Ist das nicht hässlich?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo!

Das is mir am 22.2.09 passiert. Ein "leichter" Streifschuss vom 7er BMW.
Mir brach fast das Herz...😠

Is das reparierbar? oder hab ich da Pech?

21 Antworten

Zitat:

Das ist nur solange richtig, wie sich eine Versicherung kulant gibt, sobald es Gerangel gibt, ist das Thema durch. Außerdem dürfen Versicherungen großzügig 10% vom Kosenvoranschlag abziehen, wenn nur danach abgerechnet wird - beim Gutachten geht dies nicht!

Das ist Sache der Werkstatt, wie sie das bewerkstelligt, ich habe bis jetzt jeden Unfallschaden korrekt mit Belegen abrechnen können, wenn mir der Kunde den Auftrag zur Reparatur erteilt hat.

Auch der Kunde bekam seine Kosten- und Nutzungsausfallpauschale in voller Höhe erstattet.

Bei Voranschlägen die nur zur Vorlage bei der Vers. dienlich sind, ist die 10% Kürzung normal, da keine Gutachterkosten angefallen sind, somit ist der Streitwert ein ganz anderer, auf den es die Versicherungen anlegen.

Versicherungsbetrug ist strafbar, Kundenbetrug wird später im Einzelfall vor Gericht ausgefochten.

ich habe ein gutachten erstellen lassen,
was es kosten würde, meinen golf wieder
neu aufzubauen.
das habe ich dann an meine versicherung
gesendet, damit ich im vorhinein auf der
sicheren seite bin.
hinterher, ist das immer etwas schwieriger.
so, weiß meine versicherung immer, was sie
vom gegner einvordern muß.

...und warum meine teilkasko günstiger ist
als eine haftpflicht, weiß ich immer noch nicht.

@Polo6NF....
Nochmal, wenn die Sache vor Gericht geht, kannste dir deinen Kostenvoranschlag an den Hut stecken - dann zählt nur das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, egal bei welcher Werkstatt oder Versicherung du arbeitest.....

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


@Polo6NF....
Nochmal, wenn die Sache vor Gericht geht, kannste dir deinen Kostenvoranschlag an den Hut stecken - dann zählt nur das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, egal bei welcher Werkstatt oder Versicherung du arbeitetst.....

Genauso ist es.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden würde ich mich NIEMALS! auf eine Werkstatt verlassen. Hier kann nur der Sachverständige eine gerichtlich verwertbare Aussage machen!

Warum auch nicht den Sachverständigen wählen? Der wird dir von der gegnerischen Versicherung gezahlt.

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Exakt, genau so ist es - das Argument fehlte mir noch. Deinen Voranschlag zahlste nämlich selber....

Klingt ja interesant bin mal gespannt was bei meinem Unfall rauskommt. mir ist letztes jahr en rollerfahrer hinten drauf gefahren dann hat der depp noch behauptet ich wär ihm rückwärts drauf gefahren un zu allem hat er mir noch ins gesicht geschlagen, jetzt geht des ganze auch vors gericht hab nähmlich auch ein kostenvoranschlag machen lassen nur ich kenn halt den chef ganz gut und habe nix für den voranschlag bezahlen müssen un er hat ne ordenliche rechnung gemacht für ne neue Stoßstange dabei hab ich nur kratzer abbekommen 😁

Zitat:

....

Nochmal, wenn die Sache vor Gericht geht, kannste dir deinen Kostenvoranschlag an den Hut stecken - dann zählt nur das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, egal bei welcher Werkstatt oder Versicherung du arbeitest.....

Kein Ding, jede Reparaturrechnung wird zu 100 % bezahlt, bei Verzögerung durch evtl. Prozess, oft bei Personenschäden dabei, zuzuzüglich banküblichem Zinssatz, der Geschädigte hat da kein Problem. Er hat seinen Wagen ordnugsgemäss repariert zurück bekommen.

Das ist die Regel, wenn man nicht auf "Betrug" aus ist.

Und zwar dann, wenn man mittels Kostenvoranschlag, der idR nichts kostet, die gegn. Versicherung aufsucht, um sich das Geld "bar" zu holen, um sich aus Schrottkisten eine Möhre zusammen zu bauen.

Genau davon gehen dann die Versicherungen aus, wenn einer mit solch einem Ding in der Hand in der Tür steht.

Ganz anders und fair läufts ab, wenn der Geschädigte, in die Werkstatt geht, eine Schadensabtrittserklärung unterschreibt, dann kann die Werkstatt, das Ding ordentlich reparieren und abwickeln.

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