In der Schadensfreiheitsklasse sinken ohne zu fahren

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der Schadensfreiheitsklassen und zwar bin gerade volljährig geworden, habe aber kurz vor meinem 17ten Geburtstag schon meinen Führerschein gemacht. Da ich jetzt studieren gehen werde und in dieser Zeit voraussichtlich kein Auto brauchen werde, habe ich überlegt ob ich trotzdem schon in der SF sinken könnte mit folgendem Plan: Ich kaufe irgendein Auto das gerade frisch gerade so durch den Tüv gekommen ist und melde es dann an, stelle es aber nur irgendwo ab ohne es zu fahren. Das ganze dann mit höchstmöglichen Selbstbeteiligungen um den Versicherungsbetrag so niedrig wie möglich zu halten. Der Gedanke dahinter ist der folgende: Wenn ich mit dem Studium in sechs Jahren fertig bin und mir ein dementsprechend gutes Auto kaufen kann, möchte ich nicht 120-150% Versichung bezahlen.

Jetzt würde ich gerne eure Gedanken dazu hören, ob ich eventuell irgendwas nicht bedacht habe und was ihr generell so davon haltet.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Komisch.

Bei mir sind sie noch nie vorbei gekommen.

Mein Rahmen seht seit 15 Jahren im Keller 😉

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Mal sone Anmerkung oder kleine Geschichte.
Wir haben ein abgesperrtes Gelände auf dem unsere nicht benutzten Fahrzeuge stehen.
Beidem einen Fahrzeug war die Hauptuntersuchung ca 5 Jahre abgelaufen.
als das Fahrzeug verschrottet werden sollte hat die Zulassungsstelle die vesäumte Hu bemerkt.
Das Ergebniss : mein Chef durfte zur MPU/mangelnde Eignung zum führen eines Fuhrparkes.
In Berlin ist es so ,wenndu einFahrzeug abmeldest mit überzogener HU wirst du in die Pflicht genommen egal ob das Fahrzeug im öffentlichen Strassenland genutzt wurde oder nicht
Bopp19

Das habe ich zwar noch nicht gehört, ist aber trotzdem korrekt, wie man hier nachlesen kann.
Zitat:
"Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."

Ja aber jetzt raus mit der Sprache, wie wird man den Rahmen
& Brief der 125'er/Motorrad am Ende am besten wieder los?

Gruß
Black

Irgend wann wird man der Zulassungsstelle mitteilen müssen, dass das Fahrzeug abgemeldet werden soll.
Dann kommt es auf den Sachbearbeiter an, ob der daraus einen Akt macht.

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@Phaeton:

Zitat:

Fraglich ist m.E. auch, ob es sich nicht - wie bei Tages- / Registerzulassung auch - um eine Scheinzulassung handelt. Eine Scheinzulassung liegt vor, wenn der Wille fehlt, das Fahrzeug tatsächlich in Betrieb zu setzen.

@Phaeton: Was ist denn bitteschön eine "Scheinzulassung"? Sowas wie 'ne "Scheinschwangerschaft", oder wie muss ich mir das vorstellen?

Nee, im Ernst, lieber Phaeton, ob ich mein angemeldetes Fahrzeug tatsächlich fahre oder es als Küchentisch etc. benutze, sollte schon mir überlassen bleiben! Deine Ideen hier sind mir zu autoritär, bzw. sie schränken die Freiheit des Individuums unnötig ein. Aber wahrscheinlich befindest Du Dich sogar mit der Mehrheit der Deutschen in einem Topf: schließlich gibt es nur ca. 20% Liberale in Deutschland, d.h. die große Mehrheit ist anti-liberal und zieht die Ordnung der Freiheit vor. Zum Glück gehöre ich nicht dazu!

Naja Frank,

ich hab meine Meinung dazu gar nicht Kund getan sondern lediglich die Frage (unbewertet) aufgeworfen.

Auch sollte man den Unterschied zwischen Liberalität und Anarchie kennen :-) Wenn Du Freiheit soweit definiert, dass jeder macht, was er will, dann darf ich Dich ja auch einfach töten. Nach Deiner Dafinition muss man sch ja an "Ordnung" nicht halten. Ich setze mich im Übrigen für sehr viele Sachen ein, gehe auch auf Demos für Bildung usw. An geltendes Recht sich zu erhalten, finde ich jedoch normal. Ich zumidnest wurde so erzogen. Was heißt nicht heßt, das man nicht daraufhin arbeiten sollte, dass es sich ändert.

ich habe letztlich nur das Bayerische Wirtschaftsministerium zitiert. In einem (schon mal von mir zitierten) Artikel erklärt dieses eine "Tages- beziehungsweise Scheinzulassung" [..] als [...] "rechtlich nicht zulässig, weil bei ihr der Wille fehlt, das Fahrzeug tatsächlich in den Verkehr zu bringen." Eine Scheinzulassung ist also nach dieser (so denke ich zitierfähigen) Quelle dann gegeben, wenn man ein Fahrzeug zulässt ohne den Willen es tatsächlich in Verkehr zu bringen.

Ein Kennzeichen für wenige Minuten - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/.../...ige-Minuten-id24833126.html

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. April 2015 um 13:16:06 Uhr:


ich habe letztlich nur das Bayerische Wirtschaftsministerium zitiert. In einem (schon mal von mir zitierten) Artikel erklärt dieses eine "Tages- beziehungsweise Scheinzulassung" [..] als [...] "rechtlich nicht zulässig, weil bei ihr der Wille fehlt, das Fahrzeug tatsächlich in den Verkehr zu bringen." Eine Scheinzulassung ist also nach dieser (so denke ich zitierfähigen) Quelle dann gegeben, wenn man ein Fahrzeug zulässt ohne den Willen es tatsächlich in Verkehr zu bringen.

Dabei stellt sich allerdings weiterhin die Frage, inwiefern die bayrische Sichtweise in diesem Punkt mit dem Bundesrecht konform geht.

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