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Händler verkauft Fahrzeug im Kundenauftrag.. sicher für mich?

Themenstarteram 10. April 2015 um 20:18

Hallo Leute :)

Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Auto für mich, welches mein erstes eigenes Auto werden soll.

Mir gefällt dieser Audi A4 B6 sehr gut. Steht auch nicht all zu weit von mir weg, ca. etwas weniger als eine Autostunde.

Mein Problem ist bei diesem Fahrzeug jedoch das in der Anzeige steht "Verkauf im Kundenauftrag".

Das ist ja rechtlich nicht immer eindeutig wie das mit der Gewährleistung geregelt ist. Manchmal fungiert der Händler wirklich nur als Vermittler, demnach kauft man quasi von Privat und hat keine Gewährleistung wenn mal etwas kaputt gehen sollte (in den ersten 6 Monaten). Aber wie ist die Lage wenn es anders aussieht. Was wenn jemand anderes als Vorbesitzer im Kaufvertrag steht? Wann kann man vom Händler eine Gewähleistung im Falle eines Defektes erwarten wenn er im "Kundenauftrag" verkauft.?

Es geht übrigens um dieses Angebot http://suchen.mobile.de/.../208026878.html?...

Kennt sich jemand mit der korrekten rechtlichen Lage bei einem "Verkauf im Kundenauftrag" aus und kann das mal einen Laie einfach erklären?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

mfg :)

Beste Antwort im Thema

Und das lustigste ist, dieser Händler verkauft alle seine Wagen "Im Kundenauftrag".

Man muss sich halt nur mal seine Händlerhomepage ansehen, die ja bei mobile.de verlinkt ist.

Von einem solchen Verkäufer würde ich Abstand nehmen. Nicht seriös genug für mich.

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"Verkauf im Kundenauftrag" wird von den Händlern grundsätzlich zur Umgehung der Gewährleistung genutzt. Die Kaufverträge sind in dieser Hinsicht i.d.R. juristisch wasserdicht gestaltet. Daher kann man in sochen Fällen nur dazu raten, solche Angebote nicht zu nutzen und stattdessen gleich vom privaten Besitzer zu kaufen oder eben bei einem Händler, der im eigenen Namen mit Gewährleistung verkauft.

am 10. April 2015 um 20:39

Man sollte den Händler mal nach dem Kunden fragen ob man dem Verkäufer ( Kundenauftragsgeber) einige persönliche Fragen wegen des Autos stellen kann zb Benzinverbrauch oder welches Benzin man getankt hat oder oder. Gibt der Händler nicht den Kundennamen zbw die Telefonnummer raus ist es mit 100% Sicherheit ein gefakter Kundenauftrag.

Einfach mal den Fahrzeugbrief vom Händler zeigen lassen. Dort steht der Vorbesitzer drin, so daß man i.d.R. die weiteren Kontaktdaten leicht selbst ermitteln kann.

"Verkauf im Kundenauftrag" wird gerne genannt damit der Händler aus der Gewährleistung raus ist.

Ist was mit dem Auto fängt das Dilemma an.

am 10. April 2015 um 21:02

Hört mal auf diese Klausel zu verteufeln...

Kann ich verstehen, dass der Händler nicht für jedes Auto eine Garantie geben will.

Meiner Meinung nach nicht weniger schlecht als ein Privatkauf. Man sollte halt jemanden dabei haben der sich mit Autos auskennt, schwarze Schafe gibt es überall ;)

Zitat:

@Estoril-F21 schrieb am 10. April 2015 um 23:02:57 Uhr:

Kann ich verstehen, dass der Händler nicht für jedes Auto eine Garantie geben will.

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers. Die Entscheidung hierüber liegt also stets im Ermessen des Händlers.

Hier geht es aber um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung und die Tricks der Händler, diese Vorschrift zu umgehen.

loveDJ: Verkauf im Kundenauftrag heißt: der Händler ist nur Vermittler, du kaufst aber von einem Privatmensch OHNE GEWÄHRLEISTUNG.

Fall 1) Der eigentliche Besitzer des Audi will den verkaufen. Es ist aber ein alter Mann und der hat keinen Schimmer von Internet, mobile.de und von Autos schon gleich gar nicht. Er hat auch Angst irgendwas falsch zu machen.

Also wendet er sich an das Autocentrum Weissenborn (oder reagiert auf ein Kärtchen von denen an seiner Scheibe). Die erstellen die mobile.de Anzeige, handhaben alle Interessentenanfragen, stellen es für Laufkunden auf ihren Platz. Und kassieren dafür eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung, wenn das Auto verkauft ist. Zur Unterschrift des Kaufvertrages kommt dann der echte Vorbesitzer, von dem du konkret kaufst, also z.B. der alte Mann.

Das ist der Fall, wo das quasi auch sauber läuft, ein echter Verkauf im Auftrag eines echten Kunden. Den Namen dieses Kunden wird dir der Händler in der Regel nicht nennen, weil er dann um seine Verkaufsprovision fürchten muss. Denn dann beendet z.B. der alte Mann seinen Vermittlungsauftrag bei AC Weissenborn und schließt direkt mit dir ab. Und hat so vielleicht 400 EUR mehr in der Tasche.

Fall 2) Das "gefakete" Im Kundenauftrag: Der Händler kauft den Wagen irgendwo von irgendwem, z.B. in einer Auktion, wo er vorher das Auto quasi nicht prüfen konnte und hofft auf guten Zustand. Als er es bekommt, merkt er: Mist, war eine Niete. Er will aber keine Gewährleistung geben (z.B. weil zu erwarten ist, dass viele Gewährleistungsfälle kommen werden oder kommen können, oder weil der Zustand nicht so dolle war wie gedacht). Also verkauft er den Wagen "pro forma" und auch rechtlich an seinen Schwager. Wenn nun ein Interessent kommt, kauft dieser Interessant (hier du) das Auto vom Schwager. Ohne Gewährleistung. ACW hätte sich so um seine Gewährleistung gedrückt. Du gibst das Geld dem Schwager=Verköufer, der gibt das Geld dem Händler und er ist froh, dass er diese Niete endlich los ist.

