In der verlängerten Probezeit geblitzt
Hallo
Hab da ein kleines Anliegen welches mich nicht schlafen lässt..
Ich bin in der Probezeit auffällig geworden weil ich 50 Kmh zu schnell außerots geschnappt wurde.
Fazit war damals 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot plus Anordnung zu einem aufbauseminar.
Hab das aufbauseminar im August 2015 abgeschlossen und hatte dadurch eine Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre, seitdem nicht mehr auffällig geworden außer einige ordnungswiedrigkeiten von maximal 10 Euro weil Führerschein nicht mitgeführt oder ähnliches.
Heute Nacht wurde ich gelasert ich bin in der Stadt wo 50 erlaubt sind mit 84 gelasert worden, nach Toleranzabzug sind es immer noch 81kmh sprich 31kmh zu schnell.
Was kommt auf mich zu ? Außer 160 Euro sowie ein Monat Fahrverbot ?
Kommt da erst noch eine Verwarnung wie es im Buch aus dem aufbauseminar steht oder sofort mpu?
Zwischen letzten vergehen und diesem liegen 1 Jahr und 2 monate auseinander
Beste Antwort im Thema
Na das tut mir aber leid für Dich, dass das Aufbauseminar mit den verbundenen Kosten und Stunden so für die Katz` war.
Nach diesen Auffälligkeiten und Seminar weiter mit Tacho 90 durch die Stadt fahren 🙄
Der eine lernt`s früher, der andere später, der andere nie. Du hast jetzt zumindest noch die Chance auf später...
Bevor Fußgänger zu Schaden kommen, ist eine Beratung auch in Deinem Interesse empfehlenswert.
Der Effekt, dass man nach dem geblitzt werden längere Zeit sein Fahrverhalten genau beobachtet- und die geänderte Fahrweise zur Normalität wird, hat ja nicht eingesetzt.
Viel Erfolg...
78 Antworten
das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ich meine, die Führerscheinstelle will so 30-40€ für ihre Mühen haben.
Das ist der Brief von der Bußgeldstelle! Was die Führerscheinstelle sagt, steht wohl noch nicht fest, oder?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 13. Juli 2016 um 07:42:49 Uhr:
Was die Führerscheinstelle sagt, steht wohl noch nicht fest, oder?
Das kommt noch, keine Sorge.
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Kann ja nicht, so lange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist
Der wird rechtskräftig, wenn du innerhalb der Einspruchsfrist keinen Einspruch einlegst. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage. Diese beginnen an dem Tag nach der Zustellung des Bescheides. Wird in dieser Zeit kein Einspruch eingelegt, ist der Bußgeldbescheid danach rechtskräftig.
klugscheiß on ... bestandskräftig wird er und zwar 17 Tage nach Aufgabe des Briefes zur Post (falls er denn tatsächlich angekommen ist), bei Einschreiben 14 Tage nach Zustellung oder früher, wenn Du gegenüber der Bußgeldstelle ausdrücklich auf Rechgtsmittel verzichtest. Nur Urteile können in Rechtskraft erwachsen ... klugscheiß off ... 🙂
Wie schon von mir geschrieben gibt es vielleicht Gründe ihn im Moment auch nicht rechtskräftig werden zu lassen.
Wo kriege ich Hilfe ? Ich werde die Probezeit nicht durchstehen.
Kann man an einem Audi a3 was abstecken damit er nur noch 50 fährt?
Ist ein Diesel vielleicht Ladedruck verringern bzw ohne fahren ?
Wäre das schädlich für den Turbo ?
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 16. Juli 2016 um 16:29:54 Uhr:
Wo kriege ich Hilfe ? Ich werde die Probezeit nicht durchstehen.
Kann man an einem Audi a3 was abstecken damit er nur noch 50 fährt?
Ist ein Diesel vielleicht Ladedruck verringern bzw ohne fahren ?
Wäre das schädlich für den Turbo ?
Du Scherzkecks.
Wie wäre es denn, den Denksensor zur Inspektion geben und nachher sich möglichst and rot umrandeten Scheiben halten.🙂
Vasektomie? 😉
wie schon erwähnt, offensichtlich ist er characterlich nicht geeignet ein KFZ zu führen.....
rzz
Doch bin charakterlich dazu geeignet ich bin schließlich auch kein Raser !
Ich kenne die Grenzen auch ich lasse mich bloß schnell und einfach beeinflussen !
Gebe erstmal am Montag mein Führerschein ab
Geht die Probezeit im Fahrverbot weiter ?
Jeder sagt da was anderes im Internet steht mal ja mal nein, weiß es einer ganz sicher ?