Inspektion zwangsweise überziehen -> Folgen?
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob mir jemand die Folgen einer Überziehung des Inspektionsintervalles sagen kann.
Hintergrund ist, dass ich vor 1 Woche einen Termin vereinbart habe (bei 29600 km), aber erst in 2 Wochen einen bekommen habe. Da ich täglich zur Arbeit muss, liege ich dann wahrscheinlich bei 30500 km. Ich dachte nicht, dass man solange auf einen Termin warten muss 🙁.
Hat das nun Folgen, falls in der Zwischenzeit wirklich was kaputt gehen sollte (habe übrigens auch noch die Werksgarantie)? Kann ja nichts dafür, dass ich 3 Wochen auf einen Termin warten muss und habe ihn auch, meiner Meinung nach, rechtzeitig vereinbaren wollen.
Danke schon mal für Eure konstruktiven Beiträge.
Gruß
Jörg
Beste Antwort im Thema
Als ich noch bei V.A.G. gearbeitet habe, war die Karenzzeit 3 Monate und 3tkm. In wie weit das heute noch gültig ist, kann ich aktuell nicht sagen. Allerdings musste bei uns auch nie ein Kunde 2 Wochen auf einen Termin warten. Meist wurde das Fahrzeug noch am gleichen Tag beim Kunden abgeholt und die Inspektion/ Reparatur durchgeführt.
Aus der Zeit kenne ich es auch, dass Firmenfahrzeuge meist eine eigene Regelung bezüglich abschleppen/ Werkstatt etc. haben. Wir hatten einen Großkunden, die haben deutschlandweit im Bereich Telekommunikation gearbeitet. Musste ein Fahrzeug abgeschleppt werden, durften nur wir das tun. War das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und konnte vom Fahrer nicht von der Straße entfernt werden, war diese halt dicht. Selbst die Polizei dürfte keinen anderen Abschlepper beauftragen. Gerade bei Großkunden und Flotten geht es da um recht viel Geld für beide Seiten. Da können schnell mal Verträge mit Werkstattbindung bei raus kommen, wo man für eine Inspektion/ Reparatur durch halb Deutschland fährt...
17 Antworten
Zitat:
@lufri1 schrieb am 8. Dezember 2017 um 21:55:51 Uhr:
Nein, es hängt nur davon ab wie es die Firma handhaben will und so wird es gemacht. Das hat auch nichts mit D oder England zu tun.
Genau so ist es!
Hier ein dänisches Unternehmen mit Niederlassung in DE. Und am Ende ist es so das der Eigentümer des Fahrzeuges auch bestimmt wo was und wann gemacht werden soll.
Alle Fahrzeuge der deutschen Niederlassung wurden in einem AH gekauft und dort auch gewartet, bzw. repariert. 🙄
Um aber wieder auf die Frage des TE zurück zu kommen; Probleme mit Garantieleistungen hat es nie gegeben, obwohl z.B. bei dem Audi A4 (140 PS TDI) damals 2 x der Motor wegen erhöhten Ölverbrauch getauscht wurde.
Wenn die denn der Eigentuemer sind 😉
Wir hatten schonmal den Fall vor einigen Jahren bei einem Kollegen das Garantie abgelehnt wurde, war aber nicht bei VAG.... Service wurde einmal vergessen, 4000 Meilen (ca. 6400km) drueber und aus wars mit der Garantie. War irgendwas an der Lenkung damals.
Ich sehe halt als etwas bloed an die Wartung bei der Firmenzentrale machen zu muessen. Wuerde in meinem Fall Fahrkosten und 2 Hoteluebernachtungen kosten und dann kann ich auch einen Tag nicht zu einem Kunden fahren, wenn nicht 2..... sind vierstellige Mehrkosten. Aber gut es gibts ja Leute in Finance die sparen wollen koste es was es wolle 😁
Aber bewegen wir uns mal wieder aufs Thema zurueck (bei einem Privatauto hat man die ergibig ausdiskutiere Situation eh weniger).
1000km sind kein Problem, 5000km sind recht sicher eins.... ich wollte fast garantiert schreiben. 1 Woche ist auch furzegal, 3 Monate vermutlich nicht mehr. Im Falle vom TE wuerde ich mir hier keine Gedanken machen. Bei jungen Fahrzeugen mit hohen Fahrleistungen meckern die Hersteller eh bei recht wenig wenns auf Garantie gehen soll.
Als ich noch bei V.A.G. gearbeitet habe, war die Karenzzeit 3 Monate und 3tkm. In wie weit das heute noch gültig ist, kann ich aktuell nicht sagen. Allerdings musste bei uns auch nie ein Kunde 2 Wochen auf einen Termin warten. Meist wurde das Fahrzeug noch am gleichen Tag beim Kunden abgeholt und die Inspektion/ Reparatur durchgeführt.
Aus der Zeit kenne ich es auch, dass Firmenfahrzeuge meist eine eigene Regelung bezüglich abschleppen/ Werkstatt etc. haben. Wir hatten einen Großkunden, die haben deutschlandweit im Bereich Telekommunikation gearbeitet. Musste ein Fahrzeug abgeschleppt werden, durften nur wir das tun. War das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und konnte vom Fahrer nicht von der Straße entfernt werden, war diese halt dicht. Selbst die Polizei dürfte keinen anderen Abschlepper beauftragen. Gerade bei Großkunden und Flotten geht es da um recht viel Geld für beide Seiten. Da können schnell mal Verträge mit Werkstattbindung bei raus kommen, wo man für eine Inspektion/ Reparatur durch halb Deutschland fährt...