Ist das ein Sachmangel?

Folgende Situation:

Beim Händler wurde ein Fahrzeug gekauft. Gründe für die Entscheidung waren der Preis und die technischen Daten.

Der Wagen wurde angeboten mit einer Höchstgeschwindigkeit von x km/h.

X km/h findet sich im Konfigurator, bei Sixt im Konfigurator, im Angebot (schriftlich vorliegend), in der Preisliste (Heft A5 mit allen Varianten inkl. den technischen Daten der Varianten) und auch in der mit dem Wagen ausgelieferten Betriebsanleitung (und zwar exakt für die ausgelieferte Konfiguration!).

Nach Auslieferung habe ich entdeckt: Im KFZ-Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit von x-10 km/h. Nach der Einfahrphase hat ein Test ergeben der Wagen erreicht tatsächlich gerade so eben x-10 km/h und nicht x km/h (wie angeboten und gekauft).

Nach dem Modellwechsel (gerade erst erfolgt) wurde der wert überall geändert. Ändert jetzt aber nichts an dem gekauften Modell. Da die ANgabe x sich durchgängig in allen Druckwerken, Publikationen und Angeboten findet, schließe ich einen Druckfehler aus.

Ist das ein Sachmangel?

(Vergleichbar mit: Ich kaufe ein Auto mit 150 PS und bekomme eines geliefert mit 140PS)

Beste Antwort im Thema

Wen es noch interessiert:

Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.

Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.

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Also interessant ist diese Problematik schon ......... irgendwie von wegen Nichteinhaltung kaufvertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ein Sachmangel liegt hier jedoch nicht vor, denn Mangel würde ja bedeuten, dass der Verkäufer diesen Mangel abstellen könnte, was er jedoch nicht kann, wenn in den amtlichen Unterlagen eine geringere Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, die das Auto auch erreicht.

Es geht hier also um rein juristische Dinge, der Kaufvertrag stimmt in einem Punkt nicht mit der Realität überein, bzw. der Verkäufer hat aus Unwissenheit hier falsche Angaben gemacht, weil er sich auf nicht stimmende Prospektangaben verlassen hat.

Ich bin zwar kein Jurist und eine Rechtsberatung im konkreten Fall darf und kann hier nicht gegeben werden, aber als Laie würde ich mal einschätzen, dass die Aussichten, hier irgendwas vom Händler zu bekommen vor Gericht sehr gering sein dürften, der wird sich auf seinen "Irrtum vorbehalten" berufen.

Aber mal am Rande und ganz im Vertrauen: Ist es denn wirklich sooo extrem wichtig, ob das Auto nun 205 oder 215 rennt? Wie oft fährt man so schnell? Mein jetziges Auto fährt 220 ....... glaub ich, denn ich bin im Laufe von 1 1/4 Jahren damit lediglich genau zwei Mal 200 Sachen schnell gewesen, nie schneller, was soll das? Schon Tempi jenseits von 160 sind jenseits von Gut und Böse, die kann kann man auf unseren paar noch verbliebenen unbegrenzten Autobahnabschnitten ja eh nie lange halten, dann muss man wieder bremsen und dabei Energie vernichten, also belässt man es bei eher gemütlichen 120 bis 130 km/h, manchmal etwas schneller, aber andauernd 200 fahren ist kaum durchführbar, noch schneller sowieso nicht, vom zunehmenden Risiko mal ganz abgesehen.

Und 205 ist schon der Hammer, glaub mir, da musst du nicht auch noch 215 schaffen können wollen, echt nicht.

Viel wichtiger sind Dinge wie Elastizität im unteren Drehzahlbereich, ein kraftvoller Antritt von "unten heraus" und Sparsamkeit sowie Zuverlässigkeit als 10 km/h mehr oder weniger im Bereich oberhalb von 200.

Grüße
Udo

Ich habe das glaube ich hier schon geschrieben: Eine Wandlung kommt für mich nicht in den Sinn und ja, 205 sind völlig ausreichend. Dem Händler selbst mache ich gar keinen Vorwurf! Der kann ja nur verkaufen, was der Hersteller liefert.

Es ist halt so, bestellt wurde etwas mit bestimmten Angaben (in allen, wirklich allen Medien, Prospekten und Listen gleich angeben) geliefert wird dann etwas anderes mit geringerer Höchstgeschwindigkeit und schlechterer Elastizität.

Wenn ich ein Auto bestelle, dass 4,30 Meter lang ist, möchte ich auch keins geliefert bekommen, dass 4,40 Meter lang ist, auch wenn der Unterschied unter 5% ist.

solche Probleme möchte ich auch haben

hier wird sich nur noch im Kreis gedreht

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Zitat:

@bierdruck schrieb am 6. September 2015 um 19:50:24 Uhr:


solche Probleme möchte ich auch haben

Also, wenn ich in den Foren lese, wegen welcher Probleme so mancher hier bei seinem Händler ein riesen Faß aufmacht (Mittelkonsole knarzt manchmal, Ledersitz hat eine Falte, Schiebdach macht Windgeräusche usw.), dann sehe ich das nicht so eng 🙂

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 6. September 2015 um 19:55:50 Uhr:


hier wird sich nur noch im Kreis gedreht

Das ist typisch für dieses Forum. 🙂

Ich finds nicht schlimm, musst ja nicht mitlesen. Von mir aus kann hier auch zugemacht werden. Es gab einige sehr gute und hilfreiche Antworten, ein Großteil hat geantwortet ohne die Ausgangsfrage gelesen zu haben und einige trollen hier rum. Forenalltag oder?

