Is hier fehl am platz aber....
Tut mir leid, aber irgendwo muss ichs loswerden....
da einige Leute in meiner Umgebung net schnallen wie weh sowas tut....
Ich könnte kotzen.... Ich steh gestern an ner roten Ampel als zweites oder drittes Auto und so ein Affe der von hinten daherkamt Träumte scheinbar grad vor sich hin und is mir ungebremst hinten mit ca 70 raufgedübelt... "er hat uns net gsehn..."
Waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
mit einem nicht angemeldeten und nicht versicherten riesigen Ford.................................
Irgendwann lauf ich Amok, hab meinen jetzt seit 6 Monaten und er is einzuschrotten...............
Wahahahaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Sorry, weis das es fehl am platz is und vermutlich keinen interessiert... aber ich konnte net mehr.
85 Antworten
Nö, das mach ich sicher net....
Wasses wiegt das hats... wen ich kopfweh gehabt hätte dann hätte ichs gesagt....
Ich muss net um jeden preis wen reinreiten...
Klar in diesem Fall bei einem "soooo" dämlichen Penner müsste mans aus trotz machen... aber wie gesagt... es sieht nicht so aus als ob er irgendwas an geld hätte also isses sowieso schon wurscht....
das nächste mal is ein Familienvater dran und wird auf die tour zur kasse gebeten obwohl eh im selber nix bleibt oder sowas, na.....
So leid es mir um mein Auto tut, aber versicherungsbetrug begeh ich sicher keinen....
dann wär ich net besser als der idiot....
gibt es bei euch nicht so etwas wie die "Verkehrsopferhilfe"? Die tragen auch einiges an Schäden die sonst keiner bezahlen kann. Und wenn der Typ Sozialhilfe empfängt kannst du übrigens das Sozialamt haftbar machen, das ist jetzt kein Schertz oder so!
Ich meine es gab sogar mal einen Bericht von Paul Kuhn vom Sender SWR darüber. Wenn ich den Link noch finde poste ich ihn.
grez,
jojo
Gern, aber ich fürchte in Österreich läuft das net :-(
Hab mich schon erkundigt
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hallo marty!
oh man mein beileid 🙁! is ja echt schade, dass dein golf nun hin is!
wo du mir noch so umfassende tipps gegeben hast die blöde heizungsleuchte zu wechseln (seit heute is übrigens die neue drin und leuchtet wieder; evtl muntert dich ja n bisschen auf 😁)
hoffe du bekommst wenigstens etwas geld und bleist ned ganz auf den kosten sitzen...
gruß
Der Typ solte in den Knast und vom Tagegeld die Strafe berappen.
Ganz einfach.
Wer ohne Versicherungsschutz fährt und nen Unfall baut, ist selber schuld.
das ist leider richtig! also so ist es zumindest in D
einem nackten mann kann man nicht in die taschen greifen! ich kenne das auch, dass leute auf ihrem gesamten kosten sitzen bleiben und 0 cent vom verursacher sehen! is halt so in D...
.
Mal zu eurer Info:
1.: Wenn jemand nach einem Unfall, an dem er absolut nichts dafür kann, ins Spital gebracht wird (auch wenn er keinerlei Schmerzen hat), dann hat man allein deswegen schon einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
2.: Dieses Schmerzensgeld wird bei nachgewiesenem Verschulden von der Versicherung eingeklagt, d.h: wenn man an einem Fußübergang jemanden hinten drauffährt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die versicherung zwar zunächst dem geschädigten den gesamten schaden bezahlt, es aber dann vom versicherten einfordert.
3.: Dass man eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt, gehört eben auch dazu, schließlich ist es ja auch nichts anderes. Allerdings werden die meisten Verfahren wieder eingestellt, solange keine grobe Fahrlässigkeit, Kinder oder Alkohol im Spiel waren.
4.: jeder der hier über weicheier und dergleichen daherredet, dem ist es wohl noch nie passiert, dass man unschuldig Schaden erlitten hat. (an den narren, der meinte, ein versicherungsmensch würde hier mitlesen und mich verpfeifen: das kann er auch, schließlich war ich ja im Krankenhaus).
Man hat genug ärger mit Sachverständigen, Werkstatt, Anwalt,.........Da sind die paar Euro Schmerzensgeld wohl angemessen.
5.: Die 1500 € waren eine "freiwillige" leistung der gegnerischen Versicherung auf Druck eines Anwalts. dazu kommen dann noch die anwaltskosten an sich in der höhe von 600 € , die natürlich auch die gegenerische versicherung zunächst einmal zu tragen hat. Und warum haben sie mir wohl die 1500€ freiwillig so schnell überwiesen? Weil die genau gewusst haben, dass es ihnen noch bei weitem teuerer kommt, wenn mein anwalt geklagt hätte.
und 6.: bin ich froh darüber, dass einem bei uns all diese mittel und wege zur verfügung stehen. Und wem das nicht passt, der kann ja auswandern ( irak ist ein heisser tipp, mit schmerzensgeldforderungen nach einem unfall wird man dort wohl derzeit nicht konfrontiert).
