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Immer wieder das gleiche...........

Themenstarteram 1. September 2007 um 21:34

jemand wendet sich sich an dieses Forum, mit Bitte um Auskunft, Info oder Vorschlägen, und Schwups gehen nach kürzester Zeit die Antworten dahin gehend das der Thread als Unterhaltung genutzt wird.

Davon bin ich nicht sonderlich begeistert.

z.B. das mit den Bildern von unseren Fahrzeugen, fing dann ganz gut an, und.................................

naja vieleicht ändert es sich ja noch zum Positiven.

Ansonsten sollte es hier auf dieser Seite eine sogenannte Laberecke geben, da kann dann jeder etwas dazu beitragen.

Moin,Moin

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78 Antworten
am 11. September 2007 um 20:16

wobei, manche polizisten garnicht wissen was sie tun,

einer unserer fahrer ist nfz-werkstatt meister, sie haben ihn bei BERLIN aufgehalten, und angeblich funktionierte die bremse vom anhänger nicht richtig ...

(alter kässbohrer anhänger trommelgebremst),

also gut, der meister packt sein werkzeugkoffer aus, und stellt die bremsen nach (belag war noch genau drauf), in der zeit kratzt der polizist die zulassung ab und hat damit den anhänger entstempelt.... was der polizist wusste der fahrer ist werkstattmeister ...

und anschließend hat der polizist einen abschlepplkw geholt der hat den ENTSTEMPELTEN anhänger durch berlin gezerrt ...

der polizist arbeitet heute im innendienst ....

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Ich hab nichts dagegen das die Polizei Kontroliert und entsprechende Fahrzeuge aus dem Verkehr zíeht.

Extremfälle alles andere ist ja unintersant. Und dann das so hinstellen als wär das bei fast allen so. Kein Wunder das mache Leute angst vor LKWs bekommen, .

als vor solchen gestalten würde ich erst recht angst:(bekommen

 

Original geschrieben von Zoker

Ich hab nichts dagegen das die Polizei Kontroliert und entsprechende Fahrzeuge aus dem Verkehr zíeht.

Extremfälle alles andere ist ja unintersant. Und dann das so hinstellen als wär das bei fast allen so. Kein Wunder das mache Leute angst vor LKWs bekommen, .

also vor solchen gestalten würde ich erst recht angst:(bekommen

am 12. September 2007 um 11:28

ach ist bei denen in asien, afrika normal .....

(das bild kam vor nem jahr oder so auch mal in der bild-zeitung) ....

hier ein paar infos:

-Kann sich ein Verlader aus der rechtlichen Verantortung durch folgenden Passus auf einem Lieferschein entziehen? „Für die Ladungssicherung bzw. Einhaltung des Gesamtgewichtes ist der Farhzeugsführer bzw. -halter verantowrtlich. Von Haftungsansprüchen aus mangelhafter Verladung stellen Sie uns hiermit frei.“

Welche Möglichkeiten habe ich als Verlader, wenn ein Fahrzeugführer mit ungesicherter Ladung mein Gelände verlassen möchte? Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen?

Antwort: Mit einem derartigen Passus kann sich der Verlader nicht von seiner Verantwortung für die Ladungssicherung befreien. Der Verlader ist für die Ladungssicherung verantwortlich und der Fahrer kann ihn hiervon natürlich nicht freistellen. Dieser Passus ist völlig unwirksam.

Wenn ein Fahrer keine Ladungssicherungshilfsmittel dabei hat, sollte das Fahrzeug nicht beladen erden. Dazu empfiehlt es sich, die Anzahl und Art der Hilfsmittel vor der Beladung zu überprüfen. Wurde er beladen und will er dann nicht sichern, würde sollten ihm die Frachtpapiere verweigern und stattdessen seine Disposition informiert werden. Wenn das alles nichts nutz, haben Sie zwar nicht das Recht, dass Fahrzeug festzuhalten aber es besteht immer noch die Möglichkeit, die Polizei zu informieren damit diese die entsprechenden Maßnahmen einleiten kann. Bis zum Eintreffen der Polizei ist es bestimmt möglich, die Abfahrt durch innerbetriebliche „Umstände“ zu verzögern.

-Bekomme ich als Verlader auch Punkte bei einer Kontrolle oder einem Unfall?

Ist mein Verlademeister als Vorgesetzter auch bei einer Bestrafung mit von der Partie?

Wenn bei der Kontrolle oder bei der Unfallaufnahme mangelhafte Ladungssicherung festgestellt wird, kann der sogenannte "Leiter der Ladearbeiten", also der Verantwortliche für die Verladung, ein Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg bekommen. Wurde bei dem Verkehrsunfall eine Person verletzt oder gar getötet, erhält der "Leiter der Ladearbeiten" eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen fahrlässiger Tötung. Ist im Unternehmen keine Person als "Leiter der Ladearbeiten" benannt, so geht die Verantwortlichkeit unter Umständen bis zur Unternehmensleitung.

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