Interessante Polizeikontrolle...
hallo :-)
gestern früh um 8uhr kam die kelle für mich. okay dacht ich mir, machst den spaß mit.
soweit so gut, war auch kooperativ (selbst die standlichter hab ich auf bitten ausgebaut (osram cool blue...)
dann ging es aber los:
-ABE Auspuff (ATU Edelstahl) wurde bemängelt
- TG Fahrwerk wurde bemängelt (dazu gleich mehr)
- Räder wurden bemängelt
zu den erläuterungen:
Mein Fahrwerk ist frisch drin, kurz vorm wechsel auf sommerreifen eingebaut (H&R CupKit),
da aber die Sommerräder sehr andere Dimensionen im vergleich zu den WR haben (6X15 ET49 195/65R15 gegen 7X16 ET42 205/55R16) und das fahrwerk sich erst etwas setzen muss, bin ich ein paar tage, in absprache mit meinem Dipl. Ing. ein paar tage mit dem nicht eingetragenen, aber vermessenen und fachmännisch eingebauten, fahrwerk rumgefahren.
Die Kommisarin hat den technischen hintergrund nicht begriffen und schonmal die anzeige (Erlöschung BE) vorbereitet.
Dann kam der nächste hit.
"Ihre Räder sind nicht zulässig" ... hab dann der guten dame erklärt das das Serienräder sind (fällt mir ins wort: da is doch nur der opel aufkleber drauf) und das die Reifen auch serie sind.
Also wurde aus der Anzeige dann: Erlöschung BE (Fahrwerk ivm Rädern nicht zulässig)
Die beweisaufnahme ging dann soweit das unzählige fotos gemacht wurden und die Polizisten meine reifen anmalen wollten mit kreide, weil die Dimension nicht lesbar war auf den fotos.
Habe denen das natürlich untersagt. Fand die nicht lustig und hat dann noch rumgemosert: Dann nehmen wir sie jetzt halt komplett hoch.
Nahc 5min diskutiererei das ich es nicht akzeptiere eine solche anzeige zu unterschreiben, musste ich mit polizeibegleitung nach hause, Serienreifen Katalog suchen, und deren Beweispflicht nachkommen.
Somit bleibt jetzt das Fahrwerk im raum, mängelschein usw...
3 stunden hat die kontrolle und alles gedauert.
... 24h später
Die kelle kommt wieder, Die Kommisarin von gestern hat von vorne gesehen das das Bremslicht links defekt ist (Meister Yoda?) --- da ich nicht blöd bin, erst 5min vorher gewechselt---
kommentar von ihr: ja wir können sie ja jedes mal nur wegen einer sache bestrafen.
in der anzeige steht der tatbestand: Reifen abgefahren.
Bridgestone Turanza von 4211 mit 8mm restprofil sind also abgefahren.
Werd jetzt warten bis alles schriftlich nach hause kommt und die sache dann meinem anwalt übergeben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
zu den erläuterungen:
Mein Fahrwerk ist frisch drin, kurz vorm wechsel auf sommerreifen eingebaut (H&R CupKit),
da aber die Sommerräder sehr andere Dimensionen im vergleich zu den WR haben (6X15 ET49 195/65R15 gegen 7X16 ET42 205/55R16) und das fahrwerk sich erst etwas setzen muss, bin ich ein paar tage, in absprache mit meinem Dipl. Ing. ein paar tage mit dem nicht eingetragenen, aber vermessenen und fachmännisch eingebauten, fahrwerk rumgefahren.Die Kommisarin hat den technischen hintergrund nicht begriffen und schonmal die anzeige (Erlöschung BE) vorbereitet.
ROFL!!!!
sorry ich bau regelmässig fahrwerke ein...und DAS hab ich ja noch nie gehört! im tga steht ja auch was von UNVERZÜGLICH drinne. setzen muss sich da garnix, und es steht auch im gutachten das alle anderen rad/reifen kombis die nicht serie sind ihre gültigkeit verlieren und gesondert eingetragen werden müssen. da MUSST du eben sommerreifen aufziehen. und wens schnee hat MUSST du ggf eben mit nem hänger zur tüv fahren.
die mängelkarte und die punkte hast du dir zu recht verdient!
zu den reifen...es spielt keine rolle ob der reifen aussen noch die noppen hat...wen der innen abgefahren ist dann is der eben runter.
€dit
DU musst/kannst garnix. die perle hat festgestellt das ein fahrwerk verbaut ist das nicht eingetragen ist. somit hatsichs. es spielt keine rolle ob das ding da schon 10 jahre drin ist oder 10minuten. drin, nicht eingetragen und nicht auf dem weg vom tüv -> pech gehabt! und das zu recht.
sorry ich kann bei soviel unwissenheit nur den kopf schütteln. auch dein prüfer (wobei ich nicht glauben kann das es solche absprachen gibt) kann sich nicht gegen die stvo stellen. der kann nur einen umbau abnehmen. einen zettel wo draufsteht "darf so fahren" kann und DARF ein prüfer nicht ausstellen.
