in der probezeit zum 2. mal zu schnell

Einige kennen mich vielleicht noch. 😉
Bitte kein Offtopic und keine Moralkeulen, sondern sachlich bleiben, ja?
Meinen Fehler kenne ich.

Ich bin 26 und noch in der Probezeit. Als Halter des Autos ist mein Vater eingetragen.

Erste Sache war, 25km/h zu schnell (nach Toleranzabzug) auf der BAB, also außerorts. Werde wohl doppelte Probezeit, Aufbauseminar und natürlich die Strafe bekommen. Den Anhörungsbogen bekam ich schon, die Aufforderung zum Aufbauseminar noch nicht.

So, nun kam heute noch so ein Briefchen, wurde anscheinend nochmal geblitzt, etwa 2-3 Stunden davor, am selben Tag, aber in einem anderen Bundesland. War innerorts, aber "nur" 14km/h zu schnell, nach TA.

Nun ist meine Frage. Gilt das jetzt als "ein Vergehen", auch wenn es in zwei Bundesländenr war? Beim 2. großen Vergehen in der Probezeit kommt ja die MPU. Oder gilt großes Vergehen erst bei ab 21km/h zu schnell?

Würde gern wissen, was jetzt noch auf mich zu kommt. Laut Internet nur die Strafe (25€ oder so), also nichts mit MPU. Oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KleineShari



Zitat:

Ein in VS erfahrener männlicher TE beginnt solche Threads mit

- ein Bekannter

- ein guter Freund usw.

 

das Mädel hat aber die Eier das Rückgrat nicht unter falscher Flagge zu posten

Ich weiß, zwar nicht, was du mit VS meinst, ...

VS - besser V&S - meint Verkehr & Sicherheit.

Das Unterforum mit dem höchsten Anteil an Selbstgerechten, Moralisten und Korinthenkackern hier.

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Am Rande: Würde hier die Führerscheinstelle ÜBERHAUPT jemals von einem Verstoss ERFAHREN, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk (hier sogar Bundesland) stattfand und ohne Punkte blieb?

Wenn ja, wie?

Frag mal die von der SPD. Die sind Spezialisten auf dem Gebiet, Dinge nicht für sich behalten zu können.
😉

cheerio

Boooah bist du fies ... Aber ICH sach' nix ... 😛

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW



Am Rande: Würde hier die Führerscheinstelle ÜBERHAUPT jemals von einem Verstoss ERFAHREN, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk (hier sogar Bundesland) stattfand und ohne Punkte blieb?

Wenn ja, wie?

Im Regelfall nicht da die Führerscheinstelle außen vor bleibt so lange es keine Konsequenzen für die Fahrerlaubnis nach sich zieht und dann erfahren Sie es über das KBA, aber da Die sich nur für Bonuspunkte interessieren ist die Gefahr praktisch nicht gegeben. Und das die Bußgeldstelle LK X die Führerscheinstelle LK Y informiert ist sehr klein und dann würde sich auch die Frage stellen ob Sie berechtigt waren dieses Vergehen eigenmächtig zu melden.

Davon abgesehen würde es wohl übermäßigen Aufwand bedeuten wenn man "Kleinigkeiten" den Führerscheinstellen melden würde.

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