In der Schadensfreiheitsklasse sinken ohne zu fahren

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der Schadensfreiheitsklassen und zwar bin gerade volljährig geworden, habe aber kurz vor meinem 17ten Geburtstag schon meinen Führerschein gemacht. Da ich jetzt studieren gehen werde und in dieser Zeit voraussichtlich kein Auto brauchen werde, habe ich überlegt ob ich trotzdem schon in der SF sinken könnte mit folgendem Plan: Ich kaufe irgendein Auto das gerade frisch gerade so durch den Tüv gekommen ist und melde es dann an, stelle es aber nur irgendwo ab ohne es zu fahren. Das ganze dann mit höchstmöglichen Selbstbeteiligungen um den Versicherungsbetrag so niedrig wie möglich zu halten. Der Gedanke dahinter ist der folgende: Wenn ich mit dem Studium in sechs Jahren fertig bin und mir ein dementsprechend gutes Auto kaufen kann, möchte ich nicht 120-150% Versichung bezahlen.

Jetzt würde ich gerne eure Gedanken dazu hören, ob ich eventuell irgendwas nicht bedacht habe und was ihr generell so davon haltet.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Komisch.

Bei mir sind sie noch nie vorbei gekommen.

Mein Rahmen seht seit 15 Jahren im Keller 😉

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. April 2015 um 18:47:44 Uhr:



Ohne gültige HU gibt es keine Zulassung.

Das dürfte doch wohl jedem klar sein, aber wenn die HU dann anschließend abgelaufen ist, ist das belanglos.

Also Du kaufst wie oben beschrieben einen Rahmen mit Rest-TÜV und gut ist's.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich werde eurem Rat folgen und einem Bekannten der zufällig noch einen RAhmen hat, diesen abkaufen.
Sehr praktisches Vorgehensweise, wollen wir mal hoffen, dass da nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird 😁

Nochmals Danke und schöne Ostern euch allen!

Mfg Forbidden_de

Ich hoffe dass du verstanden hast, dass das Fahrzeug (hier der Rahmen) zugelassen werden und bleiben muss.
Wenn der Rahmen derzeit keine gültige HU mehr hat, dann wird das nix.

Zitat:

@Forbidden_de schrieb am 2. April 2015 um 20:06:11 Uhr:



wollen wir mal hoffen, dass da nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird 😁

Den "Riegel" gab es früher.

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern,

da musste man das Fahrzeug verkehrssicher vorführen um die Plaketten zu bekommen.

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Zitat:

@Cokefreak schrieb am 3. April 2015 um 07:01:03 Uhr:



Zitat:

@Forbidden_de schrieb am 2. April 2015 um 20:06:11 Uhr:



wollen wir mal hoffen, dass da nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird 😁
Den "Riegel" gab es früher.
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern,
da musste man das Fahrzeug verkehrssicher vorführen um die Plaketten zu bekommen.

Meinst du heute ist das nicht so? Oetteken erklärt es dir....

Zitat:

@carbonix schrieb am 3. April 2015 um 07:52:29 Uhr:


Meinst du heute ist das nicht so?

Nein, heute ist das nicht mehr so.

Heute legst du die Fahrzeugdokumente (inklusive dem letzten HU-Bericht, der die Dauer der noch gültigen Rest-HU ausweist) am Schalter vor und bekommst die Plaketten auf das zuvor erworbene Kennzeichen geklebt.

Richtig, früher musste man das Fahrzeug bei der Zulassung vorführen und der Chef der Zulassungsstelle kam raus, schaute sich das Fahrzeug ab und klebte die Plaketten auf das oder die Kennzeichen.
Heute benötigt man bei der Zulassung den HU-Bericht und dann nie wieder, wenn das Fahrzeug angemeldet bleibt.
Einen Rahmen kann man schlecht zu HU vorführen 😉
Um Kosten zu sparen vielleicht ein Saisonkennzeichen für Mai bis Oktober, wenn die Versicherung da mitspielt.

