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In der Schadensfreiheitsklasse sinken ohne zu fahren

Themenstarteram 31. März 2015 um 18:54

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der Schadensfreiheitsklassen und zwar bin gerade volljährig geworden, habe aber kurz vor meinem 17ten Geburtstag schon meinen Führerschein gemacht. Da ich jetzt studieren gehen werde und in dieser Zeit voraussichtlich kein Auto brauchen werde, habe ich überlegt ob ich trotzdem schon in der SF sinken könnte mit folgendem Plan: Ich kaufe irgendein Auto das gerade frisch gerade so durch den Tüv gekommen ist und melde es dann an, stelle es aber nur irgendwo ab ohne es zu fahren. Das ganze dann mit höchstmöglichen Selbstbeteiligungen um den Versicherungsbetrag so niedrig wie möglich zu halten. Der Gedanke dahinter ist der folgende: Wenn ich mit dem Studium in sechs Jahren fertig bin und mir ein dementsprechend gutes Auto kaufen kann, möchte ich nicht 120-150% Versichung bezahlen.

Jetzt würde ich gerne eure Gedanken dazu hören, ob ich eventuell irgendwas nicht bedacht habe und was ihr generell so davon haltet.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Komisch.

Bei mir sind sie noch nie vorbei gekommen.

Mein Rahmen seht seit 15 Jahren im Keller ;)

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Ja, du machst es unnötig teuer. Kauf dir ein kleines Moped, 125er reicht. Melde das an und lass es zu Hause stehen. Braucht auch nicht soviel Platz wie ein Auto.

Und eine Selbstbeteiligung gibt es bei der Haftpflichtversicherung nicht. Kasko musst du ohnehin nicht abschließen, wenn du den Vertrag dann später auf Kasko erweiterest, bekommst du sofort den gleichen SFR wie in der Haftpflicht.

Noch besser:

Motorradrahmen mit Brief bei Ebay.

Reicht aus.

am 31. März 2015 um 19:35

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 31. März 2015 um 21:22:18 Uhr:

Noch besser:

Motorradrahmen mit Brief bei Ebay.

Reicht aus.

hää, braucht ein motorrad kein TÜv für die Zulassung ?

Nur für die Zulassung.

Danach dann nicht mehr.

Vllt. für kurze Zeit.. wenn die HU entsprechend lang überzogen wird, wird Zwangsabgemeldet..

Komisch.

Bei mir sind sie noch nie vorbei gekommen.

Mein Rahmen seht seit 15 Jahren im Keller ;)

am 31. März 2015 um 19:54

ja, nur ich versteh nicht wie Du ein Rahmen zulassen willst ?

Bei Zulassung muss er natürlich noch Rest-Tüv haben.

am 31. März 2015 um 20:28

aso

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2015 um 21:50:33 Uhr:

Vllt. für kurze Zeit.. wenn die HU entsprechend lang überzogen wird, wird Zwangsabgemeldet..

Stimmt nicht!

Die Zulassungsstelle kümmert sich nicht nicht die Bohne um die HU. Ich mache das auch so und habe schon öfter bis zu 5 Jahre die HU überzogen, das war nie ein Problem. Früher war es eines, da mußte man wieder eine Vollabnahme machen lassen. Ein Problem ergäbe sich nur, wenn Du mit der überzogenen HU fährst und von der Rennleitung angehalten wirst.

Auf dem Weg zum TÜV (mit angemeldetem Termin) entsteht auch bei weit überzogener HU kein Problem.

Ich selbst besitze seit dem 18. Lebensjahr ein Oldtimer-Motorrad, welches ich schon viele Jahre nicht mehr zum Fahren benutze. Es kostet pro Jahr ca. 20€ Steuer und ca. 50€ Versicherung.

Zeitweise hatte ich auch 2 Motorräder. Den Rabatt habe ich immer wieder übertragen, wenn ich ein zusätzliches Auto gekauft habe.

So fast laufen alle Autos bei mir auf ca. 30% Versicherungsbeitrag.

Eine bessere Lösung für Dein Anliegen gibt es nicht. Und wenn Du Dir ein dann auch noch schönes und gesuchtes Modell kaufst und trocken in den Keller stellst, kannst Du es womöglich sogar in etlichen Jahren, wenn Du den Versicherungsrabatt dann auf Dein Auto übertragen hast, ohne Verlust oder sogar mit etwas Gewinn verkaufen.

Beim Modell "Rahmen mit Brief und Rest-TÜV" stellt sich mir die Frage, was der TE dann mit dem Rahmen soll? Brief alleine reicht doch aus. Den Rahmen kann er gleich verschrotten.

Wenn der Schrottpreis steigt, macht er vielleicht noch Gewinn, wenn er den Rahmen erst in 10 jahren zum Schrotthändler bringt

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. April 2015 um 09:25:09 Uhr:

Beim Modell "Rahmen mit Brief und Rest-TÜV" stellt sich mir die Frage, was der TE dann mit dem Rahmen soll? Brief alleine reicht doch aus. Den Rahmen kann er gleich verschrotten.

Hi,

bei einer späteren entgültigen Abmeldung braucht man zumindest theoretisch einen Verwertungsnachweis. Selbst bei einer normalen Abmeldung könnte die Zulassungsstelle später mal nach dem verbleib des Fahrzeug fragen (kommt in der Praxis aber wohl nicht vor ;))

Der Rahmen mit der Fahgestellnummer gehört aber halt zum Brief dazu und daher wird im allgemeinen beides zusammengehandelt. Würde ich auch nur zusammen kaufen,denn wenn man nur den Brief kauft und Jahre später wird mal das dazu gehörige Motorrad aus einem See gezogen könnte man für die Entsorgung zahlen müssen ;)

GRuß Tobias

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 1. April 2015 um 08:28:19 Uhr:

Stimmt nicht!

Die Zulassungsstelle kümmert sich nicht nicht die Bohne um die HU.

...

Ohne gültige HU gibt es keine Zulassung.

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