Hallo alle zusammen,
ein Bekannter von mir hat ein kleines Problem mit seinem Auto und ich würde gerne eure Meinung
als Rechtsexperten dazu hören.
Auto: Golf IV, Bj. 12/02, 1.6 105 PS , 114tsd runter
Passiert ist folgendes: Kunde sieht eine Anzeige im Internet und fährt zum Händler.
Es wird eine Probefahrt gemacht, alles nachgeschaut ,bisschen gehandelt und zum Ende hin gekauft.
Kunde war mit einer Begleitperson vor Ort.
Die Verträge wurden geschrieben (Kaufvertrag) mit der Vermutung (ich weiß zum Teil eigene Dummheit), das der Verkäufer (Händler) den Wagen in seinem Namen verkauft, da expliziet nach einem Händler Fahrzeug gesucht wurde (aufgrund von schlechten Erfahrungen mit dem sogenannten "Kommissionsgeschäft/im Kundenauftrag". Nun hat der Händler dies mündlich nach der Nachfrage auch bestätigt das er in seinem eigenen Namen verkauft (Gewährleistung war Kundem wichtig).
Nun ist ein Schaden eingetreten (Während der fahrt hat es boom gemacht und der Flansch der aus der Lichtmaschine kommt ist angerissen und der komplette Keilriemen ist zerfetzt, da der Flansch samt Rolle schief steht).
Kauf ist 4 Monate her, Kunde ruft Händler an und bekommt eine Abfuhr und es stellt sich heraus es war ein Verkauf im Kundenauftrag! Im Vertrag steht tatsächlich ein anderer Name als der vom Händler.
Jedoch: Es ist ein stinknormaler Kaufvertrag ohne die kleinste Angabe über ein Kommissionsgeschäft und ohne Ausschluss der Haftung!
Nun ist meine Frage: Hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung bzw. eine kostenlose Reperatur?
Ich weiß es ist Dumm gewesen nicht auf den Namen zu schauen aber der Kunde war eher fixiert alles andere zu lesen, was mir wichtiger erschien und habe das "Überlesen".
Ich wäre echt Dankbar für ein paar Ratschläge:-)