In.Pro Celis auf Xenon umrüsten
Habe ein Problem beim Umrüsten meiner Celis auf Xenon. Die hintere Abdeckung passt jetzt nicht mehr drauf :-(
Der Stecker auf der Xenon Birne ist etwa 3 cm zu hoch.
Wie habt Ihr dieses Problem gelöst??
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SyncroVR6
@Cabriodriver
Hehe ich hab garkeine Lust mich mit som Würstchen ,wie du es vermutlich bist ,hier rum zu ärgern. *lach*
Such dir jemand anderen den du ein bischen dumm anlabern kannst und der dann darauf eingeht..Hehe...so denn ich wünsche dir noch viel Spass hier im Forum.
MfG
Syncro
Häh, wohl etwas in den falschen Hals bekommen....tztztz
Zitat:
Original geschrieben von Cabriodriver
Musstest Du es extra noch mal dick zitieren? *ggg*
wenn ich dich zitiere, dann aber richtig 😉
btw... ist immer wieder witzig son xenon thread zu lesen, auch wenns schon der 847ste ist 😛
ich enthalte mich deshalb einfach gepflegt, lass mich weiter blenden und warte auf den tag, dass unser schadenzentrum mal einen schaden nicht zahlt, weil eine teilschuld im falle von "XENON" vorliegt 😉
an dem tag mach ich drei kreuze 🙂
mfg nussi
wenn ich da was in den falschen Hals bekommen habe tuts mir leid..aber die Sachen die ich hier ins Forum stelle sind soweit wie möglich nachgeschlagen in Büchern oder im Internet oder bei den entsprechenden Leuten hinterfragt...ich stelle grundsätzlich keine Sachen hier rein wenn ich nicht selber sicher bin das es richtig ist.
Und deswegen finde ich es nicht so gut das das einfach so als falsch abgestempelt wird.
MfG Syncro
Fakt ist das kein lichttechnisches Gutachten gibt für umgebaute Scheinwerfer. Von daher sind alle Eintragungen ohne Wert. Klingt ja auch logisch, das E-Prüfzeichen haben die Scheinwerfer mit Glühlampe erzielt. Ich glaube ja, das es Leute eingetragen bekommen haben. Was meinst Du was ich schon alles erlebt habe was eingetragen wurde.
Für mich persönlich zählt aber, was passiert wenn ich einen Menschen verletze und dieser z.B. sagt er wurde geblendet und dann wird mal mein Auto nachgeprüft.
Man sollte immer vom schlimmsten Fall ausgehen und es wird Dir dann nichts nutzen das es eingetragen war. Klingt unlogisch, ist aber so. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Fast jeder von uns hätte gerne Xenon im Auto, aber regulär wohl nur eintragbar durch Golf 4 Cabriofront mit Original Golf 4 Xenonscheinwerfern, SWR und automatischer Höhenregulierung
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Ja und ich kann nur sagen das mein Chef ein verantwortungsvoller Typ ist und sich auch darüber schlau gemacht hat da er wohl keine Lust darauf hat mit seinem Wagen ärger zu bekommen sei es bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall.
Er ist vorher mit den Schriften zum TÜV und hat sich ausführlich mit unterhalten und dieser sagte das es unter diesen Bedingungen eine legale und gültige Eintragung gibt wenn alles ordentlich verbaut wurde usw.
MfG
Syncro
Zitat:
Original geschrieben von SyncroVR6
Ja und ich kann nur sagen das mein Chef ein verantwortungsvoller Typ ist und sich auch darüber schlau gemacht hat da er wohl keine Lust darauf hat mit seinem Wagen ärger zu bekommen sei es bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall.
Er ist vorher mit den Schriften zum TÜV und hat sich ausführlich mit unterhalten und dieser sagte das es unter diesen Bedingungen eine legale und gültige Eintragung gibt wenn alles ordentlich verbaut wurde usw.MfG
Syncro
Hat er originale BMW-Scheinwerfer mit Xenon verbaut?
Also nichts selbstgebasteltes, sondern seine gegen originale BMW Xenon-Scheinwerfer ausgetauscht???
