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in der garage besoffen im autound von der polizei kontroliert worden

Themenstarteram 11. März 2008 um 2:35

geht das überhaubt dürfen die das blut untersuchung hat ergeben 2,0 promille

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2008 um 9:31

Schon wieder viel Unwissen, Spekulation und "Auto-Bild-Wissen" hier unterwegs! ;) Also, regelmäßiger Alkoholkonsum, der sodann für eine MPU nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften reicht, wird bereits ab 1,6 o/oo angenommen!

Ich bezweifle, dass irgendjemand in der Bundesrepublik Deutschland entpatentiert wurde, nur weil er im Auto sitzt, lattenstramm ist und dabei mit dem Zündschlüssel im Schloß Musik hört.

Für eine Blutprobe und FS-Beschlagnahme ist das Führen eines Kfz./Fz. erforderlich. Jeder, der diesen Schwachsinn hier glaubt, sollte mal bei Google gucken, was die Rechtsprechung unter "Führen" versteht!

Das geht nicht! Da sind massenhaft höchstrichterliche Urteile zu gesprochen worden. Und das ist allen Polizeibeamten bekannt.

Ich könnte hier noch ein paar Paradebeispiele nennen, wo Trunkenheitsfahrten negiert wurden. Aber das lasse ich besser - sonst kennt die Fantasie ja keine Grenzen mehr.

Solch ein Verhalten wird in aller Regel von volltrunkenen Klappspaten verbreitet, die ihren Lappen abgeben müssen und dann die Schuld bei den "Bullen" suchen.

Leute! Hört mir mit so einem Schwachsinn auf.....ehrlich!

 

Munter bleiben (wünscht der, den dieser Scheiß richtig aufregt!)

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Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

sofern der Wagen nicht in Betrieb war ... sondern ohne laufenden Motor auf einem Parkplatz (ggf. auf privatem Gelände) stand, ist KEIN Verstoss gegen irgendein Recht bzgl. des Führerscheins vorhanden.

problematisch wirds dann, wenn der zündschlüssel im zündschloss steckte!

über diese tour wird regelmäßig bei mir in der umgebung in einer größeren stadt auf einem parkplatz neben der disco-/kneipenmeile ein führerschein nach dem anderen einkassiert....auch wenn die zündung nur fürs radio an war....

Also, der TE schreibt was von besoffen in der Garage.....

Garagen sind in aller Regel privater Besitz auf privatem Grund, wenn ich in meiner Gararge betrunken in meinem Auto liegen würde wüßte ich nicht, wie der Polizei dies auffallen sollte, also kann hier was nicht stimmen, vielleicht fragt der TE nochmal nach und berichtet uns dann.

Gruß FE64

Zitat:

Original geschrieben von morf

Es ist doch aber verrückt, eine MPU anzuordnen weil man einen bestimmten Promillewert hat. Ich kann (ohne Auto/Fahrrad zu fahren) doch soviel trinken wie ich will.

Nein, ist es nicht.

Bei einem hohen Promillewert (viel mehr als 2) kann man dir eine Regelmäßigkeit bzw. Alkoholsucht unterstellen. 4 Promille z.B. erreichst du nicht, indem du 364 Tage im Jahr anständig bist, und mal einen Tag zu viel trinkst.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

sofern der Wagen nicht in Betrieb war ... sondern ohne laufenden Motor auf einem Parkplatz (ggf. auf privatem Gelände) stand, ist KEIN Verstoss gegen irgendein Recht bzgl. des Führerscheins vorhanden.

problematisch wirds dann, wenn der zündschlüssel im zündschloss steckte!

über diese tour wird regelmäßig bei mir in der umgebung in einer größeren stadt auf einem parkplatz neben der disco-/kneipenmeile ein führerschein nach dem anderen einkassiert....auch wenn die zündung nur fürs radio an war....

Das ist richtig. Steckt der Schlüssel, wird dir die Absicht unterstellt zu fahren.

Ob das aber auch auf einem Privatgrundstück gilt?

Ich wage es zu bezweifeln.

Wie viele schon sagten, es fehlen viele Fakten um über diesen Fall zu urteilen.

