Immer getreu der STVO --> Ja oder Nein?

Hallo liebe MT´ler,

hier mal ein Umfrage zu eurem Verhalten im Strassenverkehr. Es geht dabei, wie der Titel schon erahnen lässt darum, ob sich jeder immer an die STVO hält oder auch mal "alle Fünfe gerade sein lässt". Jeder kennt Situationen wo es eigentlich sinnfrei ist, die Regeln korrekt zu befolgen und keinem durch Missachtung derselben ein Schaden entstehen würde. Beispiel: mitten in der Nacht in der Pampa eine Baustellenampel, die Baustelle 100 m lang, weit und breit keiner zu sehen; das Ding leuchtet natürlich "Rot". Im Prinzip gibt es keinen Grund dort stehenzubleiben und auf "Grün" zu warten. Oder: am hellen Tage irgendwo in der Wallachei, ebenfalls kein Mensch bis zum Horizont zu sehen, ihr wollt abbiegen. Nun sollte man ja eigentlich Blinken, nur in diesem Falle wozu?

Das waren nur zwei Beispiele, aber ich bin mir sicher Ihr versteht was ich meine. So also würde ich mich über eine rege Teilnahme an der Umfrage freuen und darum bitten, sachlich zu bleiben.

mfg

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

Jeder der die erste Antwort "Ja, ich befolge die STVO stets korrekt" auswählt, lügt sich selbst an. Denn sogar der penibelste 80 Jährige Sonntagsfahrer fährt hin und wieder mal 5km/h zu schnell, und spätestens auf der Autobahn wird die Mittelspur blockiert und die Regel gebrochen.
Was ich damit sagen möchte ist, dass wir alle Menschen und keine Roboter, sogar auch die mal aus der Reihe tanzen 😉 , sind.

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Manchmal verstößt man auch nur in den Augen der Ordnungsmacht gegen die StVO.

Ich hatte letztens angeblich am abgesenkten Bordstein geparkt. Ebenso das Fahrzeug hinter mir. Wir bekamen beide ein Ticket mit eben dieser Begründung. Korrekterweise hätte der hinter mir für Parken im 5-Meter-Bereich einer Kreuzung belangt werden können.

Aber vielleicht sind die Mitarbeiter vom Ordnungsamt in Tegel genauso ahnungslos wie meine Freundin, die glauben, wenn der Asphalt bis zur Bordsteinkante hochkommt, sei dieser abgesenkt.🙄

Eine Woche später wurde einem Brandenburger an gleicher Stelle das Vergessen der Parkscheibe vorgeworfen. Obwohl das entsprechende Verkehrszeichen eineinhalb Meter VOR seinem Fahrzeug stand.

Wieder eine Woche später wurde der Bordstein tatsächlich abgesenkt und bevor eine Markierung aufgebracht wurde, hat man die Macke im Asphalt beseitigt.😁

Um aufs unberechtigte Ticket zu antworten bin ich jetzt aber zu faul. Hab Urlaub!😛
Mal schauen, wei viel Aufwand man bei der Bußgeldstelle dafür betreibt. Hoffe, die anderen beiden bleiben auch, berechtigterweise Zahlungsresistent.

Ich glaube ich kann nichtmal von meinem Parkplatz weg ohne gegen die STVO zu verstoßen, ansonsten würde ich sagen halte ich mich zwischen 10 und 20 Sekunden lang dran.
Ich glaube ich kann beruhigt mit nein antworten 😁

Ich versuche zumindestens mich an die STVO zu halten.
Ausnahmen sind Fehler die ich unbewusst mache bzw. bewusstes ignorieren weniger Vorschriften welche mir und sicherlich dem Rest der Welt besonders sinnlos erscheinen.

Wenn ich beispielsweise auf einer sehr kurzen Beschleunigungsspur es nicht schaffe mich in den fließenden Verkehr einzuordnen, dann bleibe ich nicht brav stehen, sondern es geht auf dem Standstreifen weiter bis es geklappt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Wenn ich beispielsweise auf einer sehr kurzen Beschleunigungsspur es nicht schaffe mich in den fließenden Verkehr einzuordnen, dann bleibe ich nicht brav stehen, sondern es geht auf dem Standstreifen weiter bis es geklappt hat.