Diese zwei Fälle kann man von außen als Autointeressent quasi nicht auseinander halten. Man sieht am Ende auf dem Kaufvertrag zwar irgendwie persönliche Angaben des Privat-Verkäufers, aber wer weiß schon wer das ist.

Jetzt verstanden?

Für dich heißt das: du kaufst das Auto in jedem Fall von privat. OHNE GEWÄHRLEISTUNG. Also: prüfe das Auto so gründlich es nur geht. Wie von privat halt. Z.B. zum TÜV fahren und für 100 EUR einen Gebrauchtwagencheck machen. Schau vorher auf den letzten TÜV-Zettel des Autos. Und kaufe nur, wenn das Auto sich wirklich gut anfühlt. (Versteckte Mängel kann es dann immer noch geben, ist aber dein Problem!)

Was du noch auf eigene Faust machen kannst, um das Risiko etwas zu verringern: nach Kauf auf eigene Kosten eine Reparaturkostenversicherung bei einer Versicherung abschließen. Dann halt zu deren Konditionen. In der Regel kündigen dir die nach dem ersten größeren Versicherungsfall, nur als Vorwarnung. Und sie zahlen auch relativ wenig aus.

Und das lustigste ist, dieser Händler verkauft alle seine Wagen "Im Kundenauftrag".

Man muss sich halt nur mal seine Händlerhomepage ansehen, die ja bei mobile.de verlinkt ist.

Von einem solchen Verkäufer würde ich Abstand nehmen. Nicht seriös genug für mich.

Bei einer solchen Konstellation als "Händler" zu firmieren ist schon äußerst grenzwertig. Im Grunde genommen ist der nur ein Vermittler und das muß in der Firmierung auch ersichtlich sein.

Themenstarteram 11. April 2015 um 9:48

Also das der Händler alle Autos im Kundenauftrag verkauft kam mir auch spanisch vor.

Ich werde dieses Auto wahrscheinlich garnicht erst besichtigen da es mir einfach zu undurchsichtig erscheint.

Vielen Dank an ralfkoeni. Jetzt hab ichs komplett verstanden ;)

Zitat:

Vielen Dank an ralfkoeni. Jetzt hab ichs komplett verstanden ;)

Gern doch! :)

Zitat:

Und das lustigste ist, dieser Händler verkauft alle seine Wagen "Im Kundenauftrag".

Zitat:

Bei einer solchen Konstellation als "Händler" zu firmieren ist schon äußerst grenzwertig. Im Grunde genommen ist der nur ein Vermittler und das muß in der Firmierung auch ersichtlich sein.

Ja, ein Vermittler. Oder wie man im Handelsdeutsch sagt: ein Makler. Aus meiner Sicht sind das Automakler. Im Prinzip wie Immobilienmakler. Und solange sie transparent auftreten, auch ok. Handelsmakler gibt es auch an anderen Stellen. Bei Autos ist es nur bisher ungewohnt.

Ich halte solche Angeboten von entsprechenden Händler auch unseriös und würde davon Abstand nehmen.

Würde das aber nicht verallgemeinern. Ein Ford-Vertragshändler im Nachbarort verkauft z. B. immer mal wieder ältere Fahrzeuge "im Kundenauftrag". Das dürfte auch der Wahrheit entsprechen und in der Regel sind das auch gepflegte Fahrzeuge nur im entsprechenden Alter und/oder entsprechender Laufleistung. "Schrott" würden die nicht verkaufen ... .

am 12. April 2015 um 8:02

Zitat:

@backbone23 schrieb am 12. April 2015 um 09:56:00 Uhr:

 

Würde das aber nicht verallgemeinern. Ein Ford-Vertragshändler im Nachbarort verkauft z. B. immer mal wieder ältere Fahrzeuge "im Kundenauftrag". Das dürfte auch der Wahrheit entsprechen und in der Regel sind das auch gepflegte Fahrzeuge nur im entsprechenden Alter und/oder entsprechender Laufleistung. "Schrott" würden die nicht verkaufen ... .

Genauso ist es hier auch. "Mein" Freundlicher verkauft neben seinen eigenen Wägen auch ab & an einen Wagen im KA, der von einem seiner Kunden stammt und die er nicht in Zahlung nahm. Alle Kunden-Wagen, die ich bislang da gesehen haben, waren gepflegt und mMn ok.

Achja, mein bisheriger W211 steht da ja auch im KA zu verkaufen... :D:D:D

Zitat:

Wenn nun ein Interessent kommt, kauft dieser Interessant (hier du) das Auto vom Schwager. Ohne Gewährleistung. ACW hätte sich so um seine Gewährleistung gedrückt. Du gibst das Geld dem Schwager=Verköufer, der gibt das Geld dem Händler und er ist froh, dass er diese Niete endlich los ist.

Sehr gut erklärt,

noch als Anmerkung:

Wenn das die Person/Schwager mehr als 3x im Jahr nacheinander macht wird Sie gewerblich, müsste Garantie geben und den Gewinn deklarieren.

Generell sollte man schauen, dass bei i.A. Geschäften der VK im Vertrag auch der Halter im Brief ist.

Ganz komisch wird es, wenn der ein Verkäufer im Kaufvertrag aufgeführt ist der eine Adresse aus einem nicht EU-Land hat.

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