Im Kaufvertrag von der NL aufgeführte Ausstattung Parameterlenkung fehlt
Hallo Zusammen,
Ich habe im vergangenen Jahr bei einer Mercedes Niederlassung einen S211 220 CDI als Jahreswagen "Junge Sterne" gekauft. Im Kaufvertrag stand u.a Parameterlenkung drin. Da ich bis jetzt keine Vergleichsmöglichkeit hatte ging ich davon aus das auch diese Parameterlenkung drin ist. Habe am WE festgestellt da ich einen Vergleich mit einem gleichen Fahrzeug hatte das meine Lenkung schwerer geht. Ich dachte da wäre was bei mir defekt. Die Werkstadt sagte mir heute das ich keine Parameterlenkung hätte. Ich habe den Verkäufer angesprochen, er hat dann auch festgestellt an Hand der Seriennummer das keine Parameterlenkung drin ist.
Er meinte das er dieses beim Verkauf auch nicht festgestelt hatte und er das auch nicht absichtlich gemacht habe. Wir wären alle Menschen und Fehler können passieren. Nachträglich wäre es nicht möglich die Parameterlenkung nachzurüsten. Er wolle aber noch mal mit seinem Chef sprechen,was man machen könne. Was meint Ihr was soll ich machen?
Gruß
Markus
Beste Antwort im Thema
Etwas verstehe ich hier nicht, die ganze Zeit hat der TE nicht bemerkt das diese ominöse Lenkung fehlt und war von seinem Wagen begeistert. Nur durch Zufall bemerkt er dann den Unterschied und auf einmal ist alles Scheiße und am liebsten gleich die NL verklagen. Wenn wir mal ehrlich sind geht es doch allen nur darum, soviel Kapital wie irgend möglich aus dieser Sache zu ziehen. Eigendlich geht es doch garnicht um die Lenkung. Wenn das gleiche die Niederlassungen und Werkstätten mit dem Kunden machen, ist das Geschrei groß. Dann heißt es der Kunde wird nur über den Tisch gezogen. Aber Ihr als Kunden seit doch auch keinen Deut besser. Irren ist menschlich und ich denke mit dem Gutschein für die Inspektion sollte das Thema abgegolten sein, zumal der TE ja die ganze Zeit nichts gemerkt hat und somit glücklich war.
56 Antworten
Geh zu einem Rechtsanwalt. Wenn du es schriftlich hast kannst du meiner unbedeutenden Meinung nach zumindest den Listen-Aufpreis der Parameterlenkung verlangen. Ohne Rechtsbeistand wirst du außer diesem Kulanzangebot sowieso nicht viel erreichen, quasi David gegen Goliath. Mit einem Advokaten sieht das oft schnell ganz anders aus, Unternehmen scheuen langwierige Streiteren mit ungewissem Ausgang.
Ob aber überhaupt ein Anspruch auf Nachrüstung besteht weiß ich nicht, ebenso ob du ein Recht auf Wandlung hast.
Zitat:
Original geschrieben von Austro-Diesel
Geh zu einem Rechtsanwalt. Wenn du es schriftlich hast kannst du meiner unbedeutenden Meinung nach zumindest den Listen-Aufpreis der Parameterlenkung verlangen. Ohne Rechtsbeistand wirst du außer diesem Kulanzangebot sowieso nicht viel erreichen, quasi David gegen Goliath. Mit einem Advokaten sieht das oft schnell ganz anders aus, Unternehmen scheuen langwierige Streiteren mit ungewissem Ausgang.Ob aber überhaupt ein Anspruch auf Nachrüstung besteht weiß ich nicht, ebenso ob du ein Recht auf Wandlung hast.
Der Listenpreis für die Parameterlenkung liegt nur bei ca 230 Euro. Ich möchte auch keinen Rechtsanwalt beauftragen dafür.Habe nur gedacht wenn eine große Niederlassung so einen Fehler macht dann wird diese so Kulant sein dieses wieder auszubaden.
Ich bin ja sonst mit dem Auto sehr zufrieden.
Gruß
Markus
Also, am Anfang dachte ich: Ja, dein Verkäufer hats verbockt, ganz ehrlich, ist kein Thema, die komen dir dabei sicherlich entgegen. Und ich denke du musst für dich entscheiden, ob du die Parameterlenkung unbedingt brauchst. Sprich: vermisst du sie jetzt, nachdem du den referenzwagen hattest.
Mich persönlich ärgert dan halt, das da ein Schreiben kommt. Wieso ruft der nicht an, sagt kommen sie vorbei, wir sprechen mal die Möglichkeiten durch. und bietet dir den Gutschein da dann an, sagt dann noch, sie bekommen beim nächsten mal nen sehr guten Preis.