Und wo ist hier der Verstoß?

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Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Wenn ich beispielsweise auf einer sehr kurzen Beschleunigungsspur es nicht schaffe mich in den fließenden Verkehr einzuordnen, dann bleibe ich nicht brav stehen, sondern es geht auf dem Standstreifen weiter bis es geklappt hat.
Und wo ist hier der Verstoß?

Lt. meiner Kenntniss, ist es nicht erlaubt vom Beschleunigungsstreifen auf den Standstreifen zu wechseln. es muss noch auf dem Beschleunigungsstreifen angehalten werden und wenn frei ist darfste auf die AB oder Straße allgemein.

..siehe auch Wiki :
"Entsprechend der Straßenverkehrsordnung § 2.1 ist der nachfolgende Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn, somit gilt: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muss er von Rechts wegen anhalten (um nicht den Seitenstreifen als Fahrbahn zu benutzen) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können."

hab mal mit ja geantwortet weil mir die fragestellung zu doof war 😉

Ich kenne sogar Beispiele, wo es schlicht und ergreifend bekloppt ist, sich an die STVO zu halten.

Das Parkhaus der Therme in Konstanz kostet für den ganzen Tag 6€, der Strafzettel für das Parken auf den Mitarbeiterparkplätzen 5€.
Wenn man erwischt wird.
Das hab ich allerdings noch nie gemacht, da es erstens sehr wenig MA-Parkplätze gibt und ich zweitens immer nur Abends in die Therme gehe und mit 2€ Parkgebühr wegkomme. 

Bei einem Kumpel im Stuttgart bezahle ich für einen ganzen Tag parken 2 Straßen von seiner Wohnung entfernt 10€.
Parke ich direkt bei ihm vor dem Haus im Anwohnerparkbereich, kostet das wiederum 5€ Strafe.
Wenn ich erwischt werde, was noch nie passiert ist.  
Das mache ich mittlerweile immer, da parken sie eh alle kreuz und quer, in der Kurve, auf Sperrflächen, vor Einfahren, in Einfahrten, usw.,  und ich bin bei weitem nicht der Einzige ohne Parkausweis. 

Natürlich kommt hier dazu, dass man durchaus 2 Strafzettel bekommen kann, wenn man nach einer gewissen Zeitspanne immer dort rumsteht, aber das ist schon sehr unwahrscheinlich. 
Und lohnt sich aufs Jahr gerechnet immer noch. 

Klares NEIN!

Erstens mal weil mir niemand erzählen kann das er wirklich JEDE Vorschrift bezüglich des Strassenverkehrs zu jeder Zeit kennt.

Zweitens weil die Natur uns auch mit Verstand und Intuition ausgestattet hat...😉 Somit erlaube ich mir zu die ein oder andere Regel situationsbedingt auszulegen oder zu ignorieren...😉

Prinzipiell halte ich unsere Gesellschaft für überreguliert (nicht nur im Starssenverkehr); die Eigenverantwortung wird zu gunsten von immer mehr Regeln und Gesetzen zurückgedrängt🙄, ich erwarte in nicht allzu ferner Zukunft eine Richtlinie zur Erledigung des morgendlichen Stuhlgangs...😁

Wichtiger als strikte Befolgung von Regeln erscheint mir gegenseitige Toleranz sowie mit "Herz & Hirn" zu fahren...!

Einzig im Bereich Alkohol/Medikamente/Drogen der STVO bin ich ein wirklich "100%iger"...

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Einzig im Bereich Alkohol/Medikamente/Drogen der STVO bin ich ein wirklich "100%iger"...

