ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. In sieben Tagen 95€ Knöllchen - lohnt sich ein Einspruch?

In sieben Tagen 95€ Knöllchen - lohnt sich ein Einspruch?

Themenstarteram 21. April 2022 um 14:13

Hallo,

ich habe in den letzten 7 Tagen zwei Knöllchen mit einmal 55€ und einmal 40€ erhalten. Zusätzlich wurde mein Auto bei dem 40€ Knöllchen umgesetzt. Aber der Reihe nach...

Das erste Ticket (55€) habe ich erhalten, weil ich auf dem Gehweg parke. Die Situation ist so, dass es ein abgesenkter Gehweg ist, der seit ich hier wohne zum Parken benutzt wird (also mit den zwei rechten Reifen drauf und die linken auf der Straße). Ich habe auch schon in Zeiten, in denen ich mein Bewohnerparkausweis nicht erneuert hatte, und ohne Parkscheibe auf dem Parkplatz geparkt habe, ein Knöllchen für "Parken ohne Parkscheibe" (10€) bekommen.

Also wurde der Parkplatz regelmäßig kontrolliert und das "Parken auf dem Gehweg" wurde nie beanstandet. Jetzt von heute auf morgen krieg ich ein Ticket über 55€... Ich denke das Ordnungsamt hat das Gesetz auf seiner Seite, und das "Parken auf dem Gehweg" trifft zu, jedoch ärgere ich mich über die Willkür dass es nach 3 Jahren vom einen auf den anderen Tag plötzlich angewendet wird (und die Tatsache "Parken auf dem Gehweg" ist eh sehr großzügig auslegbar... ).

Das zweite Ticket (40€) habe ich auf einem ordentlichen Parkplatz erhalten. Ich wohne am einen Ende der Straße (Nr. 20) und habe um ca. 24:00 nach dem Sport am anderen Ende der Straße geparkt (Nr. 1). Am nächsten Tag stand mein Auto vor meinem Haus (wurde also umgesetzt) und ich hatte das Ticket mit dem Tatvorwurf "Parken im absoluten Halteverbot - Behinderung des Umzuges der Familie "F" (oder so)" am Wagen. Ich weiß 100%ig, dass der Parkplatz ok ist (ganz normaler Parkplatz), aber könnte mir vorstellen, dass für den Umzug ein Schild beantragt wurde (sowas kann man doch machen, oder?) um den Platz frei zu halten. Gesehen habe ich das Schild nicht (war aber wie gesagt spät und schon dunkel), jedoch haben direkt vor mir und hinter mir auch Autos gestanden (enge Lücke). Das ganze ist am Ostermontag passiert und am Dienstag ist das Auto dann umgesetzt worden.

Die Anwohner habe ich bisher nicht antreffen können um mit ihnen darüber zu sprechen.

 

In beiden Fällen würde ich gerne Einspruch einlegen. Jedoch habe ich keinerlei Erfahrung, ob man mit einem solchen Einspruch erfolgreich sein kann, bzw. wie realistisch ein Erfolg ist. Oder ob ich einfach in den sauren Apfel beißen muss und die Verwarngelder (plus die Kosten fürs Umsetzen wahrscheinlich) zahlen soll.

Prinzipiell möchte ich Einspruch erheben, da mich besonders der erste Fall (55€ Ticket) sehr ärgert. Im zweiten Fall ärgere ich mich ebenfalls, da ich mir zu 99% sicher bin dass dort kein temporäres Halteverbotsschild stand, aber eben nur zu 99%, und wenn es offiziell beantragt wurde, dann ist die Sache wohl eh gegessen?

 

würde mich sehr freuen, falls mir jemand einen Tipp geben würde, um mir die Entscheidung etwas zu erleichtern.

Viele Grüße

Jocko

Ähnliche Themen
43 Antworten

Einspruch kannst Du einlegen. Ein Erfolg ist wohl eher ungewiss.

Es ist doch eigentlich ganz einfach. Auf dem Gehweg parkt man nicht, es sei denn, dass dies durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet wird. Dass es Jahre lang gut geht, ist keine Legitimation. Einspruch sinnlos.

Der andere Fall: natürlich kannst du / solltest du prüfen lassen, ob an dem Tag ein Halteverbot angeordnet war. Wenn ja, hastr du abermals Pech gehabt.

Nachtrag: @remarque4711 wird dazu wohl mehr sagen können.

Themenstarteram 21. April 2022 um 14:24

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. April 2022 um 16:18:58 Uhr:

Es ist doch eigentlich ganz einfach. Auf dem Gehweg parkt man nicht, es sei denn, dass dies durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet wird. Dass es Jahre lang gut geht, ist keine Legitimation. Einspruch sinnlos.

Ich lade gleich mal ein Bild davon hoch... Ich finde so klar ist das nicht, aber du liegst wohl richtig und das Gesetz sieht es so... Aber wie kann es denn sein, dass der Parkplatz in den 3 Jahren immer kontrolliert wurde, und regelmäßig Tickets wegen "Parkdauer überzogen" verteilt wurden, aber noch nie wegen "Parken auf dem Gehweg". Heute ist der Streifen ebenfalls wieder voll besetzt und es hing an keinem der Autos ein Ticket für "Parken auf dem Gehweg"

 

Zitat:

@NDLimit schrieb am 21. April 2022 um 16:18:32 Uhr:

Einspruch kannst Du einlegen. Ein Erfolg ist wohl eher ungewiss.