Ich finde so kann man Probleme viel leicher und für alle Parteien lösen, der Biref mit dem Wortlaut häett mich eher aufgeregt.
wenn du sie brauchst, fahr zu ihm hin, sag ihm, dass das ne schöne scheiße ist, und frag ihn mal was der Einbau nachträglich kostet. und dann erzähl mal.
Der Listenpreis ist nicht der echte Preis für die Parameterlenkung.
Der Listenpreis für die PML ist der AUFPREIS auf die normale Basislenkung.
Rechtsanwalt brauchst Du m.E. nicht.
Geh hin und sprich mit den Leuten - das sollten eigentlich die meisten der hier im 211er-Bereich anwesenden Menschen können ....
Stell denen doch die Frage, ob Sie Dir die PML nachrüsten würden. Als Entgegenkommen Deinerseits (Du hast ja keinen Neuwagen gekauft) kannst Du ja ggf. das Angebot machen, dass sie Dir eine gebrauchte PML aus dem Gebrauchtteilecenter (mit Garantie) einbauen. Dann wird es für die auch billiger.
Wenn da keine Übereinkunft zu erreichen ist gibt es immer noch 2 Möglichkeiten.
1. Du bestehst darauf - im Zweifelsfalle mit Anwalt und ziehst dafür sogar vor den Kahdi
2. Du akzeptierst das Angebot und lässt dann einen Service für umme machen.
Aber vor dem Hintergrund der Dauer des Themas in diesem Fred wird es m.E. auf Alternative 2 hinaus laufen.
Das die das "nur" schreiben ist doch in Ordnung. Immerhin hast Du was schwarz auf weiß, andererseits ist die Entscheidung nun bei Dir Ja oder Nein zu sagen.
Nicht OK wäre es, wenn die sich gar nicht darauf melden würden.
Just my 2 cents
Gruß
Hyperbel
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Die NL hat ihm ja schon geschrieben, dass sie einen ASSYST B als Abgeltung bieten. Der Aufpreis der Parameterlenkung beim Kauf macht ungefähr den halben Wert dieses Angebotes aus, mehr wird es ohne Stress vom Verkäufer nicht geben.
Ich für mich denke, dass das ein faires Angebot ist und deshalb schreib ich auch in meinem ersten Posting dazu, dass er das Angebot mit beiden Händen nehmen soll.
Man kann ja durchaus auch ohne Parameterlenkung glücklich sein.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es für den Verkäufer zumutbar ist, den vierfachen Betrag zur Wiedergutmachung des Mangels aufzubringen, insbesondere da es sich um ein eher nebensächliches Komfortextra handelt, das den Gebrauchswert nicht wirklich mindert. Außerdem ist das Fahrzeug nicht neu, der Kaufwert dieses Extras würde also auch schon gemindert. Ich meine, da würde in Österreich kein Gericht mitgehen ...
Daher nochmal mein Rat: Nimm den Service B und gut is.
Wenn dir das niht reicht wirst du um den Rechtsanwalt nicht vorbeikommen, der Ausgang ist ungewiss, wenn du richtig Pech hast gibt es dann nicht mal mehr das Kulanzangebot mit dem Service sondern den Differenzbetrag beim Kaufpreis.
Hallo zusammen,
zur Info der Verkaufsleiter der NL hat mich gerade angerufen und sich noch mal entschuldigt für die fehlende Parameterlenkung. Er hat mir mitgeteilet das eine Nachrüstung der Parameterlenkung so teuer wäre das dieses nicht im Verhältnis steht. Da sie aber den Fehler gemacht haben und dazu stehen hat er mir angeboten der Vertrag zu wandeln das heißt er würde das Fahrzeug von mir zurückkaufen abzüglich wenn ich es richtig verstanden habe 0,63 Prozent des Kaufpreise pro 1000 km. Da wir noch nicht viel gefahren sind wäre das ca 300 € .
Habe aber mal geschaut die Preise für einen S 211 220 CDI sind in den letzten Monaten angezogen . Habe auch keinen mit gleichwertiger Ausstattung für den Preis gefunden.
Ich solle mir das durch den Kopf gehen lassen.
Gruß
Markus
er muss dir aber den Kaufpreis, also das Geld was du an ihn gezahlt hast, verzinsen!!!
Was der aktuelle Zinssatz hierfür ist kann ich dir leider nicht sagen.
Nimm den Schein für die Wartung und gut ist.
Du wirst bestimmt immer ein gern gesehener Kunde da sein ... wenn Du wandelst brauchst Du da wohl nicht mehr hingehen.
Was sollen die denn jetzt noch machen? Die bieten Dir ein durchaus faires Entgegenkommen an, der Chef ruft persönlich an, eine Wandlung wird auch angeboten.
Jetzt entscheide Dich oder lass es. 😉
Gruß
Hyperbel
soviele Worte ...