Wäre aber schön, wenn der TE uns folgende Fragen beantworten kann:

1. Wo hat er getrunken?

2. Wie ist er in die Garage gekommen?

3. War das Auto bereits in der Garage oder hat er das da reingefahren?

4. Ist er ein Alkoholiker?

Aber soweit ich weiß, darf man mit steckendem Schlüssel nur nicht mehr auf dem Fahrersitz sitzen, oder?

Wenn ich auf der Rückbank sitze oder auf dem Beifahrersitz, dann darf doch der Schlüssel stecken und soweit ich weiß sogar der Motor laufen, z.B. für Heizung. Wobei ich da gerade selbst ins Grübeln komme, weil das vllt unter Umweltverschmutzung fällt. Aber jetzt mal nur prinzipiell, wegen dem Alkohol, weiß da jemand Genaues?

Wer es sich leisten kann sich in der Disco 2, X %o anzutrinken, sollte auch Geld fürs Taxi haben. Wer ärger mit der Frau bekommt weil er voll ist wie noch was sollte auf der Couch schlafen, oder nur soviel trinken, dass er noch ins Bett darf...

am 11. März 2008 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Bei einem hohen Promillewert (viel mehr als 2) kann man dir eine Regelmäßigkeit bzw. Alkoholsucht unterstellen.

Und selbst wenn. Man kann doch jeden Abend eine Flasche Wein trinken und am nächsten Tag mit dem Auto fahren. Nur weil man jeden Tag Alkohol trinkt, heißt das noch lange nicht das man auch besoffen fährt!

am 11. März 2008 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von scomks

aber das wollte ich wissen weil sie ihn abgenommen haben und er dadurch heute seine arbeit verloren hat

Er hat seine Arbeitsplatz nicht verloren weil die böse, böse Polizei ihm seinen Führerschein abgenommen hat sondern weil er besoffen war und deswegen... Getrunken hat er es aber schon selber... ;)

Über die Umstände ist ja ausreichend spekuliert worden - was aber keinem was bringt.

Aus Jux und Dollerei gibt es keine BE, da muß schon was "passiert" sein. Das kann aber auch zur Entlastung des jenigen dienen!

Oft genug leisten Betrunkene Widerstand, sind agressiv (vor allen Dingen wenn was in Uniform kommt), werden ausfällig, renitent, unkooperativ etc. Ich bin jedesmal froh wenn dann der "8er" drann und Ruhe ist.

Aber danach kommt immer das große Geheule... :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von morf

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Bei einem hohen Promillewert (viel mehr als 2) kann man dir eine Regelmäßigkeit bzw. Alkoholsucht unterstellen.

Und selbst wenn. Man kann doch jeden Abend eine Flasche Wein trinken und am nächsten Tag mit dem Auto fahren. Nur weil man jeden Tag Alkohol trinkt, heißt das noch lange nicht das man auch besoffen fährt!

Na das erzähl mal dem Psychologen, der das Abschlussgespräch bei der MPU führt! Ich garantiere Dir, dass Du Dein Geld für die MPU dann gerade aus dem Fenster geschmissen hast. So blauäugig war ich auch mal. "Jeden Abend zum Abendbrot ein Bier, beim Fernsehen ein Zweites und bei Feiern sicher auch mal mehr."- Fazit: Nix gelernt!. Komm`se nächstes Jahr wieder!

Gruss Diggi

am 12. März 2008 um 7:19

@diggi4

wobei dort aber die allermeisten fahrer mal bewiesen haben, dass sie eben alkoholgenuss und teilnahme am strassenverkehr nicht trennen konnten. vorrausgesetzt dass die allermeisten MPU wegen alkohol ausgesprochen werden.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

@diggi4

wobei dort aber die allermeisten fahrer mal bewiesen haben, dass sie eben alkoholgenuss und teilnahme am strassenverkehr nicht trennen konnten. vorrausgesetzt dass die allermeisten MPU wegen alkohol ausgesprochen werden.

Harry

Das ist richtig. Einer Untersuchung ging immer auch ein Grund voraus.

