- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Insolvenz des Leasingebers
Insolvenz des Leasingebers
Hallo,
was passiert in folgendem Fall (Privatleasing als km-Leasing):
Ein Auto wird geleast und eine relativ hohe Sonderzahlung geleistet. Die Leasingraten sind dadurch sehr gering. Das entspricht ja defacto einer hohen Vorauszahlung der Leasingraten. Zumindest hat der Leasinggeber (z.B. die finanzierende Autobank) am Anfang mehr Geld erhalten, als es sofort notwendig wäre, um den anfänglichen Wertverlust des Autos auszugleichen. Jetzt geht der Leasinggeber (also die Autobank) insolvent. Was passiert dann?
Fiktiv: In der Bank übernimmt der Insolvenzverwalter das Regime, und erklärt die hohe Sonderzahung zur Insolvenzmasse gehörend (also pfutsch) und fordert sehr viel höhere Raten, die dann dem realen Wertverlust des Autos über die Restlaufzeit entsprechen. Weigert sich der Leasingnehmer diese höheren Raten zu bezahlen, kündigt er den Leasiungvertrag und fordert das Auto vor Ende der Laufzeit zurück?
Gibt es eigentlich so etwas wie eine Einlagensicherung für Leasingnehmer?
PS: Ich möchte keine Diskussion auslösen, ob demnächst eine Autobank insolvent geht. Die Frage ist rein fiktiv bzw. prophylaktisch. Und ich möchte auch keine schlauen Hinweise wie "Wenn Du das Geld hast, dann kaufe das Auto doch gleich."
Viele Grüße
Albelch
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Grundsätzlich ist es aber eine keine gute Idee, eine Sonderzahlung zu tätigen. Sie ist immer weg - auch wenn man das Auto 2 Tage nach Zulassung vor eine Wand setzt. Die paar hundert Euro, die man durch die Sonderzahlung am Ende des Leasings spart, wären mir das Risiko nicht wert...
Eben. Aber erstaunlicherweise nehmen viele Leasingnehmer eher ein hohes Risiko in Kauf als daß sie ein paar Euro zusätzlich investieren. Ursache hierfür ist oftmals der Umstand, daß vom Leasingnehmer überhaupt keine Risikoanalyse vorgenommen wurde, sondern allenfalls eine Kostenanalyse.
Ähnliche Themen
14 Antworten
Wenn die Firma, auch unter Insolvenzverwaltung, weiterhin existiert, warum sollten dann bestehende Verträge ungültig werden? In diesem Vertrag wird ja auch die Laufzeit und die Leasingrate festgeschrieben sein.
Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, kann es allerdings ganz anders aussehen. Das Auto gehört schließlich dem Unternehmen, ist also Teil der Konkursmasse...
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Wenn die Firma, auch unter Insolvenzverwaltung, weiterhin existiert, warum sollten dann bestehende Verträge ungültig werden? In diesem Vertrag wird ja auch die Laufzeit und die Leasingrate festgeschrieben sein.
Weil der Insolvenzverwalter die hohe Sonderzahlung ohne weitere Gegenleistung als Teil der Insolvenzmasse einkassieren will, den Vertrag kündigt und dann das Auto zum Restwert verwertet oder einen neuen Leasingvertrag mit hohen Monatsraten entsprechend dem realen Wertverlust fordert.
Das wird der Insolvenzverwalter wohl kaum machen, wenn er die Firma als solche retten will, sondern allenfalls im Falle einer Liquidation.
Das ist meines Erachtens etwas, dass in einem konkreten Fall nur juristisch geklärt werden kann.
Allgemein würde ich behaupten, dass man im Falle einer Insolvenz des Leasinggebers sein Sonderkündigungsrecht nutzen kann. Auto und Leasingsonderzahlung sind dann aber erstmal weg und können zumindest für die nicht erfüllte Vertragslaufzeit monetär zurückgefordert werden. Allerdings darf man sich hierzu in der vermutlich langen Schlange der Gläubiger einreihen und wird sein Geld nie wieder sehen.
Grundsätzlich ist es aber eine keine gute Idee, eine Sonderzahlung zu tätigen. Sie ist immer weg - auch wenn man das Auto 2 Tage nach Zulassung vor eine Wand setzt. Die paar hundert Euro, die man durch die Sonderzahlung am Ende des Leasings spart, wären mir das Risiko nicht wert...
Im Falle einer Insolvenz sieht es für den Leasingnehmer und mit seiner Sonderzahlung nicht gut aus. Zunächst einmal gehört der Leasinggegenstand zum Anlagevermögen des insolventen Leasinggebers und damit zur Insolvenzmasse.
Sollte ein Insolvenzverfahren über die Firma des Leasinggebers eröffnet worden sein, ist im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Forderung - also die Sonderzahlung - zur Insolvenztabelle anzumelden. Soweit sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine zu verteilende Insolvenzmasse ergibt, erhältst Du dann eine Quote auf Deine Forderung, die allerdings in den meisten Fällen recht gering ausfällt.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Grundsätzlich ist es aber eine keine gute Idee, eine Sonderzahlung zu tätigen. Sie ist immer weg - auch wenn man das Auto 2 Tage nach Zulassung vor eine Wand setzt. Die paar hundert Euro, die man durch die Sonderzahlung am Ende des Leasings spart, wären mir das Risiko nicht wert...
Eben. Aber erstaunlicherweise nehmen viele Leasingnehmer eher ein hohes Risiko in Kauf als daß sie ein paar Euro zusätzlich investieren. Ursache hierfür ist oftmals der Umstand, daß vom Leasingnehmer überhaupt keine Risikoanalyse vorgenommen wurde, sondern allenfalls eine Kostenanalyse.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben. Aber erstaunlicherweise nehmen viele Leasingnehmer eher ein hohes Risiko in Kauf als daß sie ein paar Euro zusätzlich investieren. Ursache hierfür ist oftmals der Umstand, daß vom Leasingnehmer überhaupt keine Risikoanalyse vorgenommen wurde, sondern allenfalls eine Kostenanalyse.
Kosten lassen sich eben berechnen. Risiken kaum. Oder wie würdest Du das Risiko der Insolvenz eines Leasinggebers (Autobank) abschätzen und daraus eine dem Kostenvorteil gegenüberstellbare Zahl machen?
Ich frage mich gerade, ob es jemals vorgekommen ist, dass ein Leasinggeber insolvent wurde...
Bei den Preisen die die nehmen können sie quasi nicht insolvent werden - brauchst dir also keine Gedanken darüber machen...
Bevor die Pleite sind, sind es ihre Kunden ;)
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Ich frage mich gerade, ob es jemals vorgekommen ist, dass ein Leasinggeber insolvent wurde...
Bei den Preisen die die nehmen können sie quasi nicht insolvent werden - brauchst dir also keine Gedanken darüber machen...
Bevor die Pleite sind, sind es ihre Kunden ;)
Da vertust Du Dich. Es gibt in Deutschland hunderte von Wald-und-Wiesen-Leasinggesellschaften und da hat es auch schon reichlich Insolvenzen gegeben. Bei den Herstellergesellschaften sollte das Risiko allerdings überschaubar sein.
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Ich frage mich gerade, ob es jemals vorgekommen ist, dass ein Leasinggeber insolvent wurde...
Bei den Preisen die die nehmen können sie quasi nicht insolvent werden - brauchst dir also keine Gedanken darüber machen...
Bevor die Pleite sind, sind es ihre Kunden ;)
Da vertust Du Dich. Es gibt in Deutschland hunderte von Wald-und-Wiesen-Leasinggesellschaften und da hat es auch schon reichlich Insolvenzen gegeben. Bei den Herstellergesellschaften sollte das Risiko allerdings überschaubar sein.
z. B. musste die Online Leasing GmbH & Co. KG, München, Anfang 2010 Insolvenz anmelden. Eine Leasinggesellschaft mit immerhin 3.500 Leasingverträgen (überwiegend Fahrzeugleasing) und und mit einem Refinanzierungsvolumen von über 90 Mio. EUR.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Im Falle einer Insolvenz sieht es für den Leasingnehmer und mit seiner Sonderzahlung nicht gut aus. Zunächst einmal gehört der Leasinggegenstand zum Anlagevermögen des insolventen Leasinggebers und damit zur Insolvenzmasse.
Sollte ein Insolvenzverfahren über die Firma des Leasinggebers eröffnet worden sein, ist im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Forderung - also die Sonderzahlung - zur Insolvenztabelle anzumelden. Soweit sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine zu verteilende Insolvenzmasse ergibt, erhältst Du dann eine Quote auf Deine Forderung, die allerdings in den meisten Fällen recht gering ausfällt.
Gruß
Der Chaosmanager
...so etwas wird schnell sehr kompliziert...noch dazu hat die Bank, welche dem insolventen Leasinggeber Kredite gab erstmal die Finger auf den Autos, sowie kaum Interesse Autos zu verwerten um an ihr Geld zu kommen...
Es ist gängige Praxis, dass sich Leasinggesellschaften über Banken oder andere Leasinggesellschaften refinanzieren (Stichwort Forfaitierung). Da werden oft größere Vertragsportfolios hin- und hergeschoben. Meist bekommt der Leasingnehmer gar nicht mit, an welche Gesellschaft die Forderung aus seinem Vertrag zwischenzeitlich verkauft wurde.
Zitat:
Original geschrieben von meepmeep
Es ist gängige Praxis, dass sich Leasinggesellschaften über Banken oder andere Leasinggesellschaften refinanzieren (Stichwort Forfaitierung). Da werden oft größere Vertragsportfolios hin- und hergeschoben. Meist bekommt der Leasingnehmer gar nicht mit, an welche Gesellschaft die Forderung aus seinem Vertrag zwischenzeitlich verkauft wurde.
Was, da hat man einen Leasungvertrag mit einer solventen Bank, die verkauft den Vertrag an eine zweifelhafte Bank und wenn die dann insolvent geht, ist beim Leasingnehmer die Sonderzahlung pfutsch. Kann das sein?
An dieser Stelle schon mal vielen Dank an alle Poster, das sind teilweise sehr erhellende Beiträge, wie ich finde.
Zitat:
Original geschrieben von Albelch
Was, da hat man einen Leasungvertrag mit einer solventen Bank, die verkauft den Vertrag an eine zweifelhafte Bank und wenn die dann insolvent geht, ist beim Leasingnehmer die Sonderzahlung pfutsch. Kann das sein?
Nein, beim Forfaitieren wird nicht der Leasingvertrag verkauft sondern die Forderungen aus dem Leasingvertrag. Wenn Du bspw. eine Leasingverpflichtung von 36 Monatsraten à 500 € hast, dann würde in diesem Beispiel der Leasinggeber die Gesamtforderung in Höhe von 18.000 € forfaitieren - erhielte also vom Forfaiteur diesen Betrag (abzügl. der Finanzierungskosten etc.). Dies verschafft einer Leasinggesellschaft wiederum die Liquidität, die sie benötigt, um neue Leasinggüter anzuschaffen.
Eine evtl. Sonderzahlung hat der Leasinggeber ja bereits erhalten und würde diese auch nicht "verkaufen" - dies macht ja keinen Sinn.
Viele Grüße
Der Chaosmanager