1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Im Kundenauftrag !

Im Kundenauftrag !

Hallo alle zusammen,

ein Bekannter von mir hat ein kleines Problem mit seinem Auto und ich würde gerne eure Meinung
als Rechtsexperten dazu hören.

Auto: Golf IV, Bj. 12/02, 1.6 105 PS , 114tsd runter

Passiert ist folgendes: Kunde sieht eine Anzeige im Internet und fährt zum Händler.
Es wird eine Probefahrt gemacht, alles nachgeschaut ,bisschen gehandelt und zum Ende hin gekauft.
Kunde war mit einer Begleitperson vor Ort.

Die Verträge wurden geschrieben (Kaufvertrag) mit der Vermutung (ich weiß zum Teil eigene Dummheit), das der Verkäufer (Händler) den Wagen in seinem Namen verkauft, da expliziet nach einem Händler Fahrzeug gesucht wurde (aufgrund von schlechten Erfahrungen mit dem sogenannten "Kommissionsgeschäft/im Kundenauftrag". Nun hat der Händler dies mündlich nach der Nachfrage auch bestätigt das er in seinem eigenen Namen verkauft (Gewährleistung war Kundem wichtig).

Nun ist ein Schaden eingetreten (Während der fahrt hat es boom gemacht und der Flansch der aus der Lichtmaschine kommt ist angerissen und der komplette Keilriemen ist zerfetzt, da der Flansch samt Rolle schief steht).

Kauf ist 4 Monate her, Kunde ruft Händler an und bekommt eine Abfuhr und es stellt sich heraus es war ein Verkauf im Kundenauftrag! Im Vertrag steht tatsächlich ein anderer Name als der vom Händler.

Jedoch: Es ist ein stinknormaler Kaufvertrag ohne die kleinste Angabe über ein Kommissionsgeschäft und ohne Ausschluss der Haftung!

Nun ist meine Frage: Hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung bzw. eine kostenlose Reperatur?
Ich weiß es ist Dumm gewesen nicht auf den Namen zu schauen aber der Kunde war eher fixiert alles andere zu lesen, was mir wichtiger erschien und habe das "Überlesen".

Ich wäre echt Dankbar für ein paar Ratschläge:-)

16 Antworten

Die Sachmängelhaftung wurde nicht ordentlich ausgeschlossen? Dann ist der Fall klar.

Ohne den Kaufvertrag konkret gesehen zu haben ist das schwierig einzuschätzen.

Vertrag von Privat -> an Privat? Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung) auch nicht ausgeschlossen? Wenn das der Fall sein sollte ist der Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche der Vertragspartner. Ob das der Händler, oder eine Privatperson ist, wäre in diesem Fall egal. Ob es hier überhaupt Ansprüche gibt, lasse ich mal außen vor.

Frag mich immer, wie das die Händler machen? Wer unterschreibt im Kundenauftrag den Vertrag? Der Händler? Hat der ein Vollmacht vom Besitzer?

Zitat:

@Peugeot206AW schrieb am 3. August 2015 um 17:30:11 Uhr:


...... (aufgrund von schlechten Erfahrungen mit dem sogenannten "Kommissionsgeschäft/im Kundenauftrag" ...... (Gewährleistung war Kundem wichtig)......

Ich weiß es ist Dumm gewesen nicht auf den Namen zu schauen aber der Kunde war eher fixiert alles andere zu lesen, was mir wichtiger erschien und habe das "Überlesen".

wenn es dem Kunden oder dir so wichtig ist und schon schlechte Erfahrungen damit sammelte, wie kann man das überlesen. bevor man die Einzelheiten eines Vertrages kontrolliert schaut man sich immer an mit wem man es zu tun hat denn das ist im Falle des Falles immer dein Ansprechpartner.

Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde kannst du dich an den Verkäufer wenden. Ansonsten gibt es eine schlechte Erfahrung mehr auf dem Konto des Kunden.

..wenn der Händler schon so reagiert, dann am besten einen Rechtsanwalt
für Vertragsrecht aufsuchen.

Nur er kann sich einen genauen Überblick über den Vertrag machen.