Hier wurde aber angezweifelt, dass 2 Promille ein hoher Wert ist und das tägliche Alkoholtrinken wurde bagatellisiert. Und so wie es hier in diesem Fall aussieht (Blutalkoholkontrolle, Führerschein-u. Arbeitsplatzverlust) kommt der Gute um einen Idiotentest nicht rum (wenn er denn wieder fahren will). Dann kann er das ja mal erzählen, dass er jeden Tag eine Buddel zu sich nimmt, aber das ganz klar vom Autofahren trennt. Ich sehe schon die rollenden Augen des Psychologen...:rolleyes:

Mir soll`s Wurscht sein. Is`ja nich mein Lappen. Muss er halt zweimal hin.

Gruss Diggi

am 12. März 2008 um 9:31

Schon wieder viel Unwissen, Spekulation und "Auto-Bild-Wissen" hier unterwegs! ;) Also, regelmäßiger Alkoholkonsum, der sodann für eine MPU nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften reicht, wird bereits ab 1,6 o/oo angenommen!

Ich bezweifle, dass irgendjemand in der Bundesrepublik Deutschland entpatentiert wurde, nur weil er im Auto sitzt, lattenstramm ist und dabei mit dem Zündschlüssel im Schloß Musik hört.

Für eine Blutprobe und FS-Beschlagnahme ist das Führen eines Kfz./Fz. erforderlich. Jeder, der diesen Schwachsinn hier glaubt, sollte mal bei Google gucken, was die Rechtsprechung unter "Führen" versteht!

Das geht nicht! Da sind massenhaft höchstrichterliche Urteile zu gesprochen worden. Und das ist allen Polizeibeamten bekannt.

Ich könnte hier noch ein paar Paradebeispiele nennen, wo Trunkenheitsfahrten negiert wurden. Aber das lasse ich besser - sonst kennt die Fantasie ja keine Grenzen mehr.

Solch ein Verhalten wird in aller Regel von volltrunkenen Klappspaten verbreitet, die ihren Lappen abgeben müssen und dann die Schuld bei den "Bullen" suchen.

Leute! Hört mir mit so einem Schwachsinn auf.....ehrlich!

 

Munter bleiben (wünscht der, den dieser Scheiß richtig aufregt!)

Zitat:

Original geschrieben von morf

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Bei einem hohen Promillewert (viel mehr als 2) kann man dir eine Regelmäßigkeit bzw. Alkoholsucht unterstellen.

Und selbst wenn. Man kann doch jeden Abend eine Flasche Wein trinken und am nächsten Tag mit dem Auto fahren. Nur weil man jeden Tag Alkohol trinkt, heißt das noch lange nicht das man auch besoffen fährt!

Wenn du eine Flasche Wein trinkst, hast du vielleicht 1 Promille.

Wenn du 4 promille oder mehr im Blut hast, dann bist du es gewohnt, dich regelmäßig zu betrinken, da kein normaler mensch ohne Training die 3 Promille Marke überschreitet, ohne vorher bereits umzukippen.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Schon wieder viel Unwissen, Spekulation und "Auto-Bild-Wissen" hier unterwegs! ;) Also, regelmäßiger Alkoholkonsum, der sodann für eine MPU nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften reicht, wird bereits ab 1,6 o/oo angenommen!

Sorry, aber das halte ich für schwachsinnig.

Kenne zwar weder die Gesetzlage, noch die genauen Präzedenzfälle, aber 1,6 o/oo erreicht fast jeder bei einem Grillabend, an dem es auch ein Fäßchen gibt.

Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei.

Ich meinte mit "weit mehr als 2 Promille" Trunkenheit OHNE Führen eines Fahrzeugs (sei es auto, fahrrad o.ä.) hast.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn du mit 2 o/oo nur den Grillabend deines Freundes verlässt, um zu Fuß 200m weiter nach Hause zu gehen, du bereits deinen Führerschein aufs Spiel setzt.

Wenn Du in irgendeiner Art und Weise auffällst und man Dir eine Blutprobe entnimmt (in aller Regel kommt dieses ja nur bei einer Straftat in Frage) und Du dann über 1,6 o/oo bist, dann kann Dich die FS-Stelle vorladen und eine MPU verlangen.

Haben wir hier in einem anderen Thread schon durchgekaut.....Sinn und/oder Unsinn sei einfach mal dahingestellt (Ich glaube es war in dem Thread "Drogen").

Musst einfach mal "suchen"

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