Zitat:
Original geschrieben von Kosamet
Hallo zusammen,
zur Info der Verkaufsleiter der NL hat mich gerade angerufen und sich noch mal entschuldigt für die fehlende Parameterlenkung. Er hat mir mitgeteilet das eine Nachrüstung der Parameterlenkung so teuer wäre das dieses nicht im Verhältnis steht. Da sie aber den Fehler gemacht haben und dazu stehen hat er mir angeboten der Vertrag zu wandeln das heißt er würde das Fahrzeug von mir zurückkaufen abzüglich wenn ich es richtig verstanden habe 0,63 Prozent des Kaufpreise pro 1000 km. Da wir noch nicht viel gefahren sind wäre das ca 300 € .
Habe aber mal geschaut die Preise für einen S 211 220 CDI sind in den letzten Monaten angezogen . Habe auch keinen mit gleichwertiger Ausstattung für den Preis gefunden.
Ich solle mir das durch den Kopf gehen lassen.Gruß
Markus
Würde das "Angebot" nicht annehmen, sondern auf Vertragserfüllung bestehen, wenn's sein muss mit Anwalt.
Du hast ja bereits festgestellt, dass die Preise angezogen haben.
Der 🙂 nimmt das "Töff", abzüglich 300 €, zurück, verkauft es zu einem höheren Preis weiter und lacht sich einen Ast über einen naiven Käufer.
Er verliert keinen Cent, Du bist der Verlierer auf der ganzen Linie.
Wenn Du keinen Bock auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hast, mache einen Gegevorschlag:
Vertragsauflösung, keine Wandlung, ohne Minderung des Kaufpreises, plus eine Entschädigung von 500€ für die Unverschämtheit, die verlorene Zeit und den Ärger.
Gruss
Deswegen hatte ich Dir ja auch geschrieben, dass Du Dir im klaren darüber werden solltest was Du willst, bevor Du das Spiel gestartet hast.
Es war klar, dass es auf ein Wandlungsangebot vom Händler hinausläuft wenn Du in der Sache "zickig" bleibst.
Da wird Dir niemand freiwillig eine Parameterlenkung für n-Tausend Euro einbauen.
Jetzt kannst Du noch Deinen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Dort wird man individuell prüfen, wie hoch der Grad der Verhältnismäßigkeit des Aufwands für die Nachrüstung der Parameterlenkung ist.
Solche Dinge werden immer von Fall zu Fall unterschieden.
Ich würde es jetzt so machen, dass man noch halbwegs erhobenen Hauptes aus der Nummer rauskommt :
Du lässt Dir eine Liste von möglichen alternativen Fahrzeugen von Deinem Händler zeigen.
Ist ein interessantes analoges Fzg mit PML dabei, versuchst Du es 1:1, oder wenn es besser ist mit Aufpreis umzutauschen. Wenn der Händler nicht drauf eingeht, teilst Du ihm freundlich mit, dass Du auf ein Fzg angewiesen bist und Dir die Auszahlung des Barbetrages nichts nutzt, weil Du so schnell keinen analogen Ersatz in dieser Kombination findest.
Du machst Ihm das Gegenangebot, dass er Dir eine AHK nachrüstet (oder Bluetooth-Teil, Satz Neureifen, oder was auch immer) , und gut isses.
Wenn nicht; nimm die Kohle und such Dir en Auto mit PML.
Entschädigung, Warenwertverzinsung etc. wird nicht akzeptiert werden; mit dem Wandlungsangebot ist der Händler rechtlich auf der sicheren Seite; aus.
Zitat:
Original geschrieben von Kosamet
Hallo zusammen,
zur Info der Verkaufsleiter der NL hat mich gerade angerufen und sich noch mal entschuldigt für die fehlende Parameterlenkung. Er hat mir mitgeteilet das eine Nachrüstung der Parameterlenkung so teuer wäre das dieses nicht im Verhältnis steht. Da sie aber den Fehler gemacht haben und dazu stehen hat er mir angeboten der Vertrag zu wandeln das heißt er würde das Fahrzeug von mir zurückkaufen abzüglich wenn ich es richtig verstanden habe 0,63 Prozent des Kaufpreise pro 1000 km. Da wir noch nicht viel gefahren sind wäre das ca 300 € .
Habe aber mal geschaut die Preise für einen S 211 220 CDI sind in den letzten Monaten angezogen . Habe auch keinen mit gleichwertiger Ausstattung für den Preis gefunden.
Ich solle mir das durch den Kopf gehen lassen.Gruß
Markus
Mal meine unbescheidene Meinung dazu als jemand, der lange Jahre im Vertrieb tätig ist.....
