Ist das erlaubt?

Als ich letztens mit über 200 km/h auf der linken Autobahnspur unterwegs war, überholte mich auf der linken Seite ein Motorrad. Es waren höchstens noch 10 cm Abstand zu mir. Nur ein wenig einlenken und den Motorradfahrer hätte es zermäht. 😁

Jetzt würde mich interessieren was denn die STVO dazu sagt, wenn es ihn tatsächlich zerlegt hätte. Wer hat dann Schuld? 🙂

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bist du ja auf seine Spur gewechselt und er hatte keine Chance mehr zu bremsen...

63 weitere Antworten
63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von micci1


Natürlich war die rechte Fahrspur nicht frei. Es fuhren in regelmäßigen Abständen Autos mit ca 130 km/h auf der rechten Spur. Außderdem setzte mich der Motorradfahrer unter Druck, da er mir bis auf 2 Meter auffuhr.

Ein gefahrloser Spurwechsel wäre somit nicht möglich gewesen und ich wollte den Motorradfahrer nicht provozieren indem ich auf der linken Spur bremse, was aber nötig gewesen wäre um auf die rechte Spur zu fahren.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich es nicht einsehe meine Geschwindigkeit zu drosseln nur weil der Hintermann keine 30 Sekunden warten kann.

Jetzt kommen wir der Sache langsam näher ... 😁

Wie siehst du das bei 60 / 120 / 300 Sekunden ?

Dann lasse ich ihn vorbei. Allerdings muss er dann damit leben vor dem Spurwechsel ein wenig ausgebremst zu werden. Es sind halt wenige Verkehrsteilnehmer schneller unterwegs als ich. Somit hab ich kein Problem den einen oder anderen vorbeizulassen. 😛😁

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wenn ich im Rückspiegel einen schnell näher kommenden Moppedfahrer sehe,
dann versuche ich schnellstmöglich die Spur zu wechseln.
Es ist zwar sehr anständig von Dir, einem Schnelleren Platz zu machen (auch ich bemühe mich darum, wenn es mir möglich ist); aber es gibt keine Pflicht, sofort rechts rüber zu müssen, sobald ein Schnellerer von hinten angerauscht kommt. Es gibt sogar die Bestimmung, daß es demjenigen, der einen Überholvorgang begonnen hat, ermöglicht werden muß, diesen zu Ende zu bringen.
Ein hektischer Spurwechsel und evtl. noch das Lenkrad verreißen bringt niemandem was.

Erwartet auch keiner.

Nur eben, daß, wenn der eine Überholvorgang abgeschlossen ist,

nicht gleich der nächste begonnen wird

, obwohl das zu überholende Fahrzeug noch "Hunderte" Meter entfernt ist. 😉

D.h. wenn man vorbei ist, auch rechts rüber, auch wenn man kurz danach selber wieder überholen möchte.

Allerdings sollte man dem TE nicht unterstellen, Lücken zum überholen lassen nicht zu nutzen.

Daß ein Moppedfahrer, der sich Links-Links vorbei traut, auch Rechts überholen würde, klingt wahrscheinlich. Wird also nicht möglich gewesen sein.

Also erlaubt ist das sicherlich nicht. Aber wenn die Autobahn Tempo 200 und mehr hergibt,  sollte die rechte Spur ausreichende Lücken aufweisen um noch schnellere problemlos durchzulassen.
Sonst wären die 200 an sich schon unverantwortlich.
Meine Meinung
Gruß Moorteufelchen

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen


Also erlaubt ist das sicherlich nicht. Aber wenn die Autobahn Tempo 200 und mehr hergibt,  sollte die rechte Spur ausreichende Lücken aufweisen um noch schnellere problemlos durchzulassen.
Sonst wären die 200 an sich schon unverantwortlich.
Meine Meinung
Gruß Moorteufelchen

Stimmt, so schnell - oder schneller - sollte nur gefahren werden, wenn man das weitgehend auf der rechten Spur kann.

Allerdings, wir vermuten nur, daß rechts, offenbar für den Augenblick, keine Überholmöglichkeit existierte.

Zitat:

Original geschrieben von micci1


Als ich letztens mit über 200 km/h auf der linken Autobahnspur unterwegs war, überholte mich auf der linken Seite ein Motorrad. Es waren höchstens noch 10 cm Abstand zu mir. Nur ein wenig einlenken und den Motorradfahrer hätte es zermäht. 😁

Jetzt würde mich interessieren was denn die STVO dazu sagt, wenn es ihn tatsächlich zerlegt hätte. Wer hat dann Schuld? 🙂

Hallo TE,

warst Du am Überholen ? Wenn nein, hättest Du ja rechts fahren können, damit auch Schnellere voran kommen 😁

Wenn ja, war es sicher ein Geisteskranker. Schade nur, dass solche nie erwischt werden und wenn sie mal erwischt werden, muss man sie irgendwo abkratzen.

