In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Hallo,
ich habe mich mal, eher spaßhalber, mit meinem Kreiselsystem an die Petitionen des Bundestags gewandt. Interessanterweise wurde mein Antrag stattgegeben. Daher würde mich auch interessieren, was ihr davon haltet.
Link zur Petition:
http://itc.napier.ac.uk/.../view_petition.asp?PetitionID=243
Danke schonmal. 🙂
53 Antworten
Ist das nicht egal? Es blinkt doch heutzutage eh fast keiner mehr 😉
CU markus
Insofern könnte man auch die Autofahrer von den Geschwindigkeitsbegrenzungen befreien. Man muss die StVO nehmen, wie sie ist. Sinnvolle Dinge müssen dann leider auch *geregelt* werden, sonst kapiert Ottonormalfahrer nicht.
Und, nicht dass du mich falsch verstehst: Eine Abschaffung der sinnlosen Regeln mit Appell an den gesunden Menschenverstand wäre auch mein Ding. Nur geht das nicht.. (Wie man tagtäglich gezeigt bekommt. Fahr mal unbegrenzte Autobahn..)
Re: In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Zitat:
Original geschrieben von chatloxx
Daher würde mich auch interessieren, was ihr davon haltet.
Tja, mal einer, der mal was tut, anstatt ausschließlich nur schlaue Sprüche zu kloppen 😉
Übrigens ist es bei kleinen Kreiseln auch jetzt schon "gestattet" vorher zu blinken, wenn man im Kreisel direkt die nächste Möglichkeit rechts ab fahren will.
Blinken beim Ein- und Ausfahren „in Zukunft“ halte ich jedenfalls für nicht schlimm oder verkehrt, so denn die Petition genügend Gehör findet 😉
Re: Re: In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Übrigens ist es bei kleinen Kreiseln auch jetzt schon "gestattet" vorher zu blinken, wenn man im Kreisel direkt die nächste Möglichkeit rechts ab fahren will.
Das interessiert mich stark: Hast du einen Link zur Entscheidung?
Danke vorab!
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Re: Re: Re: In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Zitat:
Original geschrieben von chatloxx
Das interessiert mich stark: Hast du einen Link zur Entscheidung?
Den kann es noch nicht geben, da sich die Petition noch bis zum 22. September in der Mitzeichnung befindet, erst dann erfolgt die parlamentarische Prüfung, die Vorraussetzung für eine Entscheidung ist.
Re: Re: Re: Re: In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Den kann es noch nicht geben, da sich die Petition noch bis zum 22. September in der Mitzeichnung befindet, erst dann erfolgt die parlamentarische Prüfung, die Vorraussetzung für eine Entscheidung ist.
Äh, ich weiß. Ich werde ja auch nochmal per Post benachrichtigt.
Die Frage war nicht auf mein Ausgangposting (stelle mir selten selbst fragen 😁) bezogen, sondern auf das von quattro-pit. Bezogen auf "auch jetzt schon". 🙂
Re: Re: Re: Re: Re: In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Zitat:
Original geschrieben von chatloxx
Die Frage war nicht auf mein Ausgangposting (stelle mir selten selbst fragen 😁) bezogen, sondern auf das von quattro-pit. Bezogen auf "auch jetzt schon". 🙂
… so, ich hab mal ein bisschen "gegurgelt" ... aber habe wie erwartet nichts offizielles dazu gefunden.
Die Info stammt aus einer "Autosendung im TV" in der es um Probleme bei den vielen kleinen Kreisel ging, wie es sie im Ruhrgebiet zu Hauff gibt (Kreiselradius manchmal nur 6 oder 7 Meter). Wer da sofort recht ab will und erst zum Abbiegen blinkt, macht es „nach Vorschrift“ oft erst einen halben Meter vor dem Abbiegen und einem halbem Meter nach dem Einfahren in den Klein-Kreisel ... deshalb ist es in den Fällen sinnvoll und bleibt ungestraft, wenn bereits beim Einfahren geblinkt wird ... so die Auskunft
Re: In den Kreisel blinken (wenn man ihn an der 1. Ausfahrt verlässt)
Zitat:
Original geschrieben von chatloxx
Hallo,
ich habe mich mal, eher spaßhalber, mit meinem Kreiselsystem an die Petitionen des Bundestags gewandt. Interessanterweise wurde mein Antrag stattgegeben. Daher würde mich auch interessieren, was ihr davon haltet.