Ansonsten, unter Vorbehalt :
- wenn die Sachmangelhaftung / Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, darf der
Verkäufer den Schaden bezahlen.
Desweiteren wäre z uprüfen, inwieweit der Händler die VOllmacht hatte, im NAmen
des Verkäufers den Vertrag abzuschließen, usw..

Wie gesagt, am besten 150€ in die Hand nehmen und in eine Erstberatugn beim RA
investieren (oder die Rechtschutzversicherung informieren, damit sie den Schaden
übernimmt)

Ähnliche Themen

Ab zum Anwalt damit... Solchen (sry für den Ausdruck) Betrügern gehört das Handwerk gelegt!

Hi,

klar der Händler wollte die Gewährleistung umgehen. Aber mal ehrlich bei einem 13 Jahre alten Auto mit über 100tkm kann ich das irgentwie auch verstehen das die Händler das da versuchen.

Da der Mangel erst nach 4 Monaten aufgetreten ist war er wahrscheinlich beim verkauf noch nicht erkennbar. Der Händler hat also wohl nicht absichtlich ein Auto mit Mängeln verkauft. Aber bei einem alten Auto geht halt auch mal was kaput.

Gewährleistung ist schon was feines,aber bei alten Auto´s selbst für ehrliche Verkäufer ein großes Problem und Risiko. Da braucht man sich nicht zu wundern wenn die gute alte Auto´s lieber in den Export schieben.

Gruß Tobias

@Turbotobi28 : auch nach 4-monaten, ist der Händler i.d.R. in der Haftung, die
"Beweislastumkehr" erfolgt nach 6-Monaten.

Ergo, der Schaden müsste / sollte vom Händler getragen werden, bzw. von Verkäufer,
sofern er nicht die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat.

Wie schon erwähnt, am besten einen RA aufsuchen, denn einfach so, wird sich
der Händler nicht an den kosten beteiligen.

Grüße

Hi,

dessen bin ich mir durchaus bewußt und das habe ich auch nicht abgestritten.

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen das die strengen Gewährleistungsregeln auch für ehrliche Gebrauchtwagenhänder (soll es ja tatsächlich geben 😉) ein großes Problem darstellt und ich in einem gewissen Rahmen verständnis dafür habe wenn die versuchen das zu umgehen.

Ich möchte gar nicht wissen wieviel gut gepflegte Altfahrzeuge über die sich viele Käufer von älteren Gebrauchtwagen gefreut hätten in den Export gegangen sind weil den Händlern das Risiko zu groß war.

Ich rede hier nicht von den sicher zahlreich vertretenen Gaunern die KM Stände zurückdrehen oder bewußt Mängelbehaftete Fahrzeuge verkaufen.

GRuß Tobias

Zitat:

@Peugeot206AW schrieb am 3. August 2015 um 17:30:11 Uhr:


Nun ist meine Frage: Hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung bzw. eine kostenlose Reperatur?

Prüfe doch mal selbst die folgenden Schritte:

Gewährleistungsausschluss ja oder nein? Falls nein weiter ...

Schaden fällt unter normalen Verschleiß? Falls nein weiter ...

Schaden war schon beim Kauf vorhanden? Dies ist strittig und wohl der größte unsichere Posten. Die Beweislast liegt beim Verkäufer in den ersten 6 Monaten (oben schon richtig erwähnt 🙂 )
Falls ja (Schaden schon beim Kauf vorhanden) weiter ...

Gewährleistungsanspruch an Privatverkäufer geltend machen - Gibt es den Verkäufer überhaupt unter der eingetragenen Anschrift? Falls ja weiter

Hat der Verkäufer überhaupt Geld und will bezahlen? Falls ja : 😁😁😁

Recht haben und Geld bekommen ist zweierlei. Hier rate ich zum Anwalt, wenn nicht die Kosten höher sind als die Reparatur.

Für 150 € ist das aber auch repariert ohne Terz zu machen!

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 4. August 2015 um 12:05:28 Uhr:


..wenn der Händler schon so reagiert, dann am besten einen Rechtsanwalt
für Vertragsrecht aufsuchen.

Nur er kann sich einen genauen Überblick über den Vertrag machen.