1. Alle Menschen machen Fehler
2. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück
3. Eine Hand wäscht die Andere
4. Mansche Kunden sind gleicher als andere
Geh mit Deinem Verkäufer vernünftig um, dann bist Du auch in Zukunft gerngesehener Kunde und bekommst auch dann Hilfe, wenn es über das übliche hinausgeht.
Sprich selbst mit dem Verkäufer, sag ihm, Du nimmst das Angebot an - und geh mal davon aus, daß er in der Zukunft (fast) alles für Dich tut. Er hat sicherlich genug Dampf von oben bekommen - wenn er nun die "frohe Botschaft" verkünden kann, daß das Problem aus der Welt ist, hat er auch intern wieder Pluspunkte gesammelt.
Drohen mit Anwalt, "den starken Mann spielen" usw. bringt Dir vielleicht kurzfristig Erfolg und vermutlich noch etwas zusätzlich - aber Du kannst dann mit Sicherheit KEINE Vorzugsbehandlung zukünftig erwarten.
Und wenn dann in der Zukunft wirklich mal kulanzmäßig etwas haarig ist - dann hilft auch das Gespräch mit dem Verkäufer...Du hast ihm ja auch mal geholfen....
Denkt mal darüber nach.
Dieter
@ TE
Bevor Du Dich evtl. für den Rechtsweg entscheidest, check bitte unbedingt noch einmal alle Unterlagen ab, ob da nicht irgendwo der Passus "Irrtümer vorbehalten" steht.
Dann sieht Deine Rechtsposition nämlich wieder ganz anders aus.
Ich würde das Good-Will-Angebot annehmen.
@ TE:
Lass Dich nicht von Leuten hier, die keine Ahnung von der Rechtslage haben in den falschen Weg reinquatschen! Es ist ein Fehler passiert, der nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden kann, damit kann der Verkäufer die Nachrüstung ablehnen. Die NDL hat Dir nun genau das angeboten, wozu sie verpflichtet sind, nämlich den Rücktritt vom Kauf, da eine Ersatzlieferung auch ausscheidet, weil der Gebrauchtwagenkauf ein Stückkauf und kein Gattungskauf ist (es wird so gut wie unmöglich sein, einen gleich ausgestatteten Wagen im gleichen Alter, Zustand mit gleicher Laufleistung zu finden, den die NDL Dir dann auch noch zum gleichen Preis verschaffen kann). Genau aus diesem Grunde wird es dann aber auch schwierig sein, einen Dir entstandenen Schaden nachzuweisen, den Du gegen die NDL bei der Rückabwicklung noch geltend machen könntest. Die Verzinsung des KP muss die NDL sich zwar anrechnen lassen, da gehts momentan aber um 1-1,5% jährlich, d.h. man einigt sich meist darauf, dass Du kostenneutral den Wagen zurück gibst...dann hast DU aber auch keinen mehr udn wie Du selbst sagst, findest DU ggf. keinen, der Deinen Vorstellungen und Möglichkeiten entspricht.
Und wie hier schon angeführt wurde: ist die PML Dir wirklich so wichtig, wenn Du selbst schon Monate gebraucht hast, ehe Dir das Fehlen aufgefallen ist?
Wenn Du nun unbedingt eine PML haben willst, sprich mit der NDL, ob sie einen Gebrauchten finden, der Deinen Vorstellungen und Möglichkeiten entspricht (in deren Bestand oder im MB Pool) - ansonstens würde ich nochmal mit denen wg einer Minderung des KP verhandeln, ggf. eben auch über Werkstattleistungen, da kannst Du wahrscheinlich noch ein wenig mehr als nur eine Wartung bei rausholen...ggf. hast Du aber auch Interesse an irgendwelchem Zubehör, dass sie Dir liefern könnten.
Lass es besser nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen - zumindest oberhalb eines Amtsgerichts wirst Du in D kein Gericht finden, dass die NDL zur Nachrüstung verurteilen wird. Solltest Du eine Rechtsschutz haben, die auch den Autokauf mit abdeckt, kannst Du Dich ja vor den Verhandlungen mit der NDL noch von einem Anwalt beraten lassen - auf die NDL würde ich den aber nicht losjagen
@ Jongert
Dein Eingangssatz klingt unangemessen. Wie kannst Du behaupten, dass die Leute hier keine Ahnung haben ? Keiner erhebt hier den Anspruch, den Königsweg aufzuzeigen.
Woher soll der TE wissen, dass Du diese Ahnung hast ? Woher weiß er z.B., dass Du nicht auch nur "hineinquatscht" (O-Ton) ? Allein um das zu klären, bräuchte er schon einen Rechtsanwalt.
Hier werden meist emotionsgesteuerte Meinungen wiedergegeben, die ja nicht immer unbedingt gleich gerichtsfest sein müssen. Zum Glück haben erst wenige User so unangenehme Erfahrungen machen können.