82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Y17DT-Eco
Eventuell solltest du noch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtin nachdenken. Hier muß geprüft werden, ob die Beamtin berechtigt war, eine solcfhe Kontrolle durchzuführen, obwohl sie nicht über den erforderlichen technischen Sachverstand verfügte.Eventuell ist hier auch noch deren Dienstvorgesetzter mit ins Boot zu nehmen und zu prüfen, ob er den Dienstauftrag in Kenntnis des mangelnden Sachverstandes seiner Untergebenen angeordnet hat.
endlich mal einer der mich versteht :-)
wenn ich irgendwen wegen irgendwas kontrolliere, oder irgendetwas unterstelle darf ich nicht als begründung: "ES IST SO" nutzen.
Daher entweder mit entsprechender sachkenntnis und hintergrundwissen oder garnicht
daher versteh ich auch nicht warum lasierte rückleuchten nicht bemängelt wurden bei zwei kontrollierten fahrzeugen
Zitat:
Original geschrieben von R-12914
Ist das die Osram Niederlassung im Osten? 😛Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
...beim ausbauen hat sich dann die xenon funzel als ostram nightbreaker entpuppt.
Sorry, aber der musste jetzt sein! 😁
😁
@drahke
warum? fahrwerk net eingetragen und soviel widersprüche in diesen postings...da KANN nur was net stimmen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenn du so bei der Kontrolle aufgetreten bist, haben die ja genau den Richtigen rausgefischt.
Naja, wenn man aus dem Verkehr gefischt und die eigene Zeit mit geballter Inkompetenz verschwendet wird, dann ist eine gewisse Gegenreaktion sehr verständlich.
Da halte ich es schon für gerechtfertigt, daß man als Kontrollierter seine Gegenargumente in einem scharfen, aber verbindlichen Ton vorträgt.
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Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
Daher entweder mit entsprechender sachkenntnis und hintergrundwissen oder garnicht
Dasselbe kann man von Leuten verlangen, die aus ihren Autos rollende Kirmesblechbüchsen machen. Im vorliegenden Fall fehlt dieses anscheinen völlig.
Also entweder Ahnung haben oder Serienzustand belassen.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
daher versteh ich auch nicht warum lasierte rückleuchten nicht bemängelt wurden bei zwei kontrollierten fahrzeugen
Sorry und du verstehst echt nicht, warum man doch so annähernd von einer Bastelbude sprechen kann? Allein in den letzten 10 Posts hast schon mehrere Sachen genannt, die eben nicht original Vectra sind und das Gesamtbild geht dann halt in Richtung Bastelbude, wo man dann gern mal genauer hinschaut und in der Regel auch einen Treffer landet. In deinem Fall war es das nicht eingetragene Fahrwerk, bei dem nächsten ist es etwas anders, was man aber angeblich direkt morgen eintragen lassen wollte .....
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@drahke
warum? fahrwerk net eingetragen und soviel widersprüche in diesen postings...da KANN nur was net stimmen.
Ich denke mal, daß sich der TE da wirklich auf die Ratschläge seines Dipl.-Ing. verlassen hat. Der Dipl.-Ing sollte daher auch seinen Teil der Verantwortung an dem ganzen Schlamassel tragen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, wenn man aus dem Verkehr gefischt und die eigene Zeit mit geballter Inkompetenz verschwendet wird, dann ist eine gewisse Gegenreaktion sehr verständlich.Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenn du so bei der Kontrolle aufgetreten bist, haben die ja genau den Richtigen rausgefischt.Da halte ich es schon für gerechtfertigt, daß man als Kontrollierter seine Gegenargumente in einem scharfen, aber verbindlichen Ton vorträgt.
richtig. aber wen ich schon solche töne spucke dann sollte mein wagen koscher sein....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Y17DT-Eco
Eventuell solltest du noch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtin nachdenken. Hier muß geprüft werden, ob die Beamtin berechtigt war, eine solcfhe Kontrolle durchzuführen, obwohl sie nicht über den erforderlichen technischen Sachverstand verfügte.Eventuell ist hier auch noch deren Dienstvorgesetzter mit ins Boot zu nehmen und zu prüfen, ob er den Dienstauftrag in Kenntnis des mangelnden Sachverstandes seiner Untergebenen angeordnet hat.
Mal langsam. Wieso sollte ein Polizist/in nicht zu einer Fahrzeugkontrolle berechtigt sein ? Der TE fährt mit einem Auto durch die Gegend, bei dem sicherheitsrelevante Bauteile nicht eingetragen waren/sind. Ergo hatten die Beamten doch schon mal einen guten Riecher.
Ohne Grund wird Er wohl auch nicht in den Genuss dieser Kontrolle gekommen sein.
Da gibt es objektive Erfahrungswerte der Beamten, an denen potentielle Bastler erkannt werden können.
In Falle des TE waren es wohl ; Das Fahrwerk (tiefer), die Beleuchtung, der A.T.U. Auspuff und evtl. noch die ein oder andere Auffälligkeit.
Tipp an den TE. Spar die die Peinlichkeit einer Dab und bring Dein Auto in einen verkehrstauglichen Zustand.
