Insolvenzen

Volvo

Insolvenzen

Nabend,

wer ist denn so mit im Boot ???

Bei VCG sollen es zur Zeit drei Freudliche sein !

Jemand ne ahnung !???

MfG
Vida

PS: Die Nordländer kämpfen !!! Egal was ihr schreibt !!!

52 Antworten

Ich halte das nicht für normal und kenne auch nur das Verfahren, bei Abholung zu bezahlen. Dass dann der Brief erst nach Zahlungseingang herausgegeben/zugeschickt wird, halte ich dann noch für akzeptabel. Vorweg bezahlen, ohne Auto und/oder Brief zu bekommen, würde ich nicht. Inwieweit eine Bankauskunft da hilft, kann ich nicht übersehen.

Gruß

Jörg

Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:

Original geschrieben von buwewob


Damit er mir die Unterlagen für die Zulassung schicken kann, möchte ich doch bitte schon den Kaufpreis überweisen.....

 

Hallo,

Unterlagen für die Zulassung ist der KfZ-Brief (der heißt jetzt anders, Zulassungsbestätigung Teil II). Wer den KfZ-Brief hat ist erstmal Eigentümer. Wenn ich Händler wäre würde ich den auch nicht so ohne weiteres rausgeben. Aber was Du schreibst klingt eher danach, als wenn er bei Volvo nicht gut da steht. Warum sollte Volvo einem gut und pünktlich zahlendem Händler den KfZ-Brief verweigern?

Jedenfalls würde ich raten, wenn Du das Auto selbst zulassen möchtest: mit Bargeld oder besser noch LZB-Scheck zum 🙂 und gegen den KfZ-Brief tauschen.

noch besser: den 🙂 die Zulassung machen lassen und dann fahrfertige und Zugelassene Auto gegen Zahlungsmittel tauschen. Hat den Vorteil, wenn noch Transportschäden vorhanden sind kannst Du das Auto zur Ausbesserung etc erstmal stehen lassen....

Zitat:

Original geschrieben von Jörg_K


Dass dann der Brief erst nach Zahlungseingang herausgegeben/zugeschickt wird, halte ich dann noch für akzeptabel.

das ist aber nicht 100% sicher. Wenn der Händler zwischenzeitig Insolvenz anmeldet und den Brief nicht verschickt hat, landet das Geld in der Insolvenzmasse. Davon sieht man meistens nix mehr

Ciao,
Eric,
hat sein Auto aber auch selbst zugelassen. mit dem neuen Brief auf der Zulassungsstelle stehen und sich ein Kennzeichen raussuchen ist doch schön 🙂 hatte dafür extra einen Tag Urlaub genommen

Re: Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.


Warum sollte Volvo einem gut und pünktlich zahlendem Händler den KfZ-Brief verweigern?

Hi,

meines Wissens nach ist es bei Volvo (und vermutlich bei anderen Herstellern auch) schon lange so, dass der Händler den Brief immer erst NACH der Zahlung bekommt - sprich: Abbuchung bei Ausgang des Briefes.

Und im positivsten Fall handhabt der Händler das hier mit seinem Kunden genauso, weil er nicht zu lange vorfinanzieren will - oder im schlechteren Fall - es gar nicht kann...

Gruß
Jürgen

Ich kann nur jeden warnen, ob Volvo-Händler oder Autosout24,
nur Zahlung Zug um Zug, d.h. Fahrzeug oder Papierübergabe.
Sollte der Händler einen Verrechnugsscheck akzeptieren,
würde auch das zugel. Fahrzeug mit KFZ-Schein übergeben,
es ist jedoch dann üblich den Brief nach Zahlungseingang auf dem Händlerkonto zu übergeben.
Geht er jedoch in diesem Fall in die Insolvenz, würde der
Scheck von der Bank eingelöst und man erhält keinen Brief, der liegt dann beim Insolvenzverwalter.

