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Gebrauchtwagenkauf und dann Insolvenz des Händlers

Themenstarteram 1. April 2010 um 10:41

Hallo,

ich schreibe hier, weil ich gerade ziemlich schiss habe :-(

Wie es dazu kam, will ich kurz erläutern:

Habe einen gebrauchtwagen gesehen und mich entschieden ihn zu Kaufen. Der Händler (Vertragshändler) ist ca. 600km von mir entfernt. Ich bin also telefonisch mit ihm in Kontakt getreten und wir sind uns einig geworden mit dem Kauf des Wagens. Ich habe eine Anzahlung geleistet, der Rest wird über die Hausbank des Wagen Herstellers finanziert(Antrag ist schon genehmigt), und eine verbindliche bestellung unterschrieben. Ich habe nach der Anzahlung den Brief etc vom Händler zugesendet bekommen, damit ich den Wagen zulassen kann. Abholen soll ich diesen am Samstag. Nun habe ich den Wagen heute zugelassen und habe mich schon auf den Termin am Samstag gefreut. Dann kam aber ein Anruf des Verkäufers dazwischen :-( Er sagte mir, dass das Autohaus Insolvenz anmelden wird. Er wird den Wagen aber heute vom Papier her an mich "ausliefern". Der Termin am Samstag soll also bestehen bleiben.

Ich weiß, dass die gesetzl. Gewährleistung des Händlers bei Insolvenz erlischt.Ist zwar scheiße,aber noch zu verkraften, so lange ich das Auto erstmal bekomme. Denn wenn ich das Auto nicht bekomme, ist doch wahrscheinlich auch meine Anzahlung in der Insolvenzmasse versenkt :-(

Hat jemand von euch schon mal so einen Fall gehabt? Bzw. kann mich irgendwie jemand aufbauen?

Hab echt Angst meine Anzahlung in den Sand gesetzt zu haben :-(

Danke für euere Antworten!

Schönen Gruß

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21 Antworten
am 1. April 2010 um 10:55

Rechtlich mag es ausreichen, wenn der Eigentumsübergang erfolgt ist und man dies belegen kann (Besitz des Fahrzeugbriefs ist zwar noch kein Beweis, aber ein gutes Indiz... den würde ich also erstmal festhalten, wenn du ihn noch hast, und nur der finanzierenden Bank, aber nicht dem Händler zurückgeben).

Trotzdem hätte ich kein gutes Gefühl dabei, wenn der Wagen im Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung noch beim Händler auf dem Hof steht. Der Insolvenzverwalter wird erstmal "die Masse sichern", also alles festhalten, was er noch irgendwie greifen kann.

Hast du keine Möglichkeit, die Übergabe schon vorzuziehen, also noch heute hin zu fahren? Mir persönlich wäre die Sicherheit einen Urlaubstag wert.

Themenstarteram 1. April 2010 um 11:11

Danke für deine Antwort.

Als der Verkäufer sagte, dass der Wagen heute Nummernschilder bekommt und dann vom Hof gefahren wird.

Und den Brief soll ich am Samstag mitbringen, damit der dann zur Bank gehen soll.

Heute noch hin ist schwierig, da ich momentan kein Auto habe und es mind. 6 Stunden Fahrt sind. Samstag fahr ich schon mitm Zug dahin.

Da würde ich tatsächlich mal einen Experten fragen, nämlich einen Anwalt.

Denn wenn bekannt ist, dass von Händler XY in 2 Stunden/drei Tagen/ einer Woche Insolvenz angemeldet wird, dann kann der Händler - meines Wissens nach - nicht mehr vorher noch fix Autos vom Hof geben etc. Das könnte eine - für beide Seiten (wobei der Händler Dir ja egal sein kann) - haarige Kiste werden. Von daher die ganz dringende Empfehlung, die ich nicht so schnell ausspreche:

Fachmann fragen und selbst nichts mehr organisieren, unterschreiben etc.

Wenn Deine Anzahlung in die Insolvernzmasse geht - dann gute Nacht Marie. Da kannst Du Dich dann an den Insolvenzverwalter wenden und Dich an 743.000. Stelle einreihen.

Drücke die Daumen das alles glatt läuft!

am 1. April 2010 um 11:18

Wie hoch war denn die Anzahlung?

Themenstarteram 1. April 2010 um 11:19

Oh man...

Ist das ein Mist...

Die Anzahlung betrug 6.000€..Für mich ne Stange Geld und würd mich schon in Probleme stürzen, wenn die so einfach futsch wären..Weil nen Auto brauch ich über kurzfristig auf jeden fall....

Und beim Verkauf des PKW hat der Verkäufer natürlich noch absolut nichts von einer möglichen Insolvenz gewusst. In so einem Fall kann ich doch keine 6.000€ Anzahlung mehr verlangen, da geht max. noch Ware gegen Geld.

am 1. April 2010 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von JETTA91

Oh man...

Ist das ein Mist...

