Inspektion 60.000 Passat B8 TDI 150 PS
Hallo, leider kann ich keine Aussage zu den Inspektionskosten nach drei Jahren, 60.000 km im Forum finden. Welche Arbeiten werden ausgeführt? Mit welchem Preis ist zu rechnen? Freue mich über Meldungen
Beste Antwort im Thema
Doch.
Aber du hast die Fragestellung des Threadstarters nicht verstanden.
Wenn er eine Diskussion über Kosten und Sparpotential lächerlich finden würde, hätte er den Thread nicht gestartet.
Wenn du das lächerlich findest, brauchst du ja nicht mit zu diskutieren.
35 Antworten
Zitat:
@martinp85 schrieb am 5. Februar 2019 um 16:03:40 Uhr:
Das heißt ja nicht dass man alles bei VW machen muss. [...] Mir gehts aber durchaus noch um die Mobilitätsgarantie, da ich relativ weite Strecken fahre und keine Clubmitgliedschaft habe.
Ich habe in meiner Versicherung einen Schutzbrief abgeschlossen. Der kostet im Jahr 9,56€ und deckt sogar etwas mehr ab, als die "Mobilitätsgarantie" von VW... ganz ohne Club-Mitgliedschaft (außer im Club der Versicherten 😉.
Wenn also die Mobilitätsgarantie der einzige Grund ist, zur Vertragswerkstatt zu gehen, schau mal bei deiner Versicherung vorbei. Vielleicht haben die sowas auch.
Zudem kommt noch:
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 7. Februar 2019 um 08:57:45 Uhr:
Wenn man 70.000 € für einen Passat ausgibt
Niemand gibt 70000€ für einen Passat aus.
Dass der Passat gemäß Listenpreis über 70000€ kosten kann, ist unbestritten. Aber niemand geht zu VW und zahlt den BLP.
Zitat:
Die Frage nach Kosten und Sparpotential ist nun mal für einige User wichtig und für die sind dann 180 € nicht Peanuts. Eine Diskussion, ob man gewisse Arbeiten in freien Werkstädten machen kann und wie weit sich das auf Garantie/Kulanz auswirkt
Ich persönlich habe bei der Bewertung eines Preises immer im Hinterkopf, ob ich damit für meine Leistung eine faire Gegenleistung bekomme. Wenn ich also bei Anbieter A den doppelten Preis bezahlen soll, wie bei Anbieter B, dann frage ich mich, wieso das so ist und ob ich da nicht den vierten Urlaub von Anbieter A und seine S-Klasse bezahlen soll?
Mit meinem Neuwagen gehe ich auch nur zu VW - schon alleine, weil ich während der Garantiezeit keinerlei Ausredemöglichkeiten für VW schaffen will. Aber nach der Garantie, ziehe ich durchaus auch freie Werkstätten in Betracht, denn ich habe damit auch sehr gute Erfahrungen gemacht.
Das die VW-Vertragswerkstätten in Sachen VW nicht immer die kompetentesten sind, kann man hier im Forum zuhauf nachlesen... OBWOHL sie es eigentlich sein müssten. Im Gegenteil dazu habe ich in freien Werkstätten auch schon ganz exzellente Arbeit bekommen (bei VW natürlich auch).
Beispielsweise ist bei meinem alten Passat nach 12 Jahren einer der Scheinwerfer erblindet (wurde gelblich trüb). Die Anfrage bei VW ergab, dass der ausgestauscht werden muss. Nachdem ich sagte, dass der Scheinwerfer nur noch eine TÜV-Periode durchhalten muss, weil das Auto dann verschrottet wird, haben sie gesagt, dass der Scheinwerfer trotzdem ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt: 360€ für den Scheinwerfer plus 120€ Einbau. Insgesamt also 550€ inkl. 19%.
Letztlich hat eine freie Werkstatt den Scheinwerfer neu poliert. Kostenpunkt 50€ inkl. 19%.
Und wegen der gesparten 500€ habe ich mir durchaus schon ins Hemd gemacht. Den 11-fachen Preis zu zahlen, hätte mich schon genervt. Und Peanuts ist der 11-fache Preis auch nicht (für mich jedenfalls)
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen/meiner Handlungsweise.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 7. Februar 2019 um 10:52:02 Uhr:
Zitat:
Die Frage nach Kosten und Sparpotential ist nun mal für einige User wichtig und für die sind dann 180 € nicht Peanuts. Eine Diskussion, ob man gewisse Arbeiten in freien Werkstädten machen kann und wie weit sich das auf Garantie/Kulanz auswirkt
Ich persönlich habe bei der Bewertung eines Preises immer im Hinterkopf, ob ich damit für meine Leistung eine faire Gegenleistung bekomme. Wenn ich also bei Anbieter A den doppelten Preis bezahlen soll, wie bei Anbieter B, dann frage ich mich, wieso das so ist und ob ich da nicht den vierten Urlaub von Anbieter A und seine S-Klasse bezahlen soll?
