In Deutschland angemeldet/verischert & in Österreich fahren?!
hallo liebe gemeinde,
habe da eine frage, habe von einem freund gehört das man ein auto in deutschland versichern kann und in österreich fahren kann und das auf dauer
das auto wäre auf einem verwandten von mir versichert(mit hauptwohnsitz deutschland) und ich würde damit in österreich fahren.
kommen irgendwelche "probleme" auf mich zu?
danke für jede hilfe
lg
RMO
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Das nennt man dann Vorsatz.
... und Vorsatz erhöht die fälligen Strafen i.d.R. ...
Es gibt auch noch ein anderes Sprichwort, @kuurde:
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht...
... und weil du unbedingt wissen willst, wie Behörden etwas nachweisen, wenn sie mal auf dich aufmerksam geworden sind: Nicht sofort zuschlagen, sondern erst mal eine Zeit lang beobachten; wenn sich der Verdacht erhärtet auch etwas langer, um so einige Beweise sammeln zu können; bevor du überhaupt bemerkt hast, dass du im Visier bist, haben sie mehr Informationen als dir lieb sein kann...
Muss nicht so sein, kann aber sich so entwickeln...
Nur gut gemeinte Ratschläge, @kuurde...
... nur die an den Tag gelegte Sorglosigkeit von @eminem (das kommt eigentlich ja fast schon einer Aufforderung gleich!) kann ich absolut nicht teilen und will dich deshalb auf etwaige mögliche Folgen aufmerksam machen (die nicht aus der Luft gegriffen sind!).
Grüsse, motorina.
38 Antworten
Tja, @eminem7905, wo kein Kläger, da kein Richter!
Wenn bisher "alles ok" war, dann heisst das nicht automatisch, dass es auch wirklich ok ist.
Ich kenne Leute, die jahrelang trotz einer Untersagung (der Fahrerlaubnis) als Lkw-Fahrer international unterwegs waren und trotz vieler Kontrollen - auch in Deutschland - keine Probleme hatten ... bis, ja bis einmal (nach 8 Jahren) bei einer Kontrolle sich der Beamte etwas mehr mit der Materie (bzw. mit der Person bzw. mit dieser Fahrerlaubnis) beschäftigt hatte ... und dann kam´s dicke...
... und wenn du den alten von dir verlinkten Thread genau durchliest (inkl. dem Link von @doopie mit der Aussage des Anwalts!) dann bewegt man sich in solchen Fällen mehr als in der Grauzone.
Es ist ausdrücklich von vorübergehender Nutzung die Rede! ... und der Lebensmittelpunkt spielt auch noch ´ne Rolle!
Genau dies sind auch meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema.
... und deshalb werde ich mich nicht auf derartige Spielchen mit ungewissem Ausgang einlassen, falls sich da doch mal jemand eingehndst beschäftigen will.
Probleme brauche ich nicht selbst provozieren und vorprogrammieren - das würde ich den Usern empfehlen (und nicht die lockere Sichtweise "bisher war alles ok"😉.
Grüsse, motorina.
sagen wir mal im falle wenn ich "erwischt" werde, wie koennen sie mir nachweisen dass das auto permanent in oesterreich gefahren wird?!
da wird die beweislage sehr schwer werden, fuer die "anderen"
es heisst ja so schoen: im zweifel , fuer den angeklagten
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
...und es heißt auch:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"Grüße
Schreddi
stimmt auch wieder, aber die ganze sache hatt ja nichts mit unwissenheit zutun.
mir gehts nur um die beweislage.
es kann ja so gut wie gar nicht bewiesen werden das ich mit dem auto nur in oesterreich unterwegs bin, oder liege ich da falsch?
lg
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Moin,
mit folgendem Satz hast Du allerdings recht:
Zitat:
aber die ganze sache hatt ja nichts mit unwissenheit zutun
Das nennt man dann Vorsatz.
Lass Dein Auto einfach so angemeldet wie es ist und solltest Du Dir das nicht leisten können denk mal drüber nach ob es evtl sinnvoller ist mit Bus / Bahn / Fahrrad zu fahren...
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Das nennt man dann Vorsatz.
... und Vorsatz erhöht die fälligen Strafen i.d.R. ...
Es gibt auch noch ein anderes Sprichwort, @kuurde:
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht...
... und weil du unbedingt wissen willst, wie Behörden etwas nachweisen, wenn sie mal auf dich aufmerksam geworden sind: Nicht sofort zuschlagen, sondern erst mal eine Zeit lang beobachten; wenn sich der Verdacht erhärtet auch etwas langer, um so einige Beweise sammeln zu können; bevor du überhaupt bemerkt hast, dass du im Visier bist, haben sie mehr Informationen als dir lieb sein kann...
Muss nicht so sein, kann aber sich so entwickeln...
Nur gut gemeinte Ratschläge, @kuurde...
... nur die an den Tag gelegte Sorglosigkeit von @eminem (das kommt eigentlich ja fast schon einer Aufforderung gleich!) kann ich absolut nicht teilen und will dich deshalb auf etwaige mögliche Folgen aufmerksam machen (die nicht aus der Luft gegriffen sind!).
Grüsse, motorina.
Die jeweiligen Gesetzgeber werden in ihrer Steuergesetzgebung solche -legalen- Schlupflöcher ausgeschlossen haben, Österreich wird da keine Ausnahme sein, im Zweifelsfall erteilen die zuständigen Steuerbehörden Auskünfte, nachfragen ist immer noch günstiger als später eine empfindliche Strafe zahlen zu müssen.
