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In sieben Tagen 95€ Knöllchen - lohnt sich ein Einspruch?

Themenstarteram 21. April 2022 um 14:13

Hallo,

ich habe in den letzten 7 Tagen zwei Knöllchen mit einmal 55€ und einmal 40€ erhalten. Zusätzlich wurde mein Auto bei dem 40€ Knöllchen umgesetzt. Aber der Reihe nach...

Das erste Ticket (55€) habe ich erhalten, weil ich auf dem Gehweg parke. Die Situation ist so, dass es ein abgesenkter Gehweg ist, der seit ich hier wohne zum Parken benutzt wird (also mit den zwei rechten Reifen drauf und die linken auf der Straße). Ich habe auch schon in Zeiten, in denen ich mein Bewohnerparkausweis nicht erneuert hatte, und ohne Parkscheibe auf dem Parkplatz geparkt habe, ein Knöllchen für "Parken ohne Parkscheibe" (10€) bekommen.

Also wurde der Parkplatz regelmäßig kontrolliert und das "Parken auf dem Gehweg" wurde nie beanstandet. Jetzt von heute auf morgen krieg ich ein Ticket über 55€... Ich denke das Ordnungsamt hat das Gesetz auf seiner Seite, und das "Parken auf dem Gehweg" trifft zu, jedoch ärgere ich mich über die Willkür dass es nach 3 Jahren vom einen auf den anderen Tag plötzlich angewendet wird (und die Tatsache "Parken auf dem Gehweg" ist eh sehr großzügig auslegbar... ).

Das zweite Ticket (40€) habe ich auf einem ordentlichen Parkplatz erhalten. Ich wohne am einen Ende der Straße (Nr. 20) und habe um ca. 24:00 nach dem Sport am anderen Ende der Straße geparkt (Nr. 1). Am nächsten Tag stand mein Auto vor meinem Haus (wurde also umgesetzt) und ich hatte das Ticket mit dem Tatvorwurf "Parken im absoluten Halteverbot - Behinderung des Umzuges der Familie "F" (oder so)" am Wagen. Ich weiß 100%ig, dass der Parkplatz ok ist (ganz normaler Parkplatz), aber könnte mir vorstellen, dass für den Umzug ein Schild beantragt wurde (sowas kann man doch machen, oder?) um den Platz frei zu halten. Gesehen habe ich das Schild nicht (war aber wie gesagt spät und schon dunkel), jedoch haben direkt vor mir und hinter mir auch Autos gestanden (enge Lücke). Das ganze ist am Ostermontag passiert und am Dienstag ist das Auto dann umgesetzt worden.

Die Anwohner habe ich bisher nicht antreffen können um mit ihnen darüber zu sprechen.

 

In beiden Fällen würde ich gerne Einspruch einlegen. Jedoch habe ich keinerlei Erfahrung, ob man mit einem solchen Einspruch erfolgreich sein kann, bzw. wie realistisch ein Erfolg ist. Oder ob ich einfach in den sauren Apfel beißen muss und die Verwarngelder (plus die Kosten fürs Umsetzen wahrscheinlich) zahlen soll.

Prinzipiell möchte ich Einspruch erheben, da mich besonders der erste Fall (55€ Ticket) sehr ärgert. Im zweiten Fall ärgere ich mich ebenfalls, da ich mir zu 99% sicher bin dass dort kein temporäres Halteverbotsschild stand, aber eben nur zu 99%, und wenn es offiziell beantragt wurde, dann ist die Sache wohl eh gegessen?

 

würde mich sehr freuen, falls mir jemand einen Tipp geben würde, um mir die Entscheidung etwas zu erleichtern.

Viele Grüße

Jocko

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43 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. April 2022 um 21:06:26 Uhr:

 

.....weil es an der Stelle ja auch schön eng zu sein scheint.

Wohl aus diesem Grund parken die Autos mit 2 Rädern auf dem Gehweg.

