Im Urlaub nach England

Nabend,

Wie es eigentlich schon im Titel steht möchten wir gerne im Sommer mit dem Wohnwagen nach England.

Wohin genau steht noch nicht fest, aber vom Ruhrgebiet in die grobe Richtung London bietet sich Dover - Calais an.

Da gibt es ja zwei Möglichkeiten, einmal die Fähre, einmal durch den Tunnel.

Ich persönlich mag den Tunnel lieber, da mir auf der Fähre schon öfters übel geworden ist, preislich ist natürlich die Fähre deutlich billiger.

Dieses Jahr kommt ja noch eine Komponente hinzu. Es gab ja in der Vergangenheit einige Berichte über die Probleme der Lkw-Fahrer mit Flüchtlingen. Aktuell ist es in den Medien zwar nicht mehr so präsent, was aber nicht heißt das es erledigt ist.

Hat jmd Erfahrungen wie es aktuell aussieht, ob es für Pkw mit Wohnwagen überhaupt ein Problem darstellt (schließlich steht man da ja eigentlich nicht außerhalb in einer Warteschlange) und falls es relevant ist, was zu bevorzugen ist.

Wenn jmd noch nen heißen Tip für einen schönen Campingplatz hat, einfach raus damit. Ich sag jetzt einfach mal 250km rund um London, also Süd und Osten von England. Schön heißt, gepflegte Sanitäre Anlagen und Kinderfreundlich.

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema

Ein Englandurlaub ohne Überfahrt mit einer Fähre ist kein Englandurlaub.

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. . . achtung maut in der londoner umweltzone . . .

. . . hatte im juli mit meinem t3 1.7 d wohnmobil london durchquert . . .

. . . krige heute post vom "mayor of london" . . .

. . . die sache kostet 1200 € . . . falls ich schnell zahle , bis 30.08. dann nur 600 € . . .

. . . werde die sache einem anwalt übergeben . . .

Streiche England aus Deinen Reisezielen ;-)

Für die Rechtsexperten. Gilt das EU-Rechtshilfeabkommen eigentlich auch für derartige "Sünden"?

peso

Puh, so bitter die Strafe auch ist, die Maut im Zentrum von London sollte europaweit bekannt sein...

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 28. August 2018 um 16:52:54 Uhr:


Gilt das EU-Rechtshilfeabkommen eigentlich auch für derartige "Sünden"?

ja, da Großbritannien das EU-Vollstreckungsabkommen ratifiziert hat. Aber bestraft werden kann nur der Fahrer. Und die Vollstreckung in D ist rechtssicher nur über das Bundesamt für Justiz möglich.

So lange kein Fahrerfoto existiert, sich das BAJ nicht meldet und GB als Reiseziel für die Zukunft nicht geplant ist, kann man auch entspannt abwarten.

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Zitat:

Für die Rechtsexperten. Gilt das EU-Rechtshilfeabkommen eigentlich auch für derartige "Sünden"?

peso

GB ist bald gar nicht mehr EU - vielleicht kann man das noch aussitzen:-)

Zitat:

@dogomeicar schrieb am 28. August 2018 um 15:49:33 Uhr:


. . . achtung maut in der londoner umweltzone . . .

. . . hatte im juli mit meinem t3 1.7 d wohnmobil london durchquert . . .

. . . krige heute post vom "mayor of london" . . .

. . . die sache kostet 1200 € . . . falls ich schnell zahle , bis 30.08. dann nur 600 € . . .

. . . werde die sache einem anwalt übergeben . . .

clever mit der Russschleuder t3 1.7d 😰 in die Londoner City zu fahren.... Sorry, ist natürlich heftig die Strafe, aber ...hätte man sich denken können, so grob aus dem Gedächnis, da muss man aber schon auf beiden Augen blind gewesen sein um die Hinweisschilder zu ignorieren😁 ...

Relax and drink tea. Nicht zahlen, mit dem Auto nicht mehr nach UK, fertig. Du selbst kannst durchaus noch dorthin fahren, wegen Busgeldsäumnissen hast du dort wenig zu befürchten, England ist es nicht wie Deutschland. Aus eigener Erfahrung habe ich gelernt das man das Britische Rechtssystem nicht wirklich ernst nehmen muss. Die dürfen auch nur dein Eigentum in UK pfänden, und wenn du dort keins hast... alles easy.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 28. August 2018 um 17:07:18 Uhr:


Puh, so bitter die Strafe auch ist, die Maut im Zentrum von London sollte europaweit bekannt sein...

