Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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Ja Ok. Dann haben wirs ja nun.

Moin,

Es gibt in der Tat eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge wie den BMW E32, welcher Xenonlampen hatte, als Xenon noch nicht ausdrücklich rechtlich geregelt war. Allerdings sind diese Fahrzeuge EXPLIZIT aufgeführt (sind 3 oder 4 Fahrzeuge, genau erinnere ich mich nicht mehr) und es ist auch NICHT mehr gestattet das Xenon bei diesen Fahrzeugen NACHTRÄGLICH einzubauen.

Ergebnis einer längeren Konversation zu diesem Thema mit einem Zulassungsingenieur des TÜVs Nord 😉

MFG Kester

Ich hol den Thread mal aus der Versenkung...

Was meint Ihr dazu ein Xenon H1 Set zu verbauen wenn SWRA und automatische LWR schon eingebaut, das Auto aber noch mit Halogenlampen ausgerüstet ist?

Ist bei meinem nämlich der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Rockhound


Ich hol den Thread mal aus der Versenkung...

Was meint Ihr dazu ein Xenon H1 Set zu verbauen wenn SWRA und automatische LWR schon eingebaut, das Auto aber noch mit Halogenlampen ausgerüstet ist?

Ist bei meinem nämlich der Fall.

Ist trotzdem nicht erlaubt.😉

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Alles klar, danke!

Früher checkte die Polizei nichtmal ein frisiertes Mofa und heut sollen sie sich mit Xenon auskennen?! Niemals! Leider..

Aber vieleicht ist der ein oder andere Polizist selbst ein Bastler und kennt sich aus. Sind schließlich auch nur Menschen.

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe


Früher checkte die Polizei nichtmal ein frisiertes Mofa und heut sollen sie sich mit Xenon auskennen?! Niemals! Leider..

Ich denke, daß die ihre Pappenheimer schon kennen. Ein 7er BMW mit illegal nachgerüstetem Xenon wird vielleicht nicht jedem auffallen. Aber spätestens beim Golf 2 wird wohl jeder der das Wort "Auto" schreiben kann aufmerksam werden.

ciao

In Tegel fährt serzeit ein 2o6er umher der mir bezüglich Xenon auffällig scheint. Erwischt wurde er scheinbar noch nicht.

Mir kam vor ein paar Tagen ein altes 3er BMW Cabrio entgegen bei dem nicht nur illegalerweise Xenon nachgerüstet wurde - noch dazu hatten die Brenner eine extrem blaue Farbe!

Das war schon fast so dunkelblau, dass da auch nix mehr geblendet hat! Sah einfach nur seltsam aus...

Ich frag mich wie der Fahrer da was sehen konnte - die Ausleuchtung war nämlich miserabel!

Scheiss egal...haubtsache man kann damit gut vor den Kumpelz an der Esso posen... 😁

Schade das die Führerscheinprüfung keinen IQ Test beinhaltet.

HI
Denn erweiter ich diesen Beitrag mal mit einem weitern Sinnlosen beitrag.
Also ich habe mich jetzt durch die 4 Seiten gelesen und keine richtige Antwort auf die fragen vom Beitrag Ersteller gefunden.
Aber ich lese weiter. Wollte vorher mal hören was s passieren kann :-)

MFG
Rene

bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
-3 punkte (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
- a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
- b-verstoß für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
-50-120€ für die neuvorführung des fz
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen fällen erst ab 10.000€)

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
-3 punkte (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
- a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
- b-verstoß für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
-50-120€ für die neuvorführung des fz
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen fällen erst ab 10.000€)

Na das nenne ich mal ne Antwort.

Danke dir.

Zu Papa sage ich nur..... selber schuld....

MFG
Rene

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
-3 punkte (für fahrer UND halter -> papa wird sich freuen)
- a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
- b-verstoß für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
-50-120€ für die neuvorführung des fz
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen fällen erst ab 10.000€)

das haste dir aber schön von mir kopiert 😁

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