten
Nur in Deutschland wird eine Laterne dort aufgestellt. Reine Schikane. Echt der Hammer.
wer sagt Dir denn, dass die Laterne nicht zuerst da war? Außerdem müssen für eine gleichmäßige Ausleuchtung gleiche Abstände eingehalten werden. Als ob jemand den Ort für eine Laterne als Schikane aussuchen würde. Echt der Hammer.
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 19. Januar 2018 um 14:57:37 Uhr:
Nur in Deutschland wird eine Laterne dort aufgestellt. Reine Schikane. Echt der Hammer.
schikane? wie meinst du das genau?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Januar 2018 um 15:19:39 Uhr:
wer sagt Dir denn, dass die Laterne nicht zuerst da war? Außerdem müssen für eine gleichmäßige Ausleuchtung gleiche Abstände eingehalten werden. Als ob jemand den Ort für eine Laterne als Schikane aussuchen würde. Echt der Hammer.
naja man hätte die laterne schon weiter nach vorne setzen können, oder eben weiter nach hinten. aber vielleicht kam die laterne auch früher hin, man weiss es nicht.
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Zitat:
@seatibiza123 schrieb am 19. Januar 2018 um 15:25:09 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Januar 2018 um 15:19:39 Uhr:
wer sagt Dir denn, dass die Laterne nicht zuerst da war? Außerdem müssen für eine gleichmäßige Ausleuchtung gleiche Abstände eingehalten werden. Als ob jemand den Ort für eine Laterne als Schikane aussuchen würde. Echt der Hammer.naja man hätte die laterne schon weiter nach vorne setzen können, oder eben weiter nach hinten. aber vielleicht kam die laterne auch früher hin, man weiss es nicht.
Man hätte sie auch direkt in die Mitte setzen können😁
Dann ist die optische Wirkung auch viel schöner.
Schikane: schöner Parkplatz, aber nicht zu gebrauchen. Und wenn die Laterne schon seit dem Krieg da steht, wieso baut man ne Parkplatz drumrum.? Dann doch gleich ein blumenbeet.
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 19. Januar 2018 um 19:26:43 Uhr:
Schikane: schöner Parkplatz, aber nicht zu gebrauchen. Und wenn die Laterne schon seit dem Krieg da steht, wieso baut man ne Parkplatz drumrum.? Dann doch gleich ein blumenbeet.
Ja, reine Schikane, man hätte sie doch in die Baumscheibe stellen können, damit der Lampenkörper schön in der Baumkrone verschwindet. Oder in die Wiese aufs Privatgelände, Enteignung sollte doch kein Problem sein. (Oh, Mann...)
Hier "schikaniert" sogar ein Energie-/Telekommunikations-Dienstleister 😉 und wenn man nach links schwenkt, ist auch wieder eine so eine Schikaterne zu sehen.
Also mal ehrlich, einige sollten sich von ihrer Vorstellung trennen, daß die Straße (inkl. Fahrbahn, Gehweg, Bäume, Schilder, Laternen) ausschließlich dem motorisierten Verkehr dient.
Sagt auch keiner, aber wozu eine gepflasterte Fläche um die Laterne? Getreu dem Motto: ätsch, man könnte hier parken, aber die Laterne war schneller.
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 19. Januar 2018 um 19:26:43 Uhr:
Schikane: schöner Parkplatz, aber nicht zu gebrauchen. Und wenn die Laterne schon seit dem Krieg da steht, wieso baut man ne Parkplatz drumrum.? Dann doch gleich ein blumenbeet.
ich bleibe dabei: mit der Funsel in der Mitte ist das niemals ein ausgewiesener öffentlicher Parkplatz!
Egal was der TE da schreibt.
Sowas ist doch Quatsch hoch drei!
