In der verlängerten Probezeit geblitzt

Hallo
Hab da ein kleines Anliegen welches mich nicht schlafen lässt..
Ich bin in der Probezeit auffällig geworden weil ich 50 Kmh zu schnell außerots geschnappt wurde.
Fazit war damals 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot plus Anordnung zu einem aufbauseminar.
Hab das aufbauseminar im August 2015 abgeschlossen und hatte dadurch eine Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre, seitdem nicht mehr auffällig geworden außer einige ordnungswiedrigkeiten von maximal 10 Euro weil Führerschein nicht mitgeführt oder ähnliches.
Heute Nacht wurde ich gelasert ich bin in der Stadt wo 50 erlaubt sind mit 84 gelasert worden, nach Toleranzabzug sind es immer noch 81kmh sprich 31kmh zu schnell.
Was kommt auf mich zu ? Außer 160 Euro sowie ein Monat Fahrverbot ?
Kommt da erst noch eine Verwarnung wie es im Buch aus dem aufbauseminar steht oder sofort mpu?
Zwischen letzten vergehen und diesem liegen 1 Jahr und 2 monate auseinander

Beste Antwort im Thema

Na das tut mir aber leid für Dich, dass das Aufbauseminar mit den verbundenen Kosten und Stunden so für die Katz` war.
Nach diesen Auffälligkeiten und Seminar weiter mit Tacho 90 durch die Stadt fahren 🙄

Der eine lernt`s früher, der andere später, der andere nie. Du hast jetzt zumindest noch die Chance auf später...

Bevor Fußgänger zu Schaden kommen, ist eine Beratung auch in Deinem Interesse empfehlenswert.

Der Effekt, dass man nach dem geblitzt werden längere Zeit sein Fahrverhalten genau beobachtet- und die geänderte Fahrweise zur Normalität wird, hat ja nicht eingesetzt.

Viel Erfolg...

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Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 16. Juli 2016 um 18:41:48 Uhr:


Doch bin charakterlich dazu geeignet ich bin schließlich auch kein Raser !
Ich kenne die Grenzen auch ich lasse mich bloß schnell und einfach beeinflussen !
Gebe erstmal am Montag mein Führerschein ab

Du bist in deiner Probzeit 2x wg. zu schnellem Fahren erwischt worden. Im Sinne des Gesetzes bist du damit ein "Raser". Dafür gibts drakonische Strafen.
Wenn du das immer noch nicht einsiehst, bleibt dir am Ende nur die MPU und danach wohl Verzicht auf sehr lange Zeit.

Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 16. Juli 2016 um 18:41:48 Uhr:


ich lasse mich bloß schnell und einfach beeinflussen !

Genau DAS disqualifiziert jemanden als "geeigneten" Autofahrer.

Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass man ca. 1,5 Tonnen durch den Verkehr bewegt und der Wagen eine kinetische Energie hat die sich die meisten nicht mal vorstellen können....

Einfach mal ein paar Euros in entsprechende Seminare investieren. Dann klappt das schon.

Während eines Fahrverbots läuft die Probezeit weiter.

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Läuft weiter oder wird um den Zeitraum des Fahrverbotes verlängert, sprich, sie pausiert so lang.

Ich hoffe doch inständig Letzteres und das der "Übeltäter" auch ein eigenes Fahrzeug besitzt und sich so seine 120% Versicherung entsprechend verlängert. 😉

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 17. Juli 2016 um 19:17:28 Uhr:


Läuft weiter oder wird um den Zeitraum des Fahrverbotes verlängert, sprich, sie pausiert so lang.

Falsch. Lediglich bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (und ist ein Fahrverbot nicht!) endet die Probezeit mit dem Entzug und es beginnt bei Neuerteilung eine erneute Probezeit die der ursprünglichen "Restprobezeit" entspricht.

In diesem Fall hier endet die Probezeit nach Ablauf von insgesamt 4 Jahren inklusive der Zeit des Fahrverbots (wenn unser Nicht-Raser nicht doch noch die Fleppe komplett verliert).

