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IONIQ 5: Wird die komplette Ausstattungsliste in der Bestellung aufgeführt?

Hyundai Ioniq 5 5
Themenstarteram 18. April 2021 um 6:26

Kann jemand schon sagen, ob der Kaufvertrag alle Bestandteile der Ausstattungsliste des Projekt 45 Paketes mit aufführt oder ob was fehlt?

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18 Antworten

Der Vertrag führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts auf, außer dem Ausstattungspunkt „Projekt 45“ und den Farben.

Mehr ist ja auch nicht notwendig.

Die Ausstattungsdetails vom Projekt 45 sind doch bekannt, bzw. kann man nachlesen!

Na das sehe ich anders - in meinem Fall wurde zwar im KV Projekt 45 erwähnt, die aufgeführten Ausstattungsdetails passten aber nicht zur Ausstattungsbeschreibung. Glaub mir, ich habe sehr viel mit Vertragsgestaltungen zu tun - es gelten niemals im Streitfall allg. bekannte Details, sondern nur das, was im Vertrag eindeutig ausgewiesen und beschrieben ist - bspw. sind für MICH ( meine persönliche Bewertung !!!) auch keine genormten Angaben ( z.b. WLTP ) zur Effizienz akzeptabel... das muss aber jeder für sich allein entscheiden... in meinem Fall bestehe ich auf die exakte Beschreibung des Kaufobjektes und mein Händler arbeitet dran...

Ich hoffe für dich, dass er bis zur Auslieferung damit fertig wird.

Ich weiß nicht, ob du schon einmal ein neues Auto gekauft hast.

Wenn Ausstattungspakete dabei sind, sind die Bestandteile der Pakete, bei meinen Verträgen, noch nie im Einzelnen aufgeführt gewesen, sonder immer nur der Name des Ausstattungspaketes.

Warum in deinem Vertrag noch irgendwelche Ausstattungsdetails aufgeführt sind, wenn auch „Projekt 45“ aufgeführt ist, verwundert mich!

Was du mit deiner „WLTP“ Bemerkung sagen willst, verstehe ich nicht.

Die Effizienz des Antriebs steht sowieso nicht im Kaufvertrag.

Die Kaufverträge werden, in diesem Fall, sowieso von Hyundai vorgegeben, genau wie der Reservierungsvertrag.

Themenstarteram 18. April 2021 um 10:01

Ich bin mal gespannt, wie der Vertrag bei mir aussieht. Ich werde jedenfalls versuchen, den Ausdruck der Projekt 45 Features mit zum Vertragsbestandteil werden zu lassen.

Das „Ergebnis“ deiner Bemühungen wäre sicher von allgemeinem Interesse!

(Deine Formulierung, Vertragsvorschlag, in dem anderen Thread fand ich lustig)

Aber ich möchte mal die Frage in den Raum stellen, welchen Sinn es haben soll, alle Bestandteile des Projekt 45 einzeln aufzuführen?

Glaubt tatsächlich jemand, dass Ausstattungen in einem Fahrzeug vorhanden sind und in einem anderen nicht?

Es werden, für Deutschland, ca. 1200 gleiche Fahrzeuge gebaut (ja unterschiedliche Farben) und in einem ist z. B. das Solardach drin und im nächsten nicht?

Solche Vorstellungen halte ich für naiv.

Themenstarteram 18. April 2021 um 15:43

Also bei meinen bisherigen Verträgen in der Firma (hauptsächlich Leasing) ist im Detail JEDE einzelne Sonderausstattung sowie die vollständige Grundausstattung aufgeführt. Das ist in sofern wichtig, da die Kollegen, die die betreffenden Fahrzeuge konfigurieren (alles Audi, VW oder Skoda), die Bestellung noch bestätigen müssen und wenn dann irgendwas fehlen sollte, hat man einen Nachweis, was ursprünglich bestellt wurde.

 

Diese kaufm. Bestätigung inkl. aller Ausstattungsmerkmale hat schon so manches Mal geholfen.

 

Also, ich persönlich möchte schon genau wissen, was ich kaufe - im Detail. Und ich kann damit leben, wenn im Kaufvertrag auf eine Ausstattungsliste verwiesen wird, die dann natürlich bei Abschluß des Vertrages verbindlich werden muss.

Das, was du da beschreibst, ist ja aber auch eine völlig andere Situation, und hat, mit dieser privaten Bestellung, nichts zu tun!

Themenstarteram 18. April 2021 um 17:42

Sorry, sehe ich anders. Es geht doch darum, dass ich genau wissen will, was ich kaufe. Und eine klare Vertragsgrundlage beugt unnötigen Diskussionen vor. Und wo ist das Problem, dass sich der Händler/Hyundai klar und transparent vertraglich binden?

Die Vertragsgrundlage heißt Projekt 45, und IST damit, jedenfalls für die Meisten, klar!

Und was für Diskussionen willst du vorbeugen, wenn alles dabei ist, was es gibt?

Ziemlich hergeholt und völlig sinnlos.

Ein Problem gibt es doch garnicht. Außer das einige Leute gebauchpinselt werden möchten.

Man sollte immer im Hinterkopf behalten, das Auto wird verteilt, und weniger verkauft. Die Wunschliste war dreifach überzeichnet.

Wenn du dich damit nicht abfinden/anfreunden kannst, freut sich ein Anderer.

Mwrede ist keiner, der bestellen möchte - also was sollen seine Bemerkungen, jeder möge nach seinen Prämissen bestellen - im Übrigen, mein Händler war fleißig und macht das Angebot/ die exakte Beschreibung des Paketes 45 als Vertragsbestandteil - also alles gut ??

Themenstarteram 18. April 2021 um 18:04

Bzgl. der Ausstattung des Projekt 45 Paketes: da gibt es unten einen Hinweis, das das halt NICHT verbindlich ist, sondern sich technische Änderungen ergeben können.

 

Das mag vor Vertragsabschluss und zur Werbung so ok sein, aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt es eine Verbindlichkeit herzustellen. Zumindest ich als Kunde will das so. Und wenn es denn so ist, dann solte es ja auch kein Problem sein, dass mit einer Zeile im Vertrag zu fixieren.

 

Ich werde berichten, wie es bei meinem Händler sein wird.

Zitat:

@Bedor schrieb am 18. April 2021 um 20:02:46 Uhr:

Mwrede ist keiner, der bestellen möchte - also was sollen seine Bemerkungen, jeder möge nach seinen Prämissen bestellen

Wie kommst du auf diese unsinnige Einschätzung, ohne jegliche Grundlage und Kenntnis?

1. sehe ich die Angelegenheit, im Gegensatz zu einigen Anderen, realistisch

und

2. würde ich gerne zwei kaufen, habe aber (bisher) nur eine Zusage erhalten!

 

Wenn du so überhaupt keine Ahnung von der Sachlage hast, solltest du nicht dumm rumplappern!

Und du kannst nur so bestellen, wie die Vorgaben sind, und nicht jeder wie er vielleicht möchte.

Themenstarteram 18. April 2021 um 18:15

Bitte @all, persönliche Angriffe sind nicht notwendig in meinem Thread.

 

Wenn MWrede mit seine/r Vorgehensweise klar kommt, ist alles ok. Ich hätte halt gerne Vertragsklarheit.

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