Also nur die harten Sachen hinterm Steuer ! 😁

Wenn an den Fahrzeugen nicht alles stvzo entspricht, kann man dann trotzdem noch getreu der STVO unterwegs sein, oder gibt es da eine Verknüpfung? 😁

Ganz sicher Nein. Ich hab schon mal den ein oder anderen Linkspurblockierer rechts überholt und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen fahre ich auch mal, bei guten Wetterbedingungen und Straßenverhältnissen, 10-20 Km/h schneller als erlaubt. Von ''immer getreu'' kann hier keine Rede sein.🙂
In Frankfurt wird man ohnehin niemanden finden der weniger als 60 in der Stadt fährt, außer ein paar Landeier die noch nie in der Stadt gefahren sind.😉

Gruß Oli

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Leute gibt, die zu jeder Zeit und überall immer die STVO einhalten.

Wichtig sind die Grundpfeiler: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, grundlegende Regeln einhalten.

Aber: beste Beispiele sind bereits genannte, wie Überholen an einsehbaren Stellen trotz Verbot, weil Überholen wenns wieder erlaubt ist, dann nicht umsetzbar ist. Oder halt kurzfristiges Überschreiten der Geschwindigkeit für schnelleren/kürzeren Überholvorgang.

Apropos: Die Standspur nutzen, wenn die Beschleunigungsspur endet ist lt. STVO erlaubt, wenn man im Verlauf der Beschleunigungsspur nicht auf die Bahn kommt.

Wenn es mir in den Kram paßt und/oder es nicht pressiert - dann bin ich der "Fahrschüler vor dem Herrn". Wirklich, wenn es für jedes Gentlemanverhalten im Straßenverkehr einen Apfel gäbe, wäre ich dick und rund.

Aber wehe, ich hab verpennt, oder es pressiert auf der Autobahn, dann wird kurzerhand das Gesetz neu geschrieben.

Dabei ist mir sowas meist noch in der Situation unangenehm.

Ich arbeite aber an mir.
Es ist mittlerweile einfach zu viel Verkehr auf den Straßen und die Fahrbahndimension ist oftmals auch nicht für die neueren Fahrzeugabmessungen ausgelegt, da kann man sich nicht benehmen als wäre man alleine auf der Welt.

Auf "Blinken" verzichte ich nie. Aber mehr aus Faulheit als aus Kalkül, denn die Entscheidung des "jetzt-werde-ich-ausnahmsweise-nicht-blinken"s belegt einen Teil der Denkfähigkeit, den ich auch während des Fahrens für organisatorische Kopfaufgaben brauchen könnte.
Deshalb: Bevor gelenkt wird, wird geblinkt egal ob an der Kreuzung in der Walachei oder wenn ein Fahrradfahrer überholt wird.

Und es gibt die Situation, wo ich mich in jedem Fall ganz strikt an die Regeln halte: Bei erkennbar unsicheren und vermeintlich schleichenden Führerscheinneulingen. Da wird schön Abstand gehalten und mehr als Rücksicht genommen. Man muß die jungen Leute nicht noch mehr verunsichern, als sie ohnehin schon durch die Gesamtsituation belastet werden.

Es gibt aber auch welche, die sogar beim Überholen auf den Tacho zu schaun scheinen. Da kann der Gegenverkehr noch so nahe kommen. Ist die 100 auf dem Tacho erreicht, wird nicht mehr weiter beschleunigt. 
Bezüglich Ampeln ist es nicht mehr normal heutzutage. Kuhdörfer leisten sich für ihre Hauptkreuzung das ganz große Ampelkomplettpaket mit eigenen Ampeln für alle Richtungen. Währenddessen reichen selbst in Großstädten Ampeln für Gerade-aus zu, ergänzt maximal um einen Linksabbiegerpfeil.
Im Kuhdorf hingegen gibts sogar Rechtsabbiegerampeln.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Apropos: Die Standspur nutzen, wenn die Beschleunigungsspur endet ist lt. STVO erlaubt, wenn man im Verlauf der Beschleunigungsspur nicht auf die Bahn kommt.

..bei Wiki steht was anderes. Ich werde nun langsam unsicher.

..siehe auch Wiki :

"Entsprechend der Straßenverkehrsordnung § 2.1 ist der nachfolgende Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn, somit gilt: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muss er von Rechts wegen anhalten (um nicht den Seitenstreifen als Fahrbahn zu benutzen) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können."

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