Ist das nicht hässlich?
Hallo!
Das is mir am 22.2.09 passiert. Ein "leichter" Streifschuss vom 7er BMW.
Mir brach fast das Herz...😠
Is das reparierbar? oder hab ich da Pech?
21 Antworten
klar ist das reparierbar.
Hat die Achse auch was abbekommen?
Problem wird sein, dass das über einen Gutachter laufen wird und der wird das Auto entsprechend bewerten. Da dies schon ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kannst du nur hoffen, dass du so viel wie möglich rausbekommst, damit es für die Reperatur reicht.
Das stimmt. Am besten ein Freier gutachter. sind besser als die von der Versicherung. Aber was ist das bitte wurde die Löcher zu gespachtel?? bzw war.
Da wurden die Löcher für die Radlaufleisten zugemacht. Ja wenn, dann hol ich mir nen Gutachter von VW.
Zitat:
Original geschrieben von King-McG
Ja wenn, dann hol ich mir nen Gutachter von VW.
VW hat mit Sicherheit keine eigenen Gutachater. Ich würde bei einer großen Organisation (Dekra, TÜV) anrufen und dort nach einem Gutachter fragen und nach der Abwicklung bei einem Schaden.
Die Meldung bei der gegnerischen Versicherung und Nachfrage nach der Abwicklung ist obligatorisch.
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Das sieht schlimmer aus, als es ist, das ist nicht tragisch, zum Freundlichen, oder einer Karosseriewerkstatt Deines Vertrauens, in 4 Tagen kannst Du ihn wieder abholen.
kannst du gerne machen mit den VW Jungs, die stellen nen Reparaturkostenvoranschlag dir aus, wenn du Lust darauf haben, da eh Totalschaden! Mich haben die mal vor Jahren mit nem Golf 2 weggeschickt!^^
Dekra/TÜV haben eigentlich die besten Schaden- und Wertgutachter, damit machst du nichts falsch! Unterschreibst ne Abtrittserklärung und gut ist, bekommst dann das Gutachten als Kopie! Ob du dann nur die Kohle willst oder reparieren kannst du dir aussuchen wenn es noch geht also kein Totalschaden!
ACHTUNG: Wenn du Geschädigter bist, zählt in jedem Fall nur das Gutachten eines geprüften Schadensgutachters - ich dachte auch immer, das Kostenvoranschläge von Werkstätten genauso gut sind, bis mir mein Rechtsanwalt sagte, das die das Papier nicht wert sind und oft von Versicherungen komplett abgelehnt werden (Gefälligkeitsgutachten usw.)!!!
Fast von Glauben abgefallen bin ich als der RA sagte, das die Gutachten häufig sogar größere Schäden diagnostizieren als die Voranschläge der Werkstatt....
ich war bei meinem unfall bei freien gutachter ( meine tür war eingedellt) der hat mir nen totalschaden geamcht und ich hab 900-1000 euro bekommen weis es net mehr genau 300 euro neue türe und lacken und zierleisten usw. das restliche für sonstige konforteile in meinen golf gesteckt ich warte schon drauf bis der nächste mir reinfährt (wieder totalschaden draus machen ^^)
Durch eine Schadensabtrittserklärung können Werkstätten ihre tatsächlichen Kosten bei den Versicherungen einreichen, der Kostenvorschlag reicht bei den Versicherungen völlig aus, wenn das nicht der Fall sein könnte, frag ich mich, wie wir sonst, ohne langes Hin und Her, solche Bagatellen binnen Stunden abwickeln können?
Das ist nur solange richtig, wie sich eine Versicherung kulant gibt, sobald es Gerangel gibt, ist das Thema durch. Außerdem dürfen Versicherungen großzügig 10% vom Kosenvoranschlag abziehen, wenn nur danach abgerechnet wird - beim Gutachten geht dies nicht!
Wenn die Versicherung das Auto als Wirtschaftlichen totalschaden abstempelt dann sage zu dene du möchtest ein gleiches Auto als ersatz haben dann bezahlen die schon den schaden, ging beim arbeitkolegen auch so.
ist ja alles schön und gut,sobalt dein auto aber ein wirtschaftlicher totalschaden ist(reperatur kostet mehr als wert des autos vorm unfall)
bekommst du,falls du wieder einen unfall hast kein geld!!!!!
Wo steht das geschriebn das man denn kein Geld bekommt?? Halte es für ein gerücht uns ist zwei mal einer ins heck und haben beim zweiten crasch mehr bekommen als beim ersten mal. Es hat keiner das recht dir die zahlung zu verweigern !! du bist ja der geschädigte. Und notfalls gibts ja rechtsschutz.
Ein Fahrzeug das bereits auf wirtschaftlicher Totalschadenbasis abgerechnet und reapariert wurde, kann durchaus nach weiterem schuldlos verursachtem Unfall wiederhergestellt werden, auch hier trägt die gegnerische Versicherung die vollen Kosten!