Im Ausland Lebend, Auto der verstorbenen Eltern in Deutschland auf mich ummelden

Hallo MT,

Ich lebe schon seit längerem in den USA und werde aus den Angaben vom KFZ Amt nicht schlau.

Meine Mutter ist Anfang de Jahres verstorben und ich möchte Ihr Auto auf mich Anmelden da ich denke die Versicherung wird das irgendwann nicht mehr dulden das diese weiterhin auf Sie läuft. Zumindest für ein weiters halbes Jahr, bis ich alle Angelegenheiten in Deutschland erledigt habe.

Bei meinem nächsten Deutschland Besuch habe ich vor einen Termin beim KfZ Amt zu machen um dies zu erledigen. Allerdings gibt es wohl mehrere Möglichkeiten: a) Eintrag als Halter b) als Eigentümer

Nun versuche ich herauszufinden welche option wohl die beste ist und welche vor/Nachteile dies hat.
Gibt es hierzu eine Empfehlung?

Vorab vielen Dank!

Ulrich

PS: Das Auto ist nicht finanziert. Fahrzeugbrief ist vorhanden.

46 Antworten

Mein Sohn ist gerade nach Deutschland gezogen, hat aber bisher lediglich seinen US Führerschein, seinen Deutschen hat er noch nicht. Mal schauen, eventuell kann das nützlich sein.
Er braucht aber kein Auto, mal überlegen..

PS: Warum muss in Deutschland immer alles so kompliziert sein?
;-)
(erwarte keine ernsthafte Antwort)

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 20. November 2024 um 19:42:27 Uhr:


So mein ich das nicht, so wie ich es verstanden habe muss es jemand sein der in Deutschland wohnt.

Wenn der TE hier nun keine Verwandten oder Freunde hat wen gibt er an?

Wie @berlin-paul gesagt hat, wäre am besten für dich, denke ich. SF deine verstorbenen Mutter übernehmen (könnte irgendwann nützlich für dich sein oder vielleicht auch für dein Kinder?). Dann das Auto verkaufen. Dauerhaft in die USA wohnen und ein Auto in Deutschland haben, macht wenig Sinn...

Dann führt kein Weg an der Ummeldung über einen Empfangsbevollmächtigten vorbei.

edit
Dafür könnte der Sohn "eingesetzt" werden oder es wird direkt auf ihn angemeldet.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 20. November 2024 um 19:42:27 Uhr:


Wenn der TE hier nun keine Verwandten oder Freunde hat wen gibt er an?

Einen der mit seinem Ausweis und Anschrift die Empfangsbevollmächtigung übernimmt.

Ähnliche Themen

Ja, das ist wohl der beste Rat, mal schauen wie lange das noch gut geht. Und ja, Versicherung ist bezahlt!

Danke und Gruss von der andren Seite des Teichs!

Zitat:

@Scooterboy schrieb am 20. November 2024 um 19:47:01 Uhr:


Pragmatisch: die Zulassung auf die Mutter weiter laufen lassen.
Sicherstellen, dass KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt werden.
Nach dem halben Jahr das Auto online abmelden und verkaufen.
So schnell fragt da keiner nach, soweit ich weiß.

Wenn dein Sohn eine Meldeadresse hat kann er das Auto auf sich anmelden und die Versicherung auf seinen Namen übernehmen.

Ein FS ist dafür keine Bedingungen, in dem Fall ist die deutsche Regelung großzügig.

Man kann auch ganz ohne FS einen Auto besitzen und versichern nur fahren darf man es nicht.

Nachteil wenn dein Sohn die Versicherung übernimmt geht ein großer Teil des Rabatts verloren. Daher vielleicht besser auf dich übertragen.

Adresse deines Sohnes angeben. So lange die Rechnungen bezahlt werden fragt die Versicherung nicht nach ob du da wirklich wohnst. ( Bei der Zulassung klappt das nicht)

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. November 2024 um 19:57:34 Uhr:


( Bei der Zulassung klappt das nicht)

Doch, wenn der Sohn die Empfangsbevollmächtigung übernimmt. Gar kein Problem.

Empfangsbevollmächtigung von was? Wenn es nur um eine Adresse geht zu der man Post schicken kann, das gibt es. Das Elternhaus ist noch unbewohnt.

Danke!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. November 2024 um 20:01:55 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. November 2024 um 19:57:34 Uhr:


( Bei der Zulassung klappt das nicht)

Doch, wenn der Sohn die Empfangsbevollmächtigung übernimmt. Gar kein Problem.

Wenn da keiner gemeldet ist, gibt's auch keinen Empfangsbevollmächtigten.

Hab den Paragraphen doch zitiert. Da steht genau drin, was sache ist, wenn der Halter keinen festen Wohnsitz im inland hat, der dauerhafte Standort des Fahrzeuges in D ist. Und unter 75 findest die Zuständigkeiten

Das Auto deiner verstobenen Mutter kannst du bei der Zulassungsstelle gar nicht für dich als Eigentümer um-/anmelden, du hast da gar keine Wahl zwischen Halter und Eigentümer.
Das steht auch ganz ausdrücklich in der Zulassungsbescheinigung (früher Kfz-Brief) drin! Die Eintragung in den Zulassungspapieren sagt nie etwas zum Eigentümer aus!