 

Die Anzahlung betrug 6.000€..Für mich ne Stange Geld und würd mich schon in Probleme stürzen, wenn die so einfach futsch wären..Weil nen Auto brauch ich über kurzfristig auf jeden fall....

Mann mann mann, hoffe das das gutgeht, sonst haste aber richtig Lehrgeld bezahlt

Schau doch mal hier rein obs mit der Insolvenz stimmt

 

www.insolvenzbekanntmachungen.de/

 

Was ist denn das für ein Händler?

 

am 1. April 2010 um 11:33

Bist du im ADAC? Wenn ja, würde ich dort mal anrufen und um Rechtsrat fragen.

Zitat:

Original geschrieben von JETTA91

Oh man...

Ist das ein Mist...

Die Anzahlung betrug 6.000€..Für mich ne Stange Geld und würd mich schon in Probleme stürzen, wenn die so einfach futsch wären..Weil nen Auto brauch ich über kurzfristig auf jeden fall....

Dringender Rat.

Geh zum Anwalt. Selbst wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, so kannst du dir zumindest eine Beratung holen. Die dürfte von den Kosten her so zwischen 50 und 150 Euro liegen. Oder, falls du beim ADAC Mitglied bist, ich glaube da gibt es auch eine Mitgliederberatung.

Ist ein heikles Thema, vor einiger Zeit lief so ein Fall eines Opel Händlers mit betroffenen Käufern im Fernsehen ........

Dann rufe doch mal die Bank an, wo Du das Auto finanzierst, weil dem Händler würde ich den Fahrzeugbrief nicht geben, ob es da einen anderen Weg gibt. Du kannst den bestimmt selber zur Bank schicken. Und wenn die Bank alle genehmigt hat, Du den Vertrag unterschrieben hast, dann ist doch das Geschäft bereits abgewickelt. Das Fahrzeug ist wohl auf Dich zugelassen? Dann darf der Insolvenzverwalter da gar nicht ran, denn das Auto gehört ja Dir. Und die 6000 Euro Anzahlung, die gehen in die Insolvenzmasse, aber so wie ich es verstand, ist das Geschäft schon abgewickelt, also denke ich, nicht mehr Dein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.

aber so wie ich es verstand, ist das Geschäft schon abgewickelt, also denke ich, nicht mehr Dein Problem.

Genau das ist das Problem: er hat zwar einen Anspruch auf Herausgabe, Insolvenz bedeutet aber, daß keine einzelnen Gläubiger befriedigt werden dürfen sondern erst eine Rangliste der Gläubiger erstellt wird. Und als Käufer ist man nach Finanzamt, AOK usw. immer nachrangiger Gläubiger. Ggf. wird das Geschäft aber auch weitergeführt, dann ist das alles nur Panikmache. Interessant ist auch die Frage, ob das ne klassische Finanzierung ist oder ob eine spätere Rückgabe vereinbart wurde (Ballonfinanzierung).

Themenstarteram 1. April 2010 um 11:54

Habe mal auf der Internetseite für die Bekanntmachungen geschaut, da ist noch nichts vorhanden. Aber ich weiß nicht wie schnell die sowas aktualisieren.

Eine Frage, vielleicht weiß das ja jemand, wenn der Insolvenzantrag am Dienstag gemacht wird,also nach den feiertagen, ist mein Verkauf dann auch betroffen?

ADAC werde ich gleich kontaktieren..

Bei der Finanzierung ist zwar eine Schlussrate vorhanden,aber es wurde keine vereinbarung darüber getroffen das ich den wagen da wieder abgeben kann/muss. Würde den Wagen dann wahrscheinlich eh weiter finanzieren oder privat verkaufen um die Schlussrate abzulösen...

Zitat:

Original geschrieben von JETTA91

Eine Frage, vielleicht weiß das ja jemand, wenn der Insolvenzantrag am Dienstag gemacht wird,also nach den feiertagen, ist mein Verkauf dann auch betroffen?

Dann ist doch alles schick. Was danach kommt braucht Dich nicht zu interessieren, denn als Käufer handelst Du "gutgläubig". Im Nachhinein passiert nichts mehr.

Zitat:

Original geschrieben von JETTA91

Bei der Finanzierung ist zwar eine Schlussrate vorhanden,aber es wurde keine vereinbarung darüber getroffen das ich den wagen da wieder abgeben kann/muss. Würde den Wagen dann wahrscheinlich eh weiter finanzieren oder privat verkaufen um die Schlussrate abzulösen...

Um so besser, Ostern ist gerettet :)

Noch etwas, kenne aber den rechtlichen Hintergrund nicht, aber ......

Dennoch würde ich, wenn du den Wagen wirklich am Samstag bekommen solltest, den Brief nicht dem Händler geben sondern den Brief per Einschreiben der Bank zukommen lassen. Denn du hast einen Kreditvertrag mit der Hausbank, nicht mit dem Händler.

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