Re: Re: Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:

Original geschrieben von gseum


Hi,

meines Wissens nach ist es bei Volvo (und vermutlich bei anderen Herstellern auch) schon lange so, dass der Händler den Brief immer erst NACH der Zahlung bekommt - sprich: Abbuchung bei Ausgang des Briefes.

 

kann sein, muss aber nicht. vielleicht meldet sich ja VCG mal. Die lesen hier immer mit, denen muss es doch in den Fingern jucken 😁

Aus der Motorradbranche kenne ich es so: zahlen die Händler regelmäßig pünktlich wird der KfZ-Brief auch vorab an die Händler geschickt, damit dann das Bike sofort nach Eintreffen zugelassen werden kann. Es gibt aber auch Händler, da wartet der Hersteller so lange mit dem Brief, bis das Geld auf dem eigenen Konto gut geschrieben wurde.

Ciao,
Eric

die Briefe liegen meist bei der finanzierenden Bank (bei volvo liegen die nicht) in Verwahrung; bei sehr vertrauenswürdigen Händlern besitzen diese die Briefe.
Im vorliegenden Fall hat der Händler schlicht keine Linie (mehr) zur Ablösung des Briefes.

@Eric
Natürlich liest VCG mit (wie jeder andere Hersteller auch).
Da wird sich niemand melden, allein schon um zu dierekte diskussionen zu vermeiden.

was habt ihr bloß für volvo-händler bei euch?

mfg
JoelAK
der nicht glauben kann was er da liest

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


die Briefe liegen meist bei der finanzierenden Bank (bei volvo liegen die nicht) in Verwahrung; bei sehr vertrauenswürdigen Händlern besitzen diese die Briefe.

... meinst du nicht, dass das für die Vorführwagen gilt? Wäre sinnvoll.

Bei all meinen bisherigen NEUwagen war es so, dass der Wagen kam und dann der Brief von Volvo (genauer VCG) angefordert wurde zur Zulassung.

Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum


... meinst du nicht, dass das für die Vorführwagen gilt? Wäre sinnvoll.

Bei all meinen bisherigen NEUwagen war es so, dass der Wagen kam und dann der Brief von Volvo (genauer VCG) angefordert wurde zur Zulassung.

Gruß
Jürgen

ME werden PKW und Brief parallel versandt, müßten also theoretisch gleichzeitig eintreffen. Der Brief geht aber evtl. über die Bank und muß dort abgelöst werden.

Bestandsfahrzeuge wie geschildert, da hast du recht.

Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:

Original geschrieben von buwewob


Hallo!
Am Freitag steht die Auslieferung meines "Dicken" an. Eigentlich freue ich mich, weil er 1. endlich und 2. eine Woche früher als geplant kommt. Aber heute hat mich die folgende Bemerkung meines Verkäufers etwas irritiert:
Er bekommt die Fahrzeugunterlagen von Volvo nur, wenn er die Ablöse bezahlt (sprich den Fahrzeuggegenwert). Damit er mir die Unterlagen für die Zulassung schicken kann, möchte ich doch bitte schon den Kaufpreis überweisen.....

Ist das normal?
Vor vier Jahren bei meinem ersten Elch habe ich noch per Scheck bei Abholung bezahlt.....

Sollte ich mir eine Bankauskunft einholen?

Für Antwort dankbar...

Burkhardt

Verlange eine Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) als Gegenleistung. Das ist in anderen Branche übliches Geschäftsgebaren. Im Zweifel würd' ich dem 🙂 sogar anbieten die Kosten (ca 1% der Summe) zu teilen oder gar ganz selbst zu übernehmen.

Bekommt er keine Bürgschaft seiner Bank, oder verweigert er diese, ist die Situation um den 🙂 klar ... .

Grüße,

igm

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


ME werden PKW und Brief parallel versandt, müßten also theoretisch gleichzeitig eintreffen. Der Brief geht aber evtl. über die Bank und muß dort abgelöst werden.
Bestandsfahrzeuge wie geschildert, da hast du recht.

