In.Pro Celis auf Xenon umrüsten
Habe ein Problem beim Umrüsten meiner Celis auf Xenon. Die hintere Abdeckung passt jetzt nicht mehr drauf :-(
Der Stecker auf der Xenon Birne ist etwa 3 cm zu hoch.
Wie habt Ihr dieses Problem gelöst??
101 Antworten
FAKT ist das einige Leute es eingetragen haben bei einem offiziellen TÜV ohne irgendein Schmiergeld zu bezahlen.Wenn manche halt mit jedem Teilchen zum Schwarztüv jockeln und da die Klamotten "besichtigen" lassen ist das eine Sache aber es gibt auch noch Leute die zum normalen TÜV Menschen fahren und die nachgerüsteten Xenon Brenner eintragen lassen.Ohne ALWR und ohne SRA.
Im übrigen gibt es zwei gültige TÜV-Schreiben in denen geschrieben steht das bei einem Fahrzeug das ab dem 1.7.2000 erstmals zugelassen wurde die ALWR und die SRA Pflicht sind und das bei Einschalten des Fernlichtes das Xenon Abblendlicht eingeschaltet bleiben muss.
Dieses gilt für Fahrzeuge die NACH dem 1.7.2000 zugelassen sind..bei Fahrzeugen die vorher zugelassen wurden ist eine solche Xenon Nachrüstung aus rein formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, das einzige was möglich sein kann ist das bei der Bemerkung auf dem TÜV Bericht eine Anmerken gemacht wird das Xenon ohne ALWR und ohne SRA betrieben wird.
Das wiederum bedeutet keinesfalls das es illegal ist.
MfG
Syncro
@Syncro
Genau deswegen trägt Sat es auch ein!Wie du es erklärt hast ist es vollkommen richtig!Bei Fahrzeugen vor BJ.2000 ist die SWR und autom. LWR nicht erforderlich!Und die Jungs von SAT fahren zum richtigen TÜV!Also nichts mit Hinterhofwerkstatt!Bei Interesse kann ich Euch auch gerne mal hier reinschreiben was in meinem Fahrzeugschein steht.
Zitat:
Original geschrieben von GolfTDI1976
@Syncro
Bei Interesse kann ich Euch auch gerne mal hier reinschreiben was in meinem Fahrzeugschein steht.
Na dann lass mal sehen...
Ich hab grad aus Spaß an der Freud mal bei SAT angerufen und nachgefragt was so eine Eintragung kosten würde. (Ich hab kein boch 70 km umsonst zu fahren).
Da sagte der Herr am Telefon das es ned geht. Macht der TÜV ned.
Greetz
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von SyncroVR6
FAKT ist das einige Leute es eingetragen haben bei einem offiziellen TÜV ohne irgendein Schmiergeld zu bezahlen.Wenn manche halt mit jedem Teilchen zum Schwarztüv jockeln und da die Klamotten "besichtigen" lassen ist das eine Sache aber es gibt auch noch Leute die zum normalen TÜV Menschen fahren und die nachgerüsteten Xenon Brenner eintragen lassen.Ohne ALWR und ohne SRA.
Im übrigen gibt es zwei gültige TÜV-Schreiben in denen geschrieben steht das bei einem Fahrzeug das ab dem 1.7.2000 erstmals zugelassen wurde die ALWR und die SRA Pflicht sind und das bei Einschalten des Fernlichtes das Xenon Abblendlicht eingeschaltet bleiben muss.
Dieses gilt für Fahrzeuge die NACH dem 1.7.2000 zugelassen sind..bei Fahrzeugen die vorher zugelassen wurden ist eine solche Xenon Nachrüstung aus rein formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, das einzige was möglich sein kann ist das bei der Bemerkung auf dem TÜV Bericht eine Anmerken gemacht wird das Xenon ohne ALWR und ohne SRA betrieben wird.
Das wiederum bedeutet keinesfalls das es illegal ist.MfG
Syncro
Hmm ich weiss nicht was ich davon halten soll!Ich weiss nur das es mein Händler auch so gesagt hat und auf sowas sollte man sich ja eigentlich verlassen können denn wer will erwarten das wenn was umbaut es eigetragen bekommt es nicht rechtens ist obwohl es ganz normal und "legal" eingetragen wurde.Denn von mir als ahnungslosen Kunden kann man doch sowas nicht erwarten da ich ja kein Fachmann bin, oder?Ich weiss nur das man es bei mir hier in der Stadt auch eingetragen bekommen könnte aber wiederum weiss ich nicht obs Sinn macht ,deswegen!!!!
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Also es ist möglich es legal einzutragen.
Falls GTITDI1976 seinen Fahrzeugschein nicht scannen kann ich habe eine Kopie eines Fahrzeugscheines indem es eingetragen ist..ist zwar ein BMW aber das spielt ja keine Rolle..