Mit meinem Neuwagen gehe ich auch nur zu VW - schon alleine, weil ich während der Garantiezeit keinerlei Ausredemöglichkeiten für VW schaffen will. Aber nach der Garantie, ziehe ich durchaus auch freie Werkstätten in Betracht, denn ich habe damit auch sehr gute Erfahrungen gemacht.
Das die VW-Vertragswerkstätten in Sachen VW nicht immer die kompetentesten sind, kann man hier im Forum zuhauf nachlesen... OBWOHL sie es eigentlich sein müssten. Im Gegenteil dazu habe ich in freien Werkstätten auch schon ganz exzellente Arbeit bekommen (bei VW natürlich auch).
Beispielsweise ist bei meinem alten Passat nach 12 Jahren einer der Scheinwerfer erblindet (wurde gelblich trüb). Die Anfrage bei VW ergab, dass der ausgestauscht werden muss. Nachdem ich sagte, dass der Scheinwerfer nur noch eine TÜV-Periode durchhalten muss, weil das Auto dann verschrottet wird, haben sie gesagt, dass der Scheinwerfer trotzdem ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt: 360€ für den Scheinwerfer plus 120€ Einbau. Insgesamt also 550€ inkl. 19%.
Letztlich hat eine freie Werkstatt den Scheinwerfer neu poliert. Kostenpunkt 50€ inkl. 19%.
Und wegen der gesparten 500€ habe ich mir durchaus schon ins Hemd gemacht. Den 11-fachen Preis zu zahlen, hätte mich schon genervt. Und Peanuts ist der 11-fache Preis auch nicht (für mich jedenfalls)
Sorry aber Du hast meinen Post nicht richtig gelesen oder einfach kontextlos genommen.
Es sind nicht nur die 180€. Ich hab dies in Kontext gesetzt mit der Gegenleistung und den etwäigen Problemen im Garantie und Kulanzfalle.
Und das nunmal in aller Regel, gerade im Bereich der Elektrik, das Fahrzeug bei VW besser aufgehoben ist, ist wohl unbenommen. Damit will ich nicht sagen, dass es nicht auch gute freie Werkstätten gibt. Aber gut ist halt nur gut.
Und ich finde dein Beispiel mit dem Scheinwerfer ganz nett. Genau, dass hat mit einer sach- und fachgerechten Reparatur nichts zu tun und ist schlichtweg verboten. Die Autodoktoren hatte da mal ein Erklärvideo dazu. Einfach mal youtuben. Du hast hier als Gegenleistung von der Werkstatt eine Reparatur bekommen, die zum Erlöschen der BE führt. Versicherungsschutz ist dann auch eingeschränkt.
Die Garantie kann, muss aber nicht erlischen. Viele juristische Laien behaupten hier einfach, dass die Garantie nicht davon abhängig ist, wo man das Fahrzeug warten lässt. Als Profi weiß ich das natürlich besser. Das BGH-Urteil, auf das sich implizit immer wieder berufen, hat lediglich entschieden, dass eine solche Klausel durch sogenannte AGB unwirksam ist. Mehr nicht. Der frühe Vogel fängt den Wurm. Und selbst, wenn dies grundsätzlich einschlägig, entbindet dies nicht von Deiner Nachweispflicht. Du musst natürlich die sach- und fachgerechte Inspektion und etwäigen Reparaturen nachweisen, denn Du bist der, der was aus dem Garantievertrag möchte (Anspruch). Ob da der sinngemäße Satz auf der Rechnung reicht, dass die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden ist, sei mal dahingestellt / fraglich.
Mit Kulanz ist natürlich ganz essig. da denke ich zum Beispiel gerade an den Bremsen-Thread, wo die Leute über die Bremse an der Hinterachse meckern. Da ging glaub ich auch einiges über VW.
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Da habe ich ja Glück, dass ich über diesen juristischen Irrtum von einem Experten aufgeklärt wurde. Und noch mehr Glück hatte ich wohl, weil meine VW-Werkstadt das auch nicht weiß.
Könnt ihr bitte, aufhören diese Diskussion bringt keinen weiter DANKE.