Im Ausland Lebend, Auto der verstorbenen Eltern in Deutschland auf mich ummelden
Hallo MT,
Ich lebe schon seit längerem in den USA und werde aus den Angaben vom KFZ Amt nicht schlau.
Meine Mutter ist Anfang de Jahres verstorben und ich möchte Ihr Auto auf mich Anmelden da ich denke die Versicherung wird das irgendwann nicht mehr dulden das diese weiterhin auf Sie läuft. Zumindest für ein weiters halbes Jahr, bis ich alle Angelegenheiten in Deutschland erledigt habe.
Bei meinem nächsten Deutschland Besuch habe ich vor einen Termin beim KfZ Amt zu machen um dies zu erledigen. Allerdings gibt es wohl mehrere Möglichkeiten: a) Eintrag als Halter b) als Eigentümer
Nun versuche ich herauszufinden welche option wohl die beste ist und welche vor/Nachteile dies hat.
Gibt es hierzu eine Empfehlung?
Vorab vielen Dank!
Ulrich
PS: Das Auto ist nicht finanziert. Fahrzeugbrief ist vorhanden.
46 Antworten
Ich würde da wegen einem halben Jahr kein Gewese drum machen. Die Versicherung auf Dich umschreiben, das ist ein Anruf. Die Zulassung würde ich einfach lassen. Merkt keiner und stört keinen. Post kann man ja über einen Nachsendeantrag regeln.
Der Sohn wohnt in Deutschland? dann hast du doch da deinen Empfangsbevollmächtigten, vorausgesetzt der Sohn möchte die Rolle übernehmen. Oder den Wagen direkt auf den Sohn als Halter zulassen, das ändert - wie bereits gesagt wurde - an den Eigentumsverhältnissen nichts. Selbst das Kennzeichen kann, wenn ich richtig informiert bin, inzwischen auch bei Halterwechsel in einen anderen Landkreis mit übernommen werden.
Warum jetzt immer noch dem TE geraten wird, krumme Dinger zu machen und das Auto auf eine Verstorbene zugelassen zu halten, ist mir nicht wirklich klar.
In welcher Region steht denn der Wagen ? Ich meine mich zu erinnern, das das unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt wird. Bin mir aber nicht sicher
edit: zu spät
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Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 20. November 2024 um 23:14:08 Uhr:
Eigentümer geworden bist du ganz automatisch kraft Gesetz mit dem Tod deiner Mutter als Erbe, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Erben vorhanden (in der Regel noch lebender Vater und/oder Geschwister).
Da könnte die Frage nach Erbscheund und/oder Sterbeurkunde aufpoppen .... auch bei Versicherungen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. November 2024 um 05:53:56 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 20. November 2024 um 23:14:08 Uhr:
Und ganz wichtig:
Bei der Ummeldung nichts davon erzählen, dass das Auto aus einer Erbschaft kommt,
Spielt und spielte überhaupt keine Rolle.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorlegt, kann den Antrag auf Umschreibung stellen.Wie er an die Dokumente gekommen ist, interessiert in der Zulassungsstelle keinen.
Wieder so ein Besserwisser online.
Der war ja auch bei meiner Ummeldung dabei, hat aber gepennt, sonst hätte er das mitgekriegt.
Das übliche: Leute ohne Ahnung haben immer besonders viel Meinung!
Ich kann aber versichern, das war so mit dem vorzulegenden Erbnachweis! Weil ich deshalb eine Extra-Fahrt unternehmen musste, um den Nachweis/Vertrag zu holen, hatte ich gefragt, ob das wirklich sein muss: Wenn die von so etwas erfahren, lassen sie sich in aller Regel den Nachweis vorlegen.
Auch mein Vorschlag, die Zulassungsstelle zu verlassen, irgendwo Kaffee zu trinken und dann wiederzukommen, hatte keinen Erfolg. Wenn ich dann an eine/n andere/n Kollegen/in geraten sollte, würden die den Nachweis auch verlangen.
Es mag ja sein, dass du das so erlebt hast.
Daraus aber abzuleiten, dass das korrekt gehandhabt wurde, ist gewagt.
Andere User zu beleidigen geht aber gar nicht, vor allem wenn die nun wirklich Ahnung haben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und andere Kennzeichen gewünscht sind)
- eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- eine vom Haltenden - und ggf. vom abweichenden Zahlenden - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer.
Ich habe niemanden beleidigt!
Es geht aber genauso wenig bzw. noch weniger(!), andere hier als Lügner oder Spinner hinzustellen. Das nervt einfach, kommt ja auch öfter vor, dass einige sich hier berufen fühlen, Kommentare anderer negativ zu kommentieren oder zu beurteilen. Insofern war eine offenes Bemerkung aus meiner Sicht durchaus mal angebracht.
Das Forum lebt insbesondere von den Erfahrungen der anderen Teilnehmer. Und genau das, was ich geschrieben habe, war meine tatsächliche Erfahrung und ein Rat, das nicht auch zu machen: war ja keine Anordnung, den Rat muss ja niemand befolgen.
Dass die Zulassungsstellen nicht alle gleich arbeiten, sollte auch bekannt sein.
