Inspektion & TÜV vor Leasingrückgabe?

Mein Leasingvertrag läuft nach 36 Monaten ab.

Nach 36 Monaten wäre auch die erste HU fällig und die dritte Wartung. Muss man die vor Rückgabe des Fahrzeugs noch machen? Sie sind ja nicht vor Ende des Leasingvertrags fällig.

Der Leasinggeber ist hier zu keiner Aussage in der Lage...

14 Antworten

Du schreibst doch selbst, dass es mit dem Ende des Leasingvertrages fällig ist.
Schwieriger wäre die Frage, wenn der Service z.B. nach Leasingende in 1000km fällig wäre. Da gibt es wohl unterschiedliche Vertragsbedingungen.

Gutachter schaut sich das Fahrzeug nach Rückgabe an, alles was zu dem Zeitpunkt fällig oder drüber ist, wird nachberechnet. Kommt vermutlich preislich für Dich fast auf das Gleiche raus.

1. Vertrag

2. Rücknahmekatalog Leasing

3. Welcher Hersteller?

Muss in der Regel vorher gemacht werden. Mein Leasing läuft zum Beispiel am 23.05.2026 aus. HU/AU ist am 06.05. fällig.

HU/AU ist nicht an bestimmten Tagen fällig ,sondern in dem Fall nur im Mai

Meist startet die Serviceanzeige schon bei Fertigstellung im Werk

Ich habe letztes Jahr unsere A-Klasse mit fälligem Tüv und nicht durchgeführter Wartung abgegeben
Eine fällige Wartung wurde auch noch nicht angezeigt. Durch verspätete (im Rahmen der Zulässigkeit) Wartung hatte sich der Zeitpunkt der Wartung nach hinten verschoben.
Es wurde nichts berechnet

Hast du keine Information vom Verkäufer bekommen. Meist gibt es doch Flyer etc. was den zulässigen Zustand bei Rückgabe beschreibt
Oder mal im Net beim Hersteller oder Leasinggeber schauen

Normalerweise muss wohl beides durchgeführt sein,oder wird eben berechnet

Ähnliche Themen

Vermutlich geht es nach seinem anderen Thread um sein Arval Leasing

Die haben auch einen Schadenskatalog, denman einsehen kann incl. Servicefälligkeiten
Insgesamt hinterlässt diese Leasing allerdings nach den Beiträgen wohl eher kein gutes Gefühl Arval. 95% mit einem * muss man erstmal als Firma schaffen. Aber muss ja nicht immer so kommen

Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 13. April 2025 um 16:22:15 Uhr:


Du schreibst doch selbst, dass es mit dem Ende des Leasingvertrages fällig ist.

Das ist ja der Punkt. Die HU und die Wartung wären in dem Monat fällig, in dem der Wagen zurückgegeben wird. Daher frage ich mich eben, ob ich es vorher noch machen muss oder nicht. Aus den gesamten Vertragsunterlagen geht es leider nicht hervor. Und der Leasinggeber hat nur einen Textbaustein "alle zum Zeitpunkt der Rückgabe fälligen..." parat.

Bitte auch die Fragen beantworten.

Welcher Hersteller ist es?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2025 um 17:58:02 Uhr:


Bitte auch die Fragen beantworten.

Welcher Hersteller ist es?

Vermutlich Arval Leasing, herstellerübergreifend.

Wartung = Fällig

HU & AU = Fällig

Fällige Arbeiten müssen bei Rückgabe erledigt sein, lt Leasing.

Was ist die Frage??

Oder so zurück und entsprechend auf die Abrechnung warten. Es sollte eigentlich nicht teurer werden.

Ja, es geht um einen Leasingvertrag mit Arval (Fahrzeug ist ein MG).

Ich frage mich halt, da ja Wartung und HU im Monat der Rückgabe -also bis Ende des Monats- fällig ist, ob es dann vor oder nach dem Rückgabetermin fällig ist.

Würde an Deiner Stelle eher hoffen, dass das Dein einziges Problem bei Arval sein wird

Zitat:

@Richyf schrieb am 16. April 2025 um 16:56:03 Uhr:


Ja, es geht um einen Leasingvertrag mit Arval (Fahrzeug ist ein MG).

Ich frage mich halt, da ja Wartung und HU im Monat der Rückgabe -also bis Ende des Monats- fällig ist, ob es dann vor oder nach dem Rückgabetermin fällig ist.

Es steht doch eindeutig in den Bewertungskriterien von VMF/Arval.

Fällige Inspektionen, Fällige HU werden nicht akzeptiert bzw. mit 100% berechnet.

Fällig heißt immer im Fälligkeitsmonat, also in dem Monat wo es die Plakette anzeigt, und die Wartung anzeigt/fällig ist.
Was soll denn sonst fällig sein, + 1 Monat? Nein = Überfällig 🙄

Da wurde wohl schon öfter drüber diskutiert, dass die Hauptuntersuchung den ganzen Ablaufmonat lang gleichzeitig gültig und fällig ist.
Man könnte spekulieren, ob es sich lohnt, Inspektion und Hauptuntersuchung den Leasinggeber durchführen zu lassen, denn vielleicht darf er dafür nur den Nettopreis vom Leasinggeber verlangen? Ich würde es aber nicht probieren, denn wenn sie dann noch eine Bearbeitungs-/Vorführgebühr o.ä. draufschlagen, ist eine eventuelle MwSt-Ersparnis dahin.

Habe das Thema gerade mit der Renault Bank. Der Händler meinte zu mir: „bitte nicht den TüV neu machen, wir müssen mit mindestens 18 Monaten TÜV wieder verkaufen und wissen nicht wie lange der Wagen steht, somit müssen wir den sehr wahrscheinlich sowieso neu machen vor dem Verkauf“. Aber das ist halt sehr individuell…

Deine Antwort
Ähnliche Themen