Eigentümer geworden bist du ganz automatisch kraft Gesetz mit dem Tod deiner Mutter als Erbe, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Erben vorhanden (in der Regel noch lebender Vater und/oder Geschwister).
Dafür brauchst du nichts veranlassen, höchstens deinen Erbnachweis vorlegen.

Zur Anschrift: bei der Zulassung musst du deinen Pass vorlegen, daran sehen die ja, ob du in D gemeldet bist oder nicht.

Und ganz wichtig:
Bei der Ummeldung nichts davon erzählen, dass das Auto aus einer Erbschaft kommt, einfach die sonst notwendigen Unterlagen vorlegen.
Ich hatte blöderweise bei der Zulassungsstelle versucht zu erklären, weshalb ich das alte Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten möchte (heute kein Problem, vor ein paar Jahren ging das noch nicht ohne weiteres): es war das Auto meines verstorbenen Vaters, das alte Kennzeichen wollte ich daran als Erinnerung behalten.
Die Zulassung wurde daraufhin abgelehnt, ich musste erst einen Nachweis holen und vorlegen, dass ich als Erbe zur Ummeldung berechtigt war.
Den hatte ich zum Glück, ich hatte das Auto mit Vertrag aus der Erbengemeinschaft mit meinen Geschwistern übernommen und denen abgekauft.

Zitat:

@T4inKalifornien schrieb am 20. November 2024 um 19:50:05 Uhr:


Ja, das ist wohl der beste Rat, mal schauen wie lange das noch gut geht. Und ja, Versicherung ist bezahlt!

Danke und Gruss von der andren Seite des Teichs!

Zitat:

@T4inKalifornien schrieb am 20. November 2024 um 19:50:05 Uhr:



Zitat:

@Scooterboy schrieb am 20. November 2024 um 19:47:01 Uhr:


Pragmatisch: die Zulassung auf die Mutter weiter laufen lassen.
Sicherstellen, dass KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt werden.
Nach dem halben Jahr das Auto online abmelden und verkaufen.
So schnell fragt da keiner nach, soweit ich weiß.

Gerne.

Der Wagen meines Onkels wird nach wie vor gefahren und ist auf ihn zugelassen. Er ist, leider, vor 6 Jahren verstorben.
Solange Versicherung, KfZ-Steuer und Strafzettel bezahlt und die HU alle 2 Jahre erneuert werden, scheint das niemanden groß zu interessieren.

Irgendwann fällt es beim HZA auf , auch wenn die Steuer weiter abgebucht werden kann und dann bekommt die Zulassungsstelle die Mitteilung darüber und fordert zur Umschreibung auf.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 20. November 2024 um 23:14:08 Uhr:


Und ganz wichtig:
Bei der Ummeldung nichts davon erzählen, dass das Auto aus einer Erbschaft kommt,

Spielt und spielte überhaupt keine Rolle.
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorlegt, kann den Antrag auf Umschreibung stellen.

Wie er an die Dokumente gekommen ist, interessiert in der Zulassungsstelle keinen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. November 2024 um 05:50:46 Uhr:


Irgendwann fällt es beim HZA auf , auch wenn die Steuer weiter abgebucht werden kann und dann bekommt die Zulassungsstelle die Mitteilung darüber und fordert zur Umschreibung auf.

Schon klar. Irgendwann.

Das kann dem TE egal sein, es geht ihm um ein halbes Jahr und da passiert mit der allergrößten Wahrscheinlichkeit gar nichts.

Solange meine Tante noch fahren kann, könnte das bei ihr auch klappen. Mein Onkel wäre heute 84. Bei der Suche nach absurd alten Haltern in der Datenbank würde er noch nicht auffallen. Mein Cousin sagte, er wird das Auto dann seinem Sohn geben und ausprobieren, wie lange es dauert bis einer merkt, dass der Halter längst tot ist.

Die Steuer wird bei alten Zulassungen übrigens nicht automatisch eingezogen. Ich überweise sogar für ein Fahrzeug aus 2014.
Das Auto vom Papa des TE ist vielleicht schon viel länger angemeldet und es gab damals das Lastschriftverfahren noch nicht. Eigentlich gilt das seit 1.1.2014, aber bei meinem 3/2014 Fahrzeug ist trotzdem kein Lastschriftverfahren angewendet. Warum auch immer.

Er überweist also die KfZ-Steuer und alles ist fein, wenn die Zulassung alt genug ist. Ansonsten platzt eben der Zahlungseinzug und er überweist dann. Für ein halbes Jahr könnte er auch das Konto vom Vater noch aktiv lassen. So schnell geht das ja alles mti Erbschein usw. dann auch nicht.

Es geht ja nur um ein halbes Jahr, wie gesagt.

Nur die Post muss man natürlich im Blick haben.

Ich lese mich gerade zu dem Thema Empfangsbevollmächtigten ein. Das heisst es wird eine Vollmacht erstellt damit sämtliche Behördenpost an den Bevollmächtigten gesendet werden kann. Heißt das das ich mich als Halter eintragen lassen kann?
Mein Sohn wohnt in einer andren Stadt, ich vermute ich müsste dann das Auto bei dem dortigen KFZ Amt anmelden und benötige ein neues Nummernschild…alle nicht so einfach

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. November 2024 um 19:49:33 Uhr:


Dann führt kein Weg an der Ummeldung über einen Empfangsbevollmächtigten vorbei.

edit
Dafür könnte der Sohn "eingesetzt" werden oder es wird direkt auf ihn angemeldet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen