Im Auto übernachten... verboten???
Moin Leut´s!
Wir haben früher immer gern Wochenendausflüge gemacht und haben im Auto übernachtet.
Als wir jetzt mal mit Freunden über die alten Zeiten gequatscht haben, meinte einer das wäre generell verboten.
Stimmt das?
Gruß Jaro.
Beste Antwort im Thema
Daher: Schlafen in einem angemeldeten Fahrzeug ist nirgendwo verboten.
46 Antworten
Ein Bekannter mußte vor einigen Monaten ca 2 Wochen im Wagen übernachten, da er überraschend ohne Wohnung war.
Er hat es sich auf einem abgelegenen Parkplatz "gemütlich" gemacht, die Polizei, die ihn schon kannte kam dann nachts ab und zu auch noch vorbei um nach ihm zu schauen. 😉 Vielleicht waren sie besorgt um ihn?
Jedenfalls hatte die Polizei nichts dagegen.
Ich stelle es mir aber recht "aufregend" vor, wenn nachts um 3 an einem abgelegenen Parkplatz jemand an die Scheibe klopft. 😁
zumal dann wenn man gerade als Installateur tätig ist😁
Guten Tag!
Es erscheint mir nicht nachvollziehbar, weshalb eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (beispielsweise aufgrund einer Übermüdung) in einem korrekt abgestellten PKW gesetzeswidrig sein sollte. Es ist untersagt, ein Fahrzeug im übermüdeten Zustand zu steuern, folglich muss die Möglichkeit einer mehrstündigen Erholungspause gegeben sein.
Ich habe in meiner Jugendzeit häufiger im Fahrzeug übernachtet, ziehe mittlerweile jedoch eine Hotelübernachtung vor, wenn ich beruflich mehrtägig unterwegs sein muss, da mir das liegen im Fahrzeug doch etwas zu unbequem erscheint, und auch die Möglichkeit eines Kleidungswechsels nur eingeschränkt gegeben ist, und so bequem ist es nun auch wieder nicht, im Anzug zu schlafen 😉 ...
Gruß,
SUV-Fahrer
Bei einem mehrtägigen Aufenthalt ist nicht nur der Kleiderwechsel sondern auch die gelegentliche Körperpflege angeraten 😉
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Auch dies ist in einigen Fahrzeugen möglich (z.B. in einem Westfalia-Bus).
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Der Rennleitung bruch ich nicht zu öffnen, wenn ich regelkonform geparkt hab und nicht gesucht werde bzw. ein Haftbefehl gegen mich vorliegt.
prinzipiell hast du dich der rennleitung auf verlangen auszuweisen! völlig unabhängig davon ob du gesucht wirst oder nicht oder wie dein fz geparkt ist!
und wenn die der meinung sind, das in dem auto jemand "hilfloses" liegt ist es ihnen freigestellt das fz durch eine werkstatt/adac/feuerwehr oder mit dem glashammer der sich in (fast) jedem polizeifahrzeug befindet zu öffnen um den gesundheitszustand der person zu überprüfen........selbiges gillt im übrigen auch, wenn jemand in einer wohnung vermutet wird, dort können die auch ohne weiteres die tür aufbrechen.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
prinzipiell hast du dich der rennleitung auf verlangen auszuweisen! völlig unabhängig davon ob du gesucht wirst oder nicht oder wie dein fz geparkt ist!Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Der Rennleitung bruch ich nicht zu öffnen, wenn ich regelkonform geparkt hab und nicht gesucht werde bzw. ein Haftbefehl gegen mich vorliegt.und wenn die der meinung sind, das in dem auto jemand "hilfloses" liegt ist es ihnen freigestellt das fz durch eine werkstatt/adac/feuerwehr oder mit dem glashammer der sich in (fast) jedem polizeifahrzeug befindet zu öffnen um den gesundheitszustand der person zu überprüfen........selbiges gillt im übrigen auch, wenn jemand in einer wohnung vermutet wird, dort können die auch ohne weiteres die tür aufbrechen.....
Es besteht keine Pflicht einen Perso mitzuführen.
Ich muss lediglich meine Identität preisgeben, aber ob ich das auch als Nichtverkehrsteilnehmer muss wage ich zu bezweifeln.
Ich würd da aber keinen Feetz draus machen, bin da immer entspannt.
Mein T5 hatte das "Gute Nacht-Paket" und man konnte die Verdunkelung einfach vor die Scheibe klipsen.
Da kann keiner erkennen ob da nun jemand drin ist oder nicht.
Jetzt willst du mir erzählen, dass die einfach so einen Wagen aufbrechen um zu sehen, ob da jemand drin ist ???
Stell mir gerade vor ich komme vom Brötchen holen und die Rennleitung maracht da an meinem Wagen rum.
Absolut absurd !!!
Ich schlief damals des öffteren nach einer Durchgezechten Nacht im Wagen, weil die Feier halt so schön war und hab mich nächsten Tag abholen lassen ( wegen evtl. Restalkohol ).
Die Polizei fand das absolut OK, wenn die mich morgens mal geweckt hatten ( keine Gardinen davor ).
Es kam lediglich ein Hinweiß auf Restalkohol, welchen ich bitte nicht vergessen sollte und alles war gut 🙂
Abschließen kann ich nirgens einen § finden in dem es ausdrücklich verboten ist.
Edit: hab gerade im Camperforum nachgelesen, das wildes campen verboten ist.
Zum wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit ( Übermüdung etc. ) allerdings 1 Nacht erlaubt, wenn keine Stühle,Tische,Grill usw. aufgestellt werden.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Es besteht keine Pflicht einen Perso mitzuführen.
Ich muss lediglich meine Identität preisgeben, aber ob ich das auch als Nichtverkehrsteilnehmer muss wage ich zu bezweifeln.
auch als nicht verkehrsteilnehmer, musst du dich ausweisen können...... 🙄
notfalls wirst du halteben mit zur polizeiwache genommen um deine angaben zu überprüfen...
Zitat:
Jetzt willst du mir erzählen, dass die einfach so einen Wagen aufbrechen um zu sehen, ob da jemand drin ist ???
bei einem berechtigten verdacht ist es der polizei freigestellt diesen zu überprüfen...notfalls durch das gewaltsame öffnen des fahrzeuges!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch als nicht verkehrsteilnehmer, musst du dich ausweisen können...... 🙄Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Es besteht keine Pflicht einen Perso mitzuführen.
Ich muss lediglich meine Identität preisgeben, aber ob ich das auch als Nichtverkehrsteilnehmer muss wage ich zu bezweifeln.notfalls wirst du halteben mit zur polizeiwache genommen um deine angaben zu überprüfen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bei einem berechtigten verdacht ist es der polizei freigestellt diesen zu überprüfen...notfalls durch das gewaltsame öffnen des fahrzeuges!Zitat:
Jetzt willst du mir erzählen, dass die einfach so einen Wagen aufbrechen um zu sehen, ob da jemand drin ist ???
Wo ist denn da bitte ein berechtigter Verdacht ???
Dann können die ja gleich bei jedem Haus mal klingeln und wenn keiner öffnet einfach mal aufbrechen.
Na du hast da aber Vorstellungen.....
Im übrigen besteht zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht.
Die Daten können die auch per Funk überprüfen.
Meinetwegen geh ich auch zur Wache, kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Na du hast da aber Vorstellungen.....
oder nen größeren horizont als du!
warum muss man eigentlich in letzter zeit bei mt alles haargenau bis ins kleinste detail erklären, anstatt das die leute hier mal selbst 5minuten weiterdenken?! 🙄
einmal musste ich auch schon in auto übernachten.
nachdem das 5. hotel ausgebucht war, das ich angefahren bin war ich einfach zu müde um noch weiterzufahren.
es war kalt und ich habe die ganze nacht, etwas über 7 stunden den motor laufen lassen.
der 5,7 v8 hat dabei ca 1,5 liter die stunde verbraucht. wieviel verbraucht eigentlich eine standheizung pro stunde?
gruß, peter
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
oder nen größeren horizont als du!Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Na du hast da aber Vorstellungen.....warum muss man eigentlich in letzter zeit bei mt alles haargenau bis ins kleinste detail erklären, anstatt das die leute hier mal selbst 5minuten weiterdenken?! 🙄
Bleib einfach ganz cool. Wer seinen Perso nicht mitnehmen will zahlt halt im Bedarfsfall 5€ Strafe fürs nichtdabeihaben. Und wer 6 Wochen im Auto schlafen will solls halt tun. Da wirst auch du nichts dran ändern können, selbst wenn du noch 20 mal die richtige Erklärung gibst.
Gruß Dirk
Ich schlafe im Urlaub öfters mal im Auto.
Bisher hat die Polizei da nix gegen gehabt, auch wenn sie mich grad beim Fläschchen Bier kontrolliert hat.
Gibts doch nix schöneres als direkt am Meer gemütlich zu übernachten 🙂
In D leider fast nur im Winterhalbjahr möglich...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wo ist denn da bitte ein berechtigter Verdacht ???
Dann können die ja gleich bei jedem Haus mal klingeln und wenn keiner öffnet einfach mal aufbrechen.
Na du hast da aber Vorstellungen.....
Wenn du vergessen hast deiner Mutter zu sagen, dass du im Urlaub ist und die 110% davon überzeugt bist, dass dir was passiert ist, weil du dich seit 14 Tagen nicht mehr meldest, kann das unter Umständen schon mal sein, dass die Exekutive bei dir reinschaut.
Da ein Fahrzeug aber keine Wohnung ist, auch wenn man da mal 2 Wochen drin haust, ist die Hemmschwelle im Zweifelsfall da schon mal geringer. Wenn Autos wegen ein paar ollen Hunden von der Polizei geöffnet werden, dann auch bei einer leblosen Person, die sich gerade ins Koma gesoffen hat.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Im übrigen besteht zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht.
Die Daten können die auch per Funk überprüfen.
Meinetwegen geh ich auch zur Wache, kein Problem.
Ausweisen kann man sich aber nur mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Also Führerschein, Reisepass, BPA oder ähnliches.
Eine McFit Karte oder sonst ein Ding reicht da nicht. Von daher beißt sich die Katze da wieder in den Schwanz.
Zitat:
Original geschrieben von dw1566
Bleib einfach ganz cool. Wer seinen Perso nicht mitnehmen will zahlt halt im Bedarfsfall 5€ Strafe fürs nichtdabeihaben. Und wer 6 Wochen im Auto schlafen will solls halt tun. Da wirst auch du nichts dran ändern können, selbst wenn du noch 20 mal die richtige Erklärung gibst.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
oder nen größeren horizont als du!warum muss man eigentlich in letzter zeit bei mt alles haargenau bis ins kleinste detail erklären, anstatt das die leute hier mal selbst 5minuten weiterdenken?! 🙄
Gruß Dirk
Da gibt es keine Strafe, da dieses kein mitzunehmendes Dokument ist.