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Januar 2018 um 20:55:25 Uhr:
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 19. Januar 2018 um 19:26:43 Uhr:
Schikane: schöner Parkplatz, aber nicht zu gebrauchen. Und wenn die Laterne schon seit dem Krieg da steht, wieso baut man ne Parkplatz drumrum.? Dann doch gleich ein blumenbeet.ich bleibe dabei: mit der Funsel in der Mitte ist das niemals ein ausgewiesener öffentlicher Parkplatz!
Egal was der TE da schreibt.
Sowas ist doch Quatsch hoch drei!
wie gesagt es ist das selbe, als wenn man am straßenrand parken darf. der unterschied hier ist, dass die straße zu eng ist und daher auf dem bürgersteig parken darf.
da wo die laterne ist darf daher auf geparkt werden, aber die frage ist, ob man SO stehen darf, da ich nunma kein smart habe :-)
Zitat:
@seatibiza123 schrieb am 21. Januar 2018 um 21:43:19 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Januar 2018 um 20:55:25 Uhr:
ich bleibe dabei: mit der Funsel in der Mitte ist das niemals ein ausgewiesener öffentlicher Parkplatz!
Egal was der TE da schreibt.
Sowas ist doch Quatsch hoch drei!wie gesagt es ist das selbe, als wenn man am straßenrand parken darf. der unterschied hier ist, dass die straße zu eng ist und daher auf dem bürgersteig parken darf.
wo steht das? Nicht irgendwo 100m weiter vorn, sondern hier an dieser Stelle??
Du verwechselst offensichtlich "bis jetzt immer toleriert" mit einer klaren zweckgebundenen Funktion dieses Platzes.
Warte mal bis die erste Politesse (oder wer auch immer) das anders sieht, oder ein Fußgänger sich beschwert.
Auf Gehwegen darf grundsätzlich nicht geparkt werden, außer da, wo es durch klare und eindeutige Beschilderung erlaubt ist. Soweit die Gesetzeslage.
Die versperrende Funsel macht doch wohl jedem klar, dass hier eigentlich nicht geparkt werden soll, jedenfalls nicht, wenn das nur auf Kosten der Gehwegsbreite überhaupt möglich ist.
Nebenbei: wer hat dir erzählt, dass du jederzeit an einer beliebigen(!) Straße am Straßenrand parken (nicht Anhalten) darfst? Fahrschulzeit schon etwas länger her? 😉
Zitat:
@audijazzer schrieb am 22. Januar 2018 um 11:35:17 Uhr:
Zitat:
du verwechselst offensichtlich "toleriert" mit einer klaren zweckgebundenen Funktion dieses Platzes.
Warte mal bis die erste Pollitesse (oder wer auch immer) das anders sieht, oder ein Fußgänger sich beschwert.Braucht nur ein Rollifahrer dort behindert werden, dann ist schnell Schluß mit dort Parken.
... es braucht nur ein Radfahrer (oder Rollifahrer) dem TE mal schön die rechte Seite zu verschrammen. Ob er danach immer noch freiwillig dort parkt, wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 22. Januar 2018 um 11:35:17 Uhr:
Auf Gehwegen darf grundsätzlich nicht geparkt werden, außer bei klarer und eindeutiger Beschilderung. Soweit die Gesetzeslage.
Richtig und der TE hat ausgeführt, dass es eine klare und eindeutige Beschilderung gibt, die das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
Sprich ein "Bonsai-Auto a la Smart" geht ganz eindeutig durch. Auch eindeutig durchgehen würde es, wenn der TE sich zwischen Laterne und Begrenzung zum Baum quetschen würde.
So weit die Randbedingungen. Auf denen kann man jetzt aufbauen. Und ob nun ein Radfahrer da gegen fährt oder nicht, das ist hier nicht die Frage.
Ansonsten wird hier die Laterne nicht als Schikane so hingesetzt worden sein, sondern die wird einfach als erstes da gewesen sein. Dann kam der Baum und dann ein neuer Gehweg mit Parkbuchten etc.. Dann die Laterne zu versetzen, wird finanziell einfach nicht gerechtfertigt gewesen sein.