Täten sie das nicht, wäre die notwendige, vorgeschriebene Durchfahrtsbreite (ich glaube, es müssen 3,05 m Platz bleiben) nicht mehr darstellbar, es dürfte also grundsätzlich niemand da parken.

Da weicht man halt gerne auf mal den Gehweg aus - was heutzutage dummerweise 55 Euro kostet.

Bei uns hier wurde das mit-2-Rädern-auf-dem Gehweg-parken vor Jahren noch mit Verwarnungsgeld bestraft, inzwischen wird es in Nebenstraßen straffrei toleriert - sofern der Kinderwagen/Rollstuhl noch durchpasst.

Dasselbe gilt für Parken-in-Fahrtrichtung-links, das wird auf Hauptstraßen verwarnt, in Wohngebieten nicht (mehr).

Wie man sieht, gehen Änderungen auch anders rum....

Tatsache ist, es ist "offiziell" verboten

Es kann aber nicht sein, dass auf dem Gehweg geparkt wird, um die Durchfahrbreite auf der Fahrbahn zu gewährleisten. Fußgänger mögen ja meistens noch an den Autos vorbei kommen aber alle, welche sich mit Hilfe von mehr als zwei Rädern (Rolli, Rollator, Kinderwagen) fortbewegen müssen, müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Da denken die Krativparker aber nicht drüber nach, denen wird es dann halt kostenpflichtig oder sogar in Form von Punkten in Flensburg näher gebracht.

Es gibt wohl in allen Gemeinden Bereiche in welchen Falschparken geduldet wird (Gehweg, linke Fahrbahnseite, innerhalb des 5-Meter-Bereichs an Kreuzungen und Einmündungen u.v.m.). Es muss eben vor Ort abgeschätzt werden, was geht und was nicht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. April 2022 um 21:06:26 Uhr:

 

Außer bei einem medizinischen Notfall gibt es m.M.n. keinen Grund, eine Verwarnung mit dem Tatbestand 112454 (Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg) einzustellen.

Ich würde behaupten, es gibt einen ganz klassischen Grund der doch vermutlich auch ziemlich häufig vorkommen wird (*): man kann den Verstoß keiner konkreten Person nachweisen. Im vorliegenden Fall scheint ja klar zu sein, dass der TE der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen ist. Wäre das aber nicht der Fall und könnte (oder müsste) er denjenigen nicht benennen, dann würden die Verfahren doch eingestellt werden (müssen). Und der TE hätte die Kosten zu tragen. Zusätzlich zu den Abschleppkosten natürlich.

 

(*)

mindestens jetzt nach Anhebung der Verwarngeldregelsätze über den Kostensatz für die Halterhaftung...

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. April 2022 um 21:53:59 Uhr:

 

...

Es gibt wohl in allen Gemeinden Bereiche in welchen Falschparken geduldet wird (Gehweg, linke Fahrbahnseite, innerhalb des 5-Meter-Bereichs an Kreuzungen und Einmündungen u.v.m.). Es muss eben vor Ort abgeschätzt werden, was geht und was nicht.

Oftmals ist es in gewissen Vierteln schwer einen Parkplatz zu finden.

Darum gibt es Bereiche, wo es geduldet wird.

Je nach dem, welcher Mitarbeiter da geht, oder ob das OA da Druck "von oben" hat, kann es aber trotzdem ein Ticket geben. Darum halte ich einen Einspruch bei dem ersten Fall für Aussichtslos.

Beim zweiten Fall wird es noch eine RG vom Abschlepper geben.

Da muss man das Umzug-Parkverbot erkennen, als Beweis in Form von Bildern.

Ausserdem muss es eine gewisse Zeit da vorher gestanden haben.

Sollte eins von den beiden nicht passen, halte ich den Einspruch in dem Fall für angemessen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 21. April 2022 um 16:36:51 Uhr:

...oder ein neuer Kontrolleur wurde eingestellt der alles noch genau nimmt...