Und genau deshalb wäre es sinnvoll gewesen, die Bestandskraft des Bescheides durch Widerspruch möglichst lange hinauszuzögern (weil es in dieser Zeit keine probezeitrelevanten Maßnahmen geben kann).

Es zählt aber das Datum der Tat. Beispiel: tat: 01.01 Probezeit Ende 05.01. Brief kommt am 15.01 dann muss man z.B dennoch ein Aufbauseminar machen und hat 2 Jahre länger. Also stimmt das nicht ganz.

Zitat:

@Raghul schrieb am 18. Juli 2016 um 18:45:12 Uhr:


Also stimmt das nicht ganz.

Es stimmt sehr wohl, auch wenn du überhaupt nicht verstehst, worum es geht.

Dann kläre ich bitte auf, damit ich mein Missverständnis einsehen kann. Danke 🙂

Es zählt jeder Verstoß, der innerhalb der Probezeit begangen wird. Das hat aber mit der Aussage von lemonshark gar nichts zu tun.

Zitat:

@Raghul schrieb am 18. Juli 2016 um 21:25:27 Uhr:


Dann kläre ich bitte auf, damit ich mein Missverständnis einsehen kann. Danke 🙂

Ganz einfach:

Aufgrund des zweiten A-Verstoßes in der Probezeit kommt als nächstes die Verwarnung mit dem Hinweis, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Damit beginnt eine Frist von 2 Monaten zu laufen. Erst nach dem Ende dieser 2 Monats-Frist führt der nächste Verstoß innerhalb der Probezeit zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Da die 2 Monats-Frist nicht beginnt, bevor die Verwarnung raus ist und diese wiederum nicht kommen kann, solange der Bußgeldbescheid nicht Bestandskräftig ist, bietet sich hier ein Hinauszögern durch Einspruch an. Man gewinnt damit einige Zeit (im Idealfall mehrere Monate - es reicht, den Einspruch zurückzuziehen, wenn die Ladung zum Gerichtstermin raus ist), während der ein weiterer Verstoß ohne unmittelbare Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bleibt.

Erschreckend zu lesen, dass solche Individuen tatsächlich Existent sind.

Man soll also jetzt einen begrenzer ins Auto bauen, weil es irgendwelche geistig unfähigen Fahrer gibt die mit dem Gas Pedal nicht ordentlich umgehen können?

Heftig. Die Fahrschule die dem Kerl den lappen erteilt hat gehört bestraft und der Prüfer gleich mit.

Ich sage nicht, dass ich nicht auch mal gerne schneller unterwegs bin als erlaubt aber 50 km/h schneller als erlaubt ist schon echt dreist.

Zitat:

@Stivikivi schrieb am 20. Juli 2016 um 13:19:06 Uhr:


Erschreckend zu lesen, dass solche Individuen tatsächlich Existent sind.

Man soll also jetzt einen begrenzer ins Auto bauen, weil es irgendwelche geistig unfähigen Fahrer gibt die mit dem Gas Pedal nicht ordentlich umgehen können?

Heftig. Die Fahrschule die dem Kerl den lappen erteilt hat gehört bestraft und der Prüfer gleich mit.

Ich sage nicht, dass ich nicht auch mal gerne schneller unterwegs bin als erlaubt aber 50 km/h schneller als erlaubt ist schon echt dreist.

Ich weiß auch nicht, ob man so wirklich ernst nehmen kann, was der Kollege hier schreibt. Falls ja, ist jeder Tag Fahrverbot gerechtfertigt. Ich habe nur Zweifel daran, dass es bleibende Eindrücke hinterlassen wird...

Denke auch, dass es bedingt durch die Ferienzeit solche Chaoten zu uns ins Netz finden. So fehlerhaft kann nun wirklich kein Mensch sein. Nichtmal das Frauchen billigt solche Aussagen und das hat schon was zu heißen 😁

denke auch eher an einen Ferientroll

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