Sonst würde das ja jeder machen und damit dem Fiskus ein Schnäppchen schlagen...
Bei mir steht auch vielleicht ein Fzg wechsel inkl. Versicherung/Anmeldung in D an.
Wie wäre es aber, wenn ich neben dem österreichischem Hauptwohnsitz einen deutschen Nebenwohnsitz (bei einer Bekannten) angeben kann?
Das läge sicher auch in einer gewissen "Grauzone", oder gibt es da keine Probleme?
Zitat:
Original geschrieben von manutdsupporter
Bei mir steht auch vielleicht ein Fzg wechsel inkl. Versicherung/Anmeldung in D an.Wie wäre es aber, wenn ich neben dem österreichischem Hauptwohnsitz einen deutschen Nebenwohnsitz (bei einer Bekannten) angeben kann?
Das läge sicher auch in einer gewissen "Grauzone", oder gibt es da keine Probleme?
Bemüh mal die Suche. Es kommt nicht auf Deine Wohnsitze an sondern darauf, wo das Auto seinen überwiegenden Standort hat.
Sonderfälle sind Firmenwagen (und da kann es kompliziert werden).
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Bemüh mal die Suche. Es kommt nicht auf Deine Wohnsitze an sondern darauf, wo das Auto seinen überwiegenden Standort hat.Sonderfälle sind Firmenwagen (und da kann es kompliziert werden).
Amen
Mit Standort ist dann das Abstellen gemeint, oder der Fahrtenweg?
Mein Arbeitsweg liegt nämlich bei 50% Österreich 50% Deutschland!
LG
Zitat:
Original geschrieben von manutdsupporter
Mit Standort ist dann das Abstellen gemeint, oder der Fahrtenweg?Zitat:
Original geschrieben von Amen
Bemüh mal die Suche. Es kommt nicht auf Deine Wohnsitze an sondern darauf, wo das Auto seinen überwiegenden Standort hat.Sonderfälle sind Firmenwagen (und da kann es kompliziert werden).
Amen
Mein Arbeitsweg liegt nämlich bei 50% Österreich 50% Deutschland!
LG
Grenzgänger d.h Wohnort AT und Arbeitsort D?
Beim Zoll/Finanzamt erkundigen. Das wird schnell komplex. Ad hoc würde ich sagen AT.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Grenzgänger d.h Wohnort AT und Arbeitsort D?Amen
Wohnort AT - Arbeitsplatz direkt an der Grenze zu D aber auch AT, sonst ca. 40 km täglich über D! Werd mich mal erkundigen.
In Deutschland gilt folgendes:
§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:
In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:
Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.
Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)
Ich kann mir vorstellen, dass es in Österreich eine vergleichbare Regelung gibt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von manutdsupporter
Wohnort AT - Arbeitsplatz direkt an der Grenze zu D aber auch AT, sonst ca. 40 km täglich über D! Werd mich mal erkundigen.Zitat:
Original geschrieben von Amen
Grenzgänger d.h Wohnort AT und Arbeitsort D?Amen
Damit ist das Auto ziemlich sicher in AT. Nur der Weg begründet keinen Standort.
Amen
Das Thema ist zwar schon etwas älter, trotzdem möchte ich dazu etwas sagen;
Ein Freund von mir, der früher in D gewohnt und gearbeitet hat, hat sich dort einen Audi R8 gekauft, allerdings auf seine Tante zugelassen, wegen der besseren Versicherungseinstufung. Vor 2 Jahren ist er dann nach Österreich gezogen, hat sein Auto vorerst in Deutschland gelassen, weil er das mit dem Ummelden später erledigen wollte, ist in AT mit einem Golf IV herumgefahren. Nach einem Monat hat er dann seinen R8 mit deutschem Kennzeichen in AT täglich bewegt, war oft in D, bis er es dann vor einem halben Jahr umgemeldet hat.
In dieser Zeit wurde er zweimal geprüft (Wer mit einem R8 mit deutschem Kennzeichen fährt, wird schnell mal für einen Steuerhinterzieher gehalten...), aber sie konnten ihm nichts anhaben, da er ja zum ersten ein Fahrzeug in AT angemeldet hat(te) und zum zweiten mindestens jede Woche mal in D war (Tankbelege etc. dienten und genügten als Beweis). Ich will hier niemanden zur Steuerhinterziehung anstiften, aber rein theoretisch ist es doch keine Steuerhinterziehung, wenn man ein Auto in AT angemeldet hat und mit dem geliehenen Auto der Tante/Onkel/Cousine/Was-weiß-ich-wem aus D auch in AT unterwegs ist, insbesondere wenn man öfters nach D kommt, aus welchen Gründen auch immer.
Und ich kann den Gedanken dahinter sehr gut verstehen, als Österreicher wird man vom Staat regelrecht abgezockt, das war schon vor der NoVA so. Insbesondere bei stärkeren bzw. unwirtschaftlicheren Fahrzeugen wie besagtem R8 ist das so.
Klar, bei einem Supersportwagen ist das so eine Sache, aber wenn wir uns als extremes Beispiel den Chevrolet Camaro anschauen; Neupreis unter 40.000€ in D, knapp 60.000€ in AT. Einfach nur unnötig.
In diesem Sinne und MfG,
G.V. Auer