Mein Dilemma ist halt, dass ich ja einen Nachteil habe, falls ich Einspruch einlege und dieser abgewiesen wird, da dann weiter Kosten auf mich zukommen....

Die Kassen sind leer, alles wird teurer, da überlegt sich auch das Amt, wo noch Geld zu holen ist. So einfach wird das sein. ...oder ein neuer Kontrolleur wurde eingestellt der alles noch genau nimmt...

Gruß jaro

Begründe den Einspruch beim ersten Ticket doch damit,dass Du ja seit 3 Jahren so Parkst und Du damit auf Dein Gewohnheitsrecht bestehst. Kann ja nicht angehen, dass das einfach mal richtig kontrolliert wird. Hätten sie Dich zumindest vorab mal informieren können.

Das Ticket wirst Du damit nicht beseitigen, aber die SB haben mal schön was zu lachen. Und das sollte Dir die Gebühr für die Einspruchsbearbeitung doch wohl Wert sein.

Beim zweiten, stell Dir mal vor Du möchtest umziehen und Du beantragst bei der unteren Straßenbehörde extra ein befristetes Halteverbot,damit Du schnell den Kram einladen/ausladen kannst und dann parkt Dir einer den Platz zu? Schöne Scheiße, bringt den ganzen Plan durcheinander und in 5 Minuten ist der Falschparker auch nicht weggeräumt.

Und die Schilder für so ein befristetes Halteverbot werden rechtzeitig aufgestellt und mit Sicherheit nicht erst nach dem Du vom Sport kamst.

Hier in Bremen wurde der Senat gerichtlich dazu aufgefordert, das aufgesetzte Parken endlich zu ahnden, nachdem jahrelang nichts gemacht wurde. Verboten war es schon immer. Sich jetzt über Willkür aufzuregen ist also falsch in der Sache. Es wurde bisher nur geduldet.

Zitat:

@jocko1987 schrieb am 21. April 2022 um 16:13:25 Uhr:

Hallo,

ich habe in den letzten 7 Tagen zwei Knöllchen mit einmal 55€ und einmal 40€ erhalten. Zusätzlich wurde mein Auto bei dem 40€ Knöllchen umgesetzt. Aber der Reihe nach...

Wie hier schon gesagt wurde, kann man gegen alles Einspruch einlegen. Aber ganz nebenbei. Wie ist denn dein Fahrzeug umgesetzt worden. Vermutlich durch einen Abschlepper. Hast du die Rechnung schon? Da dürften dann die Verwarngelder vom Betrag her hinten rüber fallen.

Richtig, aus einer Duldung wird noch lange kein Rechtsanspruch.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. April 2022 um 16:45:22 Uhr:

 

Beim zweiten, stell Dir mal vor Du möchtest umziehen und Du beantragst bei der unteren Straßenbehörde extra ein befristetes Halteverbot,damit Du schnell den Kram einladen/ausladen kannst und dann parkt Dir einer den Platz zu? Schöne Scheiße, bringt den ganzen Plan durcheinander und in 5 Minuten ist der Falschparker auch nicht weggeräumt.

Und die Schilder für so ein befristetes Halteverbot werden rechtzeitig aufgestellt und mit Sicherheit nicht erst nach dem Du vom Sport kamst.

Noch ist nicht geklärt ob da so ein Schild stand, also komm wieder runter.

Was einen in einer gut beparkten Gegend ( = mehr Autos als Parkplätze) immer stutzig machen sollte ist, wenn spät abends noch Parkplätze frei sind. Allein deswegen würde ich mich da immer nochmal besonders genau umschauen.

Zum Fall 1, da sieht es mau aus, Einspruch sinnlos. Habe seinerzeit in einer total ruhigen Gegend mit kleiner Nebenstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt. Jahre lang hat das niemanden interessiert. Dann plötzlich ein entsprechendes Knöllchen an der Scheibe. Danach Jahre lang weiter so geparkt und es hat wieder keinen interessiert. Also keine Ahnung wie das Ordnungsamt manchmal so tickt.

Du meinst also, der Wagen wurde umgesetzt,ohne das ein entsprechendes Schild stand? Kommt bei uns auch immer wieder vor. Als Übung für die Schlepperfahrer

Na dann TE Anruf bei der RSV, Deckungszusage holen und auf zum Anwalt. Kann ja nicht angehen.

am 21. April 2022 um 15:25

Das Auto ist nicht weg, es ist kein Schaden entstanden, was genau soll die Rechtschutzversicherung decken und was genau soll der Anwalt machen?

Florian, du solltest den Ironie-Detektor neu justieren. Das Sarkasmus-Tool braucht scheinbar auch ein Update :)

Die Kosten für das unberechtigte Umsetzen wieder rein holen.

So geht's ja nun nicht.

Und wenn da einer einen Umzug plant, sind gefälligst alle Anwohner im Umkreis von 3 km zu beteiligen und anzuhören. Einfach Halteverbot aufstellen kann es ja wohl nicht sein. Seine Willkür

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. In sieben Tagen 95€ Knöllchen - lohnt sich ein Einspruch?