In ziemlich jedem Prospekt steht irgendwo ein kleingedruckter Passus wie "Irrtum oder Änderung vorbehalten".

Um also das Thema dieses Threads direkt zu beantworten: Nein.

Zitat:

@Lasseby schrieb am 6. September 2015 um 19:10:15 Uhr:


Ich habe das glaube ich hier schon geschrieben: Eine Wandlung kommt für mich nicht in den Sinn und ja, 205 sind völlig ausreichend. Dem Händler selbst mache ich gar keinen Vorwurf!

Und was ist dann der tiefere Sinn deiner Eingangsfrage?

Du willst das Auto sowieso behalten,

du machst dem verkaufenden Händler keinen Vorwurf, willst also im Grunde auch nichts von ihm,

was willst du aber dann? Viele, viele bunte Smarties?

Grüße
Udo

Zitat:

@udogigahertz schrieb am 7. September 2015 um 13:13:49 Uhr:


du machst dem verkaufenden Händler keinen Vorwurf, willst also im Grunde auch nichts von ihm,

was willst du aber dann? Viele, viele bunte Smarties?

Es sind genau vier Smarties geworden. Innen silber, außen schwarz. Wintersmarties 18".

Ich bin zufrieden.

Wen es noch interessiert:

Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.

Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.

Danke für die Info.
Also hat es scheinbar was mit der Einführung von EURO6 zu tun.

Interessant finde ich das dir eine Wandlung angeboten wurde.
Bestätigt nur das in so eine Fall eine Klausel, "Irrtümer und Änderungen" vorbehalten nicht zieht.

Es hätte ja vollkommen ausgereicht das Opel die Händler im Vorfeld unterrichtet, und diese über die Änderung vor Vertragsunterzeichnung aufklären.

Diese Variante gibt und gab es nur mit Euro 6, von Anfang an. Welche Änderung das sein soll, hat er nicht gesagt, das seien Internas. Der Händler war recht angefressen über diese Aussage des Kundenservices, weil den Schaden hätte in dem Fall der Wandlung ja der Händler erst einmal

Zitat:

@Lasseby schrieb am 8. September 2015 um 13:15:44 Uhr:


Wen es noch interessiert:

Es hat laut Kundendienst eine "technisch notwendige" Änderung an der Konfiguration dieser speziellen Fahrzeugvariante gegeben, aus der die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit resultiert. Es ist also kein Druckfehler, sondern tatsächlich geändert worden. Da das Modelljahr zum Zeitpunkt der Änderung fast zuende war hat man die technischen Unterlagen nicht mehr neu aufgelegt.

Die Opel AG hat eine Wandlung angeboten. Das also zum Thema Smarties.

Wenn die Opel-AG eine Wandlung, also die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, angeboten hat, wird sie den Händler von finanziellen Folgen freistellen, zwar wird das dann offiziell über den Händler laufen (für den Kunden im Vordergrund) aber hintenrum wird Opel den Händler dafür entschädigen, so dass der keinen Verlust haben wird.

Dennoch ist das dann immer noch kein Sachmangel im Sinne der Eingangsfrage und der Gesetze, sondern eine Sache zwischen dem Hersteller, der mit falschen Prospektangaben den Kunden und auch seine Händler getäuscht hat (ob absichtlich oder ob hier ein "Irrtum" vorlag, ist erst mal nebensächlich) und dem Endkunden.

Sachmängel kann man immer nur beim verkaufenden Händler geltend machen, nie beim Hersteller direkt. Es sei denn, die Herstellergarantie deckt in den ersten 2 Jahren nach Kauf sowieso alle Sachmängel ab.

Mein Rat: Mach von diesem Angebot unbedingt Gebrauch, das bekommt man normalerweise nicht so einfach, die meisten Betroffenen müssen darum jahrelang bis hin zu Gerichtsverhandlungen streiten.

Du wärst dumm, wenn du das Angebot ablehnen würdest.
Du kannst in der Situation sogar einen Umtauschdeal mit Opel direkt vereinbaren: Einen brandneuen Insignia mit einer viel besseren Ausstattung zum gleichen Preis, also ohne Zuzahlung oder eine extra-lange Werksgarantie rausschlagen oder dich einfach mal nach anderen Herstellern umsehen, die keine Autos verkaufen, die dann beim Erhalt eine viel geringere Höchstgeschwindigkeit und eine viel geringere Motorleistung haben, als bestellt und bezahlt.

Opel war in Dieseln noch nie besonders gut, die hinken da immer hinterher.

Grüße
Udo

Die gefahrenen Km muss man sich anrechnen lassen:

http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Da es keine Rückabwicklung gibt, ist es in diesem Fall irrelevant.

Für mich ist in diesem Zusammenhang nur wesentlich, dass Beharrlichkeit zielführend ist und dass eine technische Änderung zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung, die zu einer Änderung der Leistungsdaten führt offensichtlich doch eine Arrt Sachmangel ist.

Auch wenn der Hersteller am Anfang versucht hat mit dem EU-Basisfahrzeug zu argumentieren. (was dann fehlgeschlagen ist)

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