Im Tunnel gewendet auf Mallorca
Guten abend.
Hab da mal ne kurze Frage.
Habe heute bei einer Tour auf Mallorca dummerweise
in einem Tunnel gewendet. Hatte einen Mietwagen. Der Tunnel war mit Kameras ausgestattet. Es gab keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Kann da ein Bußgeld auf mich zu kommen?
Vielen Dank für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Es tut mir leid, aber wenn jemand im Tunnel wendet, dann ist es Zeit über die Eignung zum führen eines KFZ nachzudenken.
Wenn man das über einen älteren VT ließt sollte dem doch gleich der FS entzogen werden.
Da her gleiche Konsequenzen für Alle.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Ich habe noch mal nachgeschaut, es ist durchaus bei einigen Tunnels erlaubt, z. B. beim Laerdal - Tunnel, jedoch nur an markierten Stellen. So einfach ist es nicht.
Bei fast 25 km Tunnellänge ist das vorstellbar.
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Bei fast 25 km Tunnellänge ist das vorstellbar.Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Ich habe noch mal nachgeschaut, es ist durchaus bei einigen Tunnels erlaubt, z. B. beim Laerdal - Tunnel, jedoch nur an markierten Stellen. So einfach ist es nicht.
Ja der Tunnel hat 3 große Höhlen, wo man sogar anhalten und wenden kann und welche besonders beleuchtet sind usw. und auch bei Platzangst helfen sollen. Des weiteren gibt es 12 weiter Wendemöglichkeiten für Gespanne und längere Fahrzeuge. Die sind aber auch als Sicherheitseinrichtung z.B. im Notfall gedacht, da steht dann aber auch in den Anzeigen (alle 250 Meter) "snu og køyr ut" (umdrehen und herausfahren), wenn eine SOS Säule vor der aktuellen Position benutzt wurde. Alle 500 Meter gibt es auch normale Nothaltebuchten, die sind aber auch nicht zum regulären Wenden da sondern eben diese großen Hallen.
Kann man auch http://www.sundfjord.org/KidsCorner_Laerdal%20Tunnel.htm nachlesen.
Ich muss gestehen, daß die neue Bedeutung seit 2006 mit dem Wendeverbot beim Tunnelschild bei mir noch nicht angekommen war.🙁
Das Lichtgebot war mir bekannt.
Moorteufelchen
Keine Sorge, du bist schon auf YouTube zu Sehen ;-)
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Moin!
Zunächst einmal muss ja der Fahrer feststehen (nach deutschem Recht).
Wenn aus Spenien irgendwas kommen sollte (dort gilt die Halterhaftung), warst Du es eben nicht, wenn die Deutschen versuchen sollten, das Bussgeld in vorauseilendem Gehorsam einzutreiben. Der deutsche Staat hat seine Bürger gegen ausländische Angriffe zu schützen.
Zur Not hilft evtl. eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Oder man fährt halt in Zukunft vernünftig...
M. D.
Zitat:
@Mr. Driveyanuts schrieb am 11. Oktober 2014 um 06:31:22 Uhr:
Moin!Zunächst einmal muss ja der Fahrer feststehen (nach deutschem Recht).
Wenn aus Spenien irgendwas kommen sollte (dort gilt die Halterhaftung), warst Du es eben nicht, wenn die Deutschen versuchen sollten, das Bussgeld in vorauseilendem Gehorsam einzutreiben. Der deutsche Staat hat seine Bürger gegen ausländische Angriffe zu schützen.Zur Not hilft evtl. eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Oder man fährt halt in Zukunft vernünftig...
M. D.
Der deutsche Staat schützt seine Bürger? Haha! Dich beschützen sie schon, aber nicht deine Geldbörse.
Eintreibeabkommen gibt es mit den meisten europäischen Ländern. Die wollen alle abkassieren.
Aber richtig ist, erstmal warten ob was kommt.
Zitat:
Eintreibeabkommen gibt es mit den meisten europäischen Ländern. Die wollen alle abkassieren.
So funktioniert das "Eintreibeabkommen" nicht. Wenn Deutschland bei einem deutschen eine ausländische Geldbuße eintreibt, darf Deutschland das Geld behalten. Der Staat, bei dem die Geldbuße anfällt, hat nur bürokratischen und finanziellen Aufwand, zahlt also effektiv drauf.
Das ist übrigens auch ein Hauptgrund, weshalb noch lange nicht jeder Staat jedes Bußgeld über der Mindesthöhe vollstrecken lässt...
Zitat:
@kiaora schrieb am 8. Oktober 2014 um 10:22:55 Uhr:
Das betrifft aber nicht nur diesen Thread - bei 90% dieser Heulthreads (war nur ein wenig zu schnell, warum muß ich zahlen - die Geschwindigkeitsmessung kann nicht stimmen, was soll ich tun - Strafe aus dem Ausland, muß ich zahlen, - möchte >200 kmh fahren aber der linke Fahrstreifen wird bei meinem erscheinen nicht sofort frei gemacht u.s.w. ....), kannst du nur den Kopf schütteln.Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
............manchmal kannste hier echt nur mitm kopp schütteln
Und deshalb liest ihr hier beide fleißig mit um den Kopf zu schütteln...?
Moin!
Ich bin immer für sauberes, faires und nachvollziehbares Verhalten.
Im Falle von Verkehrssündern heisst das, man stellt sie sofort, kassiert ordentlich ab und entzieht Führerscheine nur bei wirklich deftigen Verstössen wie Alkohol, 90 in der 30er Zone oder Umfahren von Fußgängern.
Dann aber nach einheitlichen europäischen Regeln und Preislisten.
300 Eur für einen Parkverstoss in Spanien, weil kein vernünftiger Mensch die Ausschliderung erkennt, geht nicht.
Ebenso wie einen Monat Fahrverbot wegen rechts Überholens auf der Autobahn ohne jedwede Gefährdung.
Genauso wenig ist es akzeptabel, dass Deutschland für Rosinenpicker wie die Schweizer auch nur einen Finger rührt in Bezug auf Amtshilfe bei Verkehrsdelikten.
Komisch, dass unsere (deutschen) Volksvertreter das nicht genauso sehen...
M. D.