Bei meinem Freundlichen ist es definitv so, dass er den Brief anfordert, wenn er das Fahrzeug auf dem Hof stehen hat - und ggf. auch erst nachdem er "vorbereitet" ist für die Zulassung. Und nach seiner Aussage fordert er ihn dann bei VCG an - der Aussage traue ich - eigentlich...

Mein 🙂 ist übrigens auch in anderen Fällen sehr kulant - er tritt ggf. auch beim vorzeitigen Leasingablösen für mich in Vorlelstung - ich zahle dann, wenn mein Käufer bezahlt hat. Und das ist bei weitem nicht selbstverständlich.

Gruß
Jürgen

Re: Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:
Unterlagen für die Zulassung ist der KfZ-Brief (der heißt jetzt anders, Zulassungsbestätigung Teil II). Wer den KfZ-Brief hat ist erstmal Eigentümer.

Hallo,

diesen weit verbreiteten Irrtum möchte ich mal oberlehrerhaft klarstelle (obwohl Nichtjurist):

Das Eigentum an einem Kfz wird, wie bei jedem anderen Gut auch, durch Einigung und Übergabe begründet. D.h. Kaufvertrag wirksam schließen und Wagen aushändigen lassen = Eigentum. Brief ist dafür nicht erforderlich.

Der Brief dient nur Beweiszwecken. Hintergrund ist vornehmlich der "Gutglaubensschutz". Normalerweise kann ein gestohlenes Gut rechtmäßig erworben werden, wenn der Käufer gutgläubig ist (er hat keine Zweifel oder muss welche haben, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist). Das wird beim Kfz durch den Brief erschwert:

Nur wenn auch der Brief vorgelegt wird (oder eine gute Fälschung), ist man gutgläubig.

Daher auch die Briefverwahrung bei der Bank: die Weiterveräußerung durch den Darlehensschuldner wird so verhindert.

Hi Manfred, ich überlege mir, ob es bei einem Treffen (Gourmettreffen, Tuner-Treff, FST oder ähnlich) zu "Problemen" führen würde, wenn alle Rechtsanwälte (und ähnlich motivierte, versierte) MT´ler anwesend wären ;-)

Nicht dass ich das schlecht finde - im Gegenteil! Bei der geballten Kompetenz sollten wir MT´ler zusammenhalten und diese Synergien auch nutzen. Im Allgemeinen vertrete ich schon immer die Devise, dass durch solche Foren (wie MT) Verbraucher eine völlig andere Möglichkeit zur Selbsthilfe UND zur Kommunikation mit dem Hersteller haben.

Streiten sich RA auch untereinander? Wenn ja, würde mich das mal interessieren, wie ;-) Das können wir auf einem GT, FST o.ä. mal mit Frank, Hagen und Kollegen diskutieren ;-)

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (macht jetzt KEINEN RA-Witz! ;-) Ansonsten immer gutgläubig, zu gutgläubig ;-)

Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:

Original geschrieben von buwewob


Er bekommt die Fahrzeugunterlagen von Volvo nur, wenn er die Ablöse bezahlt (sprich den Fahrzeuggegenwert). Damit er mir die Unterlagen für die Zulassung schicken kann, möchte ich doch bitte schon den Kaufpreis überweisen.....

Upps 😰

Sowas ist auch schon mal böse in die Hose gegangen.

Das würde ich dann lieber mit Volvo direkt klären wollen. Vielleicht kannst Du auch denen das Geld überweisen, ohne den "Umweg" über das Händlerkonto (was m.M. aber auch schon übel wäre).

Gruß

Martin

Re: Re: Auslieferung/Ablöse

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


...

Das würde ich dann lieber mit Volvo direkt klären wollen. Vielleicht kannst Du auch denen das Geld überweisen, ohne den "Umweg" über das Händlerkonto (was m.M. aber auch schon übel wäre).

...

Nicht bevor der Vertrag mit dem 🙂 aufgehoben und mit Volvo neu geschlossen wurde.

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