Link zur Petition:
http://itc.napier.ac.uk/.../view_petition.asp?PetitionID=243Danke schonmal. 🙂
Schön formuliert und es freut mich, daß es noch Leute gibt, die sich für sinnvolle Dinge engagieren.
Zur Technik an sich: egal, ob das erst genehmigt werden muß oder nicht, dies praktiziere ich schon seit langer Zeit, weil es, wie in der Petition geschrieben, wirklich Sinn macht und den flüssigeren Verkehrsfluß fördert.
Ich treibe das derzeit genauso. Problem: Viele denken aber, dass ich aus lauter Unvermögen in den Kreisverkehr hineinblinke.. Womöglich auch, da ich mit 19 fahranfängertückisch aussehe, und somit womöglich unwissend. Mit einer Regelung könnte man das lösen.
vor ein paar jahren war es pflicht bei der kreis einfahrt und ausfahrt zu blinken das wurde aber abgeschaft und man braucht nur beim verlassen noch blinken
Was ja auch verständlich war, denn wohin sonst, als in Fahrtrichtung, sollte man im Kreisverkehr auch fahren?
Die alte Regelung, in den Kreis hinein zu blinken, war völlig für die Füße. Es gibt halt nur eine Richtung... 😉
Aber wie gesagt, Blinken für die, die gleich wieder rausfahren macht absolut Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Aber wie gesagt, Blinken für die, die gleich wieder rausfahren macht absolut Sinn.
Jetzt weiß ich auch, wieso das so unverständlich klingt. Mein ursprünglicher Wunsch, den ich hingesendet habe, haben sie etwas verwurschtelt.
Im Verkehrsportal hat mich einer drauf aufmerksam gemacht, ich direkt hingemailt:
Zitat:
Derzeit steht:
Dies ist so nicht richtig. Ich möchte ausdrücklich NICHT, dass generell die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers beim Einfahren erlaubt sein sollte. Im Gegenteil: Dies würde zu einem Chaos im Kreisverkehr führen. Meine Intention war, dass man den Fahrtrichtungsanzeiger beim Einfahren in den Kreisverkehr betätigen muss (oder darf), wenn man ihn an seiner ersten Ausfahrt verlässt. (Und auch NUR dann.)Somit müsste die korrekte Beschreibung wie folgt lauten:Zitat:
Der Petent fordert eine Änderung der §§ 9 und 9a Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend, dass die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers beim Einfahren in einen Kreisverkehr erlaubt sein sollte.
Zitat:
Der Petent fordert eine Änderung der §§ 9 und 9a Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend, dass die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers beim Einfahren in einen Kreisverkehr erlaubt oder vorgeschrieben sein sollte, sofern man ihn an seiner ersten Ausfahrt verlässt.
(Kurzfassung)
Zitat:
Original geschrieben von chatloxx
Meine Intention war, dass man den Fahrtrichtungsanzeiger beim Einfahren in den Kreisverkehr betätigen muss (oder darf), wenn man ihn an seiner ersten Ausfahrt verlässt. (Und auch NUR dann.)
... das würde sich ja dann demnach mit der bereits "vermeidlich gängigen" Praxis decken, das Einfahr-Blinken an "Minikreiseln" im Fall des gewollten und vollzogenen Verlassens an der ersten Ausfahrt bereits heute schon nicht mehr abzustrafen ... diese Praxis hätte dann eine offizielle Note. 😉
Problem dürften nur die Leute sein, die fälschlicherweise beim Einfahren blinken und nicht an der ersten Ausfahrt rauswollen.
Aber soweit ich weiß, hängt die Vorfahrtssituation ja generell nicht von gesetzten Blinkern ab.
Oder gibt es in diesem Fall einen juristisch verbindlichen Vorfahrtsverzicht durch Betätigung des rechten Blinkers??