Ansonsten, unter Vorbehalt :
- wenn die Sachmangelhaftung / Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, darf der
Verkäufer den Schaden bezahlen.
Desweiteren wäre z uprüfen, inwieweit der Händler die VOllmacht hatte, im NAmen
des Verkäufers den Vertrag abzuschließen, usw..

Wie gesagt, am besten 150€ in die Hand nehmen und in eine Erstberatugn beim RA
investieren (oder die Rechtschutzversicherung informieren, damit sie den Schaden
übernimmt)

Das unsinnige Rechtssystem in Bezug auf Gebrauchtwagen und Gewährleistung lasse ich jetzt mal bewusst außen vor.

Fakt ist, dass 4 Monate und bestimmt einige 1000 km mehr als zum Kaufzeitpunkt eine klitzekleine Kleinigkeit an nem Auto kaputt gegangen ist.

Das passiert jeden Tag mehrfach irgendwo und wird in aller Regel ein materialfehler bzw. altersbedingter Vewrschleiß sein.

Ne Lichtmaschine für so ein Allerweltsmodell kostet gebraucht oder günstig von Ebay in neu keine 100 €. Mit bissel handwerklichem Geschick ist das in weniger als 1h wieder heile.

Wozu jetzt eigentlich so einen Aufriss?

In absehbarer Zeit wird es überhaupt keine GW mehr bei Händlern geben, wenn Ihr alle so weitermacht und jeden und alles verklagen wollt!

Ich würde den Händler um die Kontaktdaten des Verkäufers laut Kaufvertrag bitten, falls diese nicht im Vertrag stehen, und mich dann mit diesem auseinandersetzen bzw. nachprüfen wer der Vorbesitzer war und den fragen, ob er den Wagen durch den Händler hat verkaufen lassen oder ob er dem Händler den Wagen verkauft hat.

Der Händler steht nicht im Kaufvertrag, somit ist er erstmal m.E. nicht der richtige Ansprechpartner, da er anscheinend nicht der Vertragspartner ist.

Bzgl. Sachmangelhaftung,
sehe ich anders..

Hier will der Händler mit wenig Aufwand & Risiko seinen Gewinn maximieren.
Er könnte doch genausogut das Fahrzeug an einen Kollegen od. an Export verkaufen,
allerdigns mit weniger Gewinn.
Doch, genau das macht er nicht, weil er seinen Gewinn "maximieren" will.

Ich kaufe doche bei einem Händler, mit der "Gewißheit" das bei einem Problem
z.b. mit Motor / Getriebe ich nicht "alleine" da stehe, dafür beazhle ichd ann auch
"gerne" mehr als von Privat.

Wie gesagt, wenn der Händler "solche" Gurken da stehen hat, wo er genau weiß
od. nicht weiß, dass sie von hier bis zur nächsten Ampel "halten", dann sollten
solche Fahrzeuge eijnfach aus dem Verkher gezogen werden und nicht wieder
in Umlauf gebracht werden.

Aber so, Sorry....finde ich nicht fair.

Ansonsten, nur ein Rechtsanwalt kann bei so einem Fall "klarheit" schaffen und
Deinen Freund richtig beraten.

Grüße

Hi,

ich bin halt eher der Meinung als mündiger Bürger und Käufer sollte man Wissen das mit einem mehr als 10 Jahre alten Fahrzeug auch ein gewisses Reparaturrisiko verbunden ist 😉

Und ich hätte in der Vergangenheit auch schon gerne mal auf die Gewährleistung verzichtet diese Möglichkeit sollte man als mündiger Käufer schon haben. Wobei mir klar ist das unseriöse Händler so eine Möglichkeit dann bei unbedarften Kunden wieder ausnutzen würden.

Die Gewährleistung ist im Grund gut gedacht aber auch nicht immer zum Nutzen des Verbrauchers.

Wenn eine Werkstatt ,oder ein Handwerker teile verbaut die der Kunde angeliefert hat muß er Gewähr dafür leisten. Das wollen die meisten natürlich zurecht nicht. Damit wird dem Verbraucher aber die Möglichkeit genommen z.b. günstige Ersatzteile im Internet zu kaufen und diese Einbauen zu lassen.

Gruß Tobias

Deine Antwort
Ähnliche Themen