Solche Menschen dürften keinen Führerschein haben.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Solche Menschen dürften keinen Führerschein haben.

Ohne das verharmlosen zu wollen.

Jeder schießt mal nen Bock.

Gibt auch so was wie Augenblicksversagen. Vielleicht hats im bei praller Sonne unterm Helm das Hirn vernebelt.

Wenn so Aktionen zu seinem täglichen Fahrstil gehören hast du natürlich Recht.

Zitat:

Ohne das verharmlosen zu wollen.
Jeder schießt mal nen Bock.
Gibt auch so was wie Augenblicksversagen. Vielleicht hats im bei praller Sonne unterm Helm das Hirn vernebelt.
Wenn so Aktionen zu seinem täglichen Fahrstil gehören hast du natürlich Recht.

Na ja, mit über 200 auf wenn auch nur gefühlte 10 cm zu fahren hat mit Augenblickversagen nicht das geringste zu tun. Das geht mehr in die Richtung der permanenten Selbstüberschätzung und dem damit verbundenen ständigen ignorieren der "Empfehlungen" der STVO.

Derjenige hat dann wohl zu oft bei praller Sonne einen Helm getragen.

Ich halte mich mit dem Motorad auch nicht immer an alle Regeln. Aber solche Stunts drehe ich niemals.

LG Moorteufelchen

Ich weiß ja nicht,

wäre es in der Situation zu einem Unfall gekommen, wäre wohl (wahrscheinlich) der Mopedfahrer zu keiner Aussage mehr fähig.

Ich war bei der Situation nicht dabei, aber ich fahre oft und lange genug Autobahn, um mir solche Situationen vorstellen zu können. Selbst bei 200 ist es kein Problem eine außreichend große Lücke anzusteuern, vom Gas zu gehen und 5 sek. (nachdem der Mopedfahrer weg ist) wieder auf die linke Spur zu wechseln.

Aber wie gesagt, keiner war dabei und es kann ja auch sein, dass der Mopedfahrer gleich die Geduld verloren hat und du wirklich keine Möglichkeit hattest.

Für mich liest es sich halt so, dass du viel zu lange die linke Spur geblockt hast.

sl

Bei dem Alter des TE wundert mich hier nix mehr. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen



Zitat:

Ohne das verharmlosen zu wollen.
Jeder schießt mal nen Bock.
Gibt auch so was wie Augenblicksversagen. Vielleicht hats im bei praller Sonne unterm Helm das Hirn vernebelt.
Wenn so Aktionen zu seinem täglichen Fahrstil gehören hast du natürlich Recht.

Na ja, mit über 200 auf wenn auch nur gefühlte 10 cm zu fahren hat mit Augenblickversagen nicht das geringste zu tun. Das geht mehr in die Richtung der permanenten Selbstüberschätzung und dem damit verbundenen ständigen ignorieren der "Empfehlungen" der STVO.
Derjenige hat dann wohl zu oft bei praller Sonne einen Helm getragen.
Ich halte mich mit dem Motorad auch nicht immer an alle Regeln. Aber solche Stunts drehe ich niemals.
LG Moorteufelchen

Sobald es um Menschenleben geht, stellt sich nicht die Frage, ob jeder mal einen Bock schiessen darf, denn dann darf man das auf keinen Fall.

Bevor nun jemand gegen meine Aussage schreibt, sollte er erst überlegen, denn er selbst könnte mal in eine solche Situation geraten, wo es an seine Gesundheit/Leben geht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen


Also erlaubt ist das sicherlich nicht. Aber wenn die Autobahn Tempo 200 und mehr hergibt,  sollte die rechte Spur ausreichende Lücken aufweisen um noch schnellere problemlos durchzulassen.
Sonst wären die 200 an sich schon unverantwortlich.
Meine Meinung
Gruß Moorteufelchen

Warum? Weil immer wieder Leute dabei sind, die die STVO missachten und ohne Rücksicht auf die linke Spur ziehen?

Ach je, die alte Leier schon wieder. Du hast also auch noch nicht begriffen, dass die Einschätzung von Verkehrssituationen durch die Windschutzscheibe deutlich leichter und zuverlässiger ist als durch den Rückspiegel. Von daher vermeidet ein verantwortungsvoller Autofahrer Geschwindigkeiten von 200 und drüber schon ganz automatisch, wenn auf der Spur rechts von ihm Fahrzeuge sind, mit deren Ausscheren er potentiell rechnen muss.

Deine Antwort
Ähnliche Themen