MfG
Syncro
immer her damit!
Gruß
Leute, es gibt kein Lichttechnisches Gutachten für einen Xenonbrenner in einem Scheinwerfer der eigentlich für Glühlampe ausgelegt ist. Da hapert es schon an einer gesetzlich Einwandfreien Eintragung. Das sollte wohl in jdem Kopf reingehen. Mir ist es ehrlich gesagt auch egal was Ihr treibt, nur heult hier bei nem Unfall nicht das Forum voll, wenn die Versicherung von Euch das Geld für den Schaden zurückfordert.
Zitat:
Original geschrieben von Cabriodriver
Leute, es gibt kein Lichttechnisches Gutachten für einen Xenonbrenner in einem Scheinwerfer der eigentlich für Glühlampe ausgelegt ist. Da hapert es schon an einer gesetzlich Einwandfreien Eintragung.
genau das befürchte ich ja auch!Denn bei uns sind die Bullen sowieso heiss und da nützt mir der Wisch ja theoretisch auch nix, auch wenn hier viel mit Nachrüstxenon unterwgs sind, hab ich noch nie von Problemen mit den Grünen gehört!
Gruß
@Marcel
Du hast da angerufen und die haben gesagt es geht nicht?Kann ich nicht glauben!Ich hab es da eintragen lassen und ein Kollege ebenfalls von mir!
Ich kann leider meinen Fahrzeugschein nicht einscannen weil ich keinen Scanner habe.Aber ich tippe mal ab was drin steht:Xenon Gasentladungslampen i.d. umger. bauartgepr. Scheinw. Golf4,SWR u. autom. LWR entfällt,b. Betät. d. Fernl. bleibt d. Abblendl. unverändert,Vorschaltgerätbauartgepfr.
Genau so stehts in meinem Fahrzeugschein!
@cabriodriver Da du ja anscheind eh allwissend bist und dich auch nicht davon überzeugen lassen willst das es so etwas doch gibt kann ich dir auch nicht helfen..
Desweiteren frage ich mich ob das hier dein Forum ist?
Wenn ich mich morgen hier ausscheisse wegen irgendwas braucht dich das doch garnicht jucken..
Da du eh alles besser weisst brauchst du eigentlich garkeine Beiträge mehr lesen *lach*
Naja.....
@phil
Die Grünen können da noch so heiss sein..selbst wenn sie deinen Wagen sicher stellen und dich zum TÜV schleifen kann der dir nichts da er dieses Schreiben ebenfalls anerkennen muss weil es vom TÜV ausgestellt wurde.
Es ist halt nichts illegales.
Mfg
Syncro
Zitat:
Original geschrieben von SyncroVR6
@cabriodriver Da du ja anscheind eh allwissend bist und dich auch nicht davon überzeugen lassen willst das es so etwas doch gibt kann ich dir auch nicht helfen..
Das es was gibt, Eintragungen die nichts wert sind im Falle eines Falles?
Habe ich das irgendwo behauptet oder wieso fragst Du Dich das?Zitat:
Desweiteren frage ich mich ob das hier dein Forum ist?
Mich juckt es noch nicht mal das Dein IQ unter der Zimmertemperatur liegtZitat:
Wenn ich mich morgen hier ausscheisse wegen irgendwas braucht dich das doch garnicht jucken..
Wo ist in dem Satz der Sinn?Zitat:
Da du eh alles besser weisst brauchst du eigentlich garkeine Beiträge mehr lesen *lach*
Ach ja, einmal geschrieben ist immer gültig, oder wie?Zitat:
Die Grünen können da noch so heiss sein..selbst wenn sie deinen Wagen sicher stellen und dich zum TÜV schleifen kann der dir nichts da er dieses Schreiben ebenfalls anerkennen muss weil es vom TÜV ausgestellt wurde.
Es ist halt nichts illegales.
Hallo.....aufwachen!
Zitat:
Original geschrieben von Cabriodriver
Mich juckt es noch nicht mal das Dein IQ unter der Zimmertemperatur liegt
LOL 🙂
so wie wir cabdrv kennen und lieben 😉 *g*
einmal geschrieben ist vielleicht nicht immer gültig aber es wurde von nem anerkannten Prüfer eingetragen und der müsste wissen was er macht, meine Ich!
Gruß
@Cabriodriver
Hehe ich hab garkeine Lust mich mit som Würstchen ,wie du es vermutlich bist ,hier rum zu ärgern. *lach*
Such dir jemand anderen den du ein bischen dumm anlabern kannst und der dann darauf eingeht..
Hehe...so denn ich wünsche dir noch viel Spass hier im Forum.
MfG
Syncro
Zitat:
Original geschrieben von tryxinos
LOL 🙂
so wie wir cabdrv kennen und lieben 😉 *g*
Musstest Du es extra noch mal dick zitieren? *ggg*