Re: .
Zitat:
Original geschrieben von ThomasGru.
Mal zu eurer Info:
2.: Dieses Schmerzensgeld wird bei nachgewiesenem Verschulden von der Versicherung eingeklagt, d.h: wenn man an einem Fußübergang jemanden hinten drauffährt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die versicherung zwar zunächst dem geschädigten den gesamten schaden bezahlt, es aber dann vom versicherten einfordert.
3.: Dass man eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt, gehört eben auch dazu, schließlich ist es ja auch nichts anderes. Allerdings werden die meisten Verfahren wieder eingestellt, solange keine grobe Fahrlässigkeit, Kinder oder Alkohol im Spiel waren.
LoL, wenn der Gegner in diesem Fall eine Versicherung hätte von der man geld einfordern könnte. Ein Auto nicht zu versichern fällt aber bestimmt in eine Kategorie mit grober Fahrlässigkeit.
Ich würde gerade in diesem Fall trotzdem das "Schmerzensgeld" mit einforden, wenn ich Aussicht auf Erfolg darauf hätte. Wer einen dicken Ford fährt hat irgendwo auch Geld, wenn es für die Justiz nicht sichtbar ist dann gibt es sehr überzeugende Inkasso - Unternehmen. Die sind zwar nicht ganz billig, aber dafür hat man ja das Schmerzensgeld...
@Marty102:
Bist Du Österreicher oder Deutscher?
In Deutschland gibt es einen Fond, der solche Schäden (evtl. zum Teil) reguliert. Ich meine damit, wenn der Unfallverursacher mit einem Fzg. unterwegs war, bei dem die Haftpflicht erloschen war.
@All: Was hier für ein Scheiß steht, spottet mal wieder jeglicher Vorstellung. Man sollte nur was schreiben, wenn man es weiß!!!! Aber Hauptsache was zum Besten gegeben, oder wie? 😎
Deutsche Verkehrsopferhilfe:
http://www.verkehrsopferhilfe.de/
http://content.mobile.de/.../pagedisplay.pl?...
Im Mobile Artikel steht, das es auch in vielen anderen (EU) Ländern eine solche Vereinigung gibt. Ggf. können die dir weiterhelfen?
hmm, der Mobile.de Link geht nicht, deshalb hier der Text:
Wenn keine Versicherung zahlt
Die Verkehrsopferhilfe zahlt, wenn sonst niemand zahlt. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.
Theoretisch muss jeder Autofahrer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dadurch können Geschädigte ihre Ansprüche beim Versicherer des Unfallverursachers geltend machen. In der Praxis jedoch gibt es Fälle, in denen keine Versicherung für den entstandenen Schaden einsteht:
* Bei Fahrerflucht,
* vorsätzlich herbeigeführten Unfällen
* oder wenn der Schuldige entgegen der gesetzlichen Vorschrift keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Aber auch wenn es einen Schuldigen gibt, heißt das noch nicht, dass dieser Ihnen Ihren Schaden ersetzen kann. Wenn Sie in einem solchen Fall das Nachsehen haben, können Sie sich mit Ihren Schadenersatzforderungen unter bestimmten Umständen an die Verkehrsopferhilfe (VOH) in Hamburg wenden. Die VOH, die von den Autohaftpflichtversicherern gemeinsam finanziert wird, übernimmt die Kosten für Sachschäden, Heilkosten und Schmerzensgeld bis zur Höhe der gesetzlichen Mindest-deckungssummen, wenn sonst keine Versicherung den Schaden bezahlt.
Nicht also dann, wenn Sie sich die Arztkosten von Ihrer Krankenversicherung oder den Sachschaden von der Vollkasko-versicherung erstatten lassen können. Um Missbrauch vorzubeugen, werden bei Fällen von Fahrerflucht allerdings keine Blechschäden ersetzt. Für Sachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro. Die Kosten für Arzt und Heilbehandlung bei Personenschäden werden von der VOH erstattet, wenn die Sozialversicherungsträger nicht einspringen.
Ähnliche Einrichtungen gibt es in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren Ländern. Wenn Sie also im Ausland in einen Unfall verwickelt werden und den Schaden von niemandem ersetzt bekommen, können Sie versuchen, Ihre Ansprüche bei der dortigen Einrichtung geltend zu machen. Die Leistungen sind allerdings von Land zu Land unterschiedlich.
Für weitere Infos: www.verkehrsopferhilfe.de
Deutsche Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20044 Hamburg, Postfach 10 65 08; Tel: 040 - 301 80-0, Fax: 040 - 301 80-70 70;