Oder es wird endlich auch mal dem Ordnungsamt klar, dass Gehwegparken kein Kavalierdelikt ist.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. April 2022 um 18:23:59 Uhr:

 

Ich meine, dass da nicht immer ordentliche Schilder stehen. Auch bereits in unserem Viertel erlebt. Im Zweifel wird ein Abschlepper da nicht nachfragen. Nachfragen ob offiziell ein Parkverbot beantragt wurde, dürfte den TE hingegen nichts kosten.

Der Abschlepper wird ja von irgendjemandem beauftragt worden sein, der schleppt ja nicht spontan ab. Wenn der TE zu Unrecht abgeschleppt worden sein sollte, muss der Auftraggeber die Rechnung halt selber begleichen. Wenn das Ordnungsamt das Abschleppen eingeleitet hat (wird es wohl, wenn es auch ein Ticket schickt), wird es vermutlich auch das temporäre Halteverbot dokumentiert haben.

"Oftmals ist es in gewissen Vierteln schwer einen Parkplatz zu finden."

Das kann und darf nicht das Problem der Fußgänger sein. Wenn ich hier in der Kleinstadt mit einer Vielzahl zulässiger und freier Parkplätze sehe, wie oft hier verkehrsbehindernd geparkt wird, könnte die Stadt mit etwas mehr Kontrolle in Kürze schuldenfrei sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. April 2022 um 14:08:24 Uhr:

"Oftmals ist es in gewissen Vierteln schwer einen Parkplatz zu finden."

Das kann und darf nicht das Problem der Fußgänger sein. Wenn ich hier in der Kleinstadt mit einer Vielzahl zulässiger und freier Parkplätze sehe, wie oft hier verkehrsbehindernd geparkt wird, könnte die Stadt mit etwas mehr Kontrolle in Kürze schuldenfrei sein.

Darüber muss ich immer schmunzeln. Innenstädte bzw. Straßen mit viel Durchgangsverkehr sind das eine. Aber wer sind denn die Fussgänger in den Wohnvierteln? Doch zu einem großen Teil auch die, die da parken. Oder sie haben den morgens neben sich liegen, der da parkt. Also vielleicht abgesehen von der alleinerziehenden Mutti oder dem alleinstehenden Rollifahrer, die sich kein Auto leisten können / wollen, haben alle anderen doch den Ansprechpartner im eigenen Haus.

Ich habe mal in Düsseldorf ab vom Schuss gewohnt, das war so ein Paradebeispiel Wohngebiet. Die geneigte regeltreue Forenuserschaft würde da direkt einen gemeinschaftlichen Herzinfarkt bekommen. Man kam zwar meistens mit Kinderwagen / Gehhilfe durch, aber hin und wieder war es durchaus eng. Praktisch jeder Gehweg ist abends/nachts mit "halb Straße / halb Gehweg" Parkern belegt. Trotzdem beschwert sich keiner bzw. gab es da nie Terror mit dem OA. Warum? Weil die, die da wohnen genau wissen, dass es sonst eng wird, also nicht nur auf dem Gehweg. ;)

Zitat:

Oftmals ist es in gewissen Vierteln schwer einen Parkplatz zu finden.

Ganz viele Gehwegparker und sonstige Parkkünstler haben aber auch vergessen, wozu die Füße an den Beinen angewachsen sind. Den meisten von solchen Kreativparkern sind doch schon 5 Meter laufen zu viel und wenn die Türen der Geschäfte breiter wären, könnten sie gleich an die Brötchen-/ Fleisch-/ Zeitungs-/ usw.-Theke fahren :o :rolleyes:

Yep, viele von denen fahren dann aber mit dem KFZ noch zur Muckibude oder zum joggen raus ins grüne :(

Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. April 2022 um 16:36:30 Uhr:

Yep, viele von denen fahren dann aber mit dem KFZ noch zur Muckibude oder zum joggen raus ins grüne :(

Schlimmer....

die Fahren mit dem Wagen und parken direkt vorm Eingang zur Muckibude im Halteverbot, weil der Weg vom Parkplatz der Muckibude zu weit weg ist (bei uns in der Strasse sind es ganze 30m!)... nur um sich dann in der Muckibude abzustrampeln.