Fraglich ist m.E. auch, ob es sich nicht - wie bei Tages- / Registerzulassung auch - um eine Scheinzulassung handelt. Eine Scheinzulassung liegt vor, wenn der Wille fehlt, das Fahrzeug tatsächlich in Betrieb zu setzen.
Diese Argumentation lässt sich bei einer Zulassung eines Fahrzeuges ohne Räder durchaus auch anwenden :-)

Aber wo kein Klärger kein Richter...

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. April 2015 um 13:39:07 Uhr:


Richtig, früher musste man das Fahrzeug bei der Zulassung vorführen und der Chef der Zulassungsstelle kam raus, schaute sich das Fahrzeug ab und klebte die Plaketten auf das oder die Kennzeichen.
Heute benötigt man bei der Zulassung den HU-Bericht und dann nie wieder, wenn das Fahrzeug angemeldet bleibt.

Nun, ich habe seit 1976, als mein erstes Fz. (Kleinkraftrad) angemeldet wurde,

nie

erlebt, dass sich irgend jemand aus der Zulassungsstelle tatsächlich das Fahrzeug angesehen hat.

Hi,

Kommt in der Praxis extrem selten vor, ist aber rein Theoretisch auch heute noch möglich vor das das Fahrzeug begutachtet wird.

Gruß Tobias

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 3. April 2015 um 15:24:51 Uhr:



Zitat:

Nun, ich habe seit 1976, als mein erstes Fz. (Kleinkraftrad) angemeldet wurde, nie erlebt, dass sich irgend jemand aus der Zulassungsstelle tatsächlich das Fahrzeug angesehen hat.

Warum denn auch?
Was soll der denn am Fahrzeug schon erkennen können? Vier Räder und ein Motor drinne.
Unter dem Auto hat er bei mir nichts zu suchen.
Den Zulassungsfuzzi will ich mal sehen, der mir erklärt, dass mein Auto nicht verkehrssicher ist????

Die haben vor 40 Jahren auch nicht die Verkehrssicherheit überprüft sondern die FahrgestellNr kontrolliert.
Gibt es heute bei einigen Zulassungsstellen auch noch für aus EU-Ländern importierte KFZ die bereits eine Zulassung hatten z.B Offenbach am Main

Hier in Duisburg wurde noch in den 80ziger Jahren bei einer Anmeldung die FahrgestellNr. kontrolliert.
Habe seit 81 den FS und es mehrmals erlebt.
Einmal wurden mir die Plaketten verweigert, da hinten keine Stoßstange montiert war.
(Ascona A, Chromstoßstange mit Kennzeichenbeleuchtung)
Da nun keine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden war, gab es keine Plaketten.
(TÜV & Stadtsiegel).
Also erst mal Beleuchtung montiert, zum TÜV eintragen lassen, um dann alle Siegel zu bekommen.

Gruß Cokefreak

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 3. April 2015 um 15:24:51 Uhr:


...
Nun, ich habe seit 1976, als mein erstes Fz. (Kleinkraftrad) angemeldet wurde, nie erlebt, dass sich irgend jemand aus der Zulassungsstelle tatsächlich das Fahrzeug angesehen hat.

Kleinkrafträder benötigen keine HU, ist also eine andere Hausnummer.

Aus eigener Erinnerung weiß ich sicher, dass zumindest noch in den 80ern, Fahrzeuge in Augenschein genommen wurden.

Kenne ich aus den 70ern auch noch. Danach ging unsere Zulassungsstelle dazu über, den Zulassenden eine entsprechende Erklärung unterschreiben zu lassen, dass alles richtig läuft.

Quintessenz: Am billigsten wird es mit einer 125 und einem 6-monatigen Saisonkennzeichen. Entweder nur mit Rahmen (und Rest-TÜV) oder, wenn der Führerschein vorhanden ist, gleich eine "Lebende", mit der der TE dann im Sommer auch fahren kann. Dann wäre das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden (solange kein Unfall verursacht wird).

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