Nein er fährt einen Ford Mondeo ST200 und der hat noch nicht mal Klarglas - Scheinwerfer oder sowa...und das ist alles legal.
Also Leute, Xenon eintragen geht definitiv, dafür gibt es Bestätigungen vom KBA und von Hella, hätte sie euch gleich drangehängt, geht aber net, sind zu groß, erlaubt das System nich, probiere mal sie zu packen oder zu verkleinern.
Wann wurde das denn eingetragen? Als diese neu Nachrüstsets rausgekommen sind, war AFAIK eine Eintragung möglich. Erst später kam eine Gesetzes-Novelle, mit der alle Nachrüstsets definitiv abgelehnt wurden, sofern sie keine geprüften Scheinwerferkörper haben. Ebenfalls die Waschanlage und Die LWR wurde da auch für die Autos vor BJ2000 zur Pflicht. Es ist ja auch widersinnig, alten Autos zu erlauben, als Blender über deutsche Strassen zu fahren.
Irgendjemand hatte hier auch mal das dazugehörige Schreiben vom KBA gepostet, ich finde es leider nicht mehr.
ey sorry aber wann rafft der LETZTE VOLLIDIOT das es verboten ist!
VERBOTEN IHR SCHWACHMATEN,AUCH FÜR DEINEN CHEF MAN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
alles was in halogensw gebastelt ist ist VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
das kann der scheiss tüv 1000 mal eintragen und die cops legen dich still!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich habs selbst gehabt aber VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Also Leute, Xenon eintragen geht definitiv, dafür gibt es Bestätigungen vom KBA und von Hella, hätte sie euch gleich drangehängt, geht aber net, sind zu groß, erlaubt das System nich, probiere mal sie zu packen oder zu verkleinern.
klar geht das eintragen, aber halt nur, wenn man ein komplettes Scheinwerferset mit den notwendigen Papieren hat. Und solche Sets gibts für den G3 halt leider (noch) nicht. Alles selbstgebastelte ist zur Zeit nicht eintragungsfähig. Wenn's ein TÜV-Prüfer doch einträgt riskiert er seine Lizenz, da er ein wichtiges Rundschreiben offensichtlich nicht gelesen hat. Falls du als KFZ-Halter das ganze in deinem Schein eingetragen hast könntest du mit Glück (wenn du deine "Unwissenheit" über die Rechtslage glaubhaft belegen kannst) auch im Falle eine Unfall schuldfrei sein. Ich würde es aber echt nicht drauf ankommen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von gti-dream
ey sorry aber wann rafft der LETZTE VOLLIDIOT das es verboten ist!
VERBOTEN IHR SCHWACHMATEN,AUCH FÜR DEINEN CHEF MAN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
alles was in halogensw gebastelt ist ist VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
das kann der scheiss tüv 1000 mal eintragen und die cops legen dich still!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich habs selbst gehabt aber VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In welchem Gesetzestext steht das? Wenn es eingetragen ist, ist es erlaubt, es sei denn, es verstößt gegen ein Gesetz. Jetzt würde ich gerne wissen wo in der STVZO oder STVO ein solcher Satz steht, der es verbiete. Meiner Meinung nach gibt es diesen Satz nicht!
@gti-dream:
Klemmt die Taste mit dem "!" ?
Beruhig dich mal wieder, dadurch dass du hier rumkeifst wirst du sicher NICHT auf Verständnis oder gar Einsicht stossen.
Leute, was regt ihr Euch alle so auf...?
Ab zur nächsten Copstation, MT-Seite ausdrucken, Anzeige aufgeben.
Wer mit "Auch wenns illegal ist, mir egal" noch rumtönt hats nicht besser verdient...
Identifikation ist dank beigefügtem Ebaylink ja kein Thema, und ratzfatz ist die Pappe weg. Was anderes tut solchen Spinnern nicht weh.
Sorry, aber entweder ich kauf mir n Auto mit Xenon ab Werk, oder ich lass es.
Und dann noch bei <100PS-Möhren....ist Euch denn überhaupt nix peinlich?