Gruß
Alpenfreund
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Wieso sollte ein Polizist/in nicht zu einer Fahrzeugkontrolle berechtigt sein ?
Das stelle ich ja nicht grundsätzlich in Abrede.
Es sollte aber geprüft werden. Schließlich ergibt es kein gutes Bild in der Öffentlichkeit, wenn Beamte in einer technischen (!) Verkehrskontrolle durch mangelnde Sachkenntnis auffallen. Und wenn der Anwalt des TE anschließend sämtliche Mängelpunkte zerpflückt, hat die Polizei durch ihr unprofessionelles Vorgehen auch rein garnichts gewonnen.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
hallo :-)gestern früh um 8uhr kam die kelle für mich. okay dacht ich mir, machst den spaß mit.
Ob sowas ein Spaß ist?
Mir wollten die Polizisten auch mal eine reinwürgen. Angeblich wäre mein original Sportfahrwerk von BMW nicht eingetragen 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es sollte aber geprüft werden. Schließlich ergibt es kein gutes Bild in der Öffentlichkeit, wenn Beamte in einer technischen (!) Verkehrskontrolle durch mangelnde Sachkenntnis auffallen. Und wenn der Anwalt des TE anschließend sämtliche Mängelpunkte zerpflückt, hat die Polizei durch ihr unprofessionelles Vorgehen auch rein garnichts gewonnen.
Wieso mangelnde Sachkenntnis. Fahrwerk war verbaut... Fahrwerk war nicht eingetragen.
Ob die Aussage von dem Ingenieur so getroffen wurde, ist zumindest mal fragwürdig.
Das die Polizei sehr viele solcher "Aussagen" und " Ausreden" jeden Tag zu hören bekommt, ist eh klar.
Letztendlich zählt; Der Führer/ Halter eines KFZ ist für den technisch einwandfreien Zustand verantwortlich. Und wer sich auf eine mündliche Zusage (sollte diese tatsächlich so gefallen sein) verläßt, der braucht sich am Ende nicht über eine Strafe wundern.
In meinen Augen war das Verhalten vom TE sehr naiv.
Gruß
Alpenfreund
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Letztendlich zählt; Der Führer/ Halter eines KFZ ist für den technisch einwandfreien Zustand verantwortlich. Und wer sich auf eine mündliche Zusage (sollte diese tatsächlich so gefallen sein) verläßt, der braucht sich am Ende nicht über eine Strafe wundern.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es sollte aber geprüft werden. Schließlich ergibt es kein gutes Bild in der Öffentlichkeit, wenn Beamte in einer technischen (!) Verkehrskontrolle durch mangelnde Sachkenntnis auffallen. Und wenn der Anwalt des TE anschließend sämtliche Mängelpunkte zerpflückt, hat die Polizei durch ihr unprofessionelles Vorgehen auch rein garnichts gewonnen.
In meinen Augen war das Verhalten vom TE sehr naiv.Gruß
Alpenfreund
Wenn nun nachher der zustand "einwandfrei" festgetsellt wurde, war er das denn nicht gestern schon?
stellt sich noch die frage wie sinnig die anzeige dann ist.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
Wenn nun nachher der zustand "einwandfrei" festgetsellt wurde, war er das denn nicht gestern schon?Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Letztendlich zählt; Der Führer/ Halter eines KFZ ist für den technisch einwandfreien Zustand verantwortlich. Und wer sich auf eine mündliche Zusage (sollte diese tatsächlich so gefallen sein) verläßt, der braucht sich am Ende nicht über eine Strafe wundern.
In meinen Augen war das Verhalten vom TE sehr naiv.Gruß
Alpenfreundstellt sich noch die frage wie sinnig die anzeige dann ist.
Du bist aber sehr "Beratungsresistent".
Zum Zeitpunkt der Überprüfung war der der technisch einwandfreie Zusatnd ja noch nicht festgestellt. Also ist die Anzeige zu 100% sinnig und gerechtfertigt.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
Wenn nun nachher der zustand "einwandfrei" festgetsellt wurde, war er das denn nicht gestern schon?
das spielt doch keinerlei rolle. den "was, wäre, wen" geschichten sind eben nur vermutungen. das fahrwerk war nicht abgenommen. und das auch nicht erst seit gestern. somit sollte jedem halbwes klar bei kopfes klar sein: angehalten werden = anschiss. und das zu recht. den vielleicht hats ja geschliffen und man hat hinterher abhilfe geschaffen?! wer weiss das? fakt ist es war net eingetragen. und schon is der schwarze peter bei dir.
du zweifelst den technischen wissensstand der polizei an. meiner meinung nach berechtigt. den (so meine erfahrung) sind die meisten (also nahezu ALLE) streifenhörnchen nicht mit ihren gesetzen die sie überwachen sollten vertraut. das is natürlich doof. ABER wen du selbst keinerlei ahnung hast was erlaubt ist dann sollte man sich solche seitenhiebe verkneifen.
das is doch immer die selbe geschichte..."ich habs erst grad eingebaut und bin auf dem weg zum tüv". am besten noch sonntag mittags 🙄