Im Kundenauftrag !
Hallo alle zusammen,
ein Bekannter von mir hat ein kleines Problem mit seinem Auto und ich würde gerne eure Meinung
als Rechtsexperten dazu hören.
Auto: Golf IV, Bj. 12/02, 1.6 105 PS , 114tsd runter
Passiert ist folgendes: Kunde sieht eine Anzeige im Internet und fährt zum Händler.
Es wird eine Probefahrt gemacht, alles nachgeschaut ,bisschen gehandelt und zum Ende hin gekauft.
Kunde war mit einer Begleitperson vor Ort.
Die Verträge wurden geschrieben (Kaufvertrag) mit der Vermutung (ich weiß zum Teil eigene Dummheit), das der Verkäufer (Händler) den Wagen in seinem Namen verkauft, da expliziet nach einem Händler Fahrzeug gesucht wurde (aufgrund von schlechten Erfahrungen mit dem sogenannten "Kommissionsgeschäft/im Kundenauftrag". Nun hat der Händler dies mündlich nach der Nachfrage auch bestätigt das er in seinem eigenen Namen verkauft (Gewährleistung war Kundem wichtig).
Nun ist ein Schaden eingetreten (Während der fahrt hat es boom gemacht und der Flansch der aus der Lichtmaschine kommt ist angerissen und der komplette Keilriemen ist zerfetzt, da der Flansch samt Rolle schief steht).
Kauf ist 4 Monate her, Kunde ruft Händler an und bekommt eine Abfuhr und es stellt sich heraus es war ein Verkauf im Kundenauftrag! Im Vertrag steht tatsächlich ein anderer Name als der vom Händler.
Jedoch: Es ist ein stinknormaler Kaufvertrag ohne die kleinste Angabe über ein Kommissionsgeschäft und ohne Ausschluss der Haftung!
Nun ist meine Frage: Hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung bzw. eine kostenlose Reperatur?
Ich weiß es ist Dumm gewesen nicht auf den Namen zu schauen aber der Kunde war eher fixiert alles andere zu lesen, was mir wichtiger erschien und habe das "Überlesen".
Ich wäre echt Dankbar für ein paar Ratschläge:-)
16 Antworten
Tja, das ist Deine Sichtweise.
Als Händler ist man aber auch eine Art Dienstleister, und nicht jeder Kunde mag sein Auto selbst verkaufen und zu jeder Tag- und Nachtzeit Anrufe von Ölaugen entgegennehmen und sich dann mit denen herumärgern.
Ankaufen mag er grenzwertige Autos auch nicht, also was mit diesen (und das sind nicht wenige) Fahrzeugen tun?
Deiner Meinung nach alle verschrotten oder wie?
Manch einer schreibt in der Beschreibung "nur für Händler oder Export", in der Praxis rufen dafür aber auch private Käufer an, da vielleicht vom günstigen Preis angelockt wurden.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 6. August 2015 um 10:34:54 Uhr:
Bzgl. Sachmangelhaftung,
sehe ich anders..Hier will der Händler mit wenig Aufwand & Risiko seinen Gewinn maximieren.
Er könnte doch genausogut das Fahrzeug an einen Kollegen od. an Export verkaufen,
allerdigns mit weniger Gewinn.
Doch, genau das macht er nicht, weil er seinen Gewinn "maximieren" will.Ich kaufe doche bei einem Händler, mit der "Gewißheit" das bei einem Problem
z.b. mit Motor / Getriebe ich nicht "alleine" da stehe, dafür beazhle ichd ann auch
"gerne" mehr als von Privat.Wie gesagt, wenn der Händler "solche" Gurken da stehen hat, wo er genau weiß
od. nicht weiß, dass sie von hier bis zur nächsten Ampel "halten", dann sollten
solche Fahrzeuge eijnfach aus dem Verkher gezogen werden und nicht wieder
in Umlauf gebracht werden.Aber so, Sorry....finde ich nicht fair.
Ansonsten, nur ein Rechtsanwalt kann bei so einem Fall "klarheit" schaffen und
Deinen Freund richtig beraten.Grüße
Zitat:
@Peugeot206AW schrieb am 3. August 2015 um 17:30:11 Uhr:
... ich würde gerne eure Meinung
als Rechtsexperten dazu hören....
So jemanden findest du nicht in einem öffentlichen Forum sondern beim Anwalt deines Vertrauens 😉