Ich denke, es geht hier nicht um die "Congestion Charge", sondern um die Umweltzone (LEZ / Low Emission Zone). Die ist viel größer, betrifft aber normale Pkw gar nicht und ist daher viel weniger bekannt. Insbesondere ist es auch sehr undurchsichtig, welche Fahrzeuge überhaupt betroffen sind und welche nicht.

Hier der ADAC zum Thema:

https://www.adac.de/.../

PS: Dass die Strafe so hoch ist, ist überhaupt kein Wunder, denn selbst korrekt registriert und im VOraus bezahlt kostet die Durchfahrt durch die LEZ mit einem Auto, das da eigentlich nicht rein darf, mindestens 100 Pfund pro Tag.

. . . ich hatte wohl mein tom-tom überfordert . . .

. . . es sollte "autobahnen vermeiden" und "mautstrecken meiden" . . .

. . . dann gings nur über london . . .

. . . rechtlich ist es wohl so . . . man muss sich bzw das auto registrien . . .

. . . dann kostet das normale durchfahren 12 pfund . . .

. . . das durchfahren mit dreckschleuder . . . 100 pfund . . .

. . . die sache muss vorher bezahlt werden . . . oder bis zu 24 stunden hinterher . . .

. . . falls nicht wird der fall einem agenten verkauft . . .

. . . na ja, und dann beginnt die willkür . . .

. . . also leute . . . vor londonquerung registrieren, maut zahlen . . . sonst werder ihr fotografiert und kriegt solche post . . .

Zitat:

@dogomeicar schrieb am 28. August 2018 um 18:19:16 Uhr:


. . . na ja, und dann beginnt die willkür . . .

Willkür? Bis jetzt sehe ich rechtsstaatliches Vorgehen.

Du hast einen Fehler gemacht, das weißt du. So what. Ändert sich die Bewertung "selber schuld ja/nein" mit der Strafhöhe?

. . . na, wenn zb. ein kleines büdchen dort gestanden währe . . .

. . . die diesen oder jenen betrag gefordert hätten . . .

. . . hat man die entscheidung . . . zahlen oder umkehren . . .

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2018 um 17:16:52 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 28. August 2018 um 16:52:54 Uhr:


Gilt das EU-Rechtshilfeabkommen eigentlich auch für derartige "Sünden"?

ja, da Großbritannien das EU-Vollstreckungsabkommen ratifiziert hat. Aber bestraft werden kann nur der Fahrer. Und die Vollstreckung in D ist rechtssicher nur über das Bundesamt für Justiz möglich.

So lange kein Fahrerfoto existiert, sich das BAJ nicht meldet und GB als Reiseziel für die Zukunft nicht geplant ist, kann man auch entspannt abwarten.

Nur mal so. Ist die Verjährungsfrist bekannt?

peso

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. August 2018 um 18:35:52 Uhr:



Zitat:

@dogomeicar schrieb am 28. August 2018 um 18:19:16 Uhr:


. . . na ja, und dann beginnt die willkür . . .
Willkür? Bis jetzt sehe ich rechtsstaatliches Vorgehen.

Du hast einen Fehler gemacht, das weißt du. So what. Ändert sich die Bewertung "selber schuld ja/nein" mit der Strafhöhe?

. . . möglicherweise habe ich gar keinen fehler gemacht . . . das wird sich noch herausstellen . . .

. . . spannend , wie ein kriminalroman . . . man darf neugierig sein . . .

Wie hoch ist das zGG des Wohnmobils? Falls es unter 2,5 Tonnen liegt, wäre eine Registrierung laut der Check-Seite (s.u.) nicht nötig. Ansonsten schon.

https://tfl.gov.uk/forms/16064.aspx

Das zGG eines T3 liegt normalerweise zwischen 2,0 und 2,7 Tonnen. Wie das ausgeht, ist also tatsächlich offen.

PS. Ab irgendwann Ende 2019 werden die Standards verschärft, dann dürften auch nicht alle Autos mehr gebührenfrei rein, man muss dann also sogar sein brandneues Auto registrieren, bevor man in die LEZ einfährt.

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