Wenn das kein Irrsinn ist.

Das OA richtet sich inzwischen nach den Stoßzeiten des Fitneßstudios und verteilt munter tickets.

Die Krone schiesst der Vogel ab, der 5 Häuser vom Fitneßstudio entfernt wohnt... der fährt dort mit dem PKW hin.

Btt bitte

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. April 2022 um 16:52:42 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. April 2022 um 16:45:22 Uhr:

 

Beim zweiten, stell Dir mal vor Du möchtest umziehen und Du beantragst bei der unteren Straßenbehörde extra ein befristetes Halteverbot,damit Du schnell den Kram einladen/ausladen kannst und dann parkt Dir einer den Platz zu? Schöne Scheiße, bringt den ganzen Plan durcheinander und in 5 Minuten ist der Falschparker auch nicht weggeräumt.

Und die Schilder für so ein befristetes Halteverbot werden rechtzeitig aufgestellt und mit Sicherheit nicht erst nach dem Du vom Sport kamst.

Noch ist nicht geklärt ob da so ein Schild stand, also komm wieder runter.

Was einen in einer gut beparkten Gegend ( = mehr Autos als Parkplätze) immer stutzig machen sollte ist, wenn spät abends noch Parkplätze frei sind. Allein deswegen würde ich mich da immer nochmal besonders genau umschauen.

Zum Fall 1, da sieht es mau aus, Einspruch sinnlos. Habe seinerzeit in einer total ruhigen Gegend mit kleiner Nebenstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt. Jahre lang hat das niemanden interessiert. Dann plötzlich ein entsprechendes Knöllchen an der Scheibe. Danach Jahre lang weiter so geparkt und es hat wieder keinen interessiert. Also keine Ahnung wie das Ordnungsamt manchmal so tickt.

Das mit "entgegen der Parkrichtung parken" ist mir auch passiert. Vor meinem Haus in einer Ruhigen Seitenstraße auf dem Dorf. hat 10 Jahre keinen gestört, es ist dort so ruhig und übersichtlich, da behindert man auch niemanden beim Rausfahren oder gefährdet jemanden (in der Stadt ist das ja durchaus anders)dann hat mich mal der Nachbar angeschwärzt zack, durfte ich zahlen. Daher denke ich auch, Wiederspruch ist da Sinnlos, Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Wie will man das vor Gericht auch beweisen, das geduldet wurde? Das wäre sehr schwierig.

Die Frage ist nicht ob geduldet hat sondern wer. Das nie bis selten jemand vom Ordnungsamt kommt stellt ja keine Duldung durch die Ordnungshüter dar. Das wäre ja nur der fall wenn sie regelmässig vorbeischauen und weggucken.

bei mir im verkehrsberuhigtem Straßenabschnitt ist es aber seit einigen jahren so das die Ordnungshüter tatsächlich einen Teil "falsches Parken" dulden ... wegen Parkplatzmangels gibt es nicht über all Knöllchen. Genaugenommen lässt man mittlerweile das Schrägparken und damit den Wegfall des vermeindlichen "Fußwegs" zu statt auf reguläres Längsparken zu setzen .... auf der gegenüberliegenden Seite ist der Fußwegbereich eigentlich immer Frei ... nur läuft da keiner - es gibt ja eine breite Straße :D

Wer allerdings völlig ab von den regulären Parkflächen parkt hat das Knöllchen an der Scheibe, ebenfalls die die ein 4,5m-Auto wie eine Stretchlimo schräg auf den Parkplatz stellen.

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