Als ich meinen Golf aus der Schweiz hier wieder anmelden wollte, bin ich mit allen Papieren dahin und ich wurde von der SB gefragt, ob ich das Fahrzeug dabei habe. Nachdem ich das verneint habe, hat sie mir das Fahrzeug trotzdem zugelassen. Ein(e) andere(r) hätte mich vielleicht nach Hause geschickt, um den Golf vorzuführen. Möglich wäre es gewesen.
Zitat:
@T4inKalifornien schrieb am 21. November 2024 um 06:40:19 Uhr:
Ich lese mich gerade zu dem Thema Empfangsbevollmächtigten ein. Das heisst es wird eine Vollmacht erstellt damit sämtliche Behördenpost an den Bevollmächtigten gesendet werden kann. Heißt das das ich mich als Halter eintragen lassen kann?
Mein Sohn wohnt in einer andren Stadt, ich vermute ich müsste dann das Auto bei dem dortigen KFZ Amt anmelden und benötige ein neues Nummernschild…alle nicht so einfach
Zitat:
@T4inKalifornien schrieb am 21. November 2024 um 06:40:19 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. November 2024 um 19:49:33 Uhr:
Dann führt kein Weg an der Ummeldung über einen Empfangsbevollmächtigten vorbei.edit
Dafür könnte der Sohn "eingesetzt" werden oder es wird direkt auf ihn angemeldet.
Nein,
Der Empfangsbevollmächtigte wird in der Steuer Maske extra erfasst und ans KBA und HZA übermittelt.
Ist keine einfache Vollmacht sondern extra Formular. Leider nicht bei allen Zulassungsstellen online zu finden.
Halter wird der Ami , als Anschrift wird die des Empfangsbevollmächtigten erfasst.
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 21. November 2024 um 14:01:55 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. November 2024 um 05:53:56 Uhr:
Spielt und spielte überhaupt keine Rolle.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorlegt, kann den Antrag auf Umschreibung stellen.Wie er an die Dokumente gekommen ist, interessiert in der Zulassungsstelle keinen.
Wieder so ein Besserwisser online.
Der war ja auch bei meiner Ummeldung dabei, hat aber gepennt, sonst hätte er das mitgekriegt.
Das übliche: Leute ohne Ahnung haben immer besonders viel Meinung!Ich kann aber versichern, das war so mit dem vorzulegenden Erbnachweis! Weil ich deshalb eine Extra-Fahrt unternehmen musste, um den Nachweis/Vertrag zu holen, hatte ich gefragt, ob das wirklich sein muss: Wenn die von so etwas erfahren, lassen sie sich in aller Regel den Nachweis vorlegen.
Auch mein Vorschlag, die Zulassungsstelle zu verlassen, irgendwo Kaffee zu trinken und dann wiederzukommen, hatte keinen Erfolg. Wenn ich dann an eine/n andere/n Kollegen/in geraten sollte, würden die den Nachweis auch verlangen.
Wie viele Empfangsbevollmächtigte hast Du bereits erfassen lassen?
Auch ohne Ahnung würden die von mir aufgeführten Paragraphen ausreichen, um zu verstehen, wie ein Halter ohne festen Wohnsitz in Deutschland hier ein Fahrzeug zugelassen bekommt, dessen regelmäßiger Standort in D ist.
Ist auch nicht die äußerste Ausnahme sondern kommt immer wieder mal vor. Ob das nun gut oder schlecht ist, steht hier nicht zur Debatte.
Möglich ist das Vorhaben des TE ohne Probleme
Zitat:
@Motor-Talk-NRW schrieb am 21. November 2024 um 10:55:05 Uhr:
In welcher Region steht denn der Wagen ? Ich meine mich zu erinnern, das das unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt wird. Bin mir aber nicht sicher
Die FZV ist ein Bundesgesetz, somit gelten die Paragraphen für alle Zulassungsstellen.
@T4inKalifornien schrieb am 21. November 2024 um 06:40:19 Uhr:
Nein,
Der Empfangsbevollmächtigte wird in der Steuer Maske extra erfasst und ans KBA und HZA übermittelt.
Ist keine einfache Vollmacht sondern extra Formular. Leider nicht bei allen Zulassungsstellen online zu finden.
Halter wird der Ami , als Anschrift wird die des Empfangsbevollmächtigten erfasst.
Zuerst mal Danke an All für die Hilfe. Ich hoffe das diese Diskussion hier nicht zu sehr überhitzt.
Was die aktuelle KFZ Behörde angeht, das ist in Bayer, Aschaffenburg und ich habe das entsprechende Formular online gefunde, Empfangsbevollmächtigte:
https://www.aschaffenburg.de/.../...g-eines-Empfangsbevollmaechten.pdf
Was mir immernoch nicht verstehe ist welchen Vorteil dies bringt. Kann ich mich damit als Halter mit meiner USA Adresse (oder alternativ der Adresse des leerstehenden Elterhauses in Deutschland) anmelden?
Danke
Der Vorteil ist, dass Du ohne Meldeanschrift in D ein Auto auf Dich zulassen kannst.
Als Anschrift